Chef des Heeres-Waffenamtes - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    15.02.1939 geheime Kommandosache


    Dienstanweisung für den Chef des Heeres-Waffenamtes


    1.) Der Chef des Heeres-Waffenamtes ist dem Befehlshaber des Ersatzheeres (BdE) unterstellt.


    2.) Er ist für die Entwicklung, Beschaffung und Abnahme der Waffen, Munition und Kriegsgeräte des Heeres und, soweit ihm zugewiesen, der beiden anderen Wehrmachtteile sowie für den Ausbau und die Leistungsfähigkeit der ihm zugewiesenen Rüstungsindustrie verantwortlich.


    3.) Für sein Arbeitsgebiet ist er der Beirat des Oberbefehlshabers des Heeres und hat das Recht des unmittelbaren Vortrages bei diesem - unter Meldung an den Befehlshaber des Ersatzheeres,


    4.) Grundlage für die Beschaffungen ist der vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW (W Stb)) genehmigte Fertigungs-Plan (F.P.). Eine Änderung dieses Planes kann nur vom Oberkommando der Wehrmacht befohlen werden.


    5.) Der Chef des Heeres-Waffenamtes ist befugt, in allen nicht grundsätzlichen Fragen unmittelbar mit den entsprechenden Stellen der beiden anderen Wehrmachtteile zu verkehren.


    6.) Auf folgenden Gebieten ist er auf unmittelbare Zusammenarbeit mit dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW (W Stb)) angewiesen:

    a) Zuteilung der Rohstoffe und Ersatzstoffe;

    b) Zuweisung oder Errichtung neuer Fertigungsstätten;

    c) Ausgleichung und Abgrenzung von Befugnissen und Aufgaben mit den beiden anderen Wehrmachtteilen, soweit eine unmittelbare Einigung nicht möglich oder nicht zulässig ist;

    d) sicherstellung des personellen Bedarfs der Industrie;

    e) grundsätzliche Fragen der Preisprüfung.


    7.) Ist eine behelfsmäßige Regelung der in Ziffer 6 genannten Fragen erforderlich, so erfolgt diese durch das Oberkommando der Wehrmacht (OKW (W Stb)) über BdE.


    8.) Die im Mob. Fall weiterzuführenden Entwicklungsaufgaben sind im "Entwicklungsplan Mob. Fall" enthalten, der für jedes Mob. Jahr neu aufgestellt wird.


    Der Chef des Wa A stellt darüber hinaus Auswertung der Fronterfahrungen durch Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Heeresamt sicher.


    Neue Entwicklungsaufgaben werden vom Oberbefehlshaber des Heeres befohlen; sind damit Abweichungen vom festgelegten Entwicklungsplan hinsichtlich des Bedarfs an Rohstoffon, Herstellerwerken und Arbeitern verbunden, so ist die Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht einzuholen.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje