Marine-Verbindungsoffizier - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando der Kriegsmarine

    A IIb 1647/36 geheim vom 16.12.1936


    Vorläufige Dienstanweisung für den Verbindungsoffizier (M.V.O.) der Kriegsmarine beim Wehrkreiskommando


    I. Vorbemerkung:


    Der Marine-Verbindungsoffizier ist das Organ des Oberkommandos der Kriegsmarine im Stabe des Wehrkreiskommandos.


    II. Unterstellungsverhältnis und Dienststellung:


    Der Marine-Verbindungsoffizier ist dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt.


    III. Aufgabenbereich:


    Dem Marine-Verbindungsoffizier fallen folgende Aufgaben zu:


    1.) Beratung in allen Marinefragen.


    2.) Mitwirkung bei der Weiterbildung der E-Offiziere, der Offiziere des Beamtenstandes und der Reserveoffizieranwärter der Kriegsmarine im Wehrkreis.


    3.) Mitwirkung bei der Behandlung persönlicher Angelegenheiten der Marineoffiziere bei Wehrmachtdienststellen im Wehrkreis.


    4.) Vertretung bei der bereichsmäßigen Gauleitung des NSDMB (National-Sozialistischer Deutscher Marine-Bund) Die, den bereichsmäßigen Dienststellen der Marine-SA und der Marine-HJ, des Reichsbundes Deutscher Seegeltung sowie in Marinefragen bei Arbeitsdienst, Schulbehörden usw.


    5.) Überwachung der Tätigkeit der F.W.G.M. (Freiwillige Wehrsport Gruppe Marine) einschließlich der Betreuung der Marinegeldmittel, Abschluss von Mietverträgen, Ausstellung von Ausweisen usw.


    6.) Wahrnehmung der repräsentativen Aufgaben der Marine beim Wehrkreiskommando. Diese sind:

    • Militärische Begebenheiten, z.B. Paraden, Feiern, Rekrutenvereidigungen, Tag der Wehrmacht, Vertretungen usw., bei denen ein gemeinsames Auftreten der drei Wehrmachtteile in Frage kommt oder seitens des Wehrkreiskommandos erwünscht ist.
    • Wichtige Anlässe offizieller Natur seitens Zivilbehörden oder Parteiorganisationen, bei denen andere Wehrmachtteile vertreten sind oder Abordnungen stellen.

    7.) Im Auftrage des Wehrkreiskommandos Fühlunghalten mit den Spitzen der Behörden, Parteiorganisationen in allen Fragen, die das Marinegebiet betreffen, z.B. Werbungs- and Propagandaangelegenheiten, Marinevorträge, Klärung eventueller Vorkommnisse u.ä.


    IV. Sonstiges:


    1.) Der Marine-Verbindungsoffizier hat Anregungen oder Vorschläge, die sich aus seinen Dienstobliegenheiten ergeben, dem Chef des Generalstabes - gegebenenfalls unter Beteiligung der zuständigen Referate - für das Oberkommando der Kriegsmarine vorzulegen


    2.) Der Marine-Verbindungsoffizier kann bei Bedarf zur Unterrichtungen und Besprechungen durch das Oberkommando der Kriegsmarine einberufen werden.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: