Unterstellungen - Begriffsbestimmungen

  • Hallo Allerseits,


    Anlage zu AOK 6 Nr. 751 / 42 geheim vom 21.07.1942


    Begriffsbestimmungen der Unterstellung


    Die Unterstellung einer Truppe, Kommando-Behörde oder Dienststelle kann umfassend sein oder sich auf gewisse Gebiete beschränken.


    Im allgemeinen ist zu unterscheiden:


    Unterstellung: Unterstellung in jeder Hinsicht


    Truppendienstliche Unterstellung: Unterstellung hinsichtlich Ausbildung, Personalbewirtschaftung, personelle Angelegenheiten (einschließlich Ordensangelegenheiten), Versorgung mit Verfügungen und in disziplinarer Hinsicht.


    Taktische Unterstellung: Unterstellung hinsichtlich Einsatz und Versorgung, wenn über letztere nichts anderes angeordnet ist.


    Fachliche Unterstellung: Unterstellung in der Ausübung einer fachlichen Tätigkeit (z. B. auf dem Verwaltungs-, ärztlichen oder veterinärärztlichen Gebiet oder auf dem Gebiet des Kriegskarten- und Vermessungswesens usw.).


    Weiterhin kann befohlen werden eine „Unterstellung hinsichtlich der Versorgung“ (im allgemeinen nur von Truppenverbänden unter eine Kommandobehörde) und eine „wirtschaftliche Zuteilung ". Diese wird für Einheiten und Dienststellen angewandt, die wirtschaftlich nicht selbständig sind (keine Zahlmeisterei und keinen Truppenarzt besitzen).


    Die „kriegsgliederungsmäßige Unterstellung“ ist eine Unterstellung in jeder Hinsicht, wobei der betreffende Truppenteil (Einheit) für dauernd in den Verband der übergeordneten Kommandobehörde (Dienststelle) tritt.


    Quelle: Nara


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Lieber Alex,


    danke für deine lieben Worte! Aber du musst dich bei Michael bedanken, denn er hat das Dokument gefunden, ich habe es „nur“ abgeschrieben. ;)


    Lg

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    ich habe hier noch etwas ausführlicheres zur truppendienstlichen Unterstellung gefunden. Allerdings sieht es so aus, als ob es sich mit o.g. Verfügung überholt hätte.


    Abschrift und Bearbeitung!


    VI. Begriff "Truppendienstliche Unterstellung"


    Die truppendienstliche Unterstellung umfasst nachstehende Gebiete der Führung und Betreuung:


    1. Dienstbetrieb


    2. Ausbildung


    3. Erziehung:

    • einschließlich disziplinarer,
    • dienststrafrechtlicher,
    • gerichtlicher Angelegenheiten und Beurteilung.

    4. Betreuung:

    • Wehrbetreuung,
    • Verleihung von Auszeichnungen,
    • Beförderungsangelegenheiten,
    • persönliche Angelegenheiten der Soldaten.

    5. Personalwirtschaft


    6. Ärztliche Versorgung


    7. Verwaltung


    8. Materialversorgung:

    • Nachschubwesen,
    • Ausrüstung,
    • Werftbetreuung.

    9. Organisatorische Maßnahmen innerhalb des Verbandes


    (G 931 P II)


    (O.K.M. Skl. Qu. A II B. Nr. 47 geeim. vom 08.01.1942)


    Quelle: Nordseestations-Tagesbefehl Nr. 14 vom 23.01.1942


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,

    ich habe hier noch etwas ausführlicheres zur truppendienstlichen Unterstellung gefunden. Allerdings sieht es so aus, als ob es sich mit o.g. Verfügung überholt hätte.

    im ersten Befehl geht es um das Heer und im zweiten um die Kriegsmarine. Es kann hier auf jeden Fall zu unterschiedlichen Vorgehensweisen gekommen sein.


    Gruß

    Michael