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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Aus dem Nachrichtenblatt der Panzertruppen Nr. 1 vom 15.07.1943
Der Generalinspekteur der Panzertruppen
— Vorschriftenstelle —
Nr.B.Nr.264/43 geh.
Panzerjäger
Die Mehrzahl der Erfahrungsberichte der Panzerjäger Truppe beschäftigt sich im Wesen mit folgenden Fragen:
I. Die Unterstellung von Panzerjägern unter andere Waffen.
II. Verwendungsgrundsätze der Pak Sf.
zu
I. Unterstellung von Panzerjägern unter anderen Waffen
Die Schwierigkeiten und Reibungen, die sich bei der Unterstellung von Panzerjägern unter Führer anderer Waffen ergeben, werden meist auf ein angeblich mangelndes Verständnis für die waffentaktischen Belange der panzerbrechenden Waffen zurückgeführt. Immer wieder wird in den Berichten in fast wörtlicher Übereinstimmung geklagt, dass
— „ durch die Unterstellung von Panzerjäger-Kompanien und -Zügen unter anderen Waffen die Panzerjägerführer jedes Einflusses auf Einsatz und Verwendung des panzerbrechenden Waffen beraubt würden“.
— „ die Infanterie Verteidigungsstellungen wählt, in denen die Pak ihr in keinen oder nur ungenügenden Panzerschutz geben können“.
— „ von der Pak Feuereröffnung verlangt wird auf Entfernungen, die außerhalb ihrer Wirkungsreichweite liegen“.
— „ die s. Pak mot. Z. oder gar Pak Sf. in deckungsarmem Gelände in oder dicht hinter der HKL eingesetzt werden sollen“ und so fort.
Hierzu ist zu bemerken:
1. Die geschilderten Schwierigkeiten gelten nicht nur für panzerbrechende Waffen, sondern treten in ähnlicher Form bei jeder Unterstellung von Spezialwaffen auf. Es klagt jedoch nicht nur der Spezialist über mangelndes Verständnis für die Eigenarten seiner Waffe, sondern auch umgekehrt der Führer anderer Waffen über geringes Verständnis des Spezialisten für allgemeine taktische Belange.
Die Forderungen des Spezialisten auf bestmögliche Waffenwirkung und die Forderungen der Truppe auf bestwirksamen Schutz und Unterstützung decken sich nicht immer in der Praxis. Nur wer Verständnis für die Belange des anderen aufbringt, wird vom anderen Verständnis für die eigenen Belange erwarten können.
Der Panzerjäger, der sich beim Einsatz seiner panzerbrechenden Waffe nicht nur davon leiten lässt: wie kann ich die feindlichen Panzer am besten vernichten?, sondern zugleich erwägt: wie kann ich der Truppe den besten Panzerschutz geben?, räumt damit den Großteil aller Reibungspunkte vorweg aus. Der Panzerjäger der von sich aus danach drängt, seine Pak weit vorn einzusetzen, wird selten unvernünftigen Einsatzforderungen begegnen.
2. Eine Aufteilung und Unterstellung einzelner Panzerjägereinheiten ist bei den gegenwärtigen Kampfbedingungen vielfach eine taktische Notwendigkeit. Taktik heißt handeln auf Grund gegebener Tatsachen und nicht auf Grund theoretischer Forderungen. So kann beispielsweise der an sich richtige Grundsatz, die Panzerjägerabteilung einer Division geschlossen in der Hand ihres Abteilungskommandeurs gegen den Schwerpunkt des feindlichen Panzerangriffes zusammenhalten, dann seine Gültigkeit verlieren, wenn der Gegner nicht geschlossen, sondern in einzelnen, verstreuten Panzer-Kampfwagen-Gruppen angreift, oder, wenn die Division der räumlichen Ausdehnung wegen einzelne Kampfgruppen bilden muss.
Aber auch ein Abteilungsführer, dessen Kompanien, ein Kompanieführer, dessen Züge anderen Waffen unterstellt sind, ist deshalb noch nicht ausgeschaltet. Im Gegenteil, seine Verantwortung für die Panzerabwehr in dem anvertrauten Abschnitt wächst und es ist eine Frage seiner Persönlichkeit, seines Taktes, seines Wissens und Könnens auch unter schwierigen Befehlsverhältnissen die Grundsätze der Panzerabwehr voll zum Tragen zu bringen.
3. Die Forderung, panzersicheres und wenigstens für die Panzerabwehr günstiges Gelände bei der Auswahl der HKL anzustreben, stößt in der Regel dann auf Widerstand, wenn ihre Durchführung die Wirkung anderer Waffen beeinträchtigt.
Es ist die Aufgabe des verantwortlichen Panzerjägerführers, sachliche Vorschläge für die Gliederung zur Verteidigung vom Standpunkte der Panzerabwehr zu machen; Sache des Truppenführers ist es zu unterscheiden, ob nach dem Grade der Panzerbedrohung bewusst andere taktische Nachteile zugunsten der Panzerabwehr in Kauf genommen werden müssen.
Voraussetzung für einen sachgemäßen Vorschlag des Panzerjägerführers sind eine gewissenhafte Geländeerkundung und Geländebeurteilung und gründliche Kenntnisse der technischen und taktischen Eigenarten der Panzerkampfwagen mit deren Auftreten in dem betreffenden Abschnitt zu rechnen ist.
Sind vom Standpunkt der Panzerabwehr bestimmte Forderungen an das Verhalten anderer Truppen zu stellen, wie zum Beispiel die Forderung an die Infanterie, sich „überrollen zu lassen“ oder gewisse Stellungen auf den Hinterhang zu verlegen, so ist es im allgemeinen psychologisch falsch, dies als ein Ansinnen des Panzerjägers darzustellen. Stets ist es ratsam, einen grundsätzlichen Befehl des verantwortlichen Truppenführers zu erwirken.
4. Die beste Grundlage für den waffentaktisch richtigen Einsatz der panzerbrechenden Waffen gibt das sorgfältige Studium der H. Da. 469/3 Panzerbeschusstafeln
Heft 3 a für Panzerjäger
Heft 3 b für Panzer
Heft 3 c für Artillerie
Heft 3 d für Flakartillerie
Heft 3 e für Infanterie.
Aus den Panzerbeschusstafeln ist eindeutig zu ersehen, auf welche Kampfentfernungen eine bestimmte panzerbrechenden Waffe die im Abschnitt auftretender feindlichen Panzer-Kampfwagen vernichten kann (Wirkungsreichweite), und ob ein frontaler oder flankierender Einsatz mehr Erfolg verspricht.
An Hand der Panzerbeschusstafeln wird der Panzerjägerführer jeden Führer anderer Waffen sachlich überzeugen können, wenn die an die Pak gestellte taktische Forderung mit deren tatsächlicher Waffeneinwirkung nicht übereinstimmt.
Fortsetzung folgt.
Gruß Marga