Chef des Oberkommandos der Wehrmacht - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    01.03.1939


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht - Dienstanweisung


    1.) Das Oberkommando der Wehrmacht ist der militärische Stab des Führers und Obersten Befehlshabers der Wehrmacht.

    • Er ist unmittelbar dem Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht unterstellt.
    • An der Spitze des Oberkommandos der Wehrmacht steht der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

    2.) Die Befugnisse des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht sind in dem "Erlaß über die Führung der Wehrmacht vom 04.02.1938" und in den Ausführungsbestimmungen zu dem Erlaß vom 04.02.1938, vom 02.03.1938 und 30.05.1938 festgelegt.


    Quelle: germandocsinrussia



    Erlaß über die Führung der Wehrmacht vom 04.02.1938


    Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt an unmittelbar persönlich aus. Das bisherige Wehrmachtsamt im Reichskriegsministerium tritt mit seinen Aufgaben als „Oberkommando der Wehrmacht“ und als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.


    An der Spitze des Stabes des Oberkommandos der Wehrmacht steht der bisherige Chef des Wehrmachtsamts als „Chef des Oberkommandos der Wehrmacht“. Er ist im Range den Reichsministern gleichgestellt.


    Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.


    Dem Oberkommando der Wehrmacht obliegt im Frieden nach meinen Weisungen die einheitliche Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten.


    Berlin, den 04.02.1938


    Der Führer und Reichskanzler

    Adolf Hitler


    Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei

    Dr. Lammers


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

    Keitel


    Quelle: Reichsgesetzblatt; Ausgegeben zu Berlin, den 05.02.1938 Nr. 10


    Gruß

    Antje