Moin liebe Mitlesenden. Ich kenne Eure Seiten schon eine ganze Weile und fand sie bei Beantwortung mancher Fragen sehr hilfreich.
Nun habe ich eine spezielle Frage, was die Probezeit von SS-Bewerbern der Allgemeinen-SS und der Totenkopfverbände betrifft, und ich mich heute deswegen angemeldet habe: Wie lange dauerte diese?
Bei der VT weiß ich, dass diese drei Monate und die Grundausbildung umfasste. Ihre Probezeit orientierte sich an der Probezeit der Wehrmacht.
Mein Großvater erzählte mir, dass er beim TV-Sturmbann V 1937 eine Probezeit von sechs Monaten absolviert hat: Er war zum 1. April 1937 dort eingetreten und wurde am 9. November, das heißt, nach vier Wochen regulärem SS-Dienst, als SS-Anwärter übernommen. Käme also hin von der Zeitspanne.
Mein Opa meinte damals auf meine Frage, wie es bei der Allgemeinen-SS gewesen sei, nur: "Unsere Probezeit orientierte sich an der der Allgemeinen-SS, da wir uns als ein Bestandteil derselben begriffen. Nach der Probezeit kam die dreijährige Anwärterschaft, die als Bewährungszeit galt."
Letztere Aussage stimmt ja auch mit der Aussage überein, dass SS-Soldaten der VT in den ersten drei Dienstjahren als Anwärter galten. So auch beschrieben bei Mollo's "Uniformen der Waffen-SS", S. 152, deutsche Ausgabe.
Hat denn einer von Euch vielleicht einen schriftlichen Beleg zur Hand, der die sechs Monate bei Allgemeiner-SS und den Totenkopfverbänden verbindlich belegt?!?
Viele Grüße und macht weiter so mit dem Forum!
PS: Falls meine Frage hier falsch sein sollte, dann darf gerne verschoben werden!