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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: Nara T-311 R - 145
Geheime Kommandosache
H. Qu. OKH. 16. Februar 1945
Oberkommando des Heeres
Gen. St. d. H. / Op. Abt. (III)
Nr. 2166 / 45 g. Kdos.
240 Ausfertigungen/ 196. Ausfertigung
An alle
Oberkommandos der Kriegsschauplätze
und Heeresgruppen,
alle AOK‘s und Panzer-AOK‘s,
alle Generalkommandos,
alle Kommandeure von Heerestruppen (von Btl.-Kdr. aufwärts)
Betr. Einsatz der Heerestruppen.
1.) Die Heerestruppen sind das Mittel der obersten Führung zur Schwerpunktbildung an entscheidender Stelle.Sie bleiben daher der obersten Führung stets unmittelbar unterstellt und werden von ihr den Kampferfordernissen entsprechend einzelnen Kommandobehörden für bestimmte Aufgaben von Fall zu Fall zugeteilt.
2.) Die Erhaltung der Einsatzbereitschaft dieser Heerestruppen ist daher die vornehmste Aufgabe der Kommandobehörden, denen sie anvertraut werden. Jeder Eingriff irgendwelcher Art in die Organisation und Ausstattung dieser Heerestruppen wird daher noch einmal grundsätzlich verboten. Jeder Kommandeur, gleich welcher Rangstufe, der gegen diesen Befehl verstößt, wird in Zukunft persönlich zur Verantwortung gezogen.
3.) Die Kommandeure aller Heerestruppen haben sich in Zukunft Befehlen auf Abgabe von Personal oder Material unter Berufung auf diesen Befehl, notfalls mit Waffengewalt, zu wiedersetzen und gegebenenfalls unmittelbar an den Generalstab des Heeres bzw. den Wehrmachtführungsstab zu melden.
4.) Auf die Befehle des Chefs Generalstab des Heeres über Verwendung der Nebeltruppen und Verwendung der Pionier-Brigaden und Pionier-Sperrbrigaden wird in diesem Zusammenhang noch einmal verwiesen.
5.) Sollte sich im Rahmen größerer planmäßiger Operationen die unabdingbare Notwendigkeit ergeben, auf Personal und Material von Heerestruppen (z.B. Zugmittel) für andere Zwecke vorübergehend zurückzugreifen, so ist hierzu die vorherige Zustimmung des Generalstabes des Heeres (Ostfront) bzw. des für die anderen Kriegsschauplätze zuständigen Wehrmachtführungsstabes einzuholen.
6.) Diese Einschränkungen für Heerestruppen gelten nicht, wenn sie zur Besatzung von eingeschlossenen Festungen oder Verteidigungsbereichen gehören.
Im Auftrage des Führers:
Guderian
Grüße Marga