Frauen im Zweiten Weltkrieg

  • Guten Abend zusammen,



    Ein Thread über Frauen. Egal ob Wehrmacht oder Waffen-SS. Hier darf alles über die Rolle der Frau, ob wartende Hausfrau und Mutter, ledig oder Witwe, Helferin, Funkerin, Krankenschwester usw. zusammengetragen werden.


    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 10.08.1937

    Quelle: germandocsinrussia


    446. Tätigkeit der Frauenwalterinnen der Deutschen Arbeitsfront (DAF) Abteilung Wehrmacht


    (O.K.H. 27b 13 V 1 [III A 2] vom 17.07.37. 2985/37)


    Die Abteilung Wehrmacht der DAF hat zur Betreuung der weiblichen Gefolgschaftsmitglieder des Heeres und der Kriegsmarine besonderer „Frauenwalterinen“ eingesetzt. Diese Frauenwalterinnen haben nicht den Aufgabenkreis wie die Standort- bzw. Betriebsobmänner. Sie sind diesen Obmännern lediglich zur Hilfeleistung, insbesondere für die Erledigung der Fragen, die die weiblichen Gefolgschaftsmitglieder allein interessieren, beigegeben. Ihr Aufgabenkreis kann daher nie groß werden, dass eine allgemeine oder auch nur teilweise Freistellung von ihren Dienstgeschäften grundsätzlich angeordnet werden müsste. Wenn im Einzelfall eine vorübergehende Beurlaubung notwendig werden sollte, kann diese vom Betriebsführer gewährt werden.


    Wehrkr. Verw. XI, P II.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,

    In einem anderen Thread habe ich den folgenden Büchervorschlag schon einmal eingestellt. Zu diesem Thema gerne erneut:

    "Frauen im Kriegsdienst " -Südtirolerinnen bei Wehrmacht und SS- von Thomas Hanifle.

    Gruß

    André

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 21.09.1940

    Quelle: germandocsinrussia


    861. Beurlaubung werktätiger Kriegerfrauen bei Entlassung des Ehemannes aus der Wehrmacht


    Auf Anregung des Oberkommandos der Wehrmacht hat der Reichskriegsminister nachstehende Pressenotiz veranlasst:


    „Werktätige Frauen, deren Ehemänner nach Beendigung des Kriegsdienstes in die Heimat entlassen werden, haben vielfach den verständlichen Wunsch, in den ersten Tagen der Rückkehr Freizeit zu erhalten. Der Kriegsminister gibt daher der Erwartung Ausdruck, dass die Betriebsführer solchen Frauen auf Antrag einen kurzen Urlaub von 3 - 4 Tagen aus Anlass der Rückkehr ihres Ehemannes bewilligen. Dabei wird bei Bestehen eines Urlaubanspruches bezahlter Urlaub zu gewähren sein. Auch kann in beiderseitigem Einvernehmen bezahlter Urlaub unter Anrechnung auf einen demnächst fällig werdenden Urlaubanspruch bewilligt werden. In sonstigen Fällen ist das Gefolgschaftsmitglied wenigstens für einige Tage von der Arbeit freizustellen.“


    Diese Ausführungen sind auch im Bereich des Heeres zu beachten. Auf die Besondere-Dienstordnung-Heer zu § 9 Allgemeine Tarifordnung und Alldeutscher Verband Nr. 4 und 5, nach der die Gefolgschaftsführer zur Erteilung der Erlaubnis zum Fernbleiben vom Dienst bis zu 3 Tagen ermächtigt sind, wird besonders hingewiesen.


    O.K.H. (Ch.H.Rüst. u. B.d.E.) B 26/27 VA/Ag V I/Anga II,2 Nr. 8090/40 v. 19.08.1940



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 15.02.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    110. Einsatz der Ehefrauen von Berufssoldaten und Wehrmachtsbeamten


    Es ist bekannt geworden, dass Ehefrauen von Berufssoldaten und Wehrmachtsbeamten, die weder Familie noch einen eigenen Haushalt besitzen, auf Grund des Heeres Verordnungsblattes 1940 Teil C Nr. 324 „zu Ziffer 5 c“ die Auffassung vertreten, nicht zum Einsatz ihrer Arbeitskraft in öffentlichen Betrieben usw. verpflichtet zu sein.


    Hierzu wird erneut betont, wie auch in H.M. 1940 Nr. 768 (Nebenbeschäftigung) veröffentlicht, dass erwartet wird, dass die Ehefrauen von Soldaten und Wehrmachtsbeamten es als ihre selbstverständliche Pflicht ansehen, ihre Arbeitskraft für kriegswichtige Aufgaben in der Wirtschaft, bei Behörden und Dienststellen oder in Hilfsorganisationen zur Verfügung zu stellen. Eine Genehmigung nach § 28 des W.G. zu derartiger Berufsausübung für die Ehefrauen ist nicht erforderlich.


    In diesem Zusammenhang wird auf die Verfügung Oberkommando des Heeres Az. 14 PA (2) I/Ia Nr. 7560/40 vom 28.12.1940 hingewiesen.


    Vorstehendes ist allen Berufssoldaten und Wehrmachtsbeamten bekanntzugeben.


    O.K.H., 07.02.41 — 60 f — PA 2 (Ib).



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier gerne nochmal auf dieses Thema verweisen:



    Gruß

    Michael

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung, v. 19.07.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    648. Aufnahme von Ehefrauen in Reserve-Kurlazaretten


    — H.V.Bl. 1941 (B) Nr. 422 —


    Unter irrtümlicher Berufung auf die Neufassung der Nr. 7 Teil 1 Abschnitt A der Kriegs-Kurbestimmungen treffen Offiziere mit ihren Ehefrauen unter Vorweisung eines truppenärztlichen Zeugnisses oder einer truppenärztlichen Bescheinigung ohne vorherige Anmeldung in Reserve-Lazaretten ein.


    Nr. 4 derselben Bestimmungen regelt das Einweisungsverfahren allgemein. Selbstverständlich bedarf auch die Aufnahme von Ehefrauen in Reserve-Kurlazaretten der vorherigen Genehmigung durch die hierfür zuständige Sanitätsdienststelle, da ein geordneter Kurbetrieb und die Sicherstellung der Kurplätze anders nicht möglich ist.


    Truppenärztliche Zeugnisse für Ehefrauen zur Kur in Begleitung des erkrankten Ehemannes sind auf dem Dienstweg nach Nr. 4 der Kriegs-Kurbestimmungen zur Genehmigung vorzulegen, andernfalls kann Aufnahme in Reserve- Kurlazaretten nicht erfolgen.


    O.K.H.(Ch H Rüst u. BdE) 19.04.41



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung v. 24.06.1941

    Quelle: germandocsinrussia



    427. Aufgaben der Stationsfrauenwalterin


    Die Stationsfrauenwalterinnen vertreten sowohl bei den Dienststellen ihres Stationsbereichs als auch gegenüber den Gaufrauenabteilungen der Deutschen-Arbeitsfront im Auftrage des Stationsobmannes die Belange der Frauenarbeit in den marineeigenen Betrieben und sind von den Dienststellen der Kriegsmarine, insbesondere den Stationskommandos beratend zur Mitarbeit heranzuziehen.


    Anordnungen grundsätzlicher Art sind über den Stationsobmann dem Stationskommando einzureichen. Das Stationskommando veranlasst die Bekanntgabe an die Dienststellen des Stationsbereichs.


    Den Stationsfrauenwalterinnen werden nachstehende Aufgaben zugewiesen:


    1. Mitwirkung bei der gesundheitlichen Betreuung der weiblichen Gefolgschaftsmitglieder in den marineeigenen Betrieben im Stationsbereich und Bekanntgabe entsprechender Richtlinien für die nachgeordneten Dienststellen des Deutschen-Arbeitsfront-Amtes Kriegsmarine.


    2. Einreichung von Vorschlägen zur Verbesserung der Gestaltung der Arbeitsplätze und Gemeinschaftsräume sowie der sanitären Anlagen für die in den marineeigenen Betriebe tätigen Frauen.


    3. Mitwirkung bei der Durchführung der auf dem Gebiet des Frauen- und Mutterschutzes erlassenen Bestimmungen.


    4. Anregungen im Rahmen der allgemeinen Mitarbeit der Deutschen-Arbeitsfront für den Erlass einer Änderung von Betriebs- und Dienstordnungen, welche wirtschaftliche oder soziale Belange der weiblichen Gefolgschaftsmitglieder berühren.


    5. Mitwirkung bei der Planung, Errichtung und Betreuung der Frauenwohnlager (O.K.M.K.V. Vd. Nr. 14379 vom 16.08.1940) im Bereich der Marinestationen, insbesondere bei der Einstellung von Lagerführerinnen.


    6. Mitwirkung bei der Einrichtung von Werkküchen und Kantinen sowie bei der Gemeinschaftsverpflegung. Einflussnahme auf die volkswirtschaftlich zweckmäßige Erziehung der weiblichen Gefolgschaftsmitglieder über die nachgeordneten Dienststellen des Deutschen-Arbeitsfront-Amtes Kriegsmarine.


    7. Mitwirkung bei der Errichtung marineeigener Kindergärten, Stillkrippen usw. in Verbindung mit der Nationalsozialistischen-Volkswohlfahrt.


    8. Anregung und Mitwirkung bei der Verschickung von Frauen und Kindern durch die Kriegsmarinewerften und bei der Auswahl der Transportbegleitung. Anregungen sind an die Dienststellen zu geben, welche die Verschickungen durchführen.


    9. Zusammenarbeit mit der Gaufrauenwalterin der Deutschen-Arbeitsfront und mit der Nationalsozialistischen-Volkswohlfahrt, desgleichen mit dem Hilfswerk „Mutter und Kind“ bei der Verschickung von Frauen in die Erhohlungsheime der NSV. sowie bei der zusätzlichen Betreuung für Schwangere und Mütter und bei besonderer Hilfe in Krankheitsfällen usw.



    Fortsetzung folgt auf der nächsten Seite


    Gruß Marga

  • Fortsetzung:


    10. Durchführung der beruflichen Ertüchtigung der Frauen durch zusätzliche berufliche Schulung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Stellen.


    11. Bearbeitung aller Aufgaben, die im Stationsbereich auf dem Gebiet der Frauenarbeit bei der Durchführung des „Berufwettkampfes aller schaffenden Deutschen“ anfallen.


    12. Mitwirkung bei der Durchführung des Betriebssports für Frauen im Stationsbereich.


    13. Bildung von Frauengruppen und Anregungen für ihre Tätigkeit im Bereich der Marinestationen.


    14. Kulturelle Erziehung der weiblichen Gefolgschaftsmitglieder insbesondere auf dem Gebiet des Schrifttums, der Musik, des Laienspiels usw. durch Anregungen auf dem Wege über die Werkfrauengruppenführerinen, Standort- und Betriebsfrauenwalterinnen.


    15. Mitwirkung bei der Ausbildung der weiblichen Gefolgschaftsmitglieder als Unfallhelferinnnen und entsprechende Anweisung an die nachgeordneten Dienststellen des Deutschen-Arbeitsfront -Amtes Kriegsmarine.


    16. Zusammenarbeit mit dem Reichsmütterdienst sowie der Abteilung Volkswirtschaft — Hauswirtschaft des Deutschen Frauenwerks und mit der Gaufrauenwalterin der DAF. — bei der Werbung unter den weiblichen Gefolgschaftmitgliedern für eine Beteiligung an den Haushaltungs- und Mütterschulungskursen. Diese Werbung hat über die Standort- und Betriebsfrauenwalterinnen zu erfolgen.


    17. Durchführung der Arbeitsplatzablösung weiblicher Gefolgschaftsmitglieder durch Studentinnen und NS.-Frauenschaftsmitglieder, um diesen einen zusätzlichen bezahlten Urlaub zu ermöglichen. Hierbei ist mit der Gaufrauenwalterin und der Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Studentinnen sowie der NS.-Frauenschaft zusammenzuarbeiten.


    18. Einheitliche Schulung und Ausrichtung der sozialen Betriebsarbeiterinnen in Anwendung der hierüber herausgegebenen Richtlinien des Frauenamtes der Deutschen-Arbeitsfront. Mitwirkung bei der Einstellung der sozialen Betriebsarbeiterinnen gemäß Oberkommando der Marine, Betriebsbedörderung und Berufserziehung V IV. Nr. 23191 vom 20.10.1939.


    19. Fachliche Ausrichtung der Standort- und Betriebsfrauenwalterinnen im Bereich der Marinestation durch Arbeitsbesprechungen, Wochenendschulungen und Schulungslehrgänge. Anweisung für die Arbeit der genannten Walterinnen und Überwachung über deren Ausführung.


    20. Die Stationsfrauenwalterin wird zu Schulungen und Arbeitsbesprechungen durch die Leitung des Deutschen-Arbeitsfront-Amtes Kriegsmarine herangezogen. Für die Einberufung zu Schulungen gelten die in Marine Verordnungsblatt 1939 Seite 205 Nr. 251 gegebenen Bestimmungen.


    21. Die Stationsfrauenwalterin ist zur laufenden Unterrichtung des Stationsobmannes und schriftlichen Berichterstattung an die Leitung des Deutschen-Arbeitsfront-Amtes Kriegsmarine über Aufgabenerfüllung und Aufgabenvorhaben verpflichtet.


    22. Die Stationsfrauenwalterin leitet Erfahrungen. Anregungen und daraus sich ergebende Verbesserungsvorschläge für die Frauenarbeit an die Leitung des Deutschen-Arbeitsfront-Amtes Kriegsmarine weiter.


    (K.V.Vd. Nr. 7195 v. 24.06.41)



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Ich habe zu diesem Thema noch Einträge aus 1936/37 gefunden. Alle Berichte aus den frühen Akten sind mit dem Hitler - Gruß unterschrieben, welchen ich in meinen Abschriften nicht übernehme.


    Abschrift und Bearbeitung v. 20.11.1936

    Quelle: germandocsinrussia


    NS-Frauenschaft

    Gauleitung Kurmark

    Berlin W 35

    Lützowstr. 89/90


    Fernruf: B 1 Kurfürst 0820


    Abtlg. : Volkswirtschaft-Hauswirtschaft

    I/Sch.

    Nr. 8


    Berlin, den 20. November 1936


    Rundschreiben Nr. FW 13/36


    An alle

    Kreisfrauenschaftsleiterinnen,

    Kreisableilungsleiterinnen V.-H.,

    Ortsfrauenschaftsleiterinnen,

    Ortsabteilungsleiterinnen V.-H.


    Liebe MitarbeiterInnen !


    Die Arbeit der Abteilung Volkswirtschaft-Hauswirtschaft stellt sich ganz besonders in den Dienst der Durchführung des Vierjahresplanes des Führers. Die Aktion „Kampf dem Verderb“ hilft die Voraussetzungen zur Erfüllung dieses Vierjahresplanes zu schaffen.


    Die Aktion „Kampf dem Verderb“ wird durch eine vervielfachte Auflage der Zeitschrift „Deutsche Hauswirtschaft“ unterstützt. In diesen Tagen erhalten Sie Werbeexemplare der November-Nummer“Deutsche Hauswirtschaft“, die von den Kreisen an die Ortsgruppen zur Weiterleitung an die einzelnen Blockfrauen geschickt werden müssen.


    Sie müssen dafür sorgen, dass im Laufe der drei Werbemonate November 36, Dezember 36 und Januar 37 jede Blockfrau einmal einen Monat lang mit einem Exemplar werben kann, d. h. also, dass z. B. mit dem November-Heft die erste Blockfrau, mit dem Dezember-Heft die zweite Blockfrau und mit dem Januar-Heft die dritte Blockfrau wirbt. Außerdem erhalten alle Blockfrauen Flugblätter mit angeheftetem Bestellschein zur ständigen Werbung während der drei Monate. Die Blockfrau muss von der Ortsgruppe eine Anweisung erhalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit (Einkassieren der Beiträge, persönliche Mitteilung von Veranstaltungen usw.) die Werbenummer und die Flugblätter bei sich zu tragen, um Leserinnen gewinnen zu können. Die Blockfrau gibt die von den neu gewonnenen Leserinnen unterschriebenen Bestellungen an die Ortsgruppen weiter. Die Ortsgruppe sammelt die Bestellungen und gibt sie wöchentlich im geschlossenen Briefumschlag direkt an den Verlag


    „Deutsche Hauswirtschaft“ Verlagsgesellschaft mbH.,

    Berlin W 35, Derflingerstr. 5


    Gleichzeitig gibt die Ortsgruppe wöchentlich eine zahlenmäßige Meldung an den Kreis, die Kreisleiterin diese an den Gau. Die pünktliche Einsendung dieser Wochenberichte ist unerlässlich. Das Material, das Ihnen für die Werbung in diesen Tagen zugegangen ist, gilt nur für den Monat November.


    gez. Iden


    Gauabteilungsleiterin


    ——————————


    Gaupressereferentin


    ——————————


    Gaugeschäftsführerin




    Gruß Marga

  • Nachtrag:


    10 Gebote


    Kampf dem Verderb



    1. „Kampf dem Verderb“ rettet kostbares Volksvermögen und dient unserer Nahrungsfreiheit.


    2. Die tüchtige Hausfrau lässt keine Nahrungsmittel verderben.


    3. Kaufe stets die Nahrungsmittel, die Jahreszeit und deutscher Boden Dir gut und preiswert bieten.


    4. Wer gepflegte Erzeugnisse kauft, kauft billig und dient deutscher Qualitätserzeugung.


    5. Kaufe Vorräte nur in Überschusszeiten, wenn Du sie in Küche und Keller vor dem Verderb schützen kannst.


    6. Bewahre Deine Vorräte täglich vor ihren Erzfeinden: Schmutz, Hitze, Frost und Feuchtigkeit.


    7. Bekämpfe jeden auftretenden Schädling sofort und energisch, denn aus ihm entwickeln sich Millionen neuer Zerstörer.


    8. Die Liebe geht durch den Magen, bereite darum die Mahlzeiten mit Sorgfalt und Verständnis.


    9. Zeige durch zweckmäßige Resteverwertung, dass du eine gute Hausfrau bist.


    10. „Kampf dem Verderb“ — ist der Erntedank des deutschen Volkes.



    Gruß Marga





  • Guten Tag Horst,


    Gerne, danke für die Reaktion. Ja, da sprichst du mir aus der Seele. Nicht nur diese 10 Gebote hat mir meine Großmutter schon eingeschärft, wenn auch weniger pathetisch.


    Herzliche Grüße

    Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung, v. 18.04.1936

    Quelle: germandocsinrussia


    N.S. Frauenschaft

    Gauleitung Kurmark,

    Berlin W. 35

    Lützowerstra. 89/90

    Fernruf: Kurfürst 0820


    Berlin, den 18. April 1936


    Rundschreiben Nr. F. 40/36



    An alle Kreis- und Frauenschaftsleiterinnen


    Meine lieben Mitarbeiterinnen !


    Wie im vergangenen Jahre findet in Norderney eine Reichsschulungstagung für Amtswalterinnen der N.S. Frauenschaft statt. Anreisetag ist der 14. Juni, Abreisetag der 19. Juni 1936 .


    Die Aufenthaltskosten betragen pro Person Mk 22,50 . Dazu kommt ein geringer Betrag für kleinere Ausgaben und die Reisekosten. Sämtliche Kosten sind von den Teilnehmerinnen selbst zu tragen. Für die Norderney-Schulungstagung werden Fahrpreisermäßigungsscheine gewährt, so dass die Fahrt um 50% ermäßigt wird. Die Fahrpreisermäßigungsscheine werden Ihnen nach eingegangener Meldung rechtzeitig zugestellt. Die Fahrkarten sind alle nur bis Norddeich zu lösen.


    An der Tagung dürfen Frauenschaftsleiterinnen und Mitglieder aus deren Stäben teilnehmen. Zwang zur Teilnahme besteht nicht. Das Geld für den Aufenthalt (Mk 22,50) muss bis spätestens 30.04.1936 auf das Konto der N.S. Frauenschaft, Kurmark, mit dem Vermerk „für Norderney“ eingezahlt sein.



    ——————————————————

    Gaufrauenschaftsleiterin der Kurmark




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    vor fast genau 86 Jahren dieser Betrag passend zur Jahreszeit , den ich mal fast so übernehme wie er geschrieben wurde.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Arensdorf, den 23.November 1936


    NSDAP. Gau Kurmark

    NS. Frauenschaft

    Kreis Lebus


    Rundschreiben Nr. 3


    An alle Frauenschaftsleiterinnen


    Ich möchte durch einige Anregungen Ihnen helfen die Adventsabende adventlich auszugestalten. Wir haben so prächtige Weihnachtsdichtungen in unserem Schrifttum. Ich will einiges herausgreifen: Roseggers köstliches Geschichtlein in den Kinderschullesebüchern „Wie ich Christfreude holen ging“. Marie v. Ebner-Eschenbachs kleine Erzählung „Fräulein Susannes Weihnachtsabend“ und die der Charlotte Niese „Um die Weihnachtszeit“ und die kleine aber wundersame „Weihnachtslegende vom Peitschchen“ von Rudolf G. Binding. Auch erinnere ich an „Waldweihnacht“ das Eingangskapitel in Agnes Günthers Roman „Die Heilige und ihr Narr“. Dann das Weihnachtsmärchen des 50sten Regiments von Walter Flex. Becksche Verlagsbuchhandlung , München Preis RM 2,50 auch zu erhalten in Frankfurt (Oder) Buchhandlung am Wilhelmsplatz. Vielleicht kann jede Frauenschaft ein solches Buch anschaffen. Es gibt eine Gedächtnisausgabe mit wundervollen Handzeichnungen. Walter Flex las dieses Märchen von dem toten Soldaten am Heiligen Abend 1916 ? bei der Christfeier der 5. Kompanie vor dem tannenbekränzten Altar einer kleinen Dorfkirche vor, wo der heilige Abend gefeiert wurde. Die schweren Geschütze draußen dröhnten dazu eine nachdenkliche Begleitung. Aber die eigentlichen Weihnachtsdichter sind doch Theodor Storm und Wilhelm Raabe. Es sind nicht nur ihre Weihnachtserzählungen, die sie zu unseren Weihnachtsdichtern machen, es ist unendlich mehr. Es ist die wundersame Stimmung in allen Werken, die diese beiden Dichter Storm und Raabe uns mehr als andere so ganz weihnachtlich erscheinen lässt. Besinnliche Menschen wissen sich keinen besseren Vorgeschmack und schönere Weihnachtsfreude.


    Die Werbung für das Deutsche Frauenwerk lässt sich sehr gut im Rahmen einer Adventsfeier gestalten. Ich würde raten, nur zu einer solchen einzuladen und im Laufe der Feier eine Werbung einzuschalten. Wo es möglich ist, sollten die Kinder ein Adventsspiel aufführen und vor allem lassen wir die Kinder mitwirken an deren Mütter wir herankommen wollen. Dann möchte ich anregen, im Saal nicht wie üblich lange Tafeln oder Stuhlreihen zu stellen, sondern kleine Tische, ganz zwanglos gruppiert, natürlich weiß gedeckt. Wenn der Wirt es nicht ermöglichen kann wird sicher eine oder andere Helferin gern einige Tischtücher zur Verfügung stellen. Weiter kommt auf jeden Tisch ein Adventskranz. Jeder Tisch trägt eine Nummer und es werden so viele Nummern geschrieben als der Tisch Plätze hat. Jedes Frauenschaftsmitglied und jeder Gast erhält nun bevor er den Saal betritt wahllos eine Nummer. Wir erreichen dadurch, dass manche Frauen zusammensitzen und gezwungen sind, einander zu unterhalten, die sonst schwer den Kontakt zueinander finden. Es ist jedoch wohl gut, vorher noch eine Mitgliederversammlung einzuberufen und die Helferinnen genauestens über den Aufbau des Deutschen Frauenwerkes zu unterrichten, damit die Werbung auch direkt an die Frau herangetreten werden kann, die wir gewinnen wollen.


    1. Spiel für 11 kleine Mädchen. „Liebe Weihnacht“ von Josef Maria Heinen, Bühnenvolksbundverlag, Berlin. „Die Schwefelhölzer“, ein ernstes Weihnachtsspiel. Die Rolle der Maria darf aber nicht durch ein Kind besetzt werden, da das Spiel große Anforderungen stellt. Verlag Albert Langen, Berlin S.W. 11 . Ein Märchenspiel „Dornröschen“, Bühnenvolksbundverlag Berlin.


    gez. Hilde Schlange

    kom. Kreisschulungsleiterin

    f.d.R. Wessel

    Kreisgeschäftsführer der NSF.



    gez. Dora Schwarz

    Kreisfrauenschaftsleiterin




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Seelow, den 12. September 1935


    National-Sozialistische

    Deutsche Arbeiterpartei

    N.S. Frauenschaft Lebus


    Rundschreiben Nr.15/35


    An

    alle Turnwartinnen der N.S. Frauenschaft Lebus


    Am Montag, den 30. September und Dienstag, den 01.Oktober findet in den Reichshallen Fürstenwalde der 5. Schulungskursus für die Turnwartinnen des Kreises Lebus statt. Wir werden bei gutem Wetter an den Nachmittagen wieder im Stadion sein. Erscheinen aller Turnwartinnen oder deren Vertreterinnen ist Pflicht. Die Orte, deren Turnwartinnen unabkömmliche Turnlehrerinnen sind, senden bitte auch eine Vertretung, damit die Verbindung mit jeder Gruppe lebendig bleibt. Größere Orte, besonders Fürstenwalde, können mehrere Vertreterinnen senden. Das Interesse für unsere Arbeit wächst mehr, wenn mehrer Teilnehmerinnen intensiv interessiert werden.


    Wer Fürstenwalde zum Arbeitsbeginn am 30.09. um 8 Uhr früh nicht erreichen kann, muss schon am Sonntag Nachmittag anreisen. Alle, die ein Nachtquartier brauchen oder sich schon gesichert haben, melden dies unverzüglich (bis 17. September) an die Frauenschaftsleiterin Fürstenwalde, Frl. Irma Fritsche, mit genauer Angabe des Namens des Ortes der Turnwartinnen, und ob das Quartier für 1 oder 2 Nächte gewünscht wird.


    Bitte mitbringen:


    1. Anzug für Gymnastik (mit kurzer Hose)

    2. Turn- oder Badeschuhe oder Socken

    3. Unparfümiertes Körperpuder (Vasenol usw.)

    4. Schreibheft mit Bleistift

    5. Warmen Pullover oder Trainingsanzug

    6. Obst zur Erfrischung in den Pausen


    Bitte ausgeruht erscheinen, damit Sie aufnahmefähig sind.


    gez. Dorothea Küster

    Kreisturnwartin




    Tagesordnung


    Montag, den 30. September 1935


    Uhrzeit
    8:00 - 9:30

    Ausgabe von Quartierscheinen usw. Geschäftliches
    Begrüßung
    9:30 - 12:00Märsche, Ordnungsübungen, Gymnastik
    12:00 - 13:00 Mittagspause ( im Quartier vorstellen)
    13:00 - 14:00Etwas über die Gesundheit aus Obstgärten und Winbergen
    14:00 - 15:00Kaffeepause
    15:00 - 19:00 Stadion


    Dienstag, den 01. Oktober 1935


    Uhrzeit
    8:00 - 10:00Lied, Laufschule, Märsche, Gymnastik, Lehrproben
    10:00 - 10:30Pause
    10:30 - 12:00Gymnastik, Fortsetzung der Theorie
    12:00 - 13:00Mittagspause
    13:00 - 14:00Gymnastik
    14:00 - 15:00 Kaffeepause
    15:00


    Schluss
    im Stadion: Zusammenfassung, Schlusslied, Abmarsch zum
    Quartier und Bahnhof


    gez. Dorothea Küster

    Kreisturnwarterin



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Lebus, den 16.04.1936


    N.S.D.A.P. Gau Kurpark

    N.S. Frauenschaft Kr. Lebus


    Rundschreiben Nr. 5


    An

    alle Frauenschaftsleiterinnen, Kassenführerinnen und Turnwartinnen !


    Am 09. und 10. Mai findet in Fürstenwalde der diesjährige Kreisparteitag statt.


    Die politische Leitung hat die N.S. Frauenschaft auch diesmal mit der Verpflegung betraut, der Kreisleiter erwartet von uns volle Einsatzbereitschaft und wir wollen unsere Aufgabe ebenso gut lösen wie vor zwei Jahren.


    Es sind 12 000 Personen zu verpflegen.

    Die Frauenschaftsgruppenbhaben folgende Lieferungen zu leisten:

    Mitglieder

    Mageren
    Speck
    Bohnen-
    kaffee
    Kathreiner
    Malzkaffee
    Karlsbader
    Kaffeegewürz
    über 2004 Pfd.4 Pfd.4 Pfd.1 Päckchen
    100 - 2003 Pfd.3 Pfd.3 Pfd.1 Päckchen
    50 - 1002 Pfd.2 Pfd.2.Pfd.1 Päckchen
    0 - 501Pfd.1. Pfd.1 Pfd.1 Päckchen


    Die Sendungen bis spätestens 01. Mai an Frau Walter, Fürstenwalde, Tuchmacherstr. 19 , 1. Stock. Bohnenkaffee nicht mahlen.


    Die N.S. Frauenschaft führt im Stadion die Turnübungen vom vorjährigen Gautreffen in Frankfurt vor. Davon sind sämtliche Turnwartinnen und Turnerinnen in Kenntnis zu setzen. Es ist sofort mit der gründlichen Wiederholung der Übungen zu beginnen.


    Um den Kreisparteitag vorbereiten zu können findet am Mittwoch, den 22.04. eine Kreistagung statt und zwar für Frauenschaftsleiterinnen, Turnwartinnen und Kassenführerinnen. Sie muss aus organisatorischen Gründen nochmals in Lebus stattfinden. Die Frauenschaftsleiterinnen treffen sich um 3 Uhr nachmittags im Kaffee Wöhler. Die Kassenführerinnen um 3 Uhr nachmittags im Deutschen Haus. Die Turnwartinnen um 9 Uhr vormittags im Schützenhaus. Die Turnwartinnen bringen Turnanzüge mit.


    Entschuldigung für Fernbleiben gibt es unter keinen Umständen. Auch die Frauenschaftsleiterinnen, die sich durch unentschuldigtes Wegbleiben wiederholt ausgezeichnet haben, haben zu erscheinen. Wir sind eine disziplinierte Organisation der Partei und ich muss mich auf meine örtlichen Leiterinnen verlassen können, zumal wir bei der Verpflegungsaktion und den Sportveranstaltungen für den Kreisparteitag unter keinen Umständen in aller Öffentlichkeit versagen dürfen. Das Vertrauen, das man auf uns setzt, zu rechtfertigen, muss unsere Ehre sein.


    gez. Dora Schwarz

    Kreisfrauenschaftsleiterin


    f.d.R. Wessel

    Kreisgeschäftsführer

    der N.S. Frauenschaft


    Das Duplikat ist sofort den Turnwartinnen auszuhändigen und die Kassenführerinnen sind von den Frauenschaftsleiterinnen sofort in Kenntnis zu setzen.




    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    danke für diese Beispiele aus der NS-Frauenschaft.

    Besonders der Beitrag 15 zeigt im 2. Absatz, Zeile zwei und drei die wesentlichen Ziele dieser angeordneten Feierlichkeiten für die Frauen/Mütter.

    "... an deren Mütter wir herankommen wollen ..." ist doch eine bezeichnende Wortwahl der Hilde Schlange, kom. Kreisschulungsleiterin. Man wollte an die Frauen, besonders Mütter, herankommen, um auch diese im Sinne des NS-Systems zu beeinflussen!

    Wie erbärmlich zeigt sich diese Kreisschulungsleiterin durch ihre Worte. Es ging nicht darum, Frauen zu überzeugen, sondern zu beeinflussen. Überzeugung sieht m.E. anders aus!


    Gruß

    Horst

  • Hallo Horst,


    Großes Dankeschön für deine Antwort. Es freut mich, dass du die Beiträge liest. Glaube mir, ich schlackere mit den Ohren. Auffällig ist oft in den Briefen, die schlechte Rechtschreibung. Auch Flüchtigkeitsfehler, wie z. B. bei dem Schriftsteller W. Raabe, steht da zwischendurch Rabe, oder Rudelf usw. , wurden wohl nicht nochmal kontrolliert vor dem Verteilen der Rundschreiben. Ich verbessere nicht alles. Da kommen noch mehr Texte über dieses Thema. Ich habe noch so einiges in Petto. Viel Lesespaß !


    Herzliche Grüße


    Marga