Manneszucht im Heere

  • Guten Tag zusammen,



    Hier ein interessantes Thema , wie ich finde.

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara



    H.Qu., den 18.11.1939

    Geheim!

    Der Oberbefehlshaber des Heeres

    P.A.(2) Ia Nr. 5840/39 geh

    O.Qu.IV/Org.Abt.(II) GenStdH Nr. 1431/39 geh



    Betr.: Manneszucht im Heere.


    An

    die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Oberost

    die Oberbefehlshaber der Armeen und Grenzabschnitte Süd, Nord

    die Kommandierenden Generale

    den Befehlshabern des Ersatzheeres (mit 4 Nachrichtenabteilungen).


    Sonstiger Verteiler: siehe letzte Seite.


    Vorfälle der letzten Woche veranlassen mich, mit besonderem Ernst auf die Wahrung der Manneszucht hinzuweisen. Sie ist das Fundament des Heeres; sie bestimmt -gerade im Kriege- unseren Wert, unsere Schlagkraft und unser Durchhaltevermögen.


    Die Erhaltung der Manneszucht ist -jetzt besonders- die vornehmste und vordringlichste Aufgabe aller Führer und Unterführer. Von den Befehlshabern und Truppenkommandeuren aller Grade erwarte ich, dass sie sich in vermehrtem Maße


    - für die Festigung und Wahrung der Manneszucht in der Truppe und in dem Heeresgefolge, sowie


    - für die Erziehung der Offiziere (besonders der während des Krieges eingezogenen) zu klaren Ehrbegriffen, zu einheitlicher, harter Auffassung und zu höchstem Verantwortungsbewusstsein auf dem Gebiete der Manneszucht


    einsetzen werden.


    Ich verlange, dass gegen Offiziere, welche die Wahrung der Manneszucht vernachlässigen oder die sich nicht durchzusetzen vermögen, schärfstens durchgegriffen wird.


    Ich verweise in diesem Zusammenhang nochmals auf meine Weisung -Oberbefehlshaber des Heeres/ PA Nr.5343/39 geh vom 25.10.1939-. Darüber hinaus ordne ich als besondere Maßnahme den sofortigen Einsatz eines Streifendienstes im Heere an (s. Anlage 1 und 2). Aufgabe des Heeresstreifendienstes ist es, als Organ der oberen Führung an der Überwachung der Manneszucht mitzuwirken und die in ihrem Bereich unverändert verantwortlich bleibenden Disziplinarvorgesetzten überall da zu unterstützen und gegebenenfalls zu ersetzen, wo diese sich im Augenblick nicht auswirken können -also außerhalb der geschlossenen Truppe.


    Der Heeresstreifendienst gehört nicht zu den Ordnungsdiensten, deren Aufgabe gemäß Heeres-Dienstvorschrift 90 keine Einschränkung erfährt.


    Die Truppe ist über die Einrichtung des Heeresstreifendienstes, über seinen Einsatz im Auftrage der oberen Führung und über seine besonderen Vollmachten zu unterrichten, um so die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Truppenführer und Streifendienst zu schaffen.


    Der Heeresstreifendienst kann sich nur dann erfolgreich auswirken, wenn in ihm ausgezeichnete, vor dem Feinde bewährte Offiziere und Unteroffiziere eingesetzt werden. Die Nachteile, die durch deren Abgabe in der Truppe entstehen, müssen zurücktreten.


    Die Oberbefehlshaber, den Befehlshabern des Ersatzheeres, die Kommandierenden und stellvertretenden Kommandierenden Generale bitte ich, ihr besonderes Augenmerk der Tätigkeit des Heeresstreifendienstes zuzuwenden. Die ihm übertragenen Aufgaben sind von außergewöhnlicher Bedeutung. Sie verpflichten jeden im Heeresstreifendienst Verwendeten in besonderem Maße; jeder einzelne Offizier und Unteroffizier des Heeresstreifendienstes wird vom Vertrauen des Heeres getragen. Angehörige des Heeresstreifendienstes, die sich ihrer verantwortungsvollen und schwierigen Aufgabe nicht voll gewachsen zeigen, sind unverzüglich abzulösen und zu ersetzen.



    Sonstiger Verteiler:

    Adjutant Oberbefehlshaber des Heeres (2x)

    Adjutant Chef-Generalstab des Heeres

    Heeres-Personalamt

    Zentral-Abteilung

    Operations-Abteilung

    Gr. Landesbefehlshaber

    Ausbildungs-Abteilung

    General der Infanterie beim Oberbefehlshaber des Heeres

    General der Artillerie beim Oberbefehlshaber des Heeres

    General der Pionier-und Festung beim Ob.d.H.

    Chef Heeres-Nachrichten Wehrmacht

    Chef Transport Wehrmacht

    Kriegs-Tagebuch Oberkommando des Heeres

    Kriegs-Tagebuch Organisations-Abteilung.



    gez. v. Brauchitsch



    Gruß Marga

  • Hallo,

    denke mal, dass von Brauchitsch bereits ahnte, was solch ein Krieg, mit Soldaten, Unterführern und Offizieren macht. Der Polenfeldzug und die anschließende Besetzung des Landes hatten das schon gezeigt. Dabei fanden bereits eine größere Anzahl von Übergriffen statt. Gerade auch gegenüber der Zivilbevölkerung. Das konnte die vielgerühmte Manneszucht massiv untergraben. Hitler sah das anders. Blaskowitz bekam dies zu spüren, nachdem er darauf hinwies. Gerade auch das Wüten der Einsatzgruppen machte Blaskowitz Sorgen. Seine dagegen verfasste Denkschrift fand nicht die Billigung. Im Zusammenhang mit dem Auftreten der SS und Polizei verhängten Todesurteile wurden auf Betreiben Hitlers nicht vollstreckt.

    Noch stärker litt die Manneszucht dann beim einsetzenden Feldzug gegen Rußland. Erinnert sei in diesem Zusammenhang nur an die Judenerschießungen durch die Einsatzgruppen oder der ,,Kommissarbefehl".Krieg verroht. Dieser Prozess lässt sich durch straffe Führung in meinen Augen bestenfalls verlangsamen.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Abend zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    Aus dem Verordnungsblatt für das stellv. Gen. Kdo. XI. A. K. und den Wehrkreis XI


    Hannover, den 1. Februar 1943


    24. Aufrechterhaltung der Manneszucht.


    1. Ich verbiete die Herstellung und Führung von Blankourkunden aller Art.


    Glaubt eine Truppe oder Dienststelle, ihre Aufgabe nicht ohne solche Urkunden erfüllen zu können, so hat sie die Genehmigung des Vorgesetzten mit mindestens der Disziplinarbefugnis eines Regimentskommandeurs einzuholen. Dieser hat sicherstellen, dass der Verbleib jedes einzelnen Blankostückes nachgewiesen werden kann.


    2. Wer eines todeswürdigen Verbrechens verdächtigt ist (z.B. der Fahnenflucht oder der Zersetzung der Wehrkraft), ist vorläufig festzunehmen und in sicheren Gewahrsam zu halten.


    Von der Festnahme ist der nächste Disziplinarvorgesetzte des Festgenommenen und das Kriegsgericht auf schnellstem Wege zu verständigen. Der Tatbericht ist unverzüglich einzureichen, auch wenn die Ermittlungen über die Person des Täters und die Tat noch nicht abgeschlossen sind, und zwar von der Dienststelle oder der Einheit, welche die Festnahme veranlasst hat.


    3. Die Ausstellung von Reisepapieren, Ausweisen und anderen Urkunden für Angehörige anderer Truppenteile ist ausschließlich Sache der Wehrmachtkommandanturen (St), des Standort (bereichs) -Ältesten und ihrer Organe, des Streifendienstes, der Wehrkreisauskunftsstelle und der Bahnhofwachoffiziere.


    Der stellvertretende Kommandierende General

    und Befehlshaber im Wehrkreis XI


    Muff

    General der Infanterie

  • Guten Tag zusammen,



    Hier habe ich noch einen älteren Brief mit mehreren Anlagen vom Oberkommando des Heeres gefunden. Ich werde ihn in Etappen abschreiben.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Berlin W. 35, den 01.04.1941


    Oberkommando des Heeres

    H Wes Abt i G/PA (2) I/Ia

    Nr. 2740/41 g


    Betr.: Erhaltung der Manneszucht


    Die erzieherische Einwirkung der Vorgesetzten hat Haltung und Manneszucht im Heere weiter gefestigt. Trotzdem belasten immer wieder schwere Einzelverstöße Ansehen, Würde und inneren Gehalt der Truppe.


    Von Einsicht und Pflichtbewusstsein jedes Kommandeurs erwarte ich, dass er die Erziehungsarbeit mit dem Ziel, das Ehrgefühl jedes einzelnen zu heben, stets als seine wichtigste Aufgabe betrachtet, aber auch nicht zögert, gegebenenfalls rücksichtslos durchzugreifen. Nur so können Vergehen gegen die Manneszucht auf ein Mindestmaß beschränkt werden.


    In der Anlage sind eine Anzahl besonderer Vorfälle zusammengestellt, die als Beispiele und Richtlinien für die Belehrung der Offiziere, der Beamten im Offiziersrang und, soweit angängig, der Truppe, zu verwenden sind.


    von Brauchitsch


    Verteiler:

    A. Feldheer

    gem. Sonderverteiler bis zu den Bataillonen
    und selbstständigen Kompanien
    10 000

    B. Ersatzheer

    zur Verteilung bis zu den Bataillonen,
    selbstständigen Kompanien und Wehrmeldeämtern
    12 000

    C. Vorrat28 000
    50 000



    Anlage zur Verfügung des Oberkommandos des Heeres

    H Wes Abt in G/PA (2) I/Ia Nr. 2740/41 g v 1.4.41



    1. Haltung und Auftreten in den besetzten Gebieten


    Das Auftreten einzelner Soldaten lässt immer noch zu wünschen übrig.


    Immer wieder führt das Bestreben von Wehrmachtsangehörigen unter allen Umständen in Besitz von Waren zu kommen, zu unerfreulichen Erscheinungen. So kam es unter anderem vor einem Modewarengeschäft zu derartigen Gedränge, dass die Ladentür von Soldaten eingedrückt wurde.


    Bei der Kontrolle einer Wirtschaft machten deutsche Soldaten in französischer Sprache den anwesenden Zivilisten gegenüber abfällige Bemerkungen über die Wirtshausstreifen.


    Auf Grund von Anzeigen deutscher Soldaten, nach denen diese bei Nacht überfallen und beschossen worden seien, wurden in Einzelfällen ohne eingehende Nachprüfungen Repressalien gegen die Bevölkerung ergriffen. Die Untersuchung ergab später, dass die Angaben frei erfunden waren. Repressalien sind erst nach Klarstellung des Sachverhaltes und nur von den hierfür zuständigen Dienststellen zu verhängen.


    Aus verschiedenen Berichten ist ersichtlich, dass einzelne Truppenteile bei Abrücken aus ihren Unterkünften diese häufig in einem nicht ordnungsmäßigen, oft geradezu verwahrlosten Zustand zurücklassen. Es widerspricht der Auffassung über die Disziplin und schädigt das Ansehen des deutschen Soldaten in der Öffentlichkeit, wenn in Anspruch genommene Quartiere in einem nicht tadellosem Zustande übergeben werden. Desgleichen ist jede unberechtigte Mitnahme von Sachen und Gegenständen, die von der Truppe nicht rechtmäßig erworben sind, verboten. Hierfür sind die Disziplinarvorgesetzten verantwortlich.


    Im besetzten Gebiet wird besonders der weiblichen Bevölkerung gegenüber nicht die Zurückhaltung gewahrt, die von deutschen Soldaten unbedingt gefordert werden muss. Es ist wiederholt beobachtet worden, dass Wehrmachtangehörige aller Dienstgrade in öffentlichen Lokalen zusammen mit Französinnen dem Alkohol zusprechen, um dann nach Eintritt der Polizeistunde unter dem Schutz der Dunkelheit gemeinsam mit ihnen in den verschiedenen Absteigequartieren zu verschwinden. Den Streifen gegenüber werden die weiblichen Personen dann als Volksdeutsche ausgegeben.


    Desgleichen mehren sich die Fälle, in denen deutsche Wehrmachtsangehörige gesellschaftlichen Verkehr sowohl mit Polinnen in den neu gewonnenen Ostgebieten, als auch mit den nach dem Altreich vermittelten polnischen Arbeiterinnen pflegen. Letztere wurden auch in Unterkünften aufgesucht. Es ist sogar vorgekommen, dass sich Wehrmachtsangehörige mit den durch ein „P“ gekennzeichneten Polinnen an einen Tisch gesetzt und Kaffee getrunken haben.


    In weiteren Fällen wurden andererseits Angehörige der Bevölkerung in den besetzten Gebieten ohne Anlass durch Wehrmachtsangehörige misshandelt. So notwendig ein scharfes Durchgreifen bei Beleidigungen oder tätlichen Angriffen auf Soldaten von seiten Angehöriger der Bevölkerung in den besetzten Gebieten gegeben ist, so widerspricht es andererseits der Ehrauffassung des deutschen Soldaten, sich gegenüber der Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete Sonderrechte anzumaßen oder sich ohne Grund zu Tätlichkeiten hinreißen zu lassen.


    Von den Inhabern der Fleischereien, Lebensmittelgeschäfte und Konditoreien wird darüber Klage geführt, dass sie vielfach unter Drohungen veranlasst werden, Waren ohne Marken an Soldaten abzugeben.



    Fortsetzung folgt.



    Gruß Marga

  • Hallo Marga,

    bin gespannt, was Du zum Thema ,,Manneszucht" noch so ausgräbst. Die hier angeführten Beispiele machen schon nachdenklich genug. Dabei geht es noch nicht mal um Totschlag oder gar Mord an zivilen Personen, sondern um Diebstahl oder Raub.

    Die Vorgänge während der Besetzung von Polen spielte hier keine Rolle.

    Selbst wenn zur Wahrung der Manneszucht drastische Urteile verhängt wurden, schritt oft Hitler ein und lies diese abmildern. Proteste der Kommandierenden Generale blieb wirkungslos. So ist eine Verrohung der Truppe nicht verwunderlich. Darauf wurde ja bereits in voran gegangenen Posts verwiesen.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Tag zusammen,



    Fortsetzung


    2. Alkoholmissbrauch


    Aus Streifenmeldungen ist immer wieder zu ersehen, dass angetrunkene Soldaten während der Dunkelheit innerhalb ihres Unterkunftsbereiches aus Übermut Schüsse abgeben. In mehreren Fällen waren sogar Todesopfer solcher sinnlosen Schießereien die Folge.


    Zu wüsten Ausschreitungen kam es vor dem Abrücken eines Truppenteils aus dem Quartieren, wobei betrunkenen Soldaten in Gastwirtschaften auf Bilder und Spiegel schossen und anschließend in eine Wohnung, in der sie die Einrichtungsgegenstände zertrümmerten.


    Wieder wurden im Hafenbecken einer französischen Hafenstadt mehrere Leichen von Wehrmachtsangehörigen aufgefunden, die infolge von Trunkenheit ins Wasser gestürzt waren.


    Übermäßiger Alkoholgenuss führte in mehreren Fällen zu tätlichen Angriffen gegen Vorgesetzte. Mehrfach war die Verurteilung zum Tode die Folge.


    Auf der anderen Seite ließen sich Vorgesetzte in angetrunkenem Zustande zu vorschriftswidriger Behandlung oder Misshandlung Untergebener hinreißen. Hierfür wurden in vielen Fällen Gefängnisstrafen mit Rangverlust verhängt.


    In anderen Fällen führte übermäßiger Alkoholgenuss zu Schlägereien, die sich meistens vor den Augen der Zivilbevölkerung des besetzten Gebietes abspielten. Auch hierfür waren für die Beteiligten oft hohe Gefängnisstrafen die Folge.


    Es mehren sich in letzter Zeit Vergehen der widernatürlichen Unzucht, bei denen die Täter, sonst gute und brauchbare Soldaten, meist unter dem Einfluss von Alkohol standen. Besonders schwere gerichtliche Strafen wurden dann ausgesprochen, wenn ältere ihre jüngeren Kameraden verführten, oder in Einzelfällen gar Vorgesetzte ihre Autorität dazu missbrauchten, sich in unzüchtiger Weise an Untergebenen zu vergehen. Jedem auftretenden Verdacht solcher die Disziplin in besonderem Maße schädigender Straftaten ist von Seiten aller Vorgesetzten mit allen Mitteln nachzugehen, wobei jedoch eine Belastung des betreffenden Heeresangehörigen mit dem ungeheuer schweren Vorwurf der widernatürlichen Unzucht nur nach ernster Prüfung durch die zuständigen Vorgesetzten erfolgen darf.



    Fortsetzung folgt.



    Gruß Marga


  • Hallo,

    noch eine Ergänzung zu meinem # 6. Beim Stöbern im Internet bin ich auf den Fall Major Richard Sahla gestoßen. Dieser Herr war Springreiter und ehemaliger Teilnehmer der Olympiade 1928 in Amsterdam. Am 11.11.1939, im Rahmen eines Trinkgelages in Preussisch Stagard zusammen mit dem NDSDAP-Kreisleiter von Danzig, dem leitenden Arzt des Krankenhauses Konradswalde und eines in der Verwaltung eingesetzten SS-Scharführers erschoss er 4 poln. Prostituierte, die im dortigen Gefängnis inhaftiert waren. Vorher hatte der leitende Arzt versucht, die Frauen mit seinen Hosenträgern zu erwürgen. Die Frauen standen unter Verdacht, deutsche Wehrmachtsangehörige mit Syphilis infiziert zu haben und das in großer Anzahl. Eine 5. Frau, die sich ebenfalls in der Zelle befand, überlebte schwerverletzt. Die Täter kehrten nochmals an den Ort ihres Verbrechens zurück, fanden aber nur 4 erschossene Frauen vor. Die 5. wurde gefunden und ins Gefängnishospital gebracht. Von da aus kam dann der Stein ins Rollen. Am 18.11.39 erfolgte die Inhaftierung Sahlas. In der darauf folgenden Verhandlung wurde er zum Tode verurteilt. Wahrend von Brauchitsch und Keitel auf den Vollzug des Urteils drängten, sperrte sich Hitler vehement dagegen. Gemäß seines Erlasses vom 04.10.1939 erfolgte eine Begnadigung von Sahla. Degradiert zum Schützen kam er in das Bewährungsbataillon 540. Dort fiel er am 06.04.1942 als MG-Schütze 2. Posthum galt er als rehabilitiert.

    Der leitende Arzt wurde genauso wie der NSDAP-Kreisleiter auf Betreiben von Gauleiter Wagner nur seines Posten enthoben. Der SS-Scharführer ging straflos aus.

    Mir haben sich beim Lesen dieser Vorgänge die Nackenhaare gesträubt.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    was für eine abscheuliche und schockierende Geschichte. Ich konnte tatsächlich so schnell nichts negatives über diesen Biedermann im Netz finden. Da muss man sich wohl tiefer mit dem Mann beschäftigen. Bei mir sträubt sich alles um solche Berichte zu lesen. Ich kann dich gut verstehen. Hab trotzdem Dank für deinen Beitrag.


    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,


    Fortsetzung

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    3. Verhalten auf Urlaub


    Das Verhalten der Soldaten, die nach der Heimat dienstlich kommandiert oder beurlaubt sind, entspricht in vielen Fällen nicht den Anforderungen, die bezüglich des Auftretens in der Öffentlichkeit zu stellen sind.


    Aus Berichten geht immer wieder hervor, dass Soldaten in Gesprächen, die sie in der Öffentlichkeit führen, nicht die erforderliche Zurückhaltung üben, dienstliche Fragen erörtern und sogar über den Aufenthalt oder die bevorstehende Verlegung des Truppenteils sprechen.


    Wichtigtuerei oder Überheblichkeit der Soldaten des Feldheeres gegenüber Kameraden des Ersatzheeres oder gegenüber der Zivilbevölkerung in der Heimat widerspricht soldatischer und kameradschaftlicher Gesinnung.


    Im Urlauberverkehr auf der Eisenbahn treten Disziplinwidrigkeiten wie Ein- und Aussteigen durch Abteilfenster, Auf- und Abspringen während der Fahrt, verbotenes Überschreiten der Bahnanlagen, vorzeitiges Öffnen der Türen, unbefugtes Benutzen höherer Wagenklassen, Nichtbefolgen von Befehlen und Weisungen der militärischen Zugkontrollen, Bahnhofswachen und des Bahnpersonals immer wieder in Erscheinung. Ungehöriges Auftreten und mangelnde Rücksichtnahme gegenüber Vorgesetzten in überfüllten Zügen lassen weiterhin mangelnde Disziplin und Erziehung erkennen.



    4. Disziplin im Verkehr und in der Benutzung von Kraftfahrzeugen


    Trotz aller bisherigen Hinweise haben die Verkehrsunfälle weiter zugenommen. Nach wie vorbinde sie meist auf das Nichteinhalten der gegebenen Vorschriften zurückzuführen. So hat insbesondere das leichtfertige Verhalten von Kraftfahrern beim Überqueren von Eisenbahnübergängen oft zu schweren Unfällen geführt.


    Aus Meldungen des Wehrmachtstreifendienstes geht weiter hervor, dass Wehrmacht-Kraftfahrzeuge noch immer zu außerdienstlichen Fahrten verwandt werden.


    In einer Großstadt des besetzten Gebietes wurden nachts aus Nachtlokalen eine große Anzahl parkender Fahrzeuge festgestellt, die zum größten Teil unverschlossen und unbewacht waren.


    Unnötiges Wartenlassen des Kraftfahrers, während sich der Vorgesetzte im Lokal aufhält, ist unsoldatisch und disziplinschädigend.


    Immer wieder wird darüber Beschwerde geführt, dass die Feldgendarmen im Dienst Schwierigkeiten haben, die ihnen bei Ausübung ihrer Kontrollen insbesondere durch Vorgesetzte bereitet werden. Besonders jüngere Offiziere üben oft in schroffer Form Kritik an den ihre Pflicht erfüllenden Feldgendarmen.


    Auf folgende Ziffern der Heeresdruckvorschrift 275 v. 29.07.40 wird in diesem Zusammenhang besonders hingewiesen: Ziffer 3, 5, 6, 30, 48—51. Diese sind wiederholt bei allen Dienststellen und Truppenteilen zum Gegenstand der Belehrung zu machen.



    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Guten Morgen,



    Fortsetzung

    und wenn ich mir erlauben darf, unter Punkt 5 , dass der Wachmann einem Gefangenen Blumen schenkt, ist mir sehr sympathisch. Ich verstehe nicht, wie man das als Verstoß gegen die Manneszucht werten kann.



    5. Verhalten gegen Kriegsgefangene


    Der Bewachung der Kriegsgefangenen ist in Anbetracht der großen Zahl entwichener Kriegsgefangener besonderes Augenmerk zu schenken.


    Es ist vielfach beobachtet worden, dass Wachmannschaften und Gefangene in geradezu freundschaftlichem Verkehr zueinander stehen. So überreichte unter anderem ein Wachmann einem Kriegsgefangenen zum Geburtstag einen Blumenstrauß und feierte mit ihm anschließend.


    Ein Unteroffizier, der gemeinsam mit Kriegsgefangenen Gaststätten besuchte und in aller Öffentlichkeit mit Gefangenen gezecht hatte, wurde wegen seines Benehmens zu zwei Monaten Gefängnis und Rangverlust verurteilt.


    Ein Wachmann eines Frontstammlagers hatte in zahlreichen Fällen Kriegsgefangenen zu Zusammenkünften mit ihren Ehefrauen verholfen. Er war mit der Bewachung von Arbeitskommandos beauftragt und pflegte diese Kommandos so zu verstärken, dass er eine Anzahl von Gefangenen von der Arbeit befreien konnte. Hierfür nahm er von den Frauen Geschenke. Ein Jahr Gefängnis und Rangverlust waren die Folge.



    6. Bestechungsversuche


    Die Bestechungsversuche im Heer haben erheblich zugenommen. In mehreren Fällen mussten sogar Vorgesetzte zu schweren Zuchthausstrafen verurteilt werden.


    Aber auch weniger schwerwiegende Vorgänge dieser Art stellen eine Verletzung dienstlicher Pflichten dar.


    Es ist z.B. unzulässig, dass Heeresangehörige Einladungen irgendwelcher Art von Lieferanten annehmen, deren geschäftliche Beziehungen zu Heeresdienststellen sie vermittelt haben oder sie in Zukunft anbahnen sollen.


    Derartige Erscheinungen sind — ganz abgesehen von den sonstigen Nachteilen für den Staat — ganz besonders geeignet, das Ansehen des Heeres zu schädigen.


    Für die Annahme von Geschenken gelten die in den Allgemeinen Heeresmitteilungen vom 07.03.1941 unter Ziffer 210 bekanntgegebenen Richtlinien.


    Wichtige Aufgabe aller Dienststellen muss es sein, Verstöße hiergegen zu verhindern.



    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Fortsetzung


    7. Verstöße gegen grundlegende Befehle


    a) Geheimhaltung

    Trotz wiederholter schärfster Verbote mehren sich in erheblichem Maße Angaben in Briefen und auf Postkarten über Truppenverschiebungen, Transporte, Standorte und Ortsunterkünfte sowie andere Mitteilungen, aus denen Schlüsse auf beabsichtigte Maßnahmen gezogen werden können. Ferner wurden mehrfach in unbewachten, ja sogar unverschlossenen Kraftwagen Verschlusssachen oder dienstliche Schriftstücke zurückgelassen und sind dadurch in einer großen Anzahl von Fällen in Verlust geraten. Auch bei Verlegungen von Truppenteilen ereigneten sich durch fahrlässiges Zurücklassen oder nachlässige Übergabe von Verschlusssachen schwere Verlustfälle.


    Bei der Ahndung derartiger Verstöße gegen die für die Geheimhaltung gegebenen Befehle ist stets ein scharfer Maßstab anzulegen.


    b) Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen

    Auf Grund vereinzelt vorgekommener Fälle besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, dass in der Zeit von gottesdienstlichen oder sonstigen kirchlichen Feiern, auch an Wochentagen, für Nichtteilnehmer keinerlei Dienst anzusetzen ist. Lediglich zu allen Zeiten notwendigen Dienstverrichtungen (Wachdienst, Stalldienst und dergl.) dürfen die im üblichen Wechsel vorgesehenen Soldaten eingeteilt werden. Eine ausdrückliche Heranziehung von Richtteilnehmern am Gottesdienst ist untersagt.


    c) Fürsorge

    Infolge mehrfacher Verstöße ist es notwendig geworden, darauf hinzuweisen, dass Versorgungs- , Fürsorge- und Unterstützungsanträge von allen bearbeitenden, insbesondere auch den Zwischendienststellen, nicht nur wohlwollend, sondern auch vordringlich zu behandeln sind. Gerade in der weitgehenden Beschleunigung der Bearbeitung liegt ein besonderer Anteil der zu fordernden Fürsorgearbeit.




    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Hallo,

    interessantes Dokument, was Marga wieder in den Thread gestellt hat. Was mich allerdings im Zusammenhang mit der Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen etwas irritiert , ist der Begriff ,,Richtteilnehmer". Kann mir darunter nichts vorstellen.

    Vielleicht ist es auch ein Fehler im Dokument und es muss ,,Nichtteilnehmer" heißen. Das würde dann in meinen Augen mehr Sinn machen.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Tag Wirbelwind,


    nein, du hast richtig gelesen. Glaube mir, ich kann auch nichts darüber finden. Google kennt den Begriff nicht. Ich bin schon die ganze Zeit am suchen. Ich hatte eine Spur nach Österreich, hat aber noch nichts gebracht. Dann mal weiter suchen. Möglicherweise kann uns ja jemand zur Hilfe kommen.?


    Gruß Marga

  • Guten Tag Wirbelwind,


    langsam glaube ich doch, du hast recht. Ich habe mir das Dokument noch einmal stark vergrößert angesehen. Es könnte auch ein — N — dort stehen. In dem Falle, bitte ich mir zu vergeben.


    Kann zum Richtteilnehmer nichts finden. Also wird es wohl Nichtteilnehmer sein.


    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Fortsetzung und Schluss dieses Schreibens


    8. Sonstige Verstöße gegen die Disziplin


    Ein immer stärker um sich greifender Missbrauch ist das Geldwechseln in Urlauberzügen. Dieses Verfahren bedeutet einen Verstoß gegen die gegebenen Befehle und gegen die Devisenvorschriften.


    In einem Heereskraftfahrzeugpark wurden mehrere Soldaten festgestellt, die gemeinsam bereifte Autoräder entwendet und diese an die Zivilbevölkerung weiterverkauft hatten. Desgleichen ist in mehreren Fällen wiederum Betriebsstoff aus Heeresbeständen verschoben worden.


    In mehreren Fällen haben sich Soldaten an den den Truppenteilen zugewiesenen Sonderzuteilungen, wie Schokolade usw. vergriffen. Hierbei waren in Einzelfällen sogar Offiziere und Heeresbeamte beteiligt. Fast immer lag mangelnde Dienstaufsicht vor. Derartige Fälle des Kameradendiebstahls oder der bewussten Benachteiligung von Kameraden sind besonders schwerwiegend. Schwere gerichtliche Bestrafungen waren die Folge.


    Besonderes Augenmerk ist von Seiten der Disziplinarvorgesetzten auf Vergehen gegen vorschriftswidrige Behandlung oder Misshandlungen, die während des zur Zeit bestehenden Ausbildungsbetriebes in vermehrtem Maße in Erscheinung treten, zu richten. Darüber hinaus bedarf die Behandlung älterer Leute durch jüngere Vorgesetzte einer ständigen Überwachung auch im inneren Dienstbetrieb.


    Es ist bekanntgeworden, dass Heeresangehörige Geschäftsleuten gegenüber, denen sie größere Beträge schulden, die Ansicht vertreten, zur Zahlung nicht verpflichtet zu sein, solange sie an der Front stehen.


    Ein Fall liegt vor, wo etwa 50 Soldaten und Beamte einer Hannoverschen Uniformschneiderei 70 000 RM schulden. Alle bisherigen Versuche der Firma, ihr Geld zu erhalten, sind gescheitert.


    Es wird erwartet, dass alle Heeresangehörigen, die Schulden haben, diese baldmöglichst zu bereinigen. Es wird dabei betont, dass die Nichtzahlung, die das Ansehen der Wehrmacht in der Öffentlichkeit gefährdet, nicht allein gegebenenfalls strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht, sondern dass unter Umständen durch ein derartiges Verhalten auch die Ehre des Soldaten und Beamten berührt sein kann.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    Hier noch ein Fund aus dem Jahre 1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Abschrift.


    A.H.Qu., 19.11.1943

    Der Oberbefehlshaber der 4. Armee


    Betr. Verstöße gegen die Disziplin und Manneszucht


    Trotz wiederholt gegebener Befehle zeigen sich Soldaten immer noch in einer Weise, die den Grundsätzen der Manneszucht und der Disziplin widerspricht. Insbesondere habe ich festgestellt:


    Die Bekleidungsvorschriften werden nicht eingehalten. Soldaten laufen mit offenen Mänteln, offenen Kragen, bunten Tüchern, ohne Koppel und ohne Schusswaffen umher. Sie schädigen nicht nur das Ansehen des Heeres, sondern gefährden auch ihre eigene Sicherheit.


    Kraftfahrer werden ohne Fahrbefehle angetroffen, Kraftfahrzeugpapiere sind vielfach nicht in Ordnung. Fahrtnachweishefte sind nicht geführt. Fahrbefehle sind unvollständig ausgefüllt oder so verbessert, dass sie nicht mehr zu entziffern sind.


    Unbeaufsichtigte Fahrzeuge stehen auf Parkplätzen und auf Straßen, in denen Gewehre, Maschinenpistolen, Munition, Handgranaten und Kfz.-Papiere jedem Zugriff offen liegen.


    Russinnen sitzen neben dem Fahrer im Führerhaus. Dass Fahrer und Russin sich des Ungehorsams bewusst sind, erhellt schon daraus, dass die Russinnen oft versuchen, beim Herannahen einer Streife zu verschwinden.


    Soldaten werden zur Nachtzeit verbotenerweise in Russenhäusern festgestellt. Abgesehen von der Gefahr, die in dem nächtlichen Aufenthalt in den Russenhäusern für die Sicherheit des betreffenden Soldaten besteht, wird auch der Spionage Vorschub geleistet.


    Soldaten ziehen viehtreibend über die Straßen und bieten ein unwürdiges Bild.


    Trotz angebrachter Verbotsschilder werden Soldaten auf russischen Märkten angetroffen, um dort Geschäfte zu machen und Marketenderwaren und andere Gegenstände zu verschachern.


    Urlauber benutzen ihr Gewehr als Gepäckträger, fahren mit verschmutzter Uniform auf Urlaub und tragen, soweit sie mit Waffen auf Urlaub geschickt werden, nicht die erforderliche Munitionsmenge bei sich.


    All diese Erscheinungen werfen auf den Soldaten und auf den Einheitsführer ein schlechtes Licht. Sie lassen erkennen, dass seitens der Einheitsführer nicht mit der notwendigen Energie durchgegriffen wird und für die Belehrung der Truppe nicht gesorgt ist. Soldaten, die einen unordentlichen Eindruck nach außen hin machen oder sich disziplinlos verhalten, sind auch ein Gradmesser für die Disziplin, die in ihrer Einheit herrscht.


    Ich erwarte von sämtlichen Vorgesetzten, dass sie mit Nachdruck dafür sorgen, dass diese Erscheinungen unterbunden werden. Durch stets wiederholende Belehrungen und erforderlichenfalls durch scharfe Maßnahmen ist die Beachtung der bestehenden allgemeinen Vorschriften und der gegebenen Befehle zu erzwingen.


    Ich werde in Zukunft nicht nur die betreffenden Soldaten, sondern auch die Einheitsführer zur Rechenschaft ziehen.


    Außerdem werde ich bei schwereren Verstößen gegen die Manneszucht die betreffenden Einheiten durch Armee-Tagesbefehl öffentlich bekanntgeben.


    Ich ersuche die Herren Kommandeur Generale und die Herren Division Kommandeure ihr besonderes Augenmerk auf die Abstellung dieser Erscheinung zu richten und in ihren Bereichen die schärfsten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Förderung der Manneszucht zu ergreifen.


    gez. Heinrici

    Generaloberst



    Gruß Marga

  • Hallo,

    da muss schon einiges vorgefallen sein, wenn Generaloberst Heinrici diese Dinge so anmerkt. Bisher kenne ich Heinrici als besonnenen Heerführer, der tief im christlichen Glauben verwurzelt ist.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Abschrift


    Div.Gef.St., den 08.11.1941

    Division Wiking

    Ia/ Tgb. Nr. 312/41 geh.


    Betr.: Aufrechterhaltung der Manneszucht


    Anliegende Abschrift eines Befehls des Oberkommandos der Heeresgruppe Süd zur Kenntnisnahme und Belehrung der Truppe.


    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier


    gez. Reichel

    A.H.Qu., den 27.10.1941


    Oberkommando der Heeresgruppe Süd

    Ia/Ib Nr. 2987/41 geh.


    Betr.: Aufrechterhaltung der Manneszucht


    I. Im Verlaufe der letzten Wochen sind — insbesondere in rückwärtigen Heeresgebiete und rückwärtigen Armeegebieten Vorfälle (Diebstähle, Einbrüche in Eisenbahnzüge und Verpflegungs- und Bekleidungslager, Durchstechereien in Ersatzteillagern, Nichtbeachtung von Befehlen usw.) beobachtet und gemeldet worden, die auf Zuchtlosigkeiten bei Reichsbahnbeamten, sowie auf ein Nachlassen der Manneszucht bei einzelnen Versorgungstruppen, in Einzelfällen auch bei fechtenden Truppen, schließen lassen. Verschiedentlich haben Offiziere und Feldgendarmen bei solchen Vorfällen nicht sofort mit der nötigen Tatkraft durchgegriffen.



    II. Die Ursachen in solchen Vorfällen bestanden in


    1.) einer mangelnden Auffassung über den Begriff des Reichseigentums, das Allgemeingut ist und dem Volksganzen gehört


    2.) dem Wunsche, sich persönlich zu bereichern


    3.) in dem — an sich gut gemeinten — Bestreben, den eigenen Truppenteil bevorzugt materiell zu versorgen


    4.) in der Unkenntnis gegebener Befehle


    5.) in einem Mangel an soldatischen Grundhaltung und militärischer Dienstauffassung.



    III. Ich verlange von allen Vorgesetzten, dass sie sich der hohen Bedeutung, die der lückenlosen Aufrechterhaltung der Manneszucht zukommt, voll bewusst sind und durch Belehrung, Befehl, Strafe und eigenes Beispiel alles tun, die bedingungslose Disziplin und die Beachtung gegebener Befehle unter allen Umständen sicherstellen. Bei Verstößen gegen die Manneszucht dürfen sofortige und härteste Maßnahmen nicht gescheut werden. Das gilt auch gegenüber Formationen, die zwar nicht Bestandteile der Wehrmacht sind, aber beim Einsatz ihrem Befehl und ihrer Strafgewalt unterstehen, also z. B. , OT. usw.


    Gegen Offiziere, Unteroffiziere und Feldgendarmen, die es hierbei an Tatkraft fehlen lassen, ist künftig grundsätzlich ein kriegsgerichtliches Verfahren einzuleiten. Für Unkenntnis gegebener Befehle sind die zuständigen Vorgesetzten verantwortlich zu machen.



    IV. Im einzelnen befehle ich für den Bereich der Heeresgruppe Süd:


    1.) Die Truppe ist anzuhalten, Fälle, in denen die Verteilung irgendwelchen Nachschubgutes anscheinend nicht nach rein sachlichen Gesichtspunkten erfolgt, sofort auf dem Führungsdienstwege zu melden. Die Kommandobehörden haben diese Meldungen unverzüglich nachzugehen und gegebenenfalls entsprechend III. einzugreifen. Die Versorgungsdienststellen müssen genau und strenge Befehle für die Aufgabe der Versorgungsgüter erhalten. Jeder Soldat und jeder Truppenteil muss das Vertrauen in eine unbedingt gerechte Versorgung, in der jede persönliche Beziehung ausgeschaltet ist, behalten. Insbesondere muss jede Bevorzugung der Stäbe in der Verteilung des Nachschubgutes ausgeschaltet sein.


    2.) Heeresstreifen, Feldgendarmerie und geheime Feldpolizei sind in vermehrtem Umfange da einzusetzen, wo Gefahr besteht, dass sich Vorfälle der angedeuteten Art mehren könnten. Hierbei ist örtlich und zeitlich wechselnd Schwerpunkt zu bilden.


    3.) In Fällen von Diebstählen an Reichseigentum und von selbstständigen unzulässigen oder gewalttätigen Eingriffen in die Verteilung der Versorgungsgüter, die immer auf grobe Disziplinarlosigkeit zurückzuführen sind, ist zur Aufrechterhaltung der Manneszucht sofortige gerichtliche Aburteilung erforderlich.


    Das gleiche wird meist für die Fälle eigenmächtigen Beutemachens (§128 MStGB) und Plünderns (§129 MStGB) gelten. Es sind daher, wenn der zuständige Gerichtsherr nicht auf der Stelle erreicht werden kann, durch den nächst erreichbaren Gerichtsherrn dessen Befugnisse auszuüben. (§13 KStVO).


    In den genannten Fällen ist die nach dem Gesetz vorgesehene strengste Bestrafung erforderlich. Es ist darauf hinzuweisen, dass die vom Gericht ausgesprochenen Strafen alsbald vollstreckt werden, damit der abschreckende Zweck der Strafe erreicht wird.


    4.) Anbringung von Warnungs- und Verbotstafeln in Lagern und Parken an sichtbarer Stelle, auf denen auf die Androhung der Todesstrafe durch die Kriegsgesetze hingewiesen wird. Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt worden ist, sind als abschreckende Beispiele öffentlich zu plakatieren. Der Truppenteil des Verurteilten ist eingehend durch die Vorgesetzten zu belehren.


    5.) Regelmäßige eingehende Belehrung aller Offiziere, Beamten, Unteroffiziere und Mannschaften, besonders Offiziere und Beamten.


    In Verbindung hiermit ist durch Belehrung der Gebrauch des Wortes „organisieren“ — „sich etwas beschaffen“ zu diffamieren. Mit dem Wort „organisieren“ wird ein moralischer Deckmantel um alle Fälle einer persönlichen Bereicherung oder zur Erlangung eines rechtswidrigen Vorurteils gelegt und dadurch eine Begriffsverwirrung von „Mein und Dein“ erzeugt. Besonders ist hierbei auf die in diesem Verhalten liegende Unkameradschaftlichkeit und des Verstoßes gegen die soldatische Gemeinschaft hinzuweisen.



    V. Alle Vorgesetzten müssen sich über den tiefen Ernst dieser Fragen die das Gefüge der deutschen Wehrmacht berühren und während der Wintermonate erhöht an Bedeutung gewinnen, klar und sich dessen bewusst sein, dass Kontrollen und Strafmaßnahmen nur dazu da sind, um sie bei Belehrung und Erziehung der Truppe zu unterstützen, dass aber diese Maßnahmen letzten Endes dann wirkungslos bleiben, wenn es nicht gelingt, die Masse unserer Soldaten innerlich in allen in diesem Befehl angeführten Punkten zu interessieren und zu selbstständiger Mitarbeit bei der Abstellung derartiger Übelstände zu bewegen.


    VI. Die AOK. usw. Stellen sicher, dass vorstehender Befehl in regelmäßigen Zeitabständen bekanntgegeben wird und bis zur letzten Einheit durchdringt.



    gez. v. Rundstedt




    Gruß Marga