Hallo Allerseits,
Anlage zu AOK 6 Nr. 751 / 42 geheim vom 21.07.1942
Begriffsbestimmungen der Unterstellung
Die Unterstellung einer Truppe, Kommando-Behörde oder Dienststelle kann umfassend sein oder sich auf gewisse Gebiete beschränken.
Im allgemeinen ist zu unterscheiden:
Unterstellung: Unterstellung in jeder Hinsicht
Truppendienstliche Unterstellung: Unterstellung hinsichtlich Ausbildung, Personalbewirtschaftung, personelle Angelegenheiten (einschließlich Ordensangelegenheiten), Versorgung mit Verfügungen und in disziplinarer Hinsicht.
Taktische Unterstellung: Unterstellung hinsichtlich Einsatz und Versorgung, wenn über letztere nichts anderes angeordnet ist.
Fachliche Unterstellung: Unterstellung in der Ausübung einer fachlichen Tätigkeit (z. B. auf dem Verwaltungs-, ärztlichen oder veterinärärztlichen Gebiet oder auf dem Gebiet des Kriegskarten- und Vermessungswesens usw.).
Weiterhin kann befohlen werden eine „Unterstellung hinsichtlich der Versorgung“ (im allgemeinen nur von Truppenverbänden unter eine Kommandobehörde) und eine „wirtschaftliche Zuteilung ". Diese wird für Einheiten und Dienststellen angewandt, die wirtschaftlich nicht selbständig sind (keine Zahlmeisterei und keinen Truppenarzt besitzen).
Die „kriegsgliederungsmäßige Unterstellung“ ist eine Unterstellung in jeder Hinsicht, wobei der betreffende Truppenteil (Einheit) für dauernd in den Verband der übergeordneten Kommandobehörde (Dienststelle) tritt.
Quelle: Nara
Gruß
Antje