• Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    542. Beraubung von Versorgungszügen


    In letzter Zeit sind mehrfach Versorgungszüge (insbesondere Verpflegungs- und Marketenderzüge) während ihres Aufenthaltes auf Stationen durch Wehrmachtangehörige aller Dienstgrade beraubt worden. Beteiligt waren hierbei in erster Linie Angehörige von Truppentransporten, also geschlossenen Einheiten, deren Transportzüge in Nähe der Versorgungszüge abgestellt waren.


    Hierzu wird festgestellt:


    1. Die Entwendung von Nachschubgut schädigt die in vorderster Linie kämpfende Truppe auf das Schwerste.


    2. Die Beraubung von Nachschubzügen kann als Sabotage nach:


    a) der Volksschädlingsverordnung vom 05.03.1939 § 4,


    b) der Wehrmittelbeschädigungsverordnung vom 25.11.1939 § 1,


    c) der Kriegswirtschaftsverordnung vom 04.09.1939 § 1,


    mit dem Tode bestraft werden.


    3. Unter die Strafbestimmungen fallen auch alle Dienstgrade, in deren Anwesenheit eine Beraubung stattfindet oder durch deren mangelnde Dienstaufsicht diese erleichtert wird.


    4. Die Transportbegleitkommandos der Nachschubzüge haben Befehl, jeden Versuch der unberechtigten Entnahme von Nachschubgut aus Versorgungszügen gegen jedermann, nötigenfalls unter Waffengebrauch, zu verhindern.


    Die Truppe ist hierüber umgehend zu belehren.


    Chef des Transportwesens der Wehrmacht


    F. Abt. (Ib) 17.06.1942


    Az. 43 c 14 Nr. X 3945.42


    Bekanntgegeben.


    (Skl.Qu.A.III. N III Nr. 5883 vom 22.06.1942)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,


    782. Beraubung von Bahntransporten


    Beraubungen von nach dem Osten rollenden Wehrmachtgütern häufen sich.


    Für den sicheren Verschluss der G-Wagen sind die absendenden Dienststellen verantwortlich.


    Als Mindestschutzmaßnahme wird mit sofortiger Wirkung angeordnet:


    Sofern zum Verschluss von G-Wagen keine Vorhängeschlösser benutzt werden können, wird durch die Zollverschlussösen der Schiebetüren ein gebogener Stahldraht von 3 bis 5 mm Stärke gezogen. Die beiden Drahtenden werden mit Hilfe eines Windeeisens in sich zusammengedreht, so dass der Drall aus 2 bis 3 Gängen besteht.


    Oberkommando der Wehrmacht 02.09.1942


    43n 10 E9-ChefTrapwd.W./Pl.Abt.(V)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    21. Luftwaffen-Felddivision

    Ib.


    Divisions-Gefechtsstand, den 14.11.1943


    Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr.101/43


    Leitsatz


    Soldaten!


    Achtet auf Pflege und Vollzähligkeit eures Gasschutzgeräts! Es gehört zur Erhaltung eurer Kampfkraft.


    1. Allgemeines


    Diebstähle von Versorgungsgütern


    Die Diebstähle an Versorgungsgütern mehren sich laufend. Häufig erfolgen sie an Ausladebahnhöfen, Umschlagstellen und während des Eisenbahntransportes.


    Alle mit dem Transport und der Verwaltung von Versorgungsgütern betrauten Dienststellen haben für sorgfältige Bewachung zu sorgen. Jeder zur Bewachung eingeteilte Soldat ist auf besondere Wachsamkeit und seine Verantwortung hinzuweisen.


    Besonders überwacht werden müssen Kriegsgefangene, Hilfswillige und zivile Arbeitskräfte, die für den Transport von Gütern eingesetzt sind. Fallweise sind Taschenuntersuchungen und Überprüfung durchzuführen.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    SS-Totenkopf-Division

    Ib


    Divisions-Gefechtsstand, den 17.06.1942


    Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 6


    Verwaltungswesen:


    III. Munitionswesen:


    In der letzten Zeit häufen sich die Fälle, dass aus den Munitions-Auslagerungen der Divisionen durch die Truppe bzw. von den in der Nähe liegenden Trossen Munitions-Packgefäße entwendet wurden.


    So wurde in der Munitions-Auslagerung 33,4 in den letzten Tagen mehrere Kisten s.m.K.L. entwendet desgleichen 15 Dosen Zündmittel für S-Minen und mehrere Kisten Leuchtpatronen. Die Kisten wurden mitgenommen und die Munition und die Zündmittel lagen im Walde und im Straßengraben verstreut umher.


    Diese unverantwortliche Handlungsweise Einzelner kann nicht schwer genug verurteilt werden. Die Truppe ist eingehend zu belehren, dass Männer, die bei derartigen Diebstählen festgestellt werden, rücksichtslos dem Kriegsgericht zur Aburteilung übergeben werden.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje


    P.S. kennt jemand die Abkürzung s.m.K.L.?

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Abschrift


    SS Division-Wiking

    Ia


    Divisions-Gefechtsstand, den 31.12.1941


    Auszüge aus Einzelanordnungen


    1. Entwendung von Laternen auf Bahngelände

    Es wurde festgestellt, dass von Wehrmachtsangehörigen Weichen- und Signallaternen an Eisenbahnstrecken entwendet wurden. Ferner ist ukrainisches Bahnpersonal durch Bedrohung von Wehrmachtsangehörigen gezwungen worden, Handlaternen abzugeben. Die Einheiten haben im Unterricht die Truppe zu belehren, dass durch solche Handlungsweise die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Eisenbahnbetriebs auf das Äußerste gefährdet ist.


    2. Verbrennen von Markierungsstangen

    In letzter Zeit sind verschiedentlich die zur Straßenkennzeichnung bei Schneefall aufgestellten Stangen durch Kraftfahrer herausgerissen und als Brennholz verwandt worden. Ersatz ist vielfach nicht möglich.


    Das Verbot des Wegnehmens und Verbrennens von Schneezäunen gilt ebenso für Markierungsstangen, Wegweiser, Wegeschilder usw.


    Für die Richtigkeit der Abschrift


    Oberleutnant


    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier


    gez.

    Reichel


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    389. Infanterie-Division

    Abteilung IIa


    Divisions-Gefechtsstand, den 06.06.1943


    Divisions-Tagesbefehl Nr. 12


    1. Kameraden-Diebstähle


    Die Fälle von Diebstählen (gegen Kameraden, Quartierwirte und andere Personen) nehmen zu.


    Ich sehe daraus, dass die Soldaten sich offenbar nicht klar genug über die Folgen sind.


    Diebstahl jeder Art zieht fast stets kriegsgerichtliche Bestrafung nach sich! Kameradendiebstahl wird als besonders schimpflich immer mit Gefängnis oder schärfstem Arrest bestraft.


    gez.

    Gerlach


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Antje,


    danke für diesen Befehl.

    Es ist sehr bedenklich, dass diese Handlungen, besonders Kameradendiebstahl, offensichtlich im Laufe des Jahres 1943 zugenommen haben! Wenn sicher ist, dass die Diebstähle von deutschen Soldaten stammen, ist die Disziplin und Moral der Truppe erheblich gesunken.

    Gerade das war ja immer ein besonderes Plus des deutschen Heeres, die Kameradschaft untereinander.


    Gruß

    Horst

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando der Heeresgruppe A

    Ia Nr. 315/42


    Hauptquartier, den 14.11.1942


    Nach Meldung der Transport-Dienststellen ist ein Urlauberzug, der im Abgangsbahnhof mit 38 Öfen zur Beheizung der G-Wagen ausgestattet wurde, mit nur 8 Öfen zurückgekommen.


    Da der Ofenbestand der Feldeisenbahn-Kommandos durch vollzählige Ausrüstung der Zubringerzüge erschöpft ist, bedeutet die Entwendung von Heizöfen aus diesen Zügen eine ausgesprochene Unkameradschaftlichkeit gegenüber den später fahrenden Urlaubern, da diese dadurch z.T. in ungeheizten Zügen fahren müssen.


    Sämtliche Einheiten sind daher anzuweisen, dass eine Entfernung der Öfen auf jeden Fall zu unterbleiben hat. Die Transportführer und Begleitmannschaften sind dafür verantwortlich zu machen, dass die Öfen vollzählig zu den Ausgangsbahnhöfen zurückgebracht werden.


    Für das Oberkommando der Heeresgruppe

    Der Chef des General-Stabes


    gez.

    von Greiffenberg


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Antje,


    danke für den Beitrag!

    Ja, es ist bedauerlich, dass soetwas vorkam, aber es ist auch verständlich, dass Landser so reagierten.

    "Organisieren" stand hoch im Kurs, da es ja an allem, was man einigermaßen zum Leben braucht, fehlte.


    Ich stelle diese Diebstähle von Heizöfen aus Transportzügen nicht auf eine Stufe mit direktem Kameradendiebstahl! Da gibt es, meiner Meinung nach, noch qualitative Unterschiede.

    Hier wurde kein Kamerad direkt geschädigt, sondern das Sytem. Anders sieht es aus, wenn ich Kameraden im Feld direkt bestehle.


    Gruß

    Horst

  • Hallo Horst,


    auch ich kann die Landser verstehen. Zumal sie vielleicht auch gar nicht wussten, dass es auch bei der Eisenbahn keinen Ersatz an Öfen für die Rückfahrt gab. Ich denke, deshalb wurde hier auch nur von Rückgabe gesprochen ohne Androhung von Strafe.


    Gruß

    Antje

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  • Hallo,

    frieren im russischen Winter mochte sicherlich keiner, weder im Urlauberzug noch vorne an der HKL im Bunker. Wie schon von Horst beschrieben, waren die Landser ,,im Organisieren" recht findig. Was mir nicht ganz so verständlich ist, die beschriebenen Öfen waren bestimmt nicht ganz klein. Das muss doch aufgefallen sein, wenn 30 Öfen plötzlich verschwanden. In den Zügen gab es doch sicherlich Begleitmannschaften, wenn nicht gar Feldgendarmerie.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits,


    hier ein Beispiel, dass bei Kameradendiebstahl auch die Todesstrafe verhängt wurde….


    Abschrift und Bearbeitung!


    VII. Vollstreckung eines Todesurteils


    Der Matrosen-Gefreite Fritz Ehlert vom Kommando 1./Steuermannsschule Gotenhafen, hat als Hilfspost-Ordonnanz vom September 1942 bis Februar 1943 eine große Anzahl von Feldpostpäckchen und eine Reihe von Feldpostbriefen gestohlen.


    Ein Feldkriegsgericht hat ihn wegen fortgesetzten militärischen Diebstahls als Volksschädling zum Tode verurteilt. Der Oberbefehlshaber hat das Urteil bestätigt. Es ist am 22.07.1943 durch Erschießen vollstreckt worden.


    Dies ist allen Soldaten bei der Musterung oder im Offizierunterricht durch den Disziplinarvorgesetzten, an Bord mindestens durch den Divisions-Offizier, bekanntzugeben.


    J 1417 JI

    (O.K.M. AMA/M Wehr III 15263 vom 20.09.1943)


    Quelle: Ostsee-Tagesbefehl; Marine-Oberkommando Ostsee; Kiel, den 02.10.1943; Nr. 148


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    X. Diebstähle und Beraubungen von Eisenbahnwaggons


    In letzter Zeit mehren sich die Meldungen und Anzeigen über Diebstähle und Beraubungen von Eisenbahnwaggons. Diese Vergehen werden durch Angehörige von Transporten während des Aufenthaltes auf Güter- und Verschiebebahnhöfen verübt.


    Im Hinblick auf die Versorgung der Front und Heimat wird auf das höchst Verwerfliche derartiger Vergehen und Verbrechen und auf das hohe Maß der zu erwartenden Strafe hingewiesen. Die als Transportführer und Verlade-Offiziere eingeteilter Offiziere und Unteroffiziere sind eingehend zu belehren, dass sie sich unter Umständen infolge mangelnder Dienstaufsicht mit strafbar machen.

    Qup II c


    Quelle: Nordsee-Tagesbefehl; Wilhelmshaven, den 16. 01.1945; Nr. 6


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    anbei eine Abschrift über Reichsbahnwagendecken (Planen) die behalten wurden. Das besondere daran ist, dass hier noch nicht von Diebstahl geschrieben wurde...


    Aber lest selbst...


    Abschrift und Bearbeitung


    General-Kommando XXXXI. Panzer-Korps

    Abteilung Qu.

    Nr. 650/42 geheim


    Korps-Gefechtsstand, den 26.09.1942


    Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 44


    A. Allgemeines


    3. Reichsbahnwagendecken

    Reichsbahnwagendecken dürfen lediglich zum Schutz der Ladungen während des Transportes verwendet werden. Truppenteile und Wehrmacht-Dienststellen haben jedoch mehrfach die Wagendecken (Planen) auf den Empfangsbahnhöfen nicht zurückgegeben, sondern für sich verwendet.


    Eine derartige Verwendung ist verboten und im Interesse eines geregelten Nachschubes untragbar. Die Wagendecken müssen im Gewahrsam der Reichsbahn bleiben und unbedingt auf den Empfangsbahnhöfen an die Eisenbahn-Dienststellen zurückgegeben werden.


    Die Bahnhöfe und Verkehrsdienststellen sind angewiesen, jeden Verstoß gegen diese Anordnung zur Meldung zu bringen.


    Quelle: Nara T314 R985


    Gruß

    Antje

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