Führer vom Dienst - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    SS-Panzer-Grenadier-Regiment 37

    Ortsunterkunft, den 11.12.1943


    Dienstanweisung


    Führer vom Dienst (F.v.D.)


    Der F.v.D. ist ein SS-Führer oder ein Unterführer mit Portepee


    Dienstzeit : 12.00 - 14.00 Uhr; 18.00 - 8.00 Uhr


    Dienstantritt: 12.00 Uhr Meldung beim Adjutant und Abholen der Parole.


    Tätigkeiten:

    • 12.30 Uhr Vergatterung der Wache
    • Der F.v.D. kontrolliert laufend die Postengestellung und Arrestanten,
    • schmeckt das Mittagessen ab, führt die Kontrolle der Verdunkelung durch und
    • überprüft ab 18.00 Uhr durch Telefonkontrollen die Alarmwege des Bataillons.

    Der F.v.D. ist Vorgesetzter sämtlicher Zugführer und Führer gleichen Dienstgrades.


    Aufenthaltsort:

    Er ist immer auf seinem Dienstzimmer oder andernfalls in kürzester Zeit durch die Telefonwache des Bataillons-Geschäfts-Zimmers zu erreichen.


    Dienst- und Meldeanzug:

    • Stahlhelm

    Nachsatz:

    Für die Zeit, in der noch Kompanie-Führer als F.v.D. eingesetzt werden, können die selben ihren Dienst von einem Unterführer ausführen lassen und als Vertreter einsetzen, tragen aber die Verantwortung für die Durchführung des Dienstes.


    SS-Sturmbannführer und Beauftragter

    für das SS-Panzer-Grenadier-Regiment 37


    Quelle: Nara


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    SS-Kavallerie-Regiment 1

    Az. 15-b-12

    Siegesstr. 3a


    Warschau, den 25.05.1941


    Dienstanweisung für den Führer vom Dienst (F.v.D.)


    1. Allgemeines:


    Als Führer vom Dienst werden alle portepeetragenden Unterführer und Zugführer eingeteilt.


    Bei Erkrankungen oder sonstiger Verhinderung hat die den F.v.D. stellende Einheit unter gleichzeitiger Meldung an das Regiment einen Vertreter zu stellen.


    Der F.v.D. ist während seines Dienstes dem Regiment unmittelbar unterstellt und verantwortlich. Er erhält seine Anweisungen unmittelbar vom Regiment.


    Der F.v.D. im Führerrang ist in Ausübung seines Dienstes Vorgesetzter aller Angehörigen des Regiments bis einschließlich Obersturmführer, im Unterführerrang aller Unterführer und Mannschaften.


    2. Aufgaben:

    • Der F.v.D. hat die Wache im Regiments-Stabsgebäude laufend zu kontrollieren; außerhalb der Geschäftsstunden des Regiments-Stabes ankommende Telefongespräche aufzunehmen, in das F.v.D-Buch einzutragen und bei Dienst - sofort den Regiments-Adjutanten oder O1, zu melden, der weiteres veranlasst;
    • besondere Vorkommnisse kleinerer Art nach eigenem Ermessen verantwortlich zu erledigen, größerer Art dem Regiments-Adjutanten oder O1, sie weiteres veranlassen, bei Dienstbeginn zu melden und in das F.v.D.-Buch einzutragen;
    • Kontrollen nach besonderer Anweisung durchzuführen;
    • den Zivilverkehr im Stabsgebäude laufend zu überwachen;
    • für Sauberkeit in und vor dem Stabsgebäude zu sorgen;
    • Befehle des Regiments an die Einheiten weiterzuleiten.

    3. Berechtigungen F.v.D. Befehle zu erteilen, haben:

    • der Regiments-Kommandeur oder dessen Vertreter,
    • der Regiments-Adjutant oder dessen Vertreter


    4. Meldungen sind zu erstatten beim betreten des Stabsgebäude:

    • dem Führer,
    • dem Reichsführer-SS,
    • allen SS-Führern vom SS-Brigadeführer aufwärts,
    • allen Generalen und Admiralen der Wehrmacht,

    laufend

    • dem Regiments-Kommandeur oder dessen Vertreter
    • dem Regiments-Adjutanten oder dessen Vertreter

    5. Dienstzeit:


    Der F.v.D. tritt seinen Dienst um 12.00 Uhr und übergibt um 12.00 Uhr des nächsten Tages an seinen Nachfolger.


    Die Übernahme und Übergabe hat vor dem Regiments-Adjutanten zu erfolgen.


    6. Anzug:


    Der F.v.D. trägt in Ausübung seines Dienstes Felduniform, umgeschnallt, Pistole und Stahlhelm.


    Während der Nacht ist ihm gestattet, zu ruhen und dazu abzuschnallen den obersten Rockknopf zu öffnen und die Stiefel auszuziehen.


    7. Aufenthaltsort:


    Der F.v.D. hat sich in dem F.v.D.-Zimmer im Regiments-Stabsgebäude aufzuhalten. Er darf dieses nur zur Ausübung seines Dienstes verlassen.


    Während der restlichen Zeit kann der F.v.D. von seiner Einheit zum Dienst herangezogen werden.


    8. Verpflegung:


    Für Verpflegung hat die den F.v.D. stellende Einheit zu sorgen.


    Der F.v.D. hat von Tagesbeginn seines Dienstantritts bis zur Beendigung seines Dienstes Alkoholverbot.


    9. Telefonanschlüsse:


    Über die Regiments-Vermittlung sind zu erreichen:

    • der Regiments-Kommandeur SS-Standartenführer Felein, im Dienst 1; außer Dienst 44905;
    • der Regiments-Adjutant - SS-Hauptsturmführer Reinhardt, im Dienst 2; außer Dienst 29;
    • der O1 - SS-Obersturmführer Boigs, im Dienst 3; außer Dienst C16/21;
    • der Personal-Referent - SS-Obersturmführer Richter; im Dienst 5; außer Dienst 76;
    • der Gerichts- und Abwehr-Offizier - SS-Untersturmführer Rehbein; im Dienst 8; außer Dienst C16/20;
    • der Regiments-Verwaltungsführer - SS-Hauptsturmführer Schottes; im Dienst 83; außer Dienst C16/9;
    • der Regiments-Arzt - SS-Hauptsturmführer Dr. Baader; im Dienst 63; außer Dienst 74543;
    • der Regiments-Veterinär - SS-Hauptsturmführer Dr. Held; im Dienst 66; außer Dienst 74545;
    • der Technische Führer des Kraftfahrwesens I - SS-Hauptsturmführer Harder; im Dienst C16/1; außer Dienst C16/1.

    Fegelein

    SS-Standartenführer und Regiments-Kommandeur


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje