Fernschreiben

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Aufgabe von Fernschreiben


    Trotz eindeutig klarer Anordnungen in der Nachrichtenvorschrift, Heft IV, Ziffern 44 bis 46 und trotz laufend wiederbolter Hinweise werden die Bestimmungen über die Aufgabe von Fernschreiben nicht ein gehalten.


    Der Fernschreibverkehr ist infolge des großen Umfanges von Nachrichten, edleren Inhalt die Beförderung als Fernschreiben nicht rechtfertigt, derart angestiegen, dass der militärisch wichtige Fernschreibverkehr in untragbarer Weise gefährdet ist.


    Außer der großen Menge von unwichtigen Fernschreiben wirkt sich die hohe Zahl der Anschriften in einzelnen Fernschreiben erschwerend aus, weil ein Fernschreiben mit 10 Anschriften an 10 Empfänger übermittelt werden muss und daher gleichbedeutend mit 10 einzelnen Fernschreiben ist.


    Eine längere Prüfung der vom Oberkommando der Marine ausgebenden Fernschreiben hat gezeigt, dass ein großer Teil der Fernschreiben innerhalb der Abteilungen und Ämter eine Laufzeit von mehreren Tagen (bis zu 7 Tagen) hatte. Ferner ist ein großer Teil von Fernschreiben der im normalen Geschäftsgang beim Marine-Nachrichten-Offizier (M.N.O.) abgelieferten Fernschreiben bereits am Vortage bei der betreffenden Abteilung vollzogen und geht auf dem Wege der Räumung am nächsten Tag zwischen 11.00 und 12.00 Uhr bei der Fernschreibstelle ein. Die Berechtigung solcher Nachrichten als Fernschreiben kann nicht anerkannt werden. Sie können bei sachgemäßer Behandlung innerhalb der betreffenden Abteilung ohne weiteres als Schnellkurzbrief abgesandt werden und würden in vielen Fällen den Aufgeber schneller erreichen, als das im bisher üblichen Geschäftsgang aufgegebene Fernschreiben.


    Ein Fernschreiben ist ein Telegramm, das innerhalb weniger Stunden auf dem Drahtwege über große Entfernungen den Empfänger erreichen soll. Diesem Umstand muss durch entsprechende Behandlung der Nachricht als Telegramm beim Ausgeber und beim Empfänger Rechnung getragen werden.


    Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird daber angeordnet:


    1. Fernschreiben dürfen nur in wichtigen und zugleich dringenden Fällen aufgegeben werden. Sie sind in Telegrammstil abzufassen.


    2. Bei Anwend der Dringlichkeitszeichen ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die in der Wehrmacht gültigen Dringlichkeitszeichen sind:


    • KR für dringende Nachrichten der höheren Führung und für die Führung wichtige Nachrichten über den Feind,
    • SSD dringende militärische Nachrichten der Führung und der eingesetzten Verbände,
    • S sonstige dringende Nachrichten.


    Einzelheiten siehe Oberkommando der Marine Laufende Befehle vom 08.01.1940 Ziffer 5.


    3. Nachrichten, deren Inhalt nicht unbedingt die Inanspruchnahme des Drahtweges erfordert, sind von der Beförderung als Fernschreiben ausgeschlossen.


    4. Die Anzahl der Anschriften ist auf diejenigen Empfänger zu beschränken, die die betreffende Nachricht unbedingt als Fernschreiben erhalten müssen. Alle anderen Empfänger, an die eine Durchgabe als Telegramm nicht unbedingt erforderlich ist, sind schriftlich zu unterrichten.


    In solchen Fällen ist am Schluß des Fernschreibens ein entsprechender Vermerk aufzunehmen, z. B. „Werft W'haven, K.M.D. Bremen haben Abschrift". Dies gilt insbesondere für „nachrichtliche“ Anschriften.


    5. Nachrichten an mehrere Empfänger, die teils als Fernschreiben, teils als Funkspruch weiter befördert werden müssen, sind in der Verfügung zu trennen in


    a) Fernschreiben,


    b) Funkspruch.


    In den Funkspruch ist nur das aufzunehmen, was dem Empfänger des Funkspruches unbedingt zur Kenntnis gebracht werden muss.


    6. Fernschreiben sind ihrem Wesen als Telegramm entsprechend im Geschäftsverkehr als dringlich zu behandeln. Für abzugebende Nachrichten, deren Laufzeit innerhalb des O.K.M. (einschließlich der Ablieferung in der Fernschreibstelle) dieser Forderung nicht Rechnung trägt, kann die Notwendigkeit der Beförderung durch Fernschreiben nicht anerkannt werden.


    7. Abgabefertige Fernschreiben sind von den Abteilungen zur Vermeidung von Spitzenbelastungen laufend bei der Fernschreibstelle abzuliefern und nicht etwa bis zum Dienstschluss anzusammeln.


    8. Fernschreiben innerhalb des O.K.M. und Fernschreiben zwischen O.K.M. und anderen Wehrmachtdienststellen innerhalb von Groß-Berlin sind untersagt. Ausnahmen nur in dringenden Fällen geheimer Natur, die nicht fernmündlich erledigt werden können.


    Ebenfalls ist die Aufgabe von Fernsprüchen beim M.N.O. Berlin und bei der Fernschreibstelle untersagt; Übermittlung von Fernsprüchen hat unmittelbar zwischen den Dienststellen zu erfolgen.


    9. Der M.N.O. ist ermächtigt, Fernschreiben, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, von der Beförderung als Fernschreiben auszuschließen bzw. sie im Sinne dieser Bestimmungen abzuändern. Die Rücksendung dieser Fernschreiben erfolgt über das Hauptbüro des O.K.M. auf dem Geschäftswege. Hieraus für den Aufgeber entstehende Nachteile sind vom Aufgeber zu tragen. Diese Regelung gilt auch für Nachrichten, die bei den Fernschreibstellen außerhalb des Stammgebäudes als Fernschreiben aufgegeben werden, da die Prüfung dieser Nachrichten ebenfalls durch den M.N.O. Berlin erfolgt.


    Quelle: Laufende Befehle; Berlin 27.06.1940; Blatt 46


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,


    5. Änderung der Dringlichkeitsstufen im Nachrichtendienst


    Für den Nachrichtendienst der Kriegsmarine gelten ab 01.01.1940 in Übereinstimmung mit dem Heer und der Luftwaffe folgende Dringlichkeitsstufen:


    A.


    Dringlichkeitszeichen: FRR


    Anwendung:

    Vom Führer ausgehende und an den Führer gerichtete Nachrichten.


    Dringlichkeitszeichen: KR


    Anwendung:

    a) Dringende operative und taktische Nachrichten der oberen Führung sowie für die Führung wichtige Nachrichten über den Feind.


    Anwendungsberechtigt:

    Die Kommandanten von Schiffen, Booten, Fahrzeugen und Flugzeugen und ihre Vorgesetzten, die Festungs-Kommandanten, Seefliegerhorst-Kommandanten, Kommandeure und Führer selbständiger Truppenteile der Kriegsmarine und der Seeluft-Streitkräfte und ihre Vorgesetzten, die Offiziere Höherer Stäbe, die Marine-Nachrichten-Offiziere (M.N.O) und Vorsteher von Marine-Nachrichten-Stationen (M.N.S.).


    Anwendung:

    b) Nachrichten zum Schutze des menschlichen Lebens.


    Anwendungsberechtigt:

    nach Bedarf.


    Dringlichkeitszeichen: SSD


    Anwendung:

    Dringende taktische Nachrichten, dringende Nachrichten in Abwehrangelegenheiten, dringende Nachrichten im Transportwesen und Nachschubdienst für eingesetzte Verbände.


    Anwendungsberechtigt:

    Wie unter „KR" zu a).


    Dringlichkeitszeichen: S


    Anwendung:

    Dringende Nachrichten, betreffend Nachschub nicht eingesetzter Verbände, Ersatz-, Personal-, Geräte- und Verwaltungsangelegenheiten


    Anwendungsberechtigt:

    Wie unter „KR" zu a) außerdem die Chefs und Leiter selbständiger Dienststellen und Behörden, die Adjutanten selbständiger Verbände.


    Bei Kommandobehörden und höheren Stäben darf die Berechtigung zur Aufgabe von Fernschreiben durch Geschäftsordnung bis hinunter zum Gruppenleiter erteilt werden.


    Rangbezeichnung: A


    Anwendung:

    Eilige Nachrichten


    Anwendungsberechtigt:

    Wehrmachtangehörige auf Grund ihrer Dienststellung.


    Rangbezeichnung: LT


    Anwendung:

    Brieffernschreiben (Nachrichten, deren zeitgerechte Beförderung durch Brief nicht sichergestellt ist).


    Anwendungsberechtigt:

    Wehrmachtangehörige auf Grund ihrer Dienststellung.


    Weitere Einzelheiten sind in der NV IV und Auszug aus der NV IV enthalten.


    B.


    1. Auf folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Anwendung wird hingewiesen:


    a) Das Dringlichkeitszeichen „FRR" ist neu aufgenommen.


    b) Das Dringlichkeitszeichen „KR" ist gegenüber seiner bisherigen Anwendung erweitert.


    c) Anwendung des Dringlichkeitszeichens „SSD" ist dagegen eingeschränkt und der militärischen Führung von Verbänden vorbehalten.


    d) Das Dringlichkeitszeichen „S" ist neu aufgenommen. Es tritt bezüglich seiner Anwendung in allen dringenden Nachrichten, die nicht unmittelbar die Führung eingesetzter Verbände betreffen, an Stelle des bisherigen „SSD".


    e) Die Rangbezeichnungen „A" und „LT" treten an Stelle des bisherigen gewöhnlichen Fernschreibens.


    a) Die Dringlichkeitszeichen sind nur in dem unbedingt erforderlichen Umfange anzuwenden, damit ihr besonderer Wert nicht herabgesetzt wird.


    b) Die Dringlichkeitszeichen sind vom Aufgeber vor jede Anschrift, an die das betreffende Fernschreiben bevorzugt befördert werden soll, zu setzen.


    c) Die Rangbezeichnung „A" und „LT" sind vom Aufgeber vor die erste Anschrift zu setzen Falls vom Aufgeber ein Dringlichkeitszeichen oder eine Rangbezeichnung nicht eingesetzt ist, wird das Fernschreiben als LT-Fernschreiben befördert


    Quelle: Laufende Befehle; Berlin, den 08.01.1940; Blatt 1


    Gruß

    Antje

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  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier gerne nochmal auf dieses Thema verweisen:



    Gruß

    Michael

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Geheimanlage Nr. 19


    5. Einzelbuchstaben und Ziffern in Fernschreiben


    Bei der Übermittlung von Nachrichten auf dem Fernschreibwege besteht die Gefahr, dass besonders Ziffern und einzelne Buchstaben leicht verstümmelt werden.


    Im Wortlaut der Fernschreiben sind daher alle

    • Ziffern,
    • Zahlen und
    • Einzelbuchstaben,

    deren absolut genaue Übermittlung wichtig ist, z. B.

    • Quadratangaben,
    • Uhrzeitangaben,
    • Ortsangaben nach Länge und Breite,
    • sonstige Zahlenangaben in Sperr-, und Plannachrichten usw.,

    als Ziffern bzw. Buchstabenworte auszuschreiben, z. B. Quadrat Anton Bruno fünf sechs eins drei oder Weg sechs Anton von Rot null drei.

    • Römische Zahlen werden durch die Bezeichnung „Roem" gekennzeichnet.
    • Monate sind durch die Monatsnamen auszudrücken.

    Die Aufgeber von Fernschreiben haben in der Verfügung die Zahlen und Einzelbuchstaben so zu schreiben, wie sie übermittelt werden sollen, also erforderlichenfalls in Ziffern bzw. Buchstabenworten.


    Das Fernschreibpersonal hat die Ziffern und Einzelbuchstaben in Fernschreiben so zu schreiben, wie es vom Aufgeber vorgeschrieben ist.


    Die unnötige Verwendung von Ziffern und Buchstabenworten, z. B. bei Buchnummern u. ä., ist zu vermeiden, da die Fernschreiben durch das Ausschreiben der Ziffern bzw. Buchstabenworte unter Umständen erheblich verlängert werden und der Fernschreibverkehr damit unnötig belastet wird.


    Die Unterrichtung aller Personen, denen das Aufgeben von Fernschreiben zufällt, ist sicher zustellen.


    (2. Abt. Skl N 3101g II 20.05.1941)


    Quelle: Laufende Befehle; Berlin 24.05.1941


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    2. Aufgabe von Fernschreiben


    Trotz wiederholter Hinweise wird der Fernschreibverkehr noch immer und in letzter Zeit sogar in zunehmendem Maße durch unwichtige dabei überaus umfangreiche Nachrichten in Anspruch genommen und belastet. Je größer die Aufgaben des Nachrichtenübermittlungsdienstes durch die Ausweitung des Nachrichtennetzes werden, desto notwendiger ist es, dass sich alle Stellen in der Benutzung des Schreibweges die größte Beschränkung auferlegen und nur dann von ihm Gebrauch machen wenn die Dringlichkeit des Einzelfalls dies unbedingt erfordert.


    Ganz besondere Zurückhaltung ist im Fernschreibverkehr mit dem Admiral Südost und den ihm unterstellten Dienststellen erforderlich. Die wenigen der Kriegsmarine nach dem Südosten zur Verfügung stehenden Leitungen können den augenblicklichen Anfall von Nachrichten nicht bewältigen und haben sich zudem als störanfällig erwiesen, so dass die Übermittlung schon mehrfach in verschlüsselter Form als Funkspruch erfolgen mußte! In diesem Falle ist Kürzung des Textes auf das Notwendigste Voraussetzung für die Übermittlung überhaupt.


    Beim Aufsetzen der Fernschreiben wird immer wieder außer acht gelassen:


    a) dass das Fernschreiben ein Telegramm ist! Dementsprechend muss die Fassung unter Fortlassung alles Nebensächlichen so kurz wie möglich sein. Die immer wieder angewandte Briefform ist bei der heutigen Belastung der Fernschreibwege untragbar;


    b) dass eine Nachricht nur an die Stelle durch Fernschreiben übermittelt werden darf, die unmittelbar und sofort über den Inhalt unterrichtet werden und daraufhin entsprechende Maßnahmen treffen muss. An die nachrichtliche Übermittlung an andere Stellen durch Fernschreiben ist ein scharfer Maßstab anzulegen und in jedem Einzelfalle zu prüfen, ob nicht die Benachrichtigung durch Brief genügt;


    c) dass Fernschreiben möglichst mit Schreibmaschine geschrieben sein sollen. Unleserliche Handschrift verzögert die Abgabe und wird leicht zur Ursache von Übermittlungsfehlern. Der Marine-Nachrichten-Offizier Berlin ist berechtigt und verpflichtet, Fernschreiben, die gegen die Bestimmungen verstoßen, von der Beförderung als Fernschreiben auszuschließen oder entsprechend abzuändern. Für daraus entstehende Nachteile ist der Aufgeber selbst verantwortlich.


    (2. Abt. Skl. 1063. 23.05.1941)


    Quelle: Laufende Befehle; Berlin den 31.05.1941; Blatt 26


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    I. Aufgabe von Fernschreiben (mit und ohne Anschriften-Übermittlung)


    Sollen alle Anschriften eines Fernschreibens jedem einzelnen Empfänger übermittelt werden, so muss dies von dem Aufgeber durch den Vermerk, mit „Anschriften-Übermittlung" (mit AÜ) ausdrücklich gefordert werden. Dieser Vermerk ist häufig von den Aufgebern auch in solchen Fällen nicht gemacht worden, wo Anschriften-Übermittlung unbedingt erforderlich war. Dies hatte Unklarheiten bei den Empfängern über den Verteilerkreis zur Folge.


    Um den Aufgeber dazu zu zwingen, in jedem Falle über die Anschriften-Übermittlung zu entscheiden, sind ab sofort alle Fernschreiben mit mehr als einer Anschrift vom Aufgeber mit dem Vermerk „mit Anschriften-Übermittlung" (mit AÜ) oder „ohne Anschriften-Übermittlung" (ohne AÜ) zu versehen. Fehlt dieser Vermerk, so hat die Fernschreibstelle die Annahme des Fernschreibens zu verweigern.


    Die besonderen Verhältnisse in der Kriegsmarine fordern häufig die Weitergabe mit „Anschriften-Übermittlung"; jedoch soll jeder Aufgeber insbesondere bei Fernschreiben mit zahlreichen Anschriften prüfen, ob die Anschriftenübermittlung und die dadurch entstehende Mehrbelastung des Fernschreibverkehrs wirklich erforderlich ist.


    Häufig lässt sich die „Anschriften-Übermittlung“ durch einen entsprechenden Zusatz im Text vermeiden:


    z. B. Gleichlautend alle Empfänger gem. Vorgang" oder „Gleichlautend Gruppen, Komd. Admirale, Stationen".


    Alle Dienststellen werden ersucht, Unterrichtung aller Aufgeber von Fernschreiben sicherzustellen.


    (Skl./Chef MND II g 2744 vom 31.07.1942)


    A IV 973 A IV d


    Quelle: Ostsee-Tagesbefehl;Kiel, den 20.08.1942; Nr. 143


    Gruß
    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    IV. Fernschreiben (Richtlinien für Aufgeber)


    Die Überlastung des Fernschreibnetzes und die unbedingte Sicherstellung des Durchbringens kriegswichtiger Fernschreiben zwingt erneut dazu, sämtliche Dienststellenleiter auf die Beachtung der für die Aufgabe von Fernschreiben erlassenen Befehle und Anordnungen hinzuweisen. Die Grundsätze, gegen die am häufigsten verstoßen wird, sind in der Anlage als „Richtlinien für die Aufgeber von Fernschreiben" beigefügt.


    Es ist ab sofort von den Dienststellenleitern sicherzustellen, dass weitere Verstöße unterbleiben. Ferner ist dafür zu sorgen, dass während der Dienststunden in den Registraturen alle Fernschreiben unabhängig von der Briefpost sofort registriert und vorgelegt werden.


    Gleichzeitig ist die Fernschreib-Überwachung verstärkt worden. Künftige Verstöße werden gerügt werden.


    Die „Richtlinien für die Aufgeber von Fernschreiben“ können als Einzeldruck zur Aushändigung an Aufgeber von Fernschreiben beim Stationstommando (A IV) angefordert werden.


    A IV 1044 A IV d


    ——


    Anlage zum O.T.B. 1942 Nr. 146 vom 27.08.1942


    Richtlinien für Aufgeber von Fernschreiben


    1. Prüfe, ob Erledigung durch Schnellkurzbrief nicht zum gleichen Ziel führt. Fernschreiben im gleichen Standort sind sowieso verboten.


    2. Verwende nach Möglichkeit nur die vorgeschriebenen Formulare, die Aufgabevermerke sind darauf eindeutig.


    3. Benutze möglichst die Schreibmaschine oder befleißige Dich eindeutig lesbarer Schrift. Dadurch erreichst Du eine schnellere und fehlerfreie Durchgabe Deines Fernschreibens.


    4. Beachte bei Einsetzen der Rang- bzw. Dringlichkeitsgrade „LT, A, S, SSD, Kr", da jedes Fernschreiben einen höheren Dringlichkeitsgrad als ein Schnellkurzbrief darstellt. Sei daher sparsam in der Anwendung von S, SSD und Kr.


    5. Auch ein LT-Fernschreiben wird, sobald die Leitung dafür frei ist, sofort befördert und benötigt dafür meist auch nur wenige Stunden.


    6. Ein S-Fernschreiben muss auch nachts dem Bearbeiter vorgelegt werden. Eine unnötigerweise unterbrochene Nachtruhe fördert jedoch nicht die Arbeitsfreude und Arbeitsleistung, von der gerade im Kriege viel abhängt.


    Ein A-Fernschreiben muss während der Dienstzeit sofort vorgelegt werden.


    7. Prüfe die Anzahl der Anschriften auf ihre unbedingte Notwendigkeit. Bringe die einzelne Anschrift auf verständliche Kürze. Oft genügt es, gewissen Dienststellen die Nachricht als Schnellkurzbrief zuzustellen. Dies gilt besonders für die nachrichtlichen Beteiligten.


    8. Vergiß nicht, jedesmal den Vermerk „mit AÜ" (mit Anschriften-Übermittlung) oder „ohne AÜ" (ohne Anschriften-Übermittlung) einzusetzen. „Mit AÜ" jedoch nur dann, wenn unbedingte Notwendigkeit dafür vorliegt.


    Sonst genügt evtl. ein Hinweis „Beteiligte haben“ oder „geltend alle Gruppen, Kommandierende Admirale, Stations-Kommandos“.


    9. Vergiß nicht, an den Anfang des Textes den Vermerk „Geheim" oder „gKdos" (geheime Kommandosache) zu setzen, wenn der Inhalt des Fernschreibens es erfordert.


    10. Der „Geheim" oder „gKdos"-Vermerk lediglich des Vorganges wegen ohne Rücksicht auf den Inhalt bedeutet eine unnötige Erschwerung und evtl. Verzögerung im Fernschreibdienst.


    11. Fasse Dich kurz. Telegrammstil ist zur Entlastung der Fernschreibwege dringend erforderlich.


    12. Es genügt einen Betreffvermerk anzugeben. Mehr Vermerke belasten die Fernschreibwege unnötig.


    13. Beachte folgende Abkürzungen:


    Kdierung = Kommandierung

    v. = vom

    Vorg = Vorgang

    btr. = betrifft

    vgl. = vergleiche

    Schrb. = Schreiben

    Bnr = Buchnummer

    6/8 = 6. August 1942

    Vfg = Verfügung

    ggf. = gegebenenfalls

    h.E. = hiesigen Erachtens

    Insp. = Inspektion

    lt. telf. Rücksp = laut telefonischer Rücksprache

    gem. = gemäß

    FS = Fernschreiben (dieses Wort kann aber fast stets eingespart werden)

    1130 = 11 Uhr 30

    Auf = „Unter Bezugnahme auf die mit Schreiben…“ oder „Auf die mit obigem Vorgang"

    Verw = Verwaltung

    Reg = Registratur

    bzw. = beziehungsweise


    14. Als Unterschrift verwende nur Abkürzung der Dienststelle mit Bnr. und notfalls Referatbezeichnung.


    15. Vorgänge zu Fernschreiben gehören nicht in die Fernschreibstelle.


    16. Nimm die fachlichen Hinweise der Fernschreibüberwachungsorgane dankbar an, so hilfst Du mit zum Siege.


    A IV 1044 A IV d


    Quelle: Ostsee-Tagesbefehl; Kiel, den 27.08.1942; Nr. 146


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Michael,


    das ist eine gute Idee. Ich werde mal schauen was ich finden kann.


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    anbei mal zwei Fernschreiben…


    Beide Fernschreiben wurden mit KR gekennzeichnet.


    KR für dringende Nachrichten der höheren Führung und für die Führung wichtige Nachrichten über den Feind….


    Quelle: BA


    Gruß

    Antje

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung !


    2.) Kennzeichnung der Fernschreiben ab 01.09.1943


    Ab 01.09.1943 sind alle Fernschreiben mit einem Stichwort als erstem Textwort (vor dem Verschlussvermerk) nach folgenden Grundsätzen zu versehen:


    Stichwort:

    "Rot": Fernschreiben, die bei Drahtausfall in ungekürzter Form gefunkt werden müssen, z. B.

    • Befehle und Meldungen über Kriegsereignisse.

    "Gelb": Fernschreiben, die bei Drahtausfall in gekürzter Form gefunkt werden müssen, z. B.

    • Lagemelagen,
    • Absichtenmeldungen,
    • zusammenfassende Meldungen der Schiffsmelde-Sammelstelle,
    • kriegswichtige Forderungen des Nachschubs,
    • B-Dienst-Meldungen,
    • KB-Meldungen.

    Durch Einsetzen dieses Stichwortes entscheidet der Abteilungschef oder sein Vertreter, dass die bei Drahtausfall zu funkende Nachricht für die Führung und für die Kriegsbereitschaft der Dienststelle so wichtig und zugleich so dringend ist, dass ihre Beförderung auf einem anderen wege nicht tragbar ist.


    Für die Abfassung der Fernschreiben wird auf die wiederholt erlassenen Befehle in bezug auf Beschränkung des Textes der Anschriften und die richtige Wahl des Dringlichkeitszeichens hingewiesen.


    Fernschreiben ohne Stichwort werden nur auf dem Drahtwege bei dessen Ausfall, aber nicht durch Funk befördert und gehen an den Aufgeber zurück, bzw. der Aufgeber wird fernmündlich unterrichtet.


    (Skl/Chef MND IIg. 13.784 g. 24.08.1943)


    Quelle: Laufende Befehle Blatt 63 vom 27.08.1943


    Gruß

    Antje


    P.S. Ich werde mal nach entsprechenden Fernschreiben Ausschau halten und hier einstellen.

    Ich suche Informationen über das:
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  • Hallo Allerseits,


    ein Teil der nachfolgenden Bestimmungen sind bereits in den vorherigen Posts erörtert worden. Ich habe sie trotzdem übernommen um den Charakter des Merkblattes nicht zu verfälschen.


    Gruß

    Antje


    -----


    Abschrift und Bearbeitung!


    2. Aufgabe von Fernschreiben


    Die erhebliche Steigerung des Fernschreibverkehrs macht es erforderlich, erneut auf die Beachtung der als Anlage beigefügten wichtigsten Bestimmungen im Fernschreibübermittlungsdienst hinzuweisen.


    Diese außerdem als Sonderdruck hergestellte Anlage ist von den Hauptämtern, Ämtern usw. an alle Referenten und Hilfsarbeiter zum Handgebrauch zu verausgaben. Ferner ist jedem Fernsprechverzeichnis des Oberkommandos der Marine ein Abdruck vorzuheften, um die jederzeitige Kenntnisnahme sicherzustellen.


    Die erforderlichen Abdrucke des Sonderdruckes sind bei der Druckereiauftragsstelle der Hauptkanzlei anzufordern.


    (M 9336, 29.09.1943)


    —-


    Anlage:


    Merkblatt für die Aufgabe von Fernschreiben


    1. Der Fernschreibverkehr des Oberkommandos der Kriegsmarine ist von 42.100 im Juli 1942 auf 70.500 Fernschreiben im Juli 1943 angewachsen.


    Dieser Steigerung steht die Tatsache gegenüber, dass weitere Fernschreibleitungen der Marine nicht zur Verfügung gestellt werden können, da


    a) die geforderten Leitungen nur unter Zurückstellung sehr wesentlicher ziviler Belange für die Marine freigestellt werden konnten,


    b) neue Verbindungen, etwa durch Auslegen neuer Kabel pp. auf Grund der Fertigungs- und Materiallage nicht mehr geschaffen werden können.


    Die Marine muss deshalb mit den jetzt vorhandenen Verbindungen auskommen.


    2. Es muss daher, wenn die Nachrichten der Führung nicht untragbare Verzögerungen erleiden sollen, eine weitere Zunahme des Fernschreibverkehrs verhindert werden.


    3. Nach der durchgeführten Überwachung und laufenden Überprüfung der aufgegebenen Fernschreiben ist dies durchaus möglich, wenn nur wirklich dringende Nachrichten als Fernschreiben aufgegeben werden.


    Zur weiteren Erleichterung und Beschleunigung des Fernschreibdienstes ist es erforderlich, dass


    a) die Bestimmungen über Dringlichkeitsbezeichnungen genau beachtet werden,


    b) die Fernschreiben in ihrem Inhalt und ihrer äußeren Form den Bestimmungen entsprechen.


    4. Die immer wieder festzustellenden Fehler sind:


    a) Zu lange Laufzeiten innerhalb der Abteilungen, teilweise bis zu 7 Tagen.


    b) Nichtanwendung des Telegrammstils.


    c) Unleserliche Handschrift.


    d) Zu hoch gegriffene Dringlichkeitsbezeichnungen.


    e) Fehlende bzw. überflüssige Verschlussbezeichnungen.


    f) Unwichtiger und nicht eiliger Inhalt.


    g) Verschlussbezeichnungen bei Fernschreiben an Firmen.


    5. Zur Abstellung der Fehler wird für das Oberkommando der Kriegsmarine befohlen:


    Bei der Aufgabe eines Fernschreibens sind vom Aufgeber folgende Grundsätze zu beachten:


    a) Fernschreiben nur in wichtigen und zugleich dringenden Angelegenheiten aufgeben und im Telegrammstil abfassen. Maschinenschrift.


    b) Nachrichten, deren Inhalt die Beförderung als Fernschreiben nicht rechtfertigt, als Kurzbrief erledigen.


    c) Anzahl der Anschriften auf die Empfänger beschränken, für die die Nachricht unbedingt dringend ist, alle übrigen Empfänger durch Kurzbrief benachrichtigen.


    d) Stets prüfen, ob das Fernschreiben mit oder ohne Anschriftenübermittlung befördert werden muss, d. h. ob alle Dienststellen wissen müssen, wer das Fernschreiben außerdem erhalten hat. In vielen Fällen genügt beispielsweise der Vermerk: “Alle KMD’en haben gleiches.“


    e) An Privatfirmen mit Anschluss an das Fernschreibnetz der Reichspost nur offene Fernschreiben aufgeben.


    f) Abgabefertige Fernschreiben zur Vermeidung von Spitzenbelastungen laufend abgeben und nicht bis zum Dienstschluss ansammeln.


    g) Fernschreiben innerhalb des Oberkommandos der Kriegsmarine und zwischen OKM und anderen Wehrmacht-Dienststellen im Bereich Groß-Berlin sind verboten..


    Ausnahme:

    In dringenden Fällen, wenn die Durchgabe infolge geheimer Natur nicht fernmündlich erfolgen kann und bei Fernschreiben an Privatfirmen innerhalb Groß-Berlin (gehen über Postnetz).


    6. Für das Einsetzen der Dringlichkeitsbezeichnungen wird befohlen:


    Stets überlegen, ob Dringlichkeitsbezeichnung erforderlich oder ob Rangbezeichnung genügt!


    a) Dringlichkeitsbezeichnungen:


    FRR: Nur für an den Führer gerichtete und vom Führer ausgehende Fernschreiben.


    KR: Ausschließlich vorbehalten für dringende operative und taktische Nachrichten der höheren Führung sowie für Nachrichten über den Feind an die Führung.


    SSD: Für dringende militärische Nachrichten der Führung und der eingesetzten Verbände.


    S: Sonstige dringende Nachrichten.


    b) Rangbezeichnungen:


    A und LT anwenden, wenn Vorlage der Nachricht am nächsten Vormittag 08.00 Uhr beim Bearbeiter ausreicht.


    Bei der Auslieferung eines Fernschreibens mit Dringlichkeitsbezeichnung (FRR, KR, SSD, S) ist zu bedenken, dass der Empfänger auch nachts in seiner Wohnung von dem Eingang einer dringenden Nachricht Mitteilung erhält.


    7. Die Überwachung vorstehender Bestimmungen obliegt dem Marine-Nachrichtenoffizier Berlin. Er hat nachstehende Befehle für die Überwachung:


    a) Jedes den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer 5 und 6 widersprechende Fernschreiben von der Beförderung auszuschließen bzw. entsprechend abzuändern.


    b) Zu hoch gegriffene Dringlichkeitsbezeichnungen herabzusetzen.


    c) Den Aufgeber zu verständigen, falls ein Fernschreiben infolge Leitungsstörung nicht befördert werden kann. (Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Aufgeber seine Fernsprechnummer auf dem Fernschreiben vermerkt.)


    d) Eine fernmündliche Benachrichtigung zu a) und b) erfolgt nur dann, wenn abgelehntes oder abgeändertes Fernschreiben den Dringlichkeitsgrad SSD oder eine noch höhere Dringlichkeitsstufe aufweist. In allen anderen Fällen erfolgt keine Benachrichtigung.


    e) Abgelehnte Fernschreiben auf dem Geschäftswege über das Hauptbüro zurückzugeben. (Hieraus entstehende Nachteile trägt der Aufgeber.)


    Quelle: Laufende Befehle; Berlin, den 06.10.1943; Blatt 70

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    im Anhang findet ihr ein Beispiel vom 14.10.1944 für das Fernschreib-Kürzel: SSD:


    Es steht für dringende militärische Nachrichten der Führung und der eingesetzten Verbände.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

  • Hallo Michael,


    sicher eine gute und sinnvolle Idee!

    Aber bei 4 - 5 Telegrammen pro Division wird das bei dem zu erwartenden Anfall an Telegrammwünschen/-erfordernissen bei Weitem nich ausreichen.

    Das führt dann wiederum zu Verdruss, wenn z.B. der Gefreite sein Telegramm mit dem Hinweis "Bin nur leicht verwundet" nicht durchbekommt, aber der Oberleutnant seines mit gleichem Inhalt wohl!

    Frust und Demotivation können folgen!


    Gruß

    Horst