Vermissten-Meldung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    General-Kommando XVIII. (Geb.) A.K.

    Abt. Ic

    Nr. 4987/43 geheim

    O.U., den 28.10.1943


    Meldung von Vermissten


    Bei Vermissten ist beim General-Kommando XVIII. (Geb.) A.K./Ic innerhalb von 8 Tagen zu melden:

    • Dienstgrad und Name des Vermissten
    • Truppenteil
    • Geburtsort und Geburtsdatum und letzter Wohnort
    • Ort und Zeitpunkt des Vermisstseins
    • Angabe, ob vermutlich gefallen oder gefangengenommen.

    Der Befehl tritt rückwirkend am 20.10.1943 in Kraft.


    Bei Verdacht auf unerlaubte Entfernung oder Fahnenflucht ist wie bisher gemäß Jahresverfügung 1941/1942 „Abwehr von Spionage, Sabotage und Zersetzung in der Wehrmacht“ (Der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht Nr. 3001/41 g.Abw. III [W]) zu verfahren.


    Für das Generalkommando

    Der Chef des Generalstabes

    gez. Sittmann


    ——-


    7. Gebirgs-Division

    Ic/Ia

    Nr. 3318/43 geheim

    Div.-Gef.Stand, den 30.10.1943


    Vorstehende Abschrift zu Kenntnisnahme


    Meldung von Vermissten sind in Zukunft mit den gem. 7. Geb.-Div. /Ia Nr. 3986/43 geheim vom 15.10.1943 betr. Einbringung von Gefangenen einverlangten Gefechtsberichten in doppelter Ausfertigung vorzulegen.


    J..amm

    Hauptmann und 1. Ord.Offz.


    Quelle: Nara T-315 R—448 7. Geb.-Div.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Ich denke, dass das nachfolgende Schreiben gut in diesen Thread passt, sollte der Admin anderer Meinung sein, bitte um Info, damit ich das verschieben kann.


    Gruß

    Antje


    ———


    Besondere Verwaltungs-Anordnungen


    II. Abfindung für die in Sowjet-Rußland vermißten Wehrmachtangehörigen


    Das Oberkommando der Marine gibt mit AMA/C Ib 23115 vom 02.09.1942 bekannt:


    Wie das Oberkommando der Wehrmacht mitteilt, wird es bei der Einstellung der Sowjet-Regierung nicht möglich sein, einen abschließenden Nachweis über den Verbleib der in U.d.S.S.R. vermißten deutschen Wehrmachtangehörigen vor Kriegsende zu erbringen.


    Deshalb sind diese Wehrmachtangehörigen solange als „vermißt" anzusehen, bis endgültige Feststellungen über ihren Verbleib erfolgt sind. Das gilt auch bezüglich der Gebührnisregelungen.


    Sofern sich später herausstellen sollte, dass die Vermißten in Kriegsgefangenschaft geraten sind, wird ein Gebührnisaustausch vorgenommen.


    (Int. B.-Nr. I 2563 vom 10.09. 1942)


    45002 v


    Quelle: Ostsee-Tagesbefehl; Kiel, den 24.09.1942; Nr. 162

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: