Vögel , Vogelschutz, Brieftauben

  • Guten Abend,


    erfreulicherweise hat man sich schon im Jahre 1936 mit dem Schutz unserer Vögel befasst.

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    558. Vogelschutz


    (O.K.H. vom 13.08.1936, Nr. 860. 7. 36 63h V2 Id)


    In einem Wehrkreise ist festgestellt worden, dass Garten- und Grünanlagen bei Kasernen, Offiziersheimen usw. stark unter Raupenfraß litten.


    Das beste Mittel gegen Raupen ist Vogelschutz. Es werden daher die Erlasse vom 16.08,1927 Nr. 464. 7.27 V2 D und vom 18.03.29 Nr. 614. 2. 29 V2 D1 betreffend Vogelschutz in Erinnerung gebracht.


    Außer den durch diese Erlasse genehmigten Maßnahmen (Beschaffung einschlägiger Bücher aus Geschäftsbedürfnismitteln, Beschaffung und Anbringung von Niststeinen im Mauerwerk und von Nisthöhlen (Nistkästen) aus Neubau- oder Bauunterhaltungsmitteln, Beschaffung von Vogelfutter aus Wirtschaftsmitteln) dürfen wettergeschützte Futterkästen (Futterhäuschen) und in wasserarmen Gegenden auch Vogeltränken aus Baumitteln beschafft oder eingerichtet werden.


    Da jedoch durch unsachgemäße Ausführung der Erfolg dieser Arbeiten in Frage gestellt werden und sich sogar zum Schaden unserer Vogelwelt auswirken kann, ist folgendes zu beachten:


    --- Von den verschiedenen im Handel erhältlichen Nisthöhlen, die sich in der Hauptsache durch die Größe des Flugloches unterscheiden, eignen sich am meisten für die natürliche Schädlingsbekämpfung die für die kleinen Meisenarten wie Blau-, Sumpf-, Tannen- und Haubenmeisen gebauten Höhlen, die infolge ihres Flugloches (27 cm Durchmesser) sicher gegen Beflug von Sperlingen sind, und die etwas größeren Höhlen für alle übrigen Meisenarten, Gartenrotschwanz, Star usw.


    --- Beim Aufhängen ist darauf zu achten, dass das Flugloch nach SO zeigt und die Höhle nach dieser Seite eine geringe Neigung hat, um das Eindringen von Regenwasser zu verhüten. Die zuerst genannten kleineren Höhlen sollen in einer Höhe von 2--4 m, die größeren in einer Höhe von 3--6 m aufgehängt werden. Die beste Zeit für das Aufhängen sind die Monate Oktober bis Januar. Auch müssen in dieser Zeit die Höhlen jährlich gereinigt werden. Beim Ankauf der Nisthöhlen ist daher darauf zu achten, dass der Deckel abnehmbar ist.


    --- Vogeltränken sind in wasserarmen Gegenden im Sommer angebracht und müssen flach auslaufende Ränder haben. Im Winter müssen die Tränken trockengelegt werden, da sie sonst eine Gefahr für die Vögel bilden.


    --- Winterfütterung ist zur Erhaltung der Vögel nicht zu entbehren. Die Futterkästen (Häuschen) müssen schon zu Winteranfang angebracht und beschickt werden, nicht erst nach Eintritt von Schnee- und Eiswetter, weil sonst Vögel umkommen, bevor die Kästen angebracht sind oder von ihnen aufgefunden werden.



    Gruß Marga

  • Guten Morgen,



    Hier habe ich noch ein paar Einträge zum Thema „Brieftauben“ gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 24.04.1936

    Quelle: germandocsinrussia



    240. Fußringe für Brieftauben


    Die Firma Lehmann & Mundenberg, Hannover, Celler Straße 136 , ist unter dem 04.04.1936 vom Oberkommando des Heeres mit Auftrag Nr. 12 617/36 die Lieferung der Fußringe für Brieftauben für den Bereich der Heeresverwaltung für die Zeit vom 01.04.1936 bis 31.03.1937 zum Festpreis von RM 4,25 für 100 Stück einschließlich Beschriftung übertragen worden. Der Abruf hat durch die einzelnen Empfänger unter Angabe der Auftragsnummer und der genauen Beschriftung zu erfolgen. Die Bezahlung und Abnahme erfolgt durch die Empfänger.



    Aus dem Verordnungsblatt vom 01.11.1938


    646. Ausbildungslehrgang für Brieftaubenmeister


    Der nächste Ausbildungslehrgang für Brieftaubenmeister bei der Heeresbrieftaubenanstalt beginnt voraussichtlich am 01.12.dieses Jahres.


    Bewerbungsgesuche um Zulassung zur Ausbildung sind dem Gen. Kdo. Abt. N. bis spätestens 10.11.1938 vorzulegen. Zur Ausbildung werden Unteroffiziere zugelassen, die mindestens 3 und höchstens 5 Jahre dienen. Stichtag ist der 01. Dezember 1938. Die Bewerber müssen gute Allgemeinbildung, Neigung zum Brieftaubendienst und möglichst Vorkenntnisse im Brieftaubenwesen besitzen. Sie müssen ferner gesunde Atmungsorgane (keine Neigung zu Katarrhen der Lungen und oberen Luftwege) haben. Die Sehleistung (ohne Glas) darf auf beiden Augen nicht unter 5/6 betragen.


    Genkdo. XI Abt. N.




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Hier habe ich Verordnungen zur Haltung von Brieftauben gefunden. Fragt sich, wer danach noch Freude an diesem Sport hatte.


    Abschrift und Bearbeitung aus Unterlagen zu Befehle und Weisungen zu Nachrichtenverbindungen u.a.


    Quelle: germandocsinrussia


    H.Qu., den 04.September 1940

    Der Oberbefehlshaber des Heeres

    Generalstab des Heeres

    Chef HNW I / Gen.Qu.


    Brieftauben - Verordnung


    Aufgrund der mir von Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht erteilten Ermächtigung verordne ich für Belgien und für das besetzte Gebiet Frankreichs was folgt:


    § .1) Alle Brieftauben, die sich in Belgien und im besetzten Gebiet Frankreichs befinden, sind von dem Halter innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntmachung dieser Verordnung bei dem zuständigen Bürgermeister anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch Vorlegung einer Liste der Brieftauben, die nach Ringnummern zu ordnen ist, in doppelter Ausfertigung.


    Die Bürgermeister sind verpflichtet, eine Ausfertigung der Liste innerhalb weiterer 48 Stunden bei der zuständigen Feldkommandantur einzureichen.


    Die Halter der Brieftauben haben Veränderungen im Brieftaubenbestand dem Bürgermeister unverzüglich in doppelter Ausfertigung schriftlich anzumelden. Der Bürgermeister hat, vierteljährlich zusammengestellt, der Feldkommandantur eine Ausfertigung dieser Anmeldung einzureichen.


    An jedem Brieftaubenschlag ist ein Verzeichnis der Tauben anzubringen, das mit den eingereichten Listen und den Veränderungslisten übereinstimmen muss.


    § .2 Als Brieftauben gelten alle Tauben, die zur Übermittlung von Nachrichten geeignet sind, z.B. auch Tümmler und Schönheits-Brieftauben.


    § .3 Es ist verboten, Brieftauben außerhalb des Schlages zu halten.


    § .4 Die Brieftaubenschläge sind geschlossen zu halten (Freiflugsperre). Die Schläge sind für die Kontrollorgane der deutschen Militärverwaltung zugänglich zu halten.


    § .5 Es ist verboten, neue Brieftaubenschläge einzurichten.


    § .6) Es ist verboten, Brieftauben auf Schiffen zu halten.


    § .7) Die Ein- und Ausfuhr von Brieftauben ist verboten.


    § .8) Jede rechtsgeschäftliche Verfügung über Brieftauben (Verkauf, Verschenken u. dgl.) ist verboten.


    § .9) Jeder Besitz- und Ortswechsel (Beförderung in Körben oder sonstigen Behältnissen) ist verboten.


    § 10) Sämtliche Brieftauben müssen mit Ringen der Brieftaubenvereinigung versehen sein, der der Halter angehört.


    Es ist verboten, Brieftauben zu halten, die nicht mit dem vorgeschriebenen Ring versehen sind.


    Brieftauben ohne Ringe und Brieftauben mit außerbelgischen bzw. außerfranzösischen Ringen sind bei der zuständigen Feldkommandantur abzuliefern.


    § 11) Die Erkennungsringe von getöteten oder verendeten Brieftauben sind von den Haltern beim Bürgermeister, und von diesem gesammelt jeweils zum Monatsletzten bei der zuständigen Feldkommandantur abzuliefern.


    § 12) Jeder, dem fremde Brieftauben zufliegen, ist zu ihrer Ablieferung an die zuständige Feldkommandantur innerhalb von 24 Stunden verpflichtet.


    § 13) Die Einfuhr von lebenden Tauben aus dem unbesetzten in das besetzte Frankreich ist ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Brieftauben handelt, verboten.


    § 14) Für bestimmte Gebiete kann das Halten von Tauben aller Art verboten werden. Verdächtige Personen kann die Brieftaubenhaltung untersagt werden.


    § 15) Die deutsche Militärverwaltung ist berechtigt, Brieftauben zu beschlagnahmen.


    § 16) Herrenlose und verwilderte Tauben sind nach näherer Anordnung der deutschen Militärverwaltung zu beseitigen.


    § 17) Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwider handelt, wird mit dem Tode, in minder schweren Fällen mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft. Die gleiche Strafe trifft den Anstifter und Gehilfen, ferner denjenigen, der vom unerlaubten Halten von Brieftauben Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich der deutschen Militärverwaltung anzeigt.


    § 18) Der Militärsbefehlhaber in Belgien und Nordfrankreich und der Chef der Militärverwaltung in Frankreich erlassen zu dieser Verordnung Ausführungsbestimmungen.


    § 19) Diese Verordnung tritt am 20. September in Kraft.


    von Brauchitsch



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Hier folgen Erläuterungen zu dem hier vorangegangenen Beitrag:


    Paris, den 20.09.1940

    Der Oberbefehlshaber des Heeres

    Der Chef der Militärverwaltung Frankreich

    Der höhere Nachrichtenführer


    Betr. Ausführungsbestimmungen zur Brieftaubenverordnung


    Zur Brieftaubenverordnung werden folgende Ausfführungsbestimmungen erlassen:


    1.) Zu § 1 — Zur Überwachung stehen den Nachrichtenführern der Bezirkschef als Fachpersonal je 1 Brieftaubenmeister zur Verfügung.


    2.) Zu § 3 — Gegen die Unterbringung von Tauben in festgeschlossenen Volieren, die mit dem Schlage verbunden sind, ist nichts einzuwenden.


    3.) Zu § 10 — In Einzelfällen kann von der Verpflichtung zum Tragen der Ringe abgewichen werden, sofern diese Tauben einer ständigen militärischen Aufsicht unterliegen, z.B. Einsatztauben. In diesen Fällen sind die Tauben auf beiden Flügeln von den Brieftaubenmeistern zu stempeln. Stempel beschafft Höherer Nachrichtenführer Frankreich.


    Sämtliche Brieftauben von Besitzern, die keiner Brieftaubenvereinigung angehören (sogenannte wilde Züchter) sind grundsätzlich zu beschlagnahmen.


    Wo in der ersten Zeit nach Bekanntgabe dieser Verordnung die Ablieferung der Tauben bei den Feldkommandanturen wegen der großen Anzahl unzweckmäßig ist, (das trifft insbesondere da zu, wo zur Täuschung der französischen Militärbehörden den Tauben die Ringe abgenommen wurden) benachrichtigen die Feldkommandanturen über die Ortskommandanturen die Bürgermeister, dass die Tauben erst auf Anforderung durch die deutschen Militärbehörden abzugeben sind. Entscheidung trifft der Nachrichtenführer des Bezirkschefs.


    Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn in diesen Fällen wegen Mangel an Fachpersonal die Tauben nach dem Urteil der Züchter in gute Zuchttauben und unbrauchbare Tauben gesichtet werden. Die guten Tauben sind nach dem durch die Nachrichtenführer der Bezirkschefs festgesetzten Plan durch die Brieftaubenmeister zu sammeln, nochmals zu sichten und die wertvolleren der vom Höheren Nachrichtenführer Frankreich in La Celle St. Cloud eingerichteten Brieftaubensammelstelle zuzuführen. Die übrigen Tauben sind in der Truppenverpflegung zu verwenden. Bei allen Tauben, die nach der ersten Erfassung beschlagnahmt werden, ist wie zu 4.) zu verfahren.


    4.) Zu § 12 — Diese Tauben sind sofort bei der Feldnachrichtenkommandantur abzuliefern. Die Feldnachrichtenkommandantur bearbeitet die Fälle weiter ggf. unter Hinzuziehung der Abwehr.


    5.) Zu § 16 — Die Feldkommandanturen ergreifen geeignete Maßnahmen, diese Tauben zu beseitigen. Die Ringe sind dem Nachrichtenführern der Bezirkschefs zuzuleiten. Bei Tauben mit Meldehülsen ist wie zu 4.) zu verfahren.


    6.) Zu § 17 — Personen, die dieser Verordnung zuwider handeln, sind sofort festzunehmen. Das Material ist sicherzustellen und der Feldnachrichtenkommandantur beschleunigt zuzuleiten. Die FNK benachrichtigen die Abwehr und ggf. die geheime Feldpolizei.


    7.) Brieftauben, die mit dem Stempel auf beiden Flügeln „Zulassung P“ (A., B., C. oder Bord.) und vierstelliger Zahl (z.B. 0012) vorgefundenen werden, sind an den betr. Bezirkchef (P = Bez. Chef Paris, A. = Bez. Chef A usw.) abzugeben.


    8.) Brieftaubenfutter und Gerätbder französischen Wehrmacht sind zu sammeln und dem Höheren Nachrichtenführer Frankreich zum 01.11.40 auf dem Dienstwege zu melden


    9.) Vierteljährlich (erstmalig zum 20.10.40) ist dem Höheren Nachrichtenführer Frankreich durch die Nachrichtenführer der Bezirkschefs ein Erfahrungsbericht in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.


    Für den Oberbefehlshaber des Heeres

    Der Chef der Militärverwaltung


    Verteiler

    Brieftauben
    Verordnung
    Ausführungsb.

    OKH, Chef HNW2
    OKH, Chef Rüst u. BdE Jn 72
    H.N.F. b. Chef der Mil.Verw.1
    Bezirkschef A mit Nebenabdr. für FK u. FNK2222
    Bezirkschef B mit Nebenabdr. für FK u. FNK1919
    Bezirkschef C mit Nebenabdr. für FK u. FNK2222
    Bezirkschef Paris mit Nebenabdr für FK u. FNK77
    Bez.Ch. Bordeaux mit Nebenabdr. für FK u. FNK99
    Heeresgruppe A25
    Heeresgruppe C25
    Abwehrleitstelle Frankreich 88
    Admiral in Frankreich 5
    Luftgaukommando Frankreich 5
    Lufthafenbereich Paris1
    Führungsnachrichten Regt. 4033
    Führungsnachrichten Regt. 60133
    Chef der Mil. Verw. Frankreich :
    Kommando-Stab Ia11
    Kommando-Stab Ia/Org.11
    Kommando-Stab Ic11
    Höherer Nachrichtenführer
    in Frankreich
    3

    3

    Vorrat 1010



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus den Unterlagen des AOK 16 : Übersicht z.d. Kräften der Nachrichtentruppe für "Seelöwe"


    Quelle: germandocsinrussia


    Datum: 19.09.1940 Datum:

    Posttelegramm: von: A.O.K. 16


    An: VII. A.K.


    Dem VII. A.K. werden nachstehende Brieftaubenschläge und Personal zur Verfügung gestellt; Personal gilt als kommandiert:


    1) Baron de de Van, Hooge bei Ypern, Oberbrieftaubenmeister Eggert,


    2) Florizone Sr. u. Tr., Oostduinkerke, Dorpstraat, Brieftaubenmeister Lauer,


    3) Van der Beerst, Gustav, Oost Duinkerke, Dorpstraat, Brieftaubenmeister Aierstok,


    4) Van der Woude, Oost Duinkerke, Dorpstraat, Brieftaubenmeister Drechsler,


    Die Schläge sind sofort auf die Divisionen zu verteilen. Wirtschaftliche Betreuung der Schläge und Fernsprechverbindungen zu den Schlägen verannlassen Korps. Spätere Betreuung usw. der Schläge und des zugehörigen Personals übernimmt Heimatstab.


    Mit Einfliegen der Tauben von Schiffen und, falls möglich, von Flugzeugen sowie mit der Ausbildung der bei den Divisionen zu bildenden Brieftaubentrupps ist zu beginnen.


    A.O.K. 16

    A.N. Fü.



    Datum: 19.09.1940

    Posttelegramm: von: A.O.K. 16


    An XIII. A.K.


    Dem XIII. A.K. werden nachstehende Brieftaubenschläge und Personal zur Verfügung gestellt; Personal gilt als kommandiert:


    1) Edmund Cole, Furnes, Ooststraat, Brieftaubenmeister Buhle,


    2) Van der Eest, Ostende, Struiverstraat, Brieftaubenmeister Thiel,


    3) Verhaeghe, Julian, Ostende, Quare Stefani, Brieftaubenmeister Heyn,


    4) Absolon, Gustav, Ostende, Elisabethlaan , Unteroffizier Bocksleitner.


    Die Schläge sind sofort auf die Divisionen zu verteilen. Wirtschaftliche Betreuung der Schläge und Fernsprechverbindungen zu den Schlägen veranlassen Korps. Spätere Betreuung usw. der schläge und zugehörigen Personals übernimmt Heimatstab.


    Mit Einfliegen der Tauben von Schiffen und, falls möglich von Flugzeugen sowie mit der Ausbildung der bei den Divisionen zu bildenden Brieftaubentrupps ist zu beginnen.


    A.O.K. 16

    A.N. Fü.



    Div. St. Qu., den 07.10.1940

    7. Division

    -Ia/N-


    Betr.: Brieftauben


    An

    Gen.Kdo.VII.A.K./K.N.F.


    Nach Mitteilung des Oberbrieftaubenmeisters Eggert befindet sich in Ypern, Boterstr. 5 (bei Mons. Moulin) ein Brieftaubenschlag, der den Schlag in Hooge an Größe und Güte weit übertrifft.


    Die Division bittet, die Beschlagnahme dieses Schlages erwirken und die Beschlagnahme in Hooge aufheben zu wollen.


    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier

    ....................................................


    Hauptmann



    Fortsetzung folgt.


    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Geheime Kommandosache

    Entwurf !

    A.H.Qu., den 29.11.1940


    Armee-Oberkommando 16

    Armee-Nachrichtenführer

    Ref.III Nr.857/40 g.K.


    Bezug: H.Gr.A-Nachr.Führer, Abt.III Nr. 1815/40 g.Kdos.v.14.11.40


    Betr. : Brieftauben


    An

    den Höheren Nachrichtenführer

    beim Militärbefehlshaber in

    Belgien und Nordfrankreich


    Brüssel


    Aufgrund der Bezugsverfügung werden nachstehende Brieftaubenschläge wieder zur Verfügung gestellt:


    1.Baron de de Van, Hooge bei Ypern
    2.Edmund Cole, Furnes, Ooststraat
    3.Florizone Sr. u. Ir., Oost Duinkerke, Dorpsstraat
    4. Van der Beerst, Gustav, Oost Duinkerke, Dorpsstraat
    5.Van der Woude, Oost Duinkerke, Dorpsstraat
    6. Van der Eest, Ostende, Struiverstraat
    7.Verhaeghe, Julian, Ostende, Elisabethlaan
    8.Absolon, Gustav, Ostende, Elisabethlaan
    9.Leon Desmedt, Oost Duinkerke, See-Straße
    10.Remi Dedrie-Desmedt, Oost Duinkerke, Roelsstraat
    11.Moulin, Ypern, Boter-Straße 5


    Gleichzeitig werden nachstehende Brieftaubenmeister mit Personal und Gerät kommandiert:


    Oberbrieftaubenmeister Eggert in Ypern,

    Brieftaubenmeister Buhle in Furnes,

    Brieftaubenmeister Lauer in Oost Duinkerke,

    Unteroffizier Bocksleitner in Ostende.


    Es wird gebeten, den in Ostende bereits eingesetzten und die beiden noch in Reserve stehenden fahrbaren belgischen Wehrmachtsschläge mit Tauben aus den vorgenannten Schlägen zu belegen, sodass beim Anlaufen des Unternehmens "Seelöwe" 3 fahrbare Schläge und 1 ortsfester zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der taktischen und nachrichtentechnischen Erfordernisse müssen die Schläge folgendermaßen verlegt werden:


    a)1 fahrbarer Schlag in die Nähe von Calais
    b)1 fahrbarer Schlag nach Gravelines
    c)

    1 fahrbarer Schlag und
    1 ortsfester Schlag nach Ostende


    Nach Aufstellung und Gewöhnung der Tauben an ihre neuen Abflugorte wäre mit dem Einfliegen der Tauben von Schiffen und falls möglich von Flugzeugen zu beginnen.


    Es wird um Mitteilung gebeten, von welchem Zeitpunkt an die wirtschaftliche Betreuung des Brieftaubenpersonals usw. übernommen wird.


    Für das Armee-Oberkommando

    Der Chef des Generalstabes


    I.A. u. I.V.



    Fortsetzung folgt.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Weiter geht es mit zwei Fernschreiben vom 07.12.1940

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Fernschreiben: von AOK 16 Nachrichtenführer


    An XIII. AK.


    Die mit Fernschreiben HBEX Nr. 18002 vom 19.09. zur Verfügung gestellten Brieftaubenschläge mit dem Brieftaubenmeister Buhle und dem Unteroffizier Bocksleitner einschließlich Personal und Gerät werden ab 10.12.40 zum Höheren Nachrichtenführer beim Militärsbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich kommandiert und der Fenako 24 Lille unterstellt.


    Buhle und Bocksleitner haben sich ohne Personal und Gerät am 09.12.40, 11.00 Uhr, zur weiteren Befehlsentgegennahme bei der Feldnachrichtenkommandantur 24 in Lille, Boulevard de Liberté 88, zu melden.


    Brieftaubenmeister Heyn und Thiel werden mit Personal und Gerät am 10.12.40 zum Nachrichtenführer bei der Militärverwaltung A in St. Germain, Rue Franklin 54, kommandiert und sind so in Marsch zu setzen, dass sie am 10.12.40 dort eingetroffen sind.


    A.O.K. 16

    N.Fü.



    Fernschreiben: von AOK 16 Nachrichtenführer


    An VII. AK.


    Die mit dem Fernschreiben HBEX Nr. 18003 vom 19.09. zur Verfügung gestellten Brieftaubenschläge mit den Brieftaubenmeistern Eggert und Lauer einschließlich Personal und Gerät werden ab 10.12.40 zum Höheren Nachrichtenführer beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich kommandiert und der Fenako 24 in Lille unterstellt.


    Eggert und Lauer haben sich ohne Personal und Gerät am 09.12.40, 11.00 Uhr, zur weiteren Befehlsentgegennahme bei der Feldnachrichtenkommandantur 24 in Lille, Boulevard de Liberté 88, zu melden.


    Brieftaubenmeister Aierstok und Drechsler werden mit Personal und Gerät ab 10.12.40 zum Nachrichtenführer bei der Militärverwaltung A in St. Germain, Rue Franklin 54, kommandiert und sind so in Marsch zu setzen, dass sie am 10.12.40 dort eingetroffen sind.


    A.O.K. 16


    N.Fü.




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Ein letzter Bericht zu diesem Einsatz


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Geheim


    O.U., den 26.02.41

    Höherer Nachrichtenführer

    beim Militärbefehlshaber in

    Belgien und Nordfrankreich

    I.Fü. Az.48 b Nr.231 41 geh.


    An

    Feldnachrichtenkommandantur 24


    nachrichtlich an: A.O.K. 16


    Feldnachrichten-Kommandantur 20


    Betr. : Brieftauben für besonderen Einsatz


    Bezug: Bericht F.N.K. 24 über Einsatzbereitschaft

    Hö.Na.Fü. I Fu.159/40 g.Kdos. vom 04.12.40

    Hö.Na.Fü. I Fu. 02/41 g.Kdos. vom 13.01.41


    1.)

    Der feste Brieftaubenschlag des Herrn P. Capon in Coulogne ist zu beschlagnahmen und für den besonderen Einsatz sofort vorzubereiten.


    Die Betreuung des Schlages übernimmt Oberbrieftaubenmeister Eggert.


    2.)

    Der fahrbare Brieftaubenschlag in Gravelin ist sofort in Furnes aufzustellen. Er ist an die dortige Heeresvermittlung anzuschließen.


    Die festen Schläge des Herrn Edmund Cole, Furnes, Ooststraat 26 und des Herrn Els Londer, Furnes, Ooststraat 54, sind sofort zu beschlagnahmen und dem Brieftaubenmeister Bouhler zur Vorbereitung für den besonderen Einsatz zuzustellen.


    3.)

    Der fahrbare Brieftaubenschlag Ostendebverbleibt dort. Der feste Brieftaubenschlag des Herrn Verhaeghe, Ostende, Stefanieplatz 29. ist zu beschlagnahmen und ebenfalls für den besonderen Einsatz vorzubereiten.


    Über sämtliche in Ostende befindlichen Brieftaubenschläge mit Personal führt Brieftaubenmeister Lauer die Aufsicht.


    4.)

    Für die gemäß Ziffer 1.) — 3.) noch zu beschlagnahmenden privaten Brieftaubenschläge wird die Freiflugsperre aufgehoben.


    5.)

    Die Nachrichtenführer, denen die Schläge durch A.O.K. 16 zu Einflug zugewiesen sind, sind entsprechend zu verständigen.


    Hof.




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Anlage zu OKH (BdE)

    Nr. 7700/39 AHA In 7 Id/Ic


    Vorläufiges Merkblatt über Einsatz und Behandlung von Brieftauben


    ——— 1939 ———


    A. Allgemeines


    1.) Die Verwendung von Brieftauben ist unabhängig vom Gelände und von der Nähe des Feindes. Ihre Verwendung wird durch feindliche Waffenwirkung (Feuer, Vergasung) so gut wie nicht beeinflusst. Sie sparen Menschen und ersetzen andere Nachrichtenmittel. Brieftauben sind deshalb hauptsächlich dort einzusetzen, wo andere Nachrichtenmittel nicht einsetzbar oder zerstört sind. Besonders eignen sie sich zum Einsatz bei weit abgesetzten Truppenverbänden oder Einzeltrupps, z.B. im Vorfeld. Außerdem ist die Querverbindung zwischen Kommandobehörden durch Einsatz von Tauben von Brieftaubenstelle zu Brieftaubenstelle möglich. Fahrbare Brieftaubenschläge haben sich bisher nicht ausreichend bewährt.


    B. Leistung der Brieftauben und ihre Grenzen


    2.) Die Tauben werden mit Meldungen und Skizzen aufgelassen. Sie können zur Vermittlung von Nachrichten nur von der Abflugstelle zur festen Brieftaubenstelle eingesetzt werden, nicht umgekehrt.


    Die durchschnittliche Fluggeschwindigkeit beträgt 1 km in der Minute. Gegenwind setzt die Fluggeschwindigkeit herab, Mitwind erhöht sie.


    Tauben, die auf einer Flugstrecke von 50 bis 80 km eingeflogen sind, können in der Verlängerung dieser Strecke auf insgesamt etwa 150 km eingesetzt werden.


    3. Bei dichtem Nebel, Schneefall, starkem Regen, sowie der Abenddämmerung können Tauben nicht mit Erfolg verwendet werden. Deshalb sind sie stets so rechtzeitig aufzulassen, dass sie noch vor Dunkelwerden ihren Schlag erreichen.


    C. Unterbringung der Tauben


    4.) Brieftauben werden meistens in Schlägen zu 60 Stück gehalten. 5 Schläge bilden eine feste Brieftaubenstelle. Brieftaubenstellen und — schläge sind bodenständig aber verschiebbar. Sie sollen nur ausnahmsweise aus zwingenden Gründen verlegt werden, da eine Verlegung den Einsatz der Brieftauben um 2 - 3 Wochen unterbricht.


    Die Brieftauben sind so zu verteilen, dass für eine Division 60 Tauben eines Schlages zur Verfügung stehen.


    5.) Bei der Abflugstelle sind die Tauben in den Rücken - tragegeräten, in denen sie von der Brieftaubenstelle kommen, zu belassen oder in Einfangkörben ( wenn notwendig, behelfsmäßigen Käfigen oder Kisten) unterzubringen. Futter - und Trinkgefäße sind anzuhängen.


    Die Tauben sind so unterzubringen, dass sie vor Raubtieren, z.B. Ratten, geschützt sind. Bei Gasgefahr ist das Transportgerät mit einer feuchten Decke oder einer Zeltbahn zu umwickeln.


    D. Behandlung und Pflege der Tauben


    6.) Vorbedingungen für gute Leistungen der Brieftauben ist Sachverständige Behandlung sowohl in den Schlägen als auch auf den Abflugstellen. Ein falsch behandelte Taube gibt keine Gewähr für die richtige Überbringung einer Nachricht. Die Tauben sind stets schonend zu behandeln, sie dürfen beim Anfassen nicht gedrückt werden, auch Werfen ist verboten.


    7.) Die Mannschaften, die Brieftauben abholen, sind vom Leiter der festen Brieftaubenstelle im Anfassen, Behandeln und Pflegen von Tauben, sowie im Anfertigen von Taubensprüchen, Anlegen der Meldehülsen und Ablassen der Tauben zu unterweisen.


    Die Brieftauben werden in Rückentragegeräten zur Abflugstelle befördert. Sie sind dabei nach Geschlechtern zu trennen.


    Außer den Tauben sind noch mitzugeben:

    Je Taube 40 g Futter,

    Futtergefäße,

    Ständerhülsen,

    Taubenspruchblocks und ein

    Begleitschein (Muster anliegend)


    Der Begleitschein ist mit dem Empfangsvermerk des Truppenteiles der festen Brieftaubenstelle bei der nächsten Abholung der Tauben zurückzugeben.


    8.) Bei der Abflugstelle ist ein Mann zu bestimmen, der die Tauben zu betreuen hat. Er hat das Unterbringungsgerät sauber und trocken zu halten. Zugluft, Regen und Ofenhitze sind schädlich, Kälte dagegen nicht. Schmutz an den Federn beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit der Tauben.


    9.) Das Wasser in den Trinkgefäßen ist zweimal täglich zu erneuern. Den Tauben ist nur wenig Futter (etwa 20 g), und zwar nur am Abend zu geben, wenn feststeht, dass sie nicht mehr abgelassen werden. Es ist zu bedenken, dass hungrige Tauben schneller zum Heimatschlag fliegen als sattgefütterte.


    10.) Befinden sich Tauben 4 Tage lang in der Abflugstelle ohne für die Nachrichtenübermittlung eingesetzt worden zu sein, so sind sie ohne Meldung abzulassen oder (bei ungünstiger Witterung) zu ihrem Schlag zurückzubringen.


    Leere Transportgeräte und sonst nicht benötigtes Brieftaubengerät sind sobald wie möglich zur Brieftaubenstelle zurückzubringen.


    11.) Brieftauben, die bei den Abflugstellen erkranken, sind abzusondern und bei nächster Gelegenheit der zuständigen Brieftaubenstelle abzuliefern. Verendete Tauben sind in gleicher Weise abzugeben.


    E. Behandlung der Nachrichten


    12.) Für Abfassen der Meldungen, die mit Brieftauben befördert werden, gelten die Bestimmungen der D 1041 „Anleitung zum Tarnen des Nachrichtenverkehrs, Decknamenliste.“


    Absender und Empfänger der Nachricht sind durch Decknamen zu bezeichnen. Sonst ist die Meldung so abzufassen, dass kein Nachteil für die eigenen Truppe entsteht, auch wenn eine Taube in Feindes — oder Spionhand fällt.


    13.) Jede Meldung ist mit Hilfe der Durchschreibevorrichtung des Taubenspruchblocks so oft anzufertigen, als Tauben mit der gleichen Meldung aufgelassen werden sollen. Außerdem verbleibt ein Durchschlag bei der Abflugstelle.


    14.) Die Anzahl der mit der gleichen Meldung aufzulassenden Tauben richtet sich nach der Wichtigkeit der Meldung, nach der Entfernung und nach der Witterung. Es sind mindestens 2 Tauben mit der gleichen Meldung aufzulassen, bei besonders wichtigen Nachrichten 4 - 6 Tauben.


    15.) Das beschriebene Spruchformular wird in der Länge doppelt gefaltet, dann ebenso 2 mal in der Breite, sodann gerollt und in die Aluminium - Ständerhülse gesteckt. Die Hülse wird, mit dem rotgefärbten Teil nach oben, am Ringständer der Taube befestigt. Vorsicht beim Anlegen der Hülse ! Ständer nicht klemmen ! Jede Hülse ist nur 3 - 4 mal verwendbar !


    16.) Ankommende Meldungen sind von der festen Brieftaubenstelle dem Empfänger (in der Regel Division) sogleich durch Fernsprecher, verschlüsselte Meldungen und Skizzen durch einen Kraftradfahrer zu übermitteln.


    F. Hinweis auf die Zucht der Tauben.


    17.) Die Zucht von Brieftauben findet bei der festen Brieftaubenstelle statt. Es werden nur solche Tauben gepart, die schnelle und zuverlässige Flugleistungen aufweisen und sich durch kräftigen Wuchs und klares Auge auszeichnen.




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    hier folgt eine Anlage zum Tätigkeitsbericht aus den Unterlagen des Armee- Nachrichtenführers beim AOK 14 zum November 1944. Aus den Anordnungen für den Nachrichtenverkehr zur Aufstellung von Alarmeinheiten für die Partisanenbekämpfung.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Bericht zum Einsatz von Brieftauben für die Zeit vom 07.11. — 23.11.44


    Die Korps-Nachrichten-Abteilung 11 kommandierte am 10.11.44 zwei Unteroffiziere und vier Mann zur Ausbildung als Brieftaubenpfleger zur Brieftaubenstelle Modena. Diese 6 Soldaten sind Angehörige der K.N.A. 11, sind zur Brieftaubenstelle bis auf weiteres kommandiert und werden von hier aus eingesetzt, wo Brieftaubenverbindungen angefordert bzw. befohlen werden. Dadurch ist durch die Abteilung der Nachteil der jeweiligen Neuausbildung von Brieftaubenpflegern beim Wechseln der Division behoben worden. Zur Ausbildung wurden kommandiert:


    Name und RangEinheitJahrgang
    1. Uffz. Goletz, Peter3./F.N.111915
    2. Uffz. Böhm, Johann3./F.N.111919
    3. Obgefr. Dossmann, Karl3./F.N.111907
    4. Obgefr. Skorpis, Franz3./F.N.111910
    5. Obgefr. Poppe, Siegfried3./F.N.111915
    6. Obgefr. Notdurft, Eugen3./F.N.111919


    Der Lehrgang war am 15.11.44 beendet. Die Teilnehmer sind ausschließlich für den Taubendienst geeignet und zeigten an diesem Nachrichtenmittel ein reges Interesse. Je zwei Mann dieses Lehrgangs wurden am 16.11.44 zu den 3 dem Korps unterstellten Divisionen, je Pfleger mit 10 Tauben, in Marsch gesetzt.


    Vor dem Einsatz wurden von der Brieftaubenstelle folgende Übungsflüge durchgeführt:


    Datum:08.04.4414.11.4420.11.44
    Taubenzahl:606060
    Entfernung: km123012
    Auflasszeit:104014300830
    Ankunftszeit:105615100842
    Richtung:SüdostSüdostSüdost
    Verluste:


    Am 07.11.44 wurde auf Befehl ANF der Gefreite Bohm zum Korps Lombardia zwecks Ausbildung zum Brieftaubenpfleger und Besichtigung des zum Korps Lombardia gehörigen Brieftaubenschlages kommandiert. Nach Meldung des Gefreiten Bohm handelt es sich bei dem vorhandenen Schlage um einen veralteten Brieftaubenwagen (pferdebespannt) italienischer Herkunft. Der Wagen selbst ist stark reparaturbedürftig und hatte einen äußerst ungünstigen Aufstellungsort. Er war besetzt mit 25 Tauben mittlerer Qualität, welche eine unsachgemäße Fütterung und ungenügend Pflege erhielten. Der Bestand an Tauben, der am 14.10.44 59 Stück betrug, ist durch die völlig unsachliche Behandlung seitens einer Luftnachrichten-Einheit auf die bereits angegebene Zahl von 25 Stück herabgesunken. Nach der Ausbildung der für die Betreuung des Schlages vorgesehenen beiden Pfleger


    1. Obgefr. Richter, Erich2./K.N.A.94 (mot)Jahrg. 1897
    2. Funker Hufnagel, Sebastian1./K.N.A.94 (mot)Jahrg. 1925


    welche auf Grund ihres Lehrganges als Brieftaubenpfleger Verwendung finden können, wurde, um die Tauben möglichst schnell zum Einsatz zu bringen, folgendes veranlasst:


    1.) Durchführung der unbedingt notwendigen Reparaturen am Wagen,


    2.) Aufstellung des Wagens an einer günstigeren Stelle,


    3.) Beschaffung der vorgeschriebenen Futterarten,


    4.) Sachgemäße Fütterung und Pflege der Tiere.


    Eine Ausstattung mit Brieftaubengerät ist bei dem Brieftaubenwagen nicht vorhanden. Alles fehlende Brieftaubengerät kann beim Pionier-Lager Pavia beschafft werden.


    Da beim Korps Lombardia ein Interesse für die Herstellung von Brieftaubenverbindungen vorhanden ist, wird vorgeschlagen, für die technische Durchführung des Einsatzes beim Korps Lombardia einen Brieftaubenmeister vom OKH anzufordern.


    Auf der Rückreise von seinem Kommando hatte der Gefreite Bohm die Anweisung, die italienische Brieftaubenstelle in Alessandria zu besichtigen. Die Brieftaubenstelle hat einen Bestand von insgesamt 400 Tieren, die in Gruppen aufgeteilt, in verschiedenen Himmelsrichtungen eingeflogen sind und jederzeit eingesetzt werden können. Das Personal besteht aus einem italienischen Brieftaubenmeister und 4 italienischen Soldaten. Es wird auch hier vorgeschlagen, die italienische Brieftaubenstelle Alessandria unter die Leitung eines vom OKH anzufordernden Brieftaubenmeister zu stellen.


    Am 20.11.44 erfolgte auf Anordnung der K.N.A. 11 eine Neubesetzung mit je 30 Tauben der I. Fallschirm-Korps unterstellten Divisionen. Die Tiere wurden von den Divisionen an die Regimenter und Batl. verteilt und an den Schwerpunkten der HKL. zum Einsatz gebracht.


    Auf Grund der erhöhten Anforderung von Brieftaubenverbindungen im Verbande des I. Fallschirm-Korps wurden in Modena weiter 2 Zivilschläge beschlagnahmt und besetzt. Es handelt sich hierbei um die Schläge des


    1. Dr. Cacciari, CarloViale Fabriani 67
    2. ZironiPiazza Impero


    mit einem Bestand von zusammen 70 Tieren, sodass die Brieftaubenstelle zur Zeit über 200 einsatzfähige Tauben verfügt.




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier ergänzend auf dieses Themen hinweisen:



    Gruß

    Michael

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    298. Infanterie-Division

    Nachrichtenführer

    Az. 47, Abt. 1a

    Nr. 51/41 geheime Kommandosache


    Ortsunterkunft, den 20.06.1941


    Besondere Anordnungen für die Nachrichten-Verbindungen Nr. 18


    7. Brieftauben


    Da Brieftauben-Verbindungen im Armeebereich nicht vorgesehen sind, sind vorgefundene Brieftauben zu töten.


    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier


    Major


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Morgen zusammen,


    Hier habe ich noch einen Abschnitt über Brieftauben in einer Anleitung (April 1939) für den Unterricht über Abwehr von Spionage und Sabotage gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    7. Brieftauben


    Der feindliche Nachrichtendienst bedient sich im Kriege der Brieftauben zur Nachrichtenübermittlung. Hierzu trifft er bereits im Frieden gewisse Vorkehrungen, denen vom vom Abwehrstandpunkt entgegengearbeitet werden muss.


    Brieftauben erkennt man im Allgemeinen an den Kennzeichen auf Aluminiumringen, die sie am linken oder rechten Ständer (Wadenbein) tragen. Bei Brieftauben des ausländischen R.D. werden gewöhnlich alle Kennzeichen entfernt, so dass sie nur durch einen Fachmann als Brieftauben erkannt werden können.


    a) Verwendung der Brieftauben im ausländischen Nachrichtendienst


    Schon im Frieden werden durch den ausländischen N.D. Tauben auf bestimmte Fluglinien eingeflogen. Daher sind besonders in den Grenzgebieten Feststellungen wichtig, ob Tauben zu regelmäßigen Zeiten an bestimmten Orten die Grenzen überfliegen. Allein das Eintreffen einer bestimmten Zahl von Tauben in ihrem Schlage kann nach vorheriger Vereinbarung eine Geheimnachricht bedeuten. Derartige Beobachtungen sind an die zuständige Abwehrstelle weiterzugeben.


    Die eingeflogenen Tauben werden durch Agenten (oft Frauen und Kinder) in Spannungszeiten über die Grenze befördert. Sie werden in abgelegenen Orten, einzelnen Gehöften, Wäldern und anderen Schlupfwinkeln untergebracht, bis sie zu Nachrichtenzwecken eingesetzt werden sollen. Wenn in abgelegenen Gehöften oder anderen unauffälligen Verstecken eingesperrte Tauben gefunden werden, so liegt der Verdacht nahe, dass es sich um Brieftauben des ausländischen Nachrichtendienst handelt. Durch Freilassen einiger dieser Tauben kann geprüft werden, ob sie an dieser Stelle beheimatet sind oder nicht.


    Zwischen Grenzorten und Brieftaubenstationen des ausländischen Nachrichtendienstes können auch Hin-und Rückflüge eingerichtet werden. Diese Tauben fliegen einmal am Tage zur Futteraufnahme an die Gegenstelle und werden im Kriegsfalle mit Nachrichten versehen zurückgeschickt.


    b) Möglichkeiten zur Anbringung von Nachrichten


    Spionagebrieftaubennachrichten werden in einer Metallhülse (Ständerhülse, Schwanzhülse, Rückenhülse) oder in einer Brusttasche befördert. Auch in aufgetrennten Federkielen können Sie untergebracht sein.


    c) Behandlung zugeflogener, gefangener oder aufgefundener Brieftauben


    Alle von Wehrmachtangehörigen oder wehrmachteigenen Bereichen aufgefundenen lebenden und toten Brieftauben sind unverzüglich den Standortältesten abzuliefern, die sie an die Heeresbrieftaubenanstalt Spandau absenden. Alle an den Tauben vorgefundenen Meldehülsen oder sonstiges Nachrichtenmaterial, desgleichen lose aufgefundenen Ringe, Meldehülsen usw. sind von den Standortältesten an die zuständige Abwehrstelle einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass an der Taube angebrachte Zeichen nicht übersehen, beschädigt werden oder verloren gehen.


    Dieser Auszug erschien ebenfalls im Januar 1942.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung , Jahresverfügung 1941/42

    Quelle: germandocsinrussia


    38. Brieftaubenverkehr


    I. Spionagebrieftaubenverkehr


    1. Der Brieftaubenverkehr beruht auf dem Trieb der Brieftaube, auch nach längerer Einsperrung und auf weitere Entfernungen in ihren Heimatschlag zurückzukehren.


    Brieftauben lassen sich daher erfolgreich für Spionagezwecke verwenden.


    2. Der Spionagebrieftaubenverkehr ist mannigfaltiger Art. Schon in Friedenszeiten werden Spionagebrieftauben auf bestimmte Fluglinien eingeflogen und bei politischer Spannung durch Agenten auf geheimen Wegen über die Grenze befördert, dort in abgelegenen Orten, Ausbauten, Waldverstecken und anderen Schlupfwinkeln untergebracht (Agentenschläge) und so lange verwahrt, bis sie zu Nachrichtenzwecken gebraucht werden. Solche Agenten (oft Frauen) werden auch in neutralen Staaten unterhalten. Während des Krieges werden Tauben durch Flugzeuge, Freiballons, Fallschirme usw. hinter der Front abgesetzt, und zwar entweder mit den zu ihrer Abfertigung bestimmten Rundschaltern oder mit Anweisungen (Fragebogen usw.) für eine mit dem Feinde sympatisierende Bevölkerung.


    3. Nachrichten durch Spionagetauben können als gewöhnliche oder mit geheimer Schrift geschriebene Sprüche abgefasst werden.


    Solche Taubensprüche können außer in Meldehülsen in unauffällig aufgetrennten Federkielen der Flügelfedern mitgegeben werden, dgl. in kleinen Kapseln, die den Tauben vor dem Abflug eingegeben werden.


    Auch sind Taubensprüche festgestellt worden, die in Geheimzeichen (Buchstaben oder Zahlen) mit sehr matter, kaum erkennbarer Farbe quer über die Flügelfedern gestempelt waren. Durch Anbringen von Punktzeichen auf den Fahnen der Schwanz- und Flügelfedern sowie den Federkielen, ferner durch Einschneiden kleiner und größerer Zacken in die Federfahne können Mitteilungen gegeben werden.


    Selbst das bloße Eintreffen der Tauben auf ihrem Schlag in einer bestimmten Reihenfolge kann eine bestimmte Nachricht enthalten.


    II. Bekämpfung der Brieftaubenspionage


    a) Für das Gebiet des Großdeutschen Reiches ist das Halten von Brieftauben und zur Nachrichtenübermittlung geeigneter Tauben geregelt durch:


    — Brieftaubengesetz vom 01.10.1938 (RGBl. I Nr. 158 vom 05.10.1938).


    — Erste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes vom 29.11.1938 (RGBl. I S. 1335/36).


    — Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes vom 01.11.1939 (RGBl. I Nr. 217 vom 03.11.1939).


    — Dritte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes vom 22.05.1940 ( RGBl. I S. 808)


    ferner durch folgende Verordnungen des Reichsministers des Innern:


    — Pol. S. IV 8 Nr. 137 VIII/39—559—1—g vom 27.11.1939 betr. Haltung von Brief- und Tümmlertauben auf Schiffen.


    — Anordnung über das Verbot des Haltens von Brieftauben auf den zu militärischen Sicherungsbereichen erklärten Nordseeinseln vom 07.04.1940


    — Polizeiverordnung über die Verhängung einer Freiflugsperre für Tauben aller Art vom 10.04.1940


    Durch diese Bestimmungen soll dem Missbrauch von Tauben gegen die Sicherung des Reiches vorgebeugt werden.


    Die Haltung und Zucht von Tauben ist daher an bestimmte Auflagen gebunden, wie z.B. Zugehörigkeit zu der staatlich anerkannten Organisation der Brieftaubenzüchter, polizeiliche Meldepflicht der Schläge und Bestände, Ringzwang usw. Insbesondere unterliegt die Ein- und Ausfuhr von Brieftauben der Genehmigungspflicht und ist nur über bestimmte Grenzeinfuhrstellen zulässig. Auch können Verbote für das Halten von Tauben in bestimmten Gebieten und zeitweilige Freiflugsperren ausgesprochen werden.


    Fortsetzung nächste Seite


    G.M.

  • Hallo Marga,


    zwei sehr interessante Dokumente hast Du da wieder eingestellt!


    Mein Großvater war auch vor und in der Kriegszeit Brieftaubenzüchter, von den o.a. Bestimmungen habe ich aber nie etwas erfahren.

    Hast Du denn irgendwelche Informationen darüber, ob und wie diese Tauben beim deutschen ND genutzt wurden und wie der Gegner, hier insbesondere die Sowjetunion, Tauben genutzt haben?


    Viele Grüße

    Horst

  • Fortsetzung:



    b) Entsprechende Regelungen sind getroffen:


    im Protektorat durch Verordnung des Reichsprotektors vom 03.06.1940, Verordnungsblatt des Reichsprotektors in Böhmen und Mähren vom 24.06.1940,


    im Generalgouvernement durch Verordnung vom 09.04.1941, Verordnungsblatt für Generalgouvernement Nr. 33/41 vom 22.04.1941,


    in Holland durch die Verordnung des Reichskommissars vom 24.06.1940, Verordnungsblatt für die besetzten niederländischen Gebiete, Stück 6 vom 24.06.1940,


    in Belgien und Frankreich durch den Oberbefehlshaber des Heeres, Brieftaubenverordnung vom 04.09.1940,


    in Norwegen durch Verordnung des Reichskommissars vom 01.05.1941, Verordnungsblatt für die besetzten norwegischen Gebiete Nr. 5/41 vom 07.05.1941,


    in Dänemark durch Bekanntmachung des Reichsjustizministeriums vom 21.04.1941 .


    c) Die Kenntnis dieser Bestimmungen bei allen für die Abwehr der Brieftaubenspionage verantwortlichen Stellen der Wehrmacht ist die Voraussetzung für erfolgreiche Maßnahmen gegen die feindliche Brieftaubenspionage. Im Reich und in den besetzten Gebieten wird die erforderliche Überwachung des Brieftaubenwesens durch Wehrmachtsdienststellen, insbesondere durch Abwehrstellen in Verbindung mit der Polizei (Feldgendarmerie), vor allem der Geheimen Staatspolizei, wahrgenommen. Jeder Wehrmachtsangehörige hat die Pflicht, etwaige Wahrnehmungen über verdächtige Tauben sofort seiner Dienststelle zu melden, die die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat (Sicherstellung von Personen, Schlägen, Tauben, Bericht an die zuständige Abwehrstelle).



    2. Mit Brieftauben und Brieftaubenmeldematerial, das in die Hand von Wehrmachtsangehörigen gelangt, ist durch den Truppenteil bzw. die Dienststelle nach folgenden Richtlinien zu verfahren:


    A. Im Reich, Protektorat und Generalgouvernement:


    a) Lebend zugeflogene, aufgefundene oder mit Fallschirmabgeworfenen Brieftauben sind an die Heeresschule für Hunde- und Briefttaubendienst, Berlin Spandau, Roonstr. 6 einzusenden.


    b) Tot aufgefundene Brieftauben sind bei der nächsten Ortspolizeibehörde abzuliefern.


    c) Meldematerial, das sich bei den Brieftauben befindet, aber Lose aufgefunden wird (Taubensprüche, Meldekapseln, Filmhüllen, gestempelte oder sonstwie gekennzeichnete Federn, Fallschirmgerät u.dgl.) ist der zuständigen Abwehrstelle zu überweisen.


    B. In den besetzten Gebieten:


    a) Lebende Brieftauben sind an die den Höheren Nachrichtenführern unterstellten Brieftaubensammelstellen (La Celle, St. Cloud bei Paris, Brüssel, Den Haag und Oslo), in Dänemark an den Nachrichtenführer in Kopenhagen abzuliefern. In den sonstigen besetzten Gebieten, in denen Brieftaubensammelstellen nicht bestehen, sind sie an die betr. Nachrichtenführer zu überweisen, die sie nach genauer Untersuchung und Entnahme etwaigen Meldematerials (Ziffer 2 Ac) und der Fußringe der Lazarett- oder Truppenverpflegung zuzuführen haben.


    b) Tote Brieftauben sind nach Abnahme des Meldematerials und der Fußringe durch Verbrennen oder Vergraben zu beseitigen.


    c) Meldematerial ist über die Nachrichtenführer an die Abwehrstellen zu übersenden.


    In jedem Falle ist ein kurzer Tatbestandbericht beizufügen. Schnelles Handeln ist unbedingt erforderlich, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.


    Es ist erwünscht, zugeflogene Brieftauben lebend zu fangen.


    Zur Beförderung lebender Tauben kann jeder Behälter (Korb, Holz- oder Pappkasten) von entsprechender Größe verwendet werden, der mit Luftlöchern versehen ist. Die Tauben sind vor Absendung ausreichend zu füttern und zu tränken; etwas Futter kann in den Behälter hineingestreut werden. Falls Versandschwierigkeiten infolge zu großer Entfernungen usw. bestehen, sind die Tauben durch Soldaten zu überbringen.


    Die Heeresschule für Hunde- und Brieftaubendienst hat das anfallende Material sorgfältig auf Geheimzeichen zu untersuchen und die Ergebnisse an OKH/Jn 7 zur Weiterleitung an OKW/Abw. zu übersenden. Entsprechend haben die Brieftaubensammelstellen in den besetzten Gebieten den Untersuchungsbefund der bei ihnen eingelieferten Tauben an die Höh. Nachrichtenführer zu melden, die die Abwehrstellen unterrichten.


    3. In den Kampfgebieten ist bis zur Einrichtung einer bodenständigen Besatzungsorganisation und bis zur Einrichtung von Brieftaubensammelstellen wie folgt zu verfahren:


    a) Anordnung des zuständigen Befehlshabers, sämtliche Taubenschläge sofort zu schließen und Tauben nicht frei fliegen zu lassen. Durchführung ist durch die Ortskommandantur sicherzustellen und bei Wechsel der abzulösenden Ortsdiensttruppe zu übertragen.


    b) Beseitigung aller Tauben ist zu vermeiden, da vielfach später auf diese Brieftaubenbestände für eigene Zwecke zurückgegriffen werden muss.


    c) In besonderen Fällen (begründeter Spionageverdacht) sind die Schläge unter Bewachung zu stellen oder die Tauben solcher Schläge zu töten und der Lazarett- oder Truppenverpflegung zuzuführen.


    d) Ablieferung von Brieftauben, die außerhalb der Schläge aufgefunden werden, von Meldehülsen und losen Meldehülsen mit Tatbestandsbericht an die Ic Bearbeiter bei den Armeeoberkommandos bzw. bei den Befehlshabern der rückwärtigen Heeresgebiete.


    (OKW Amt Ausl/Abw/Abt. Abw. III Nr. 4767/8 41 geh. (III N 5/W) vom 28.08.1941).



    Gruß Marga

  • Guten Tag Horst,


    danke für die Reaktion. Ein wenig sind deine Fragen ja hoffentlich in den ganzen bisher abgeschriebenen Beiträgen beantwortet worden. Aber ich habe noch etwas gefunden, das ich noch nicht gesichtet habe.


    Ich habe einmal in einem Dokumentarfilm gesehen, in dem behauptet wurde, dass sämtliche Stadtstauben, von Menschen geächtet und „Ratten der Nacht“ geschimpft werden, Nachkommen der ehemaligen Brieftaubenschläge sind. Irgendwann wurden die Besitzer zu alt und hatten niemanden, der dieses Hobby übernahm, also ließ man sie frei.


    In meiner Jugend waren es ja schon hauptsächlich die Opas, die noch einen Taubenschlag im Schrebergarten besaßen. Sie gehörtem meistens einem Verein an und nahmen an Wettkämpfen teil. Also, die Tauben nahmen natürlich an den Wettflügen teil und der Besitzer konnte einen Pokal gewinnen. Man hat die Tauben wohl sogar gemolken. Frag mich aber nicht wie das geht.


    Werde in den nächsten Tagen noch etwas dazu einstellen.


    Herzliche Grüße Marga

  • Guten Morgen Horst,


    inzwischen habe ich das mir noch vorliegende Material zum Thema durchgelesen. Allerdings sind es Berichte, die eigentlich das gleiche melden, was ich bereits abgeschrieben habe. Deshalb macht es wenig Sinn und ich werde die Zeit lieber zum durchstöbern neuer Akten nutzen.


    Ich habe in dem untenstehenden Link zu Wikipedia gelesen, dass die Wehrmacht Greifvögel benutzt hat, fremde Brieftauben aus der Luft zu holen. Darüber würde ich gerne etwas finden. Wer weiß, habe ich Glück.


    Taubenpost – Wikipedia


    Ich wünsche dir einen schönen 3. Advent


    Gruß Marga