General der Nachrichtenaufklärung - Dienstanweisung

  • Hallo Allerseits,


    eine Anmerkung vorweg, das Dokument war schlecht zu lesen und an einer Stelle musste ich mich tatsächlich geschlagen geben. Ich habe sie mit ??? versehen. :(


    Abschrift und Bearbeitung!


    Chef General-Stab des Heeres Org.-Nr. II/47250/44 geheime Kommandosache vom 06.12.1944


    Dienstanweisung für den


    General der Nachrichtenaufklärung


    1.) Der General der Nachrichten-Aufklärung ist eine Dienststelle des Chefs des Heeres-Nachrichtenwesens.


    Er ist Truppen-Vorgesetzter aller dem OKH/GenStdH/Chef HNW (Heeres-Nachrichten-Wesen) unmittelbar unterstehenden Nachrichten-Aufklärungseinheiten. Diesen und seinem Stabe gegenüber hat er die Befugnisse eines Divisions-Kommandeurs.


    2.) Seine Aufgaben sind insbesondere:


    a) Beratung des Chefs des Heeres-Nachrichtenwesens in allen Fragen der Aufklärung durch technische Nachrichtenmittel sowie in der Auswertung der daraus gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen zum Nutzen des eigenen Nachrichtenverkehrs.


    b) Vorschläge und grundsätzliche Richtlinien für Einsatz der Kommandeure der Nachrichten-Aufklärung und der Nachrichten-Aufklärungs-Einheiten.


    c) Festlegung der Aufgabengebiete für die Kommandeure der Nachrichten-Aufklärung, Abgrenzung der Beobachtungsbereiche und Weisungen für das ergänzende Zusammenwirken der Nachrichten-Aufklärungs-Einheiten untereinander.


    d) Fachliche Anordnungen auf allen Gebieten der Nachrichten-Aufklärung (Empfang-, Peil- und Auswertedienst sowie Inhaltsbearbeitung).


    e) Auswertung der durch die Nachrichten-Aufklärung gewonnenen Erfahrungen, vorzugsweise der Erkenntnisse der Inhaltsbearbeitung aller hiermit befassten Dienststellen.


    f) Vergleichendes Studium der eigenen und feindlichen Tarn- und Schlüsselverfahren und ihrer Geltungsbereiche,


    g) Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Geheimhaltung im Nachrichtenverkehr sowie ihre eigene Funküberwachung.


    h) Vorschläge für nachrichtentechnische und Sonderausbildung der Nachrichten-Aufklärungs-Einheiten.


    i) Bearbeitung der Vorschriften, Merkblätter, Hinweise und dgl. für den Nachrichten-Aufklärungs-Dienst in Zusammenarbeit mit Vorschriftenstelle der Nachrichten-Truppe. Dabei ist vor Herausgabe derselben das Einverständnis des Generalstabes des Heeres und Befehlshaber des Ersatzheeres/Ausbildungs-Abteilung herbeizuführen.


    k) Vorschläge für die ??? Stellenbesetzung für die Nachrichten-Aufklärungs-Einheiten.


    l) Vorschläge für Gliederung und Ausrüstung der Nachrichten-Aufklärungs-Einheiten.


    m) Mitwirkung in Fragen der Versorgung der Nachrichten-Aufklärungs-Einheiten mit Nachrichtengerät, insbesondere H.- und P.-Gerät.


    n) Zusammenarbeit mit den gleichgestellten Dienststellen im OKW, OKM, OKL und Chef H.Rüst und BdE auf allen Gebieten der Nachrichten-Aufklärung und der Funküberwachung sowie mit allen Reichsbehörden, die über Organisationen der technischen Nachrichten-Aufklärung verfügen, nach den Weisungen Chef HNW.


    o) Zusammenstellung der Kriegserfahrungen über Führung, Ausbildung, Gliederung, Ausrüstung und Versorgung der Nachrichten-Aufklärungs-Einheiten.


    3.) Der General der Nachrichten-Aufklärung hat das Recht, in Fragen des Nachrichten-Aufklärungs-Dienstes und der Funküberwachung mit den Nachrichten-Führern aller Kommandobehörden, denen Einheiten dieser Dienste unterstellt sind, im Auftrage des Chef NHW unmittelbar zu verkehren. Er hat, soweit er unmittelbare Weisungen erteilt, die zuständige Kommandobehörde bald zu unterrichten.


    4.) Der General der Nachrichten-Aufklärung hat das Recht, mit Einverständnis der betreffenden Kommandobehörden alle Einheiten der Nachrichten-Truppe und Truppen-Nachrichten-Verbände, die im NachrIchten-Aufklärungs-Dienst und in der Funküberwachung eingesetzt sind, aufzusuchen und deren Dienst beizuwohnen. Er kann an Ort und Stelle Anweisungen fachlicher Art für die Durchführung der Nachrichten-Aufklärung geben.


    Seine Feststellungen und Wahrnehmungen hat er den zuständigen, vorgesetzten Kommandobehörden mitzuteilen.


    Zu den dem OKH vorgelegten Zustandsberichten der Kommandeure der Nachrichten-Aufklärung nimmt er Stellung.


    Quelle: Nara T-78 R-419


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: