Wehrmacht-Streifendienst und Feldgendarmerie

  • Hallo Michael,

    dem von Dir geposteten Dokument entnehme ich für mich, dass es Himmler schon schwante, dass es zu Reibereien zwischen Wehrmachtsstreifen und SS-Angehörigen kommen könnte. Bisher kenne ich diese Problematik nur von U-Boot-Männern und Fallis, die sich auch mal schnell der Kontrolle durch Streifen entzogen. Zur Not auch mit Waffengewalt (Fallis ).

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,

    dass es Himmler schon schwante, dass es zu Reibereien zwischen Wehrmachtsstreifen und SS-Angehörigen kommen könnte.

    ganz meine Meinung. Mich würde mal interessieren, ob dieser Befehl schon eine entsprechende Vorgeschichte hatte oder nur vorsorglich erlassen wurde. Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass sich das noch nachvollziehen lässt.


    Gruß

    Michael

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    I. Allgemeines


    2. Gemischte Kfz-Streifen: Wehrmacht, Polizei, NSKK-Transportkontrolldienst


    Im Einvernehmen mit dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, dem Reichs-Verkehrsminister und dem Korps-Führer NSKK (National-Sozialistisches-Kraftfahrer-Korps) wird für die Dauer des Krieges angeordnet:


    1. Aus Gründen der Personal- und Materialeinsparung und zur Überwachung des Treibstoffverbrauchs führen ab sofort in allen Gebieten - außer Operationsgebieten - gemischte Kraftfahrzeug-Streifen der Wehrmacht, der Polizei und des NSKK-Transportkontrolldienstes die Überprüfung des Zwecks der Fahrt und des berechtigten Einsatzes der Kraftfahrzeuge der Wehrmacht, der Waffen-SS, der Polizei und des gesamten zivilen Bereichs einschließlich aller Organisationen sowie die Personenüberprüfung durch. Gegenseitige Überprüfung der Kontrollorgane ist unzulässig.


    2. Das Kontrollrecht der Wehrmacht-Streifen und Polizei-Streifen gemäß Oberkommando der Wehrmacht Nr. 5151/44 AWA W Allg. (Ilc) vom 11.08.1944 bleibt hiervon unberührt.


    3. Den Einsatz der gemischten Kfz-Streifen regeln die Wehrkreis-Befehlshaber (Kommandeure des Wehrmacht-Streifendienstes) nach Weisung des Chefs des Wehrmacht-Streifendienstes im Einvernehmen mit den zuständigen Befehlshabern der Ordnungspolizei, dem Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv.) und den NSKK-Motortruppen.


    Der Einsatz der gemischten Kraftfahrzeug-Streifen ist so vorzusehen, dass bereichsmäßig den Streifenanforderungen des Nbv. im Wehrkreis und denen des Landrates oder Fahr-Bereitschaftsleiters in den Kreisen schnellstens nachgekommen werden kann.


    4. Die Dienstanweisung für die Überwachung des gesamten Kfz-Verkehrs durch gemischte Kfz-Streifen gibt in meinem Auftrage der Chef des Wehrmacht-Kraftfahrwesens im Einvernehmen mit dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, dem Reichs-Verkehrsminister und dem Korps-Führer des NSKK (Transportkontrolldienst) heraus.


    5. Chef des Wehrmacht-Streifendienstes unterrichtet bis zum 15.11.1944 Chef des Wehrmacht-Kraftfahrwesens über die im Einsatz mit gemischten Streifen gemachten Erfahrungen und macht gegebenenfalls Änderungsvorschläge.


    Die Oberkommandos der Wehrmachtteile werden um Bekanntgabe in ihrem Bereich gebeten.


    Keitel


    Oberkommando der Wehrmacht, 29.08.1944


    5399/44 AWA/W Allg (IIc).


    Quelle: Laufende Befehle; Berlin, den 13.10.1944; Blatt 80


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: