Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
General-Kommando XVIII. (Geb.) A.K.
Abt. Ic
Nr. 4987/43 geheim
O.U., den 28.10.1943
Meldung von Vermissten
Bei Vermissten ist beim General-Kommando XVIII. (Geb.) A.K./Ic innerhalb von 8 Tagen zu melden:
- Dienstgrad und Name des Vermissten
- Truppenteil
- Geburtsort und Geburtsdatum und letzter Wohnort
- Ort und Zeitpunkt des Vermisstseins
- Angabe, ob vermutlich gefallen oder gefangengenommen.
Der Befehl tritt rückwirkend am 20.10.1943 in Kraft.
Bei Verdacht auf unerlaubte Entfernung oder Fahnenflucht ist wie bisher gemäß Jahresverfügung 1941/1942 „Abwehr von Spionage, Sabotage und Zersetzung in der Wehrmacht“ (Der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht Nr. 3001/41 g.Abw. III [W]) zu verfahren.
Für das Generalkommando
Der Chef des Generalstabes
gez. Sittmann
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7. Gebirgs-Division
Ic/Ia
Nr. 3318/43 geheim
Div.-Gef.Stand, den 30.10.1943
Vorstehende Abschrift zu Kenntnisnahme
Meldung von Vermissten sind in Zukunft mit den gem. 7. Geb.-Div. /Ia Nr. 3986/43 geheim vom 15.10.1943 betr. Einbringung von Gefangenen einverlangten Gefechtsberichten in doppelter Ausfertigung vorzulegen.
J..amm
Hauptmann und 1. Ord.Offz.
Quelle: Nara T-315 R—448 7. Geb.-Div.
Gruß
Antje