Guten Tag zusammen,
Hier ein interessantes Thema , wie ich finde.
Abschrift und Bearbeitung.
Quelle: Nara
H.Qu., den 18.11.1939
Geheim!
Der Oberbefehlshaber des Heeres
P.A.(2) Ia Nr. 5840/39 geh
O.Qu.IV/Org.Abt.(II) GenStdH Nr. 1431/39 geh
Betr.: Manneszucht im Heere.
An
die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Oberost
die Oberbefehlshaber der Armeen und Grenzabschnitte Süd, Nord
die Kommandierenden Generale
den Befehlshabern des Ersatzheeres (mit 4 Nachrichtenabteilungen).
Sonstiger Verteiler: siehe letzte Seite.
Vorfälle der letzten Woche veranlassen mich, mit besonderem Ernst auf die Wahrung der Manneszucht hinzuweisen. Sie ist das Fundament des Heeres; sie bestimmt -gerade im Kriege- unseren Wert, unsere Schlagkraft und unser Durchhaltevermögen.
Die Erhaltung der Manneszucht ist -jetzt besonders- die vornehmste und vordringlichste Aufgabe aller Führer und Unterführer. Von den Befehlshabern und Truppenkommandeuren aller Grade erwarte ich, dass sie sich in vermehrtem Maße
- für die Festigung und Wahrung der Manneszucht in der Truppe und in dem Heeresgefolge, sowie
- für die Erziehung der Offiziere (besonders der während des Krieges eingezogenen) zu klaren Ehrbegriffen, zu einheitlicher, harter Auffassung und zu höchstem Verantwortungsbewusstsein auf dem Gebiete der Manneszucht
einsetzen werden.
Ich verlange, dass gegen Offiziere, welche die Wahrung der Manneszucht vernachlässigen oder die sich nicht durchzusetzen vermögen, schärfstens durchgegriffen wird.
Ich verweise in diesem Zusammenhang nochmals auf meine Weisung -Oberbefehlshaber des Heeres/ PA Nr.5343/39 geh vom 25.10.1939-. Darüber hinaus ordne ich als besondere Maßnahme den sofortigen Einsatz eines Streifendienstes im Heere an (s. Anlage 1 und 2). Aufgabe des Heeresstreifendienstes ist es, als Organ der oberen Führung an der Überwachung der Manneszucht mitzuwirken und die in ihrem Bereich unverändert verantwortlich bleibenden Disziplinarvorgesetzten überall da zu unterstützen und gegebenenfalls zu ersetzen, wo diese sich im Augenblick nicht auswirken können -also außerhalb der geschlossenen Truppe.
Der Heeresstreifendienst gehört nicht zu den Ordnungsdiensten, deren Aufgabe gemäß Heeres-Dienstvorschrift 90 keine Einschränkung erfährt.
Die Truppe ist über die Einrichtung des Heeresstreifendienstes, über seinen Einsatz im Auftrage der oberen Führung und über seine besonderen Vollmachten zu unterrichten, um so die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Truppenführer und Streifendienst zu schaffen.
Der Heeresstreifendienst kann sich nur dann erfolgreich auswirken, wenn in ihm ausgezeichnete, vor dem Feinde bewährte Offiziere und Unteroffiziere eingesetzt werden. Die Nachteile, die durch deren Abgabe in der Truppe entstehen, müssen zurücktreten.
Die Oberbefehlshaber, den Befehlshabern des Ersatzheeres, die Kommandierenden und stellvertretenden Kommandierenden Generale bitte ich, ihr besonderes Augenmerk der Tätigkeit des Heeresstreifendienstes zuzuwenden. Die ihm übertragenen Aufgaben sind von außergewöhnlicher Bedeutung. Sie verpflichten jeden im Heeresstreifendienst Verwendeten in besonderem Maße; jeder einzelne Offizier und Unteroffizier des Heeresstreifendienstes wird vom Vertrauen des Heeres getragen. Angehörige des Heeresstreifendienstes, die sich ihrer verantwortungsvollen und schwierigen Aufgabe nicht voll gewachsen zeigen, sind unverzüglich abzulösen und zu ersetzen.
Sonstiger Verteiler:
Adjutant Oberbefehlshaber des Heeres (2x)
Adjutant Chef-Generalstab des Heeres
Heeres-Personalamt
Zentral-Abteilung
Operations-Abteilung
Gr. Landesbefehlshaber
Ausbildungs-Abteilung
General der Infanterie beim Oberbefehlshaber des Heeres
General der Artillerie beim Oberbefehlshaber des Heeres
General der Pionier-und Festung beim Ob.d.H.
Chef Heeres-Nachrichten Wehrmacht
Chef Transport Wehrmacht
Kriegs-Tagebuch Oberkommando des Heeres
Kriegs-Tagebuch Organisations-Abteilung.
gez. v. Brauchitsch
Gruß Marga