Homosexualität in der SS und Polizei - Erlass

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Abschrift vоn Abschrift


    Der Reichsführer-SS

    und Chef der Deutschen Polizei

    im Reichsministerium des Innern

    Нaupt-Аmt SS-Gericht Ia 121 Tgb.Nr. 287/41

    Berlin, den 07.03.1942

    Vertraulich!


    Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Роlizei


    1. Um die SS und Polizei von gleichgeschlechtlich veranlagten Schädlingen reinzuhalten, hat der Führer durch Erlass vom 15.11.1941 bestimmt, dass ein Angehöriger der SS oder Polizei, der mit einem anderen Manne Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, ohne Rücksicht auf sein Lebensalter mit dem Tode bestraft wird. In minder schweren Fallen kann auf Zuchthaus oder auf Gefängnis nicht unter 6 Monaten, erkannt werden.


    2. Eine Veröffentlichung des Führererlasses unterbleibt, dа sie zu Missdеutungen Anlass geben könnte.


    Verfehlungen gleichgeschlechtlicher Art sind in den Reihen der SS und Polizei nur ganz selten vorgekommen. Siе müssen aber trotzdem mit rücksichtsloser Strenge geahndet werden, da der Führer will, dass SS und Polizei unbedingt sauber bleiben uлd deshalb mit allen Mitteln von dieser gefährlichen und ansteckenden Pest reingehalten werden müssen.


    Jeder Angehörige der SS und Polizei hat jede unsittliche Annäherung dieser Art, auch wenn sie seitens eines Vorgesetzten erfolgt, sofort zu melden.


    3. Für die Ahndung derartiger nach dem 15.11.1941 begangener Straftaten sind die SS und Polizeigerichtefür die gesamte SS und Polizei zuständig.


    Die Dienststellen der SS und Polizei haben deshalb Anzeigen und Tatberichte dieser Art ausschließlich den zuständigen Dienststellen der SS- und Polizeisondergerichtsbarkeit zuzuleiten.


    4. Dieser Befehl ist allen Angehörigen der SS und Polizei mündlich bekanntzugeben mit dem Hinweis, dass Mitteilungen hierüber an außerhalb der SS oder Polizei Stehende verboten sind. Er ist in einem hierfür besonders angesetzten Unterricht vom nächsten Disziplinarvorgesetzten vorzulesen und zu besprechen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass alle Angehӧrigen der SS und Polizei Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung dеr Homosexualitat im deutschen Volke sein müssen.


    Die Dienstvorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass der Befehl jedem, der neu zur SS oder Polizei tritt, unverzüglich bekanntgegeben wird.


    Dieser Befehl ist auch später immer wieder zum Gegenstand des Dienstunterrichts oder dienstlicher Besрrechungen zu machen.


    Der Reichsführer-SS und

    Chef der Deutschen Polizei

    Н. Нimmler


    Für die Richtigkeit:

    gez. Leopold

    SS-Obersturmführer


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,


    sehr interessanter Beitrag!

    Mir ist nur nicht ganz einsichtig, warum er nicht veröffentlicht werden sollte (s. Pkt 2).

    Die Haltung der Partei und der Führung zu diesm Thema war doch bekannt und spätestens nach der „Nacht der langen Messer“ auch allen in den NS-Organisationen klar!

    Hast Du vielleicht dazu noch etwas gefunden?


    Gruß

    Horst

  • Hallo Horst,


    bisher habe ich nichts weiter zu diesem Thema gefunden.


    Ich könnte mir vorstellen, dass das erneute Hinweisen dazu führte weil man Unzüchtige erwischte es nicht publik machen und auf die Strafen erneut aufmerksam machen wollte.


    Wenn man sich vorstellt, dass das Verbot der Homosexualität (§157) bis 1994 bestand und erst nach der Wiedervereinigung aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurde, wird mir anders.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    aus Sicht des NS-Regimes war dieser Befehl in meinen Augen folgerichtig. Gerade die SS empfand sich doch als Elite/Vorkämpferin für das arische Erbe. Gleichgeschlechtliche Liebe passte da überhaupt nicht ins Bild. Daher auch die angekündigten drakonischen Strafen. Warum dieser Erlass nur mündlich weiter gegeben werden sollte, erkläre ich mir ein stückweit so. Es sollte keine schriftlichen Nachweise geben, um zu verhindern, dass der Eindruck entsteht, dass die Homosexualität doch ein Problem in der Truppe sein könnte. Schließlich gehörten die Männer mit Eintritt in den ,,Schwarzen Orden" zu den Stützen des NS-Regimes. Sie mussten sauber und rein von dererlei sein.

    Interessant wäre es zu wissen, wie viele SS-Angehörige wegen Unzucht erschossen bzw. ins Zuchthaus/Gefängnis mussten.

    Ein kleiner Hinweis. 1968 wurde in der DDR der Paragraf 175 abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt war Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr strafbar, mit Minderjährigen schon. Unbestreitbar ist allerdings auch, dass bis zur Wende weiterhin Homophobie in der DDR existierte.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo zusammen,


    also, der § 175 ist in der Bundesrepublik Deutschland schon seit 1969 für Erwachsene abgeschafft. Nur der Umgang mit Jugendlichen wurde vom Deutschen Bundestag erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung nach der deutschen Wiedervereinigung erneuert. Durch Aufhebung des § 175 wurde das Schutzalter für Homo- und Heterosexuelle gleichermaßen auf 14 bzw. 16 Jahre vereinheitlicht .


    Das die Homophobie in der DDR nach der Wiedervereinigung nicht mehr existierte, halte ich für falsch.


    Jetzt zum Nationalsozialismus: da Schwule und Lesben nicht zur Fortpflanzung der „Herrenrasse“ beitrugen, standen sie der Ideologie der Nationalsozialisten entgegen. Für diese Menschen wurden u.a. auch die Konzentrationslager geschaffen.
    Am 10. Juni 1936 wurde die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung gegründet, die nach den Olympischen Spielen auch wieder verstärkt tätig wurde.

    Natürlich war es aus der ideologisdchen Sicht unmöglich, dass die "Herrenrasse", sinnbildlich durch die SS vertreten, Homosexuelle in ihren Reihen hatte. Ich glaube aber nicht, dass man durch Verschweigen des o.a. Führererlasses verschweigen wollte, dass es auch in den Reihen der Elite, vertreten durch die SS, Homosexuelle gab. Gerade die drakonischen Strafen machten ja deutlich und erkennbar, dass es auch in der SS und anderen NS-Organisationen Homosexualität gab. Deswegen kann es m.E. nicht der Grund dafür gewesen sein, diese Erlass zu verschweigen.


    Auch mich würden Zahlen interessieren, wie oft SS-Angehörige von dem o.a. Erlass betroffen waren.


    Gruß

    Horst

  • Hallo Horst,

    Du scheinst mich falsch verstanden zu haben. Trotz Abschaffung des Paragrafen 175 1968 existierte in der DDR weiter Homophobie. Die verschwand nicht mit der Wiedervereinigung. Mit meinen Hinweis auf Homophobie in der DDR wollte ich deutlich machen, dass die Abschaffung des § 175 nicht bedeutete, dass nun die gleichgeschlechtliche Liebe einen bestimmten Platz in der Gesellschaft einnahm. Auch heute ist es ja in unserer Gesellschaft stellenweise immer noch ein Tabu-Thema. Siehe Profi-Fußball.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    ja, das habe ich dann wohl falsch verstanden, sorry.

    Das mit dem Tabu-Thema, besonders hinsichtlich Profi-Fußball, sehe ich auch so.

    Ich glaube, dass nicht nur der Fußball betroffen ist, sondern fast alle Profi-Sportarten. Auch im künstlerischen Bereich war, oder ist es noch immer so!


    Gruß

    Horst

  • Hallo zusammen,

    Warum dieser Erlass nur mündlich weiter gegeben werden sollte, erkläre ich mir ein stückweit so. Es sollte keine schriftlichen Nachweise geben, um zu verhindern, dass der Eindruck entsteht, dass die Homosexualität doch ein Problem in der Truppe sein könnte.

    ich würde mich hier den Ausführungen von Wirbelwind anschließen.


    Gruß

    Michael


    PS: Es scheint zu diesem Thema auch eine umfangreiche Publikation zu geben:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Lexikon_zur_Homosexuellenverfolgung_1933–1945

  • Nachtrag:

    Um die SS und Polizei von gleichgeschlechtlich veranlagten Schädlingen reinzuhalten, hat der Führer durch Erlass vom 15.11.1941 bestimmt, dass ein Angehöriger der SS oder Polizei, der mit einem anderen Manne Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, ohne Rücksicht auf sein Lebensalter mit dem Tode bestraft wird. In minder schweren Fallen kann auf Zuchthaus oder auf Gefängnis nicht unter 6 Monaten, erkannt werden.

    ich habe gerade durch Zufall den besagten Erlass gefunden.


    Quelle: Nara


    Gruß

    Michael