Posts by Antje611

    Hallo Hans Peter,


    herzlich willkommen in diesem Forum!


    Hast du dich mal an das Bundesarchiv in Lichterfelde gewandt? Vielleicht gibt es dort Unterlagen zu deinem Großvater?


    Wenn du uns den Namen und das Geburtsdatum mitteilst könnte ich auch in der Onlinesuche nachschauen.


    Ich kann dir mit den Abkürzungen leider nicht weiterhelfen, aber warten wir mal ab, was die anderen User*innen meinen.


    Bitte übe dich ein wenig in Geduld. Danke


    Gruß

    Antje

    Hallo Franziska,


    ich freue mich, dass wir dir so helfen konnten. Und ja ich wäre auf jeden Fall an Einzelheiten interessiert.


    Die Abkürzung a.v. bedeutet arbeitsverwendungsfähig.


    Mich wundert es nicht, dass die Akten im Januar nicht weitergeführt wurden. Es wurden in den Akten nur Einträge vorgenommen wenn Änderungen anstanden und zum Ende des Krieges waren andere Dinge wichtiger als Akten zu vervollständigen. ;)


    Da wir nun das genaue Geburtsdatum deines Großvaters kennen, werde ich den Titel des Threads anpassen.


    Gruß

    Antje

    Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    535. Beisetzung von Selbstmördern


    1. In der Regel wird während des Krieges begangener Selbstmord von Wehrmachtangehörigen wie Fahnenflucht zu werten sein daher steht Selbstmördern keine Beisetzung mit militärischen Ehren und kein Kriegergrab zu.


    Selbstmörder sind vielmehr in aller Stille beizusetzen, und zwar:


    a) Im Heimatgebiet auf wehrmachteigenen oder Gemeinde-Friedhöfen abseits von den Gräbern der anderen Wehrmachtangehörigen,


    b) in den besetzten Gebieten auf zivilen Friedhöfen, abgesetzt von den Gräbern der Landeseinwohner.


    Das Grab ist, solange die Liegefrist läuft, mit einfachsten Mitteln instandzuhalten. Es ist mit einem einfachen Grabzeichen zu versehen, das sich von dem der Kriegergräber unterscheiden muss und auf dem nur Name, Vorname, Geburts- und Todesdatum des Toten, jedoch nicht Dienstgrad und Truppenteil anzugeben ist.


    2. Ist der Selbstmord auf triftige und nicht unehrenhafte Gründe, wie z. B. längere schwere Erkrankung ohne Aussicht auf Heilung zurückzuführen, wird auch Beerdigung mit soldatischen Ehren erfolgen können.


    Von dem nach Nr. 371 der Standort-Dienstvorschrift entscheidenden Vorgesetzten ist aber hierbei ein strenger Maßstab anzulegen.


    3. In Heeres-Dienstvorschrift 131, Marine-Dienstvorschrift 581, Luftwaffen-Dienstvorschrift 131 ist entsprechender Hinweis auf diese Verfügung bei Ziffer 371 auf zunehmen.


    4. Von den Oberkommandos der Wehrmachtteile herausgegebene Sonderverfügungen treten hiermit außer Kraft.


    Оberkommando der Wehrmacht; 05.06.1942; Nr. 1583/42

    AWA/W Allg (II d).


    Bekanntgegeben

    (AMA/MWehr. IIb. Nr. 6807 vom 16.06.1942)


    Quelle: Marine-Verordnungsblatt.; 75. Jahrgang; Berlin, den 01.07.1942; Heft 25


    Gruß

    Antje

    Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    NSDAP

    Der Stellvertreter des Führers

    Stabsleiter


    München 33, den 20.01.1939


    Anordnung Nr. 25/39 (nicht zur Veröffentlichung)


    Anrede des Stellvertreters des Führers


    Der Stellvertreter des Führers bittet, in Zukunft von einer persönlichen Anrede in dienstlichen Schreiben von Parteidienststellen an ihn abzusehen, wie er selbst bei rein dienstlichen Schreiben an führende Parteigenossen eine persönliche Anrede nicht mehr brauchen wird.


    Im übrigen wünscht der Stellvertreter des Führers, das Höflichkeitsformen in parteidienstlichen Schreiben, wie in der Kampfzeit, nach Möglichkeit eingeschränkt werden.


    gez.

    M. Bormann


    Für die Richtigkeit


    ...


    Quelle: Ba


    Gruß

    Antje

    Nachtrag:


    beim Volksbund ist folgendes vermerkt:


    Martin Endter

    Leutnant

    geboren 08.11.1913 in Hanau-Kesselstadt

    gefallen: 19.09.1944 bei St. Privat


    Martin Endter ruht auf der Kriegsgräberstätte Niedersbronn-les-Bains, Frankreich


    Es liegt keine Gräberkartei vor.


    Gruß

    Antje

    Hallo Edward,


    vielen Dank für dein Verständnis. Zur Information, ich habe eine Quelle nachgetragen.


    Gruß

    Antje


    Der Brief enthält folgendes:


    Bratig

    Leutnant und Kompanie-Führer


    Im Felde: 11.10.1944


    Sehr geehrte Frau Endter.


    Ich übersende Ihnen die Nachlasssachen Ihres, im Kampf für Führer und Volk, gefallenen Mannes, dem Leutnant Martin Endter.


    Die Kompanie wird seinem tapferen Offizier ein stetes Angedenken bewahren.


    Ich grüße Sie, zugleich im Namen aller Kameraden.


    Bratig

    Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Fortsetzung...


    21. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem gemäß Abschnitt I 6) die Verwaltung als errichtet gilt, bleibt die bisherige Regelung für die Ahndung der Vergehen für die Zivilbevölkerung bestehen.


    a) Mit der Errichtung der russischen Verwaltung wird eine Ordnungsstrafgewalt der Bürgermeister und Rayonleiter begründet.


    aa) Ordnungsstrafgewalt der Bürgermeister

    Da infolge Fehlens von landeseigenen Gerichten in weiten Kreisen der Bevölkerung die Rechtsunsicherheit zugenommen hat, sind die Bürgermeister zwecks Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Verhängung von Ordnungsstrafen befugt.


    1. Die Bürgermeister können Ordnungsstrafen nur für Straftaten geringfügiger Art aussprechen, die die Belange der deutschen Wehrmacht in keiner Weise berühren und die keine Gewaltakte, wie Plünderung, Raub usw. darstellen.


    2. Als Strafen kommen wahlweise in Frage:

    • Geldstrafe bis zu 1.000 Rubel,
    • Haftstrafe bis zu 14 Tagen,
    • Zwangsarbeit bis zu 14 Tagen.

    3. Die Bürgermeister sind verpflichtet, die Ordnungsstrafen-Verfügung mit Begründung unverzüglich über den zuständigen Rayonleiter dem Kommandeur des Verwaltungsbezirks zur Bestätigung zu übersenden. Die Ordnungsstrafverfügung kann erst nach Bestätigung durch den Kommandeur des Verwaltungsbezirks vollstreckt werden.


    4. Die Bürgermeister haben Straflisten nach folgendem Muster zu führen:

    • Strafliste der Gemeinde…..
    • Vor- und Zuname des Täters
    • Straftat
    • Strafe
    • Strafe vollstreckt ja/nein
    • Datum der Strafverfügung

    bb) Ordnungs-Strafgewalt der Rayonleiter

    Die Rayonleiter erhalten zur Stärkung ihrer Autorität und für den Vollzug ihrer Anordnungen die Befugnis, Ordnungsstrafen in folgendem Rahmen auszusprechen:


    1. Die Rayonleiter können zur Durchsetzung ihrer eigenen Anordnungen und für andere Übertretungen und Vergehen, die die Belange der Deutschen Wehrmacht in keiner Weise berühren, Ordnungsstrafen fortsetzen.


    2. Als Strafen kommen wahlweise in Frage:

    • Geldstrafen bis zu 2.000 Rubel,
    • Haftstrafen bis zu 2 Monaten,
    • Zwangsarbeit bis zu einem Monat.

    3. Die Rayonleiter sind verpflichtet, die Ordnungsstraf-Verfügung mit Begründung unverzüglich dem Kommandeur des Verwaltungsbezirks zur Bestätigung zu übersenden. Die Ordnungsstrafverfügung kann erst nach Bestätigung durch den Kommandeur des Verwaltungsbezirks vollstreckt werden.

    4. Die Rayonleiter haben Straflisten nach dem für die Bürgermeister geltenden Muster in entsprechender Weise zu führen.


    5. Die Ordnungsstrafgewalt der Bürgermeister gemäß Ziffer aa) bleibt bestehen. Der Rayonleiter kann jedoch in Fällen, in denen er eine Bestrafung von über 1.000 Rubel bzw. 14 Tagen Haft oder Zwangsarbeit für notwendig hält, die Ordnungsstrafe an Stelle des Bürgermeisters verhängen.


    a) Vergehen, die die Belange der Deutschen Wehrmacht berühren und Gewaltakte, wie Plünderung und Raub gegenüber russischer Zivilbevölkerung, deren Ahndung mit schärferen Strafen erforderlich ist, unterliegen weiterhin der Strafgewalt der deutschen Verwaltungsorgane. Die Grundsätze für die Bestrafung und das Verfahren bestimmen sich nach der Anlage.


    22. Disziplinar-Strafgewalt der Kommandanten und Militärgerichtsbarkeit

    Den Abschnitts-, Unterabschnitts- und Orts-Kommandanten steht die Disziplinar-Strafgewalt "gegen alle am Ort befindlichen Soldaten und Wehrmacht-Beamten" zu. Einzelheiten siehe Disziplinarstrafordnung für das Heer §§ 20 bis 23 (und den Kommentar dazu H.Dv. 31). Von dieser Disziplinarstrafgewalt ist durch die Orts- pp. Kommandanten im Interesse der Aufrechterhaltung der Disziplin und der allgemeinen Sicherheit Gebrauch zu machen. Erzieherisch und abschreckend wirkt die Strafe nur dann, wenn sie sofort nach der Straftat verhängt wird.


    Verhängte Disziplinarstrafen sind schriftlich dem Disziplinar-Vorgesetzten des Bestraften auf dem Dienstwege über den Abschnitts-Kommandanten zur Eintragung in die Strafbücher zuzuleiten.


    Reicht nach Auffassung des betreffenden Kommandanten die disziplare Ahndung angesichts der Schwere der Tat nicht aus, so ist nach vorläufiger Festnahme des Täters Meldung auf dem Dienstweg an das General-Kommando, Abt. Qu., zu erstatten.


    Zur Unterrichtung der Kommandanten über die ihnen nach der Disziplinarstrafordnung zustehenden Rechte regeln die Abschnitts-Kommandanten im Einvernehmen mit den Kriegsgerichtsräten der Abschnitte die Unterweisung der Kommandanten am Sitz der Abschnitts-Kommandanten in regelmäßiger Folge.


    23. Propaganda für die Zivilbevölkerung

    a) Rundfunksendungen


    Die Bevölkerung in den besetzten Ostgebieten wird von den russischen Nachrichten-Sendungen des Großdeutschen Rundfunks bisher nur sehr unvollkommen erfasst, da Rundfunkgeräte und Draht-Funkanlagen nicht mehr vorhanden sind.


    Aus propagandistischen Gründen kommt der Erfassung der Bevölkerung durch die Rundfunksendungen große Bedeutung zu. Diejenigen Dienststellen, die in bewohnten Ortschaften liegen, sind daher anzuhalten, zu den Sendezeiten des russischen Nachrichtendienstes ihre Empfangsgeräte oder auch Lautsprecher, soweit vorhanden, der Bevölkerung in geeigneter Form zugänglich zu machen und diese durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Ortschaft auf Ort und Zeit der russischen Veranstaltung hinzuweisen.


    Der russische Sendeplan wird nachstehend wiedergegeben:

    12.00 bis 12.15 Uhr über die Sender Weichsel, Modohn, Smolensk, Minsk, Baranowitsche, DZH, DXL 6,. DXC 2.

    17.45 bis 18.00 Uhr über die Sender Weichsel, Modohn, Smolensk, Minsk, Baranowitsche, DXZ.


    Wellentabelle:

    DXL 6 - 15 130 kHz = 19.83 m

    DZH - 14 460 kHz = 20.75 m

    DXC 2 - 11 740 kHz = 25.55 m

    DXZ - 9 570 kHz = 31.35 m.


    b) Aushängekästen und Werbematerial

    In sämtlichen Orten sind von den Kommandanturen Aushängekästen, möglichst an den Gebäuden der Orts-Kommandanturen oder in deren Nähe anzubringen, die zum Anschlag von Benachrichtigungen und Befehlen und zur Aufnahme von Werbematerial bestimmt sind. Die Anlieferung des Werbematerials erfolgt durch General-Kommando, Abt. Ic.


    24. Ein Merkblatt über die Aufgaben des Orts-Kommandanten wird in der Anlage beigefügt (Siehe dazu den Beitrag hier im Forum)


    ,,https://www.wehrmacht-forum.de/index.php?thread/7502-ortskommandant-aufgaben/&highlight=ortsko


    25. Für die Wirtschafts- insbesondere für die landwirtschaftliche Verwaltung folgen noch nähere Befehle.


    gez.

    Harpe


    Für die Richtigkeit


    Major


    Quelle: Nara T314 R984


    Gruß

    Antje

    Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Artillerie-Regiment 28

    Kommandeur


    Regiments-Gefechtsstand, den 20.11.1942


    Artilleristische Abwehr


    1. Je nach Stärke der Stellung und ihrer Besetzung liegt der Schwerpunkt der Abwehr bei der Artillerie.


    2. Der volle Erfolg der artilleristischen Abwehr ist dann zu erwarten, wenn die feindlichen Bereitstellungen erkannt und zerschlagen werden. Der entscheidende Erfolg liegt in der Abwehr des feindlichen Angriffs vor der eigenen Stellung. Dieses Ziel ist nur dann zu erreichen, wenn das Sperrfeuer dicht vor der eigenen Linie liegt und innerhalb kürzester Zeit ausgelöst wird.


    3. Feuereröffnung infolgedessen bei Anzeichen von Angriffsvorbereitungen. Vorbeugen ist besser als Abwarten.


    4. Aufgabe der Artillerie ist es, mit allen Mitteln der artilleristischen Aufklärung - täglich 24 Stunden fortlaufend -

    • die Absichten des Feindes festzustellen,
    • Vorbereitungen und Bereitstellungen sofort unter Feuer zu nehmen,
    • Beobachtungen sofort zu melden,
    • bei erkanntem Feindangriff das Feuer auf schnellste Weise auszulösen, mit allen Nachrichtenmitteln und mit Leuchtzeichen und das Feuer auf die vordringlichen Zielräume zu legen

    5. Zur ständigen Feuerbereitschaft auf die Sperrfeuer-Räume sind die Geschütze auf die vordringlichen Sperrfeuer-Räume eingerichtet und geladen (entsprechend den Vorschriften und Anweisungen für große Kälte).


    6. Die vordringlichen Sperrfeuer-Räume sind täglich zu befehlen, die Lage des Feuers ist täglich zu überprüfen (zusätzliche Erhöhung für den "Rohrerwärmer" bei ständig geladenem Geschütz berücksichtigen).


    7. Das Auslösen des Feuers in den Sperrfeuer-Raum ist entscheidend und mit allen Mitteln zu beschleunigen.


    Außer den Beobachtern sind im Zwischengelände Beobachtungs-Posten in vorgeschobenen Gefechtsständen einzurichten, um eine Weitergabe der Sperrfeuer-Zeichen bei unsichtigem Wetter sicherzustellen bzw. die Durchgabe von Beobachtungen und Meldungen, sobald die Nachrichten-Verbindungen zu den Beobachtern abreißen.


    8. Die Batterien lösen das Sperrfeuer so schnell wie möglich aus. Alle Maßnahmen zum schnellen Alarm der Bedienungs-Mannschaften sind zu treffen. Alarm-Glocken oder Eisen, Fernsprecher oder Kopf-Fernhörer in den Unterständen.


    Der Leuchtkugel-Posten zieht als erstes die geladenen Geschütze ab und bedient selbständig ein Geschütz, bis die Mannschaft zur Stelle ist.


    9. Bei der Verschiedenartigkeit der feindlichen Angriffe - mit Artillerie-Vorbereitung oder überraschend ohne Artillerie-Feuer - oder zur Verschleierung mit Feuer in einem anderen Abschnitt ist nicht zu warten, sondern zu feuern, auch dann, wenn der Angriff in einem anderen Abschnitt erfolgt als in dem eingerichteten Sperrfeuer-Raum.


    10. Bei schlagartig einsetzendem feindlichen Feuer oder plötzlicher Feuer-Steigerung wird gefeuert, ohne eine Sperrfeuer-Anforderung abzuwarten!


    11. Munitions-Einsatz entsprechend dem Befehl „Munitions-Taktik“ vom 09.09.1942:

    1. bis 3. Minute: 36 Schuss l.F.H.Bttr., 24 Schuss s.F.H., je 1/2 Feuerüberfall

    4. bis 7. Minute: 24 Schuss l.F.H.Bttr., 16 Schuss s.F.H., je 1/4 Feuerüberfall

    8. bis 12. Minute: 20 Schuß l.F.H.Bttr., 10 Schuss s.F.H.


    Es folgt ein Niederhaltungs-Feuer in verschiedener Feuerfolge.


    12. Bei der Dringlichkeit der Sperrfeuer-Abgabe ist es erforderlich,

    • die Beobachter auf die Verantwortung ihrer Tätigkeit hinzuweisen,
    • die Sperrfeuer-Posten täglich zu unterweisen,
    • die Bedienungs-Mannschaften zu der Überzeugung ihrer entscheidenden Aufgabe in der Abwehr zu erziehen und
    • sie in der Auslösung des Sperrfeuers exerziermäßig zu drillen.

    Der Artillerist ist ebenso wie der Infanterist 24 Stunden am Tage gefechtsbereit!


    v. Nordheim


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Hallo Sonja,


    ein Versuch wäre es wert. Mehr als zu sagen, sorry aber ich sehe nichts, kann nicht passieren. ;)


    Gruß

    Antje

    Hallo Edward ,


    herzlich willkommen in diesem Forum!


    Mit Erkennungsmarken gehen wir in diesem Forum sehr sensibel um. Wir unterstützen User nur, wenn wir nicht davon ausgehen müssen, dass die Marken aus Bodenfunden stammen. Lies dazu bitte auch den nachfolgenden Beitrag:



    Kannst du uns mitteilen, woher du die Marke hast?


    Gruß

    Antje