Artillerie-Kommandeur des Heeres

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Lehrstab für Offizierschießlehrgänge

    Jüterbog/Altes Lager, den 15.01.1943


    Auszugsweise Abschrift aus A.H.M. Blatt 43, Ziffer 16

    Verfügung O.K.H. 25.12.1942


    Dienstanweisung für den Artillerie-Kommandeur


    1. Der Artillerie-Kommandeur gehört zu den Heerestruppen. Er wird entweder einer Division unterstellt oder unmittelbar unter dem General-Kommando, eingesetzt.


    Der Artillerie-Kommandeur ist Truppenvorgesetzter der ihm unmittelbar unterstellten Truppenteile der Artillerie. Er hat die Disziplinarbefugnisse eines Brigadekommandeurs.


    2. Aufgaben:

    a) Bei Unterstellung unter eine Division fallen dem Artillerie-Kommandeur die Aufgaben eines Artillerieführers (AVA., Heft 5, Ziffer 13) dieser Division zu. Die ihm unterstellte Divisions-Artillerie untersteht ihm taktisch. An ihrer truppendienstlichen Unterstellung ändert sich hierdurch nichts. Das Recht des Artillerie-Kommandeurs, nötigenfalls disziplinar einzugreifen, bleibt bestehen.


    b) Als Führer einer Korps- oder Schwerpunkt - Artilleriegruppe sind die Aufgaben des Artillerie-Kommandeurs:


    (1) Führung der dem Korps unmittelbar unterstehenden Artillerie nach den vom Kommandierenden General gegebenen Aufträgen, Insbesondere:

    • Vorbereitung des Einsatzes der Verstärkungs-Artillerie
    • Gliederung und Verwendung der Verstärkungs-Artillerie
    • Feuerleitung der einzelnen Artillerie-Gruppen des Korps.
    • Zusammenarbeit der Korps-Artillerie mit der Aufklärung (Beobachtungs-Abteilung, Flieger).
    • Schaffung einer artilleristischen Nachrichten-Stelle zur Zusammenfassung aller Aufklärungsergebnisse.
    • Bau des Nachrichtennetzes der Artillerie
    • Munitionsversorgung der unmittelbar unterstellten Artillerie.

    (2) Vorschläge für die artilleristische Kampfführung im Korpsbereich, und zwar für:

    • Verteilung von Verstärkungs-Artillerie auf die Divisions-Gefechtsaufträge außerhalb des Divisions-Gefechtsstreifens.
    • Aufgaben der den General-Kommando unmittelbar unterstellten Artillerie.
    • Abgrenzung der Artilleriebekämpfung und Störungsfeuer
    • Artillerie Aufklärungsaufgaben der Division außerhalb des Gefechtsstreifens.
    • Regelung des artilleristischen Fliegerdienstes und der artilleristischen. Aufklärungsmittel.
    • Regelung der artilleristischen Nachrichtenverbindungen mit den Divisionen.
    • Schaffung einheitlicher Schießkarten und Vermessungsunterlagen.
    • Einsatz von Flakartillerie zum Schutz der Artillerie.
    • Munitionsversorgung.

    (3) Zusammenarbeit mit dem Höheren Artillerie-Kommandeur der Armee in den von diesen zu bearbeitenden Fragen der Heeres-Artillerie.


    c) Soweit Führungsaufgaben gemäß a und b nicht vorliegen, ist dem Artillerie-Kommandeur zu übertragen:


    (1) Beratung des General-Kommandos in allen artilleristischen Angelegenheiten. Vorlage von Vorschlägen für die artilleristische Kampfführung im Korpsbereich gemäß b (2).


    (2) Überprüfung der artilleristischen Kampfführung und Überwachung des Ausbildungsstandes der Artillerie im Korpsbereich nach den Weisungen des General-Kommandos, mit dem Recht, im Einvernehmen mit den zuständigen Divisions-Kommandos, den Dienst aller Truppenteile der Artillerie der unterstellten Division beizuwohnen.


    (3) Zusammenarbeit mit dem Höheren Artillerie-Kommandeur der Armee in den von diesem zu bearbeitenden Fragen der Heeresartillerie.


    3. Hinsichtlich Ausstattung mit Nachrichtenmitteln ist der Artillerie-Kommandeur auf die Divisions- bzw. Korps - Nachrichten-Abteilung angewiesen.


    4. Beteiligung an der Offizier-Stellenbesetzung und Beurteilung der ihm unterstellten Artillerie gemäß Sonderregelung des Heeres-Personal-Amtes im Einvernehmen mit seiner Kommando-Dienststelle.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: