Wehrmacht-Streifendienst und Feldgendarmerie

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    197. Wehrmacht-Streifendienst


    1. Mit dem 01.03.1944 wird der Streifendienst der Wehrmachtteile als Wehrгmacht-Streifendienst zusammengefasst und dem Chef OKW unterstellt.


    Der Wehrmacht-Streifendienst ist auch für die Waffen-SS zuständig.


    2. Als Spitzе des Wehrmacht-Streifendienstes wird im Oberkommando der Wehrmacht die Dienststelle "Chef des Wehrmacht-Streifendienstes" gebildet.


    Der Chef des Wehrmacht-Streifendienstes hat die Dienststellung eines Kommandierenden Generals.


    3. Der Chef des Wehrmacht-Streifendienstes hat alle Umstände, die mittelbar oder unmittelbar die Manneszucht schädigen oder untergraben, festzustellen und in unmittelbarem Zusammenwirken mit den Wehrmachtteilen und der Waffen-SS bzw. mit den zuständigen Befehlshabern abzustellen.


    4. Die Aufgaben des Wehrmacht-Streifendienstes sind:


    a) Aufrechterhaltung der Manneszucht außerhalb der Truppe;


    b) Überwachung des Wehrmacht-Reiseverkehrs einschließlich Bahnhofswachdienst;


    с) Fahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei;


    d) Betreuung außerhalb der Truрpe

    • im Reichsgebiet (einschl. Böhmen-Mähren und General-Gouvernement),
    • in sämtlichen besetzten Gebieten,
    • in Italien,
    • Bulgarien,
    • Rumänien,
    • Ungarn,
    • Finnland,
    • Slowakei,
    • Kroatien,
    • Dänemark.

    5. Der Chef des Wehrmacht-Streifendienstes ist ermächtigt, im Auftrage des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht grundsätzliche Weisungen für Organisation, Aufgaben und Einsatz des Streifen- und Betreuungsdienstes (für Fahndungsdienst in Zusammenarbeit mit der Рolizei) zu geben. Er regelt die Verteilung der im Streifen-und Betreuungsdienst eingesetzten Kräfte.


    6. Die Wehrmachtteile und die Waffen-SS bleiben für die Aufrechterhaltung der Disziplin in ihren Befehlsbereichen verantwortlich. Der Wehrmacht-Streifendienst ist hierfür Hilfsorgan.


    Dienststellen, Einrichtungen, Streifen sind jeweils den zuständigen Territorialbefehlshabern zu unterstellen, in deren Gebiet sie eingesetzt sind (z. B. Wehrmachtbefehlshaber, Wehrkreisbefehlshaber, in Oреrationsgebieten des Ostens Oberbefehlshaber der Hеeresgruppen usw.).


    Unterstellung der Streifen zur Überwachung des Bahnverkehrs und zu großräumiger Fahndungsaktion mit der Polizei wird gesondert befohlen.


    7. Die im Streifen- und Überwachungsdienst eingesetzten Soldaten gelten als militärische Wachen im Sinne der Standortdienstvorschrift. Sie haben somit gegenüber allen Angehörigen der Wehrmacht und deг Waffen-SS das Кontrollrecht.


    8. Disziplinarstrafgewalt gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften der 3 Wehrmachtteile und gegenüber allen Unterführern und Mannschaften der Waffen-SS haben


    a) der Chef des Wehrmacht-Streifendienstes eines Höheren Befehelshabers gemäß §18 W.D.St.O.;


    b) die Kommandeure des Wehrmacht-Streifendienstes eines Regiments-Kommandeurs gemäß §16 W.D.St.O.;


    c) die Offiziere als Führer der Streifen, Zug- und Bahnhofswachen, als Kommandeure für Urlaubsüberwachung und als Fahrer von Urlaubersammel-Кompanien eines Kompanie-Chefs gemäß §14 W.D.St.O.


    Vom Wehrmacht-Streifendienst verhängte Strafen können sofort vollstreckt werden. Hierbei braucht der Ablauf einer Nacht seit dem Verhängen der Strafe nicht abgewartet zu werden.


    Beschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Der Bestrafte braucht nicht in der Lage gewesen zu sein, sich über die Strafe zu beschweren.


    Bei Verstößen gegen Strafgesetze ist der Betreffende dem nächsten Gericht seines Wehrmachtteiles bzw. der Waffen-SS zur Bestrafung zuzuführen.


    SS-FHA / Ia


    Quelle: V.-Bl.d.W-SS 01.05.1944, Nummer 9


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    A.H.Qu., den 18.11.1944

    Der Oberbefehlshaber

    der 9. Armee


    Bezug:

    1. AHM vom 22.05.44, Ziffer 262

    2. HDV. 572, MDv. 253, LDv. 2801


    Betrifft:

    Aufgaben der Feldgendarmerie und des Wehrmachtstreifendienstes


    Zur Erläuterung der o. a. Bezugsverfügungen gebe ich nachfolgend die Aufgabengebiete von Feldgendarmerie und des Wehrmachtstreifendienst im einzelnen bekannt:


    Feldgendarmerie und Wehrmachtstreifendienst sind Helfer der Truppe. Ihr Einsatz dient der Aufrechterhaltung von Ordnung, Mannszucht, Sauberkeit und soldatischer Haltung.


    I. Aufgabengebiete der Feldgendarmerie:


    1.) Verkehrsdienst:

    a) Verkehrsüberwachung und Verkehrsregelung,

    b) Kfz. Kontrollen,

    c) Überwachung von Gespannen, Pferdeschonung

    d) Bearbeitung von Verkehrsunfällen

    e) Ausnutzung der Kfz. (Leerraummeldestellen)

    f) Verkehrsbeschilderung

    g) Beseitigen von Verkehrshindernissen.


    2.) Überwachen der soldatischen Haltung der Wehrmachtangehörigen in der Öffentlichkeit, in Lokalen und Verkehrseinrichtungen.


    3.) Einschreiten bei strafbaren Handlungen bzw. beim Verdacht strafbarer Handlungen (z. B. unerlaubte Entfernung, Fahnenflucht, Plünderung, Schwarzschlachtungen).


    4.) Überwachung der Armeezüge.


    5.) Evakuierung der Zivilbevölkerung nach taktischen Erfordernissen.


    6.) Kontrolle verdächtiger Zivilpersonen.


    7.) Überwachung der befohlenen Luftschutzmaßnahmen.


    8.) Allgemeine ordnungspolizeiliche Aufgaben im Dienstbereich der Wehrmacht.


    9.) Unterstützung der GFP. (Geheime Feldpolizei) des SD. (Sicherheitsdienst) und der Ordnungspolizei in sicherheitspolizeilichen Aufgaben und Abwehrangelegenheiten.


    10.) Erfassung der untergebrachten Einheiten und der Kommandos im Korück-Gebiet in Verbindung mit den Orts-Kommandanturen. (Quartierlisten).


    11.) Einrichtung von Marschmeldestellen. Überwachung von Marschbewegungen.


    12.) Mithilfe bei Bandenbekämpfung.


    13.) Überprüfung der Durchführung grundsätzlicher Armeebefehle, (z. B. Trennung der Quartiere Wehrmacht/Zivil, Auflockerung, splittersichere Unterbringung von Fahrzeugen und Gerät, Tarnung, Kontrolle der abgestellten Kfz. auf Betriebsgenehmigung).


    14.) Einsatz an Sperr- und Auffanglinien.



    II. Aufgabe des Wehrmachtstreifendienstes


    ist es, alle Umstände die mittelbar oder unmittelbar die „Mannszucht“ schädigen oder untergraben, feststellen und in unmittelbarem Zusammenwirken mit Wehrmachtteilen, Waffen-SS und Polizei abzustellen.


    1.) Aufrechterhaltung der Mannszucht außerhalb der Truppe (in der Öffentlichkeit, Lokalen und Verkehrseinrichtungen).


    2.) Überwachung des Reiseverkehrs einschließlich Bahnhof-Wachdienst.


    3.) Fahndung nach Fahnenflüchtigen in Zusammenarbeit mit der Polizei.


    4.) Überprüfung von Ausweispapieren aller Art.


    5.) Aufdeckung von Korruptionsfällen unter besonderer Berücksichtigung der AHM 1944, Ziffer 531.


    6.) Überwachung von Soldatenheimen.


    7.) Überwachung der Ausgabe von Marschverpflegung auf Bahnhöfen, Frontleitstellen, Orts-Kommandanturen und Soldatenheimen.


    8.) Zusammenarbeit mit Feldgendarmerie, GFP und SD je nach Art des Auftrages.



    III. Feldgendarmerie und Wehrmachtstreifendienst


    arbeiten je nach Art des durchzuführenden Auftrages unmittelbar zusammen. Wehrmachtstreifendienst ist berechtigt, in besonders gelagerten Fällen auf Befehl des Kommandeurs für kürzere Zeit Zivil zu tragen.


    Die Truppe ist über diesen Befehl zu unterrichten und immer wieder zur Unterstützung der Ordnungs- und Überwachungsdienste anzuhalten.



    M. d. F. b.


    gez. Unterschrift

    General der Panzertruppe




    Gruß Marga

  • Hallo,

    interessantes Dokument, Marga. Zum besseren Verständnis für mich. Der Wehrmachtstreifendienst war eine Institution der Deutschen Wehrmacht. Dessen Angehörigen versahen dort dauerhaft ihren Dienst, also keine temporäre Abordnung aus den Wehrmachtsteilen zu diesem Dienst?

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    es gibt hier im Forum schon einen Beitrag zum Wehrmacht-Streifendienstes



    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,

    danke für den Hinweis. Allerdings ist mir weiterhin nicht ganz klar, ob die Mannschaftsdienstgrade dauerhaft ihren Dienst beim Wehrmachtsstreifendienst verrichten oder nur zeitweise, weil abgestellt.

    Zu meiner Zeit gab es den Kommandantendienst für 24 Stunden, der aus verschiedenen Einheitsangehörigen für 24 Stunden gebildet wurden. Daneben gab es die Militärpolizei.

    Selbst brauchte ich beim KD nicht mitwirken, worüber ich froh war.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    mal sehen ob wir zu deiner Frage noch die Antwort finden. Ich habe da noch ein paar links die ich mir dazu ansehen müsste.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
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  • Guten Tag Wirbelwind,


    hier habe ich einen Link zum Archivportal gefunden. Ich habe, ohne hier jemandem in die Quere kommen zu wollen, auch ein wenig gesucht, weil ich deine Frage nicht beantworten kann. Um mehr darüber zu finden, müsste ich die Zeit haben, länger zu suchen.


    Dienststellen und Einheiten der Ordnungstruppen, der Geheimen Feldpolizei, der Betreuungs- und Streifendienste des Heeres (Bestand) - Archivportal-D


    Gruß Marga

  • Hallo Marga,

    Dein hier eingestellter Link hält einiges sehr Interessantes bereit. Nach kurzem Überfliegen bin ich der Meinung, dass der Dienst bei den Wehrmachtsstreifen nicht temporär ablief. Die dort eingesetzten Wehrmachtsangehörigen verrichteten ihren Dienst wie in Truppeneinheiten. Daneben wird es an bestimmten ,,Brennpunkten" unter Umständen noch zusätzliche Streifen gegeben haben, die aber nur für einen begrenzten Zeitraum bestanden. Ihre Angehörigen kamen jeweils aus regulären Einheiten.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Abend Wirbelwind,


    Dankeschön für die Rückmeldung. Es freut mich zu hören, dass der Link hilfreich war. Ich habe ihn ebenfalls nur überflogen. Du findest zu diesem Thema im Netz ganz schön viel Info. Vielleicht kommt hier ja noch was an Antworten dazu.


    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo zusammen,

    Nach kurzem Überfliegen bin ich der Meinung, dass der Dienst bei den Wehrmachtsstreifen nicht temporär ablief.

    das kann ich bestätigen, siehe auch folgender Auszug aus dem Angolia:


    Der Wehrmachtstreifendienst wurde am 01.02.1941 als Zusammenfassung der Streifendienste der drei Wehrmachtteile gebildet. Eine Wehrmachtstreifendienst-Lehrabteilung wurde am 15.11.1943 aufgestellt. Große Teile des Wehrmachtstreifendienstes wurden in das Feldjäger-Korps überführt.


    Gruß

    Michael


    PS: Ich werde mal diese beiden Themen zusammenführen, dies zur Info!

  • Nachtrag:


    ergänzend möchte ich hier noch auf dieses Thema hinweisen:



    Gruß

    Michael

  • Hallo,

    der Verweis auf das Lexikon der Wehrmacht hat mir doch gezeigt, wie umfangreich die Wehrmachtstreifendienste zusammen mit den anderen Abteilungen gewesen sein müssen. Die Feldgendarmerie gab es ja außerdem noch und ggf. zusätzliche Streifendienste an den jeweiligen Standorten. Wie verhielt es sich denn mit dem Weisungsrecht? Ich könnte mir vorstellen, dass es zu Kompetenzgerangel in einigen Fällen gekommen ist.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    „Kompetenzgerangel“ :/ herrliches Wort. Wir sind doch bei der Wehrmacht da dürfte es so etwas doch gar nicht gegeben haben… ^^


    Naja ein Teil der Weisungsbefugnis geht aus Post 1 hervor. Mal sehen ob wir hier noch mehr zusammentragen können.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
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  • Hallo Antje,

    das war bei Preußens, später Wehrmacht nicht anders. Jeder wollte der ,,Größte" sein. Wer viele Sternchen auf den Schulterstücken mit Raupen besaß, der hatte schon etwas zu bedeuten und ließ schon gerne strammstehen.

    Das kann ich mir bei Streifen, Feldjägern oder Feldgendarmerie auch gut vorstellen. Diese Herren waren sich ihrer Macht ebenfalls bewußt.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Abend,


    hier habe ich etwas Hintergrund dazu.

    Die gesamte Datei habe ich von einem Forscherkollegen aus dem MFF privat erhalten.


    »Geschichte der Feldjägertruppe«

    Autor: Claus Meyer

    Quelle: DSJB 1984 bis 1989, Schild-Verlag München


    Auszug

    ...


    Der Zweite Weltkrieg


    Bei der Mobilmachung 1939 stand keine Wehrmachtordnungstruppe zur Verfügung. Man griff daher, wie bereits 1914, auf die Polizei zurück. Die Polizeibeamten wurden in die Wehrmacht überführt und waren somit Soldaten. Für die »Feldgendarmerie« ergaben sich folgende Aufgaben:

    Zu den ordnungspolizeilichen Aufgaben gehören u.a.: Verkehrs-, Verwaltungs-, Fremden- und Melde-, Viehseuche-, Jagd-, Fischerei-, Gesundheits-, Gewerbe-, Feuer-, Feld- und Forst-Polizei sowie Maßnahmen auf dem gebiet des zivilen Luftschutzes“.

    Bei Verkehrsunfällen, bei denen nur Fahrzeuge und Angehörige der Wehrmacht beteiligt sind, ist durch die Feldgendarmerie der Tatbestand zu ermitteln. Sind bei Verkehrsunfällen im eigenen Land Zivilfahrzeuge oder Zivilpersonen beteiligt, so hat die Bearbeitung im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erfolgen. Bei Verkehrsunfällen im eigenen Land, an dem weder Fahrzeuge noch Angehörige der Wehrmacht beteiligt sind, beschränkt sich die Tätigkeit der Feldgendarmerie auf die erste Hilfeleistung und die Tatbestandsaufnahme, sofern keine örtlich zuständigen Polizeiorgane zu erreichen sind. Die weitere Bearbeitung obliegt der zuständigen Polizeidienststelle, der die von der Feldgendarmerie getroffenen Feststellungen zuzuleiten sind.“


    Weitere Aufgaben der Feldgendarmerie waren: – Überwachung des vorschriftsmäßigen und disziplinierten Verhaltens der Wehrmachtangehörigen, – Verhindern strafbarer Handlungen, – Einschreiten bei verdacht Strafbarer Handlungen, – Einrichten von Gefangenensammelstellen im Operationsgebiet, – Sorge für das Beseitigen von Verkehrshindernissen auf Marschstraßen, – Durchsuchen von Gebäuden, in denen feindliche Stäbe untergebracht waren, – Entwaffnung und Beaufsichtigung feindlicher Zivilbevölkerung, – Erledigung von Aufträgen und Ansuchen zuständiger Dienststellen in polizeilichen Angelegenheiten, – Kontrolle der Urlauber, – Sicherstellen feindlicher Flugblätter, – Sicherstellen von Erkennungsmarken, Soldbüchern, Barschaften usw. Gefallener, – Durchsuchen feindlicher Gefallener, – Sorge für Sprengungen gefundener Blindgänger, – Erkunden und Melden aller für die Wehrmacht verwertbaren Vorräte des Feindes, – Zusammenfassen der arbeitsfähigen feindlichen Zivilbevölkerung zur Arbeitsleistung, – Luftschutz im Feindesland.

    Wach-Bataillone, Landesschützenverbände und Sicherungs-Regimenter waren für den Schutz rückwärtiger Verbindungen, für Bewachung und Abtransport von Gefangenen und für Hilfeleistungen bei Notlandungen eigener Flugzeuge und ihre Bewachung sowie Sicherstellung feindlicher abgestürzter oder notgelandeter Flugzeuge und Bewachung der Toten und Trümmer zuständig. „Gegenüber der Zivilbevölkerung im eigenen Lande haben Feldgendarmen im Operationsgebiet die gleichen Rechte wie die ordentlichen Polizeivollzugsbeamten.“

    Im Feindesland übt die Feldgendarmerie ihre Aufgabe auch Zivilpersonen gegenüber nach den Grundsätzen deutschen Polizeirechts aus, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.“

    Uniformierung der Feldgendarmerie 1939-1945:

    Waffenfarbe: orange, – Am linken Oberarm Abzeichen der Feldpolizei (feldgrauer Untergrund, orangefarbene Stickerei: Polizeiadler und Eichenkranz, schwarzes Hakenkreuz; Offiziere: Silberne Stickerei), – Braunes Ärmelband mit silbergrauer gotischer Aufschrift »Feldgendarmerie« am linken Unterarm, – Heeresuniform, – Ringkragen aus mattweißem Metall, Hoheitsabzeichen des Heeres, Aufschrift: »Feldgendarmerie«, – (Soldaten, die vorübergehend bei den Feldgendarmen eingesetzt waren, trugen eine grüne Armbinde mit orangefarbener, gotischer Aufschrift »Feldgendarmerie« am linken Oberarm).

    Im November 1939 entschloss man sich zur Aufstellung des »Heeresstreifendienstes«, um Disziplin und Ordnung der Truppe noch besser überwachen und unmittelbar einschreiten zu können. „Der Heeresstreifendienst gehört zum AOK und ist dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellt. Er hat die Aufgabe, als Organ der oberen Führung die Manneszucht aller Heeresangehörigen, die sich außerhalb der geschlossenen Truppe befinden sowie des Heeresgefolges auf das schärfste zu überwachen und bei Verfehlungen unverzüglich einzuschreiten. Er unterstützt bzw. ersetzt hiermit den in seinem Befehlsbereich unverändert verantwortlich bleibenden Truppenvorgesetzten überall da, wo dieser sich im Augenblick nicht auswirken kann.“

    Der Einsatz des Heeresstreifendienstes erfolgt nach den Weisungen des AOK durch den Kommandeur des Heeresstreifendienstes in Offizier- und Feldwebelstreifen. Die Offiziere und Unteroffiziere des Heeresstreifendienstes tragen im Dienst ein besonderes Abzeichen (alte Adjutantenschnur) und haben sich durch einen besonderen Ausweis ihrer Kommandobehörde auszuweisen.“

    Mit dem 01.02.1941 wurde der »Heeresstreifendienst« mit ähnlichen Einrichtungen der Kriegsmarine und Luftwaffe zum »Wehrmacht-Streifendienst« zusammengefasst, obwohl der Heeresstreifendienst bereits besondere Vollmachten gegenüber allen Soldaten hatte. Eine besondere Uniform trug der Wehrmachtstreifendienst nicht. Die Waffen-SS verfügte über einen eigenen Streifendienst. Im Dienst wurde zur Kennzeichnung ein Ringkragen aus hellem Metall, SS-Runen, Aufschrift »Streifendienst« in lateinischer Schrift getragen.

    ...


    Bei Interesse könnte ich den Rest posten.

    Gruß Elrik

  • Hallo Elrik,


    herzlichen Dank für diese ausführliche Erklärung!


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Abend,


    hier der Rest des Artikels in 2 Chargen.
    ...

    Am 15.11.1943 schlug die Geburtsstunde¹ der Verkehrsüberwachungseinheiten, den Verkehrs-regelungs-Bataillonen. „Die wesentlichen Aufgaben der Verkehrsregelungs-Bataillone sind:

    1. Abschnittsweiser oder überlagernder Einsatz zur Verkehrsregelung und –überwachung von (operativen) Bewegungen, die von der oberen Führung angeordnet werden (Querverschiebungen).
    2. Verkehrsregelung an den Hauptnachschubstraßen.
    3. Verkehrsregelung an größeren Versorgungseinrichtungen (Ausladebahnhöfe, Lagern und Parken, Ausgabe- und Umschlagstellen.
    4. Überwachen und Instandhaltung der Verkehrsbezeichnungen an den Durchgangsstraßen.“

    Die Angehörigen der Verkehrsregelungs-Bataillone tragen im Dienst am linken Oberarm eine rot-orange-farbene Armbinde mit der Aufschrift ‚Verkehrsaufsicht’. Sie führen einen vom Bataillons-Kommandeur unterschriebenen Ausweis bei sich, aus dem ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte zu ersehen sind. Soldaten und Beamte aller Dienstgrade der drei Wehrmachtteile und alle Angehörigen der SS- und Polizeiverbände sind an die Verkehrsanordnungen der Angehörigen der V.R.-Bataillone gebunden und haben diese in der Ausübung ihres Dienstes jederzeit zu unterstützen.“

    Anmerkung:

    1 Da hier bei Keilig, Bad Nauheim, "Das Deutsche Heer", Abschnitt 1, 1939-1945 ein Unterschied vorliegt, wird "Tessin", Bd. I, Abschn. H 8, S. 294 noch zusätzlich angefügt! Nach meinem Verständnis wir bei Keilig mglw. die Neu- bzw. Wiederaufstellung eigenständiger V.R.-Btle. gemeint sein.

    Zur Feldgendarmerie gehörten auch die am 26.10.1939 aufgestellten Verkehrsregelungs-Bataillone (zu je 2 Kompanien), die aber 1942 in Russland aufgelöst und in Feldgendarmerie-Abteilungen umgegliedert wurden. Von den V.R.-Btlen. hatte bei Mobilmachung jede Armee eine Abteilung erhalten. Sie waren mit Hilfe der OrPo zu je 3 Kpn. aufgestellt worden.


    Bis 1942 wurden die Ordnungsdienste bei den Nachschubdiensten geführt. Dazu gehörten u.a. auch die »Geheime Feldpolizei«. Die Geheime Feldpolizei führt im Operationsgebiet die polizeilichen Ermittlungen in Hoch- und Landesverratssachen, in Sachen der Spionage, Sabotage, Wehrmittel-beschädigung, der Zersetzung sowie bei sonstigen strafbaren Angriffen gegen Staat und die Wehrmacht. Die Angehörigen der GFP wiesen sich durch eine Polizeidienstmarke und einen Sonderausweis aus.

    Die GFP gehörte nicht zu den Ordnungstruppen; sie unterstand dem OKW Amt Ausland/Abwehr. An ihrer Spitze stand der Heerespolizeichef, der im Oktober 1939 Feldpolizeichef der Wehrmacht wurde. Eine Gruppe Geheime Feldpolizei wurde bei Kriegsbeginn jeder Armee zugeteilt. Sie bestand aus: 1 Feldpolizei-Direktor, 8 Feldpolizei-Kommissaren, 22 Feldpolizei-Sekretären und 18 Unteroffizieren und Mannschaften. Bei den Heeresgruppen waren Leitende Feldpolizei-Direktoren eingesetzt. In Frankreich wurde die Geheime Feldpolizei am 15. November 1942 in die Sipo und SD überführt. Bei den Fronttruppen und in den anderen besetzten Gebieten blieb sie bestehen, bis am 30.09.1944 auch sie, wie vorher schon die Dienststellen und Einheiten der Abwehr, dem RSHA des RFSS Himmler unterstellt wurde.

    Uniformierung der Geheimen Feldpolizei 1939-1945:

    Uniform der Wehrmachtbeamten (Zivil oder Uniformen aller Wehrmachtteile), – Schulterklappen hellblau unterlegt, neben den Dienstgradabzeichen ein weißmetallenes »GFP« in lateinischer Schrift, – Polizeidienstmarke, – Sonderausweis.

    Die Angehörigen der GFP sind berechtigt, in Ausübung ihres Dienstes Zivil, in Sonderfällen auch Uniformen aller Wehrmachtteile zu tragen. Welche Uniform und welcher Dienstgrad in Frage kommen, ist in jedem Fall mit dem zuständigen Truppenvorgesetzten zu vereinbaren.“


    Die Geheime Feldpolizei (GFP) ist die ‚Abwehrpolizei’ des militärischen Abwehrdienstes beim Feldheere“.

    Die GFP hat die Aufgaben:

    1. Alle volks- und staatsgefährdenden Bestrebungen, insbesondere Spionage, Landesverrat, Sabotage, feindliche Propaganda und Zersetzung im Operationsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen;
    2. das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten;
    3. die zur Sicherung des Op-Gebietes getroffenen Abwehrmaßnahmen im einzelnen durchzuführen bzw. ihre Durchführung zu überwachen sowie die militärischen Dienststellen und die Truppe, insbesondere die bei den Stäben mit der Bearbeitung von Abwehr-angelegenheiten beauftragten Offiziere beratend zu unterstützen;
    4. Aufgaben des militärischen Abwehrdienstes, die nicht sicherheitspolizeilicher Art sind, nach den Anordnungen der Abwehrdienststellen und ihrer Vorgesetzten zu erfüllen.“


    Gegenüber Wehrmachtangehörigen hatten alle Ordnungsdienste im Dienst den Schutz des § 111 des Militärstrafgesetzbuches.

    1. Wer eine militärische Wache im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung mit der Begehung eines Verbrechens oder Vergehens bedroht oder wer sich ihr gegenüber einer Beleidigung, eines Ungehorsams, einer Widersetzung oder einer Tätlichkeit schuldig macht, wird ebenso bestraft, als wenn er die Handlung gegen einen Vorgesetzten begangen hätte. Als militärische Wachen im Sinne dieses Gesetzes sind anzusehen alle zum Wach- oder militärischen Sicherheitsdienst befehligten Soldaten mit Einschluß der Feldgendarmerie, welche in Ausübung dieses Dienstes begriffen und als solche äußerlich erkennbar ist.“

    Am 13. November 1943 wurde dem Chef des Wehrmachtführungsstabes (WFüSt) der erste Aufstellungsbefehl für eine besondere Ordnungstruppe vorgelegt. Es bedurfte noch mehrmaliger Rücksprache mit dem Chef des Generalstabes des Heeres (Chef GenStdH) und dem Reichsmarschall Hermann Göring für die Luftwaffe; einige Überarbeitungen waren nötig; bis Hitler am 27. November 1943 unterschrieb.

    Die neue Organisation trug den traditionellen Namen »Feldjäger«. Die ersten Einheiten des OKW-Feldjägerkorps waren am 24. Dezember 1943 aufgestellt; bis Februar 1944 dürfte die Aufstellung abgeschlossen gewesen sein. Das Korps bestand aus drei Feldjägerkommandos, die von den Befehlshabern im Range von Kommandierenden Generalen geführt wurden.

    Feldjägerkommando I wurde vom Wehrkreis I (Königsberg/Pr.) aufgestellt, Befehlshaber war General der Flieger Ernst Müller.

    Feldjägerkommando II war vom Wehrkreis VIII (Breslau) aufgestellt worden, Befehlshaber wurde zunächst General der Artillerie Moser, später General der Infanterie v. Oven.

    Feldjägerkommando III war vom Wehrbereich XVII (Wien) mit Frontleitstelle Litzmannstadt aufgestellt worden. Der letzte Befehlshaber war General der Flieger Wilhelm Speidel.

    Ihrer Kontrolle unterlagen alle Angehörigen der Wehrmacht, vom General bis zum einfachen Soldaten. Durch die Truppe wurden die anderen Ordnungsdienste nicht aufgelöst.

    Die Feldjäger wurden angewiesen, eng mit allen in ihrem Einsatzraum eingesetzten Ordnungs-diensten (Wehrmachtstreifen, Feldgendarmerie, Polizei, Sonderstäben, Geheime Feldpolizei, Wachen, Kommandanturen) zusammenzuarbeiten.

    Die Feldjäger trugen im Dienst die Uniform des Stammtruppenteils und waren gekennzeichnet durch Ringkragen mit Aufschrift »Feldjägerkorps« (gotisch), roter Armbinde mit lateinischer, schwarzer Aufschrift »Feldjägerkorps« und Sonderausweis (OKW).


    [Anmerkung: General Speidel nennt Ringkragen nicht!]

    ...

    Einmal editiert, zuletzt von Elrik ()

  • ...

    Die Feldjäger-Kdos. wurden im Bereich bestimmter Frontabschnitte eingesetzt. Sie unterstanden in jeder Hinsicht dem Chef des OKH unmittelbar; von den Oberbefehlshabern der Fronten waren sie unabhängig. Es handelte sich um eine rein militärische Organisation mit militärpolizeilichen Aufgaben. Mit der Polizei, die dem Chef der deutschen Polizei, Heinrich Himmler, unterstand bestand keine Verbindung. Die Feldjägerkommandos I bis III hatten je 1 Feldjäger-Regiment unter einem Regimentskommandeur. Das Feldjäger-Rgt. bestand aus 5 Feldjäger-Abteilungen; jede Abteilung besaß 50 – 55 vollmotorisierte Streifen mit je 1 Offizier und 2 bis 3 älteren Unteroffizieren (bei den Unteroffizieren war z.B. der Besitz des EK II Voraussetzung), ausgerüstet mit weit reichendem Funk. Als Führungsgehilfen standen dem Befehlshaber ein Stab mit einem Chef des Stabes, etwa 25 – 30 Offizieren und Beamten, 1 Chefrichter sowie Unterstäbe, Fahrzeuge, Instandsetzungsstaffeln und eine Flugbereitschaft zur Verfügung. „Eine Kompanie hatte normalerweise 4 Offiziere, 90 Unteroffiziere und 22 Mann mit 22 Fahrzeugen.“

    Befugnisse:

    1. Der Befehlshaber eines Feldjägerkommandos hat in Ausführung seines Auftrages die Befugnis eines Armeeoberbefehlshabers sowie entsprechende Strafgewalt (gem. § 18 WDStO) auch gegenüber allen Angehörigen der Wehrmachtteile und Waffen-SS. …Bei Widerstand sind alle Angehörigen der Feldjäger-Rgter. befugt, von der Waffe gebrauch zu machen.“

    Sinn dieser Tätigkeit war in erster Linie Hilfe und Unterstützung für die Truppe. Durch Auflösung von Etappenorganisationen konnten erhebliche Personalreserven erfasst und der Front zugeführt werden. Der laufende Verkehr von der Front rückwärts wurde auf seine Notwendigkeit überprüft. Daneben wurden Korruptionserscheinungen und Auswüchse des »Etappenlebens« hinter den Fronten (sog. Frauengeschichten, Kfz-Missbrauch usw.) rücksichtslos ohne Ansehen der Person beseitigt. Dazu gehörte auch Fahnenflucht, Ungehorsam, Eigennutz und Schlamperei aller Art. Durch Führerbefehl konnte den Befehlshabern noch weitergehende Befugnis erteilt werden.

    Gegen Ende des Krieges (OKW v. 27.03.1945) wurden zusätzlich »Bahnhof-Wachabteilungen« und »Straßen-Wachabteilungen« geschaffen.

    Eine Bahnhofeinsatzstelle umfasste z.B.: 1 Offizier, 3 Unteroffiziere und 6 Mannschaften, ein Straßenstützpunkt: 2 Offiziere, 3 Unteroffiziere und 2 Mannschaften.

    Ein Abteilungsstab bestand aus: 4 Offiziere, 1 Beamter, 3 Unteroffizier und 8 Mann.

    Kennzeichnung der Bahnhofswache 1945:

    Alle Wehrmachtsuniformen, Ringkragen mit Aufschrift »Bahnhofswache« (gotisch) aus weißem Metall, gelbe Armbinde mit schwarzer, gotischer Aufschrift »Bahnhofswache«

    Außerdem wurden »Streifkorps« gebildet. Es wurden folgende Streifkorps befohlen:

    HGr.-Streifkorpsführer I (Süd) mit den Streifkorps 1 – 27,

    HGr.-Streifkorpsführer II (Mitte) mit den Streifkorps 50 – 77,

    HGr.-Streifkorpsführer III (Weichsel) mit den Streifkorps 100 – 127.

    Jedes Streifkorps bestand aus 1 Feldwebel und 9 Mannschaften. Diese Streifkorps hatten die gleichen Aufgaben wie die Feldjäger. Zur Kennzeichnung trugen sie die Fangschnur nach Art, wie sie zur Paradeuniform der »GD«-Einheiten getragen wurden.

    Am 01.05.1945 hatte das Feldjägerkommando III die »Alpenfestung« erreicht und besetzt. Am 08.05.1945 kapitulierte der OB Süd mit allen deutschen Truppen.

    Neue Aufgaben warteten auf die Feldjäger. Unmittelbar nach der Kapitulation übernahm der Befh.des Feldjägerkommandos III, General Speidel, aus eigenem Entschluss den gesamten Ordnungsdienst im Kapitulationsraum Alpen. GFM Kesselring stimmte zu. Die Feldjäger waren die einzigen deutschen Soldaten, die ihre Waffen sowie Ausrüstung behielten und weiter ihren Dienst versahen.

    Aus dem Osten bewegten sich große Truppenmassen in Eilmärschen auf die amerikanisch-sowjetische Demarkationslinie zu. Gleichzeitig waren schwächere Kräfte aus Italien im Anmarsch.

    In dieser Lage ergaben sich für die Feldjäger folgende Aufgaben:

    1. Überwachen der Einhaltung der Waffenstillstandsbedingungen
    2. Ordnung der militärischen Marschbewegungen im und um den Kapitulationsraum
    3. Ordnungsdienst im Alpenraum
    4. Organisation des Versorgungsverkehrs
    5. Versprengte sammeln und in Sammellager bringen

    Es gelang so, ganze Armeen vor der sowjetischen Gefangenschaft zu bewahren. Das Gelingen war nur möglich dank der ausgezeichneten Moral und Disziplin aller deutschen Truppen, die sich, mit wenigen Ausnahmen, den oft energischen Maßnahmen der Feldjäger fügten.

    Als letzte deutsche Truppe gab es am 23.06.1945 seine Waffen ab und löste sich auf.“


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    Gruß Elrik