Probezeit von SS-Bewerbern der Allgemeinen-SS und der Totenkopfverbände.

  • Moin liebe Mitlesenden. Ich kenne Eure Seiten schon eine ganze Weile und fand sie bei Beantwortung mancher Fragen sehr hilfreich.


    Nun habe ich eine spezielle Frage, was die Probezeit von SS-Bewerbern der Allgemeinen-SS und der Totenkopfverbände betrifft, und ich mich heute deswegen angemeldet habe: Wie lange dauerte diese?


    Bei der VT weiß ich, dass diese drei Monate und die Grundausbildung umfasste. Ihre Probezeit orientierte sich an der Probezeit der Wehrmacht.


    Mein Großvater erzählte mir, dass er beim TV-Sturmbann V 1937 eine Probezeit von sechs Monaten absolviert hat: Er war zum 1. April 1937 dort eingetreten und wurde am 9. November, das heißt, nach vier Wochen regulärem SS-Dienst, als SS-Anwärter übernommen. Käme also hin von der Zeitspanne.


    Mein Opa meinte damals auf meine Frage, wie es bei der Allgemeinen-SS gewesen sei, nur: "Unsere Probezeit orientierte sich an der der Allgemeinen-SS, da wir uns als ein Bestandteil derselben begriffen. Nach der Probezeit kam die dreijährige Anwärterschaft, die als Bewährungszeit galt."


    Letztere Aussage stimmt ja auch mit der Aussage überein, dass SS-Soldaten der VT in den ersten drei Dienstjahren als Anwärter galten. So auch beschrieben bei Mollo's "Uniformen der Waffen-SS", S. 152, deutsche Ausgabe.


    Hat denn einer von Euch vielleicht einen schriftlichen Beleg zur Hand, der die sechs Monate bei Allgemeiner-SS und den Totenkopfverbänden verbindlich belegt?!? :/


    Viele Grüße und macht weiter so mit dem Forum! :thumbup:


    PS: Falls meine Frage hier falsch sein sollte, dann darf gerne verschoben werden!

  • Guten Abend Mic,


    Hiermit möchte ich dich recht herzlich hier im Forum willkommen heißen. Vielen Dank für dein Lob, dass hört man immer gerne.


    Was deine Fragen zur Allgemeinen-SS angeht, kann ich dir so auf die Schnelle nicht weiterhelfen. Es ist zwar Urlaubszeit, aber es werden sich sicher trotzdem noch ein paar Experten bei dir melden. Nur Geduld !


    Bis dahin wünsche ich dir noch einen angenehmen Abend.


    Gruß Marga

  • Grüß Dich Marga,


    danke für die nette Begrüssung. Ich denke zwar, dass mein Post (leider) in der falschen Ecke (Bekleidung) gelandet ist, aber er wird dennoch gelesen! ;)


    Antwort erwartete ich natürlich nicht sofort, da meine Frage auch Nachforschung-Arbeit aufwirft. Dieses ist mir klar. Von daher alles im grünen Bereich!


    Leider kann ich meinen Opa diesbezüglich nicht mehr fragen. Ich besitze zwar noch einiges aus seiner SS-TV-Vergangenheit, aber nicht mehr die Kopien der Einstellungsunterlagen, die Aufschluss hätten geben können, wie sich die Dauer der Probezeit zusammensetzte.


    Ich weiß noch, dass er etwa drei Monate in einem Lehrsturm seiner Standarte war und dann weitere drei Monate in seinem späterem Sturm nach und nach in den offiziellen Dienst eingebunden wurde.


    Da Geduld mein 2. Name ist, kann ich warten!


    Liebe Grüße

    Mic

  • Hallo Mic,


    mach dir keine Sorgen über deinen Post in der falschen Ecke. Daniel oder Michael werden das richtigstellen.


    Hast du eigentlich noch Unterlagen zu deinem Großvater? Ich gehe mal davon aus, dass er , wenn er dir Geschichten über seine Einheit erzählt hat, dir vielleicht wichtige Dokumente oder Fotos hinterlassen hat? Mir ist schon klar, dass einem die wichtigen Fragen erst einfallen wenn es zu spät ist. Geht mir jedenfalls so. Und je mehr man heraus findet, desto mehr neue Fragen stellen sich.


    Geduld ist immer gut. :) Aber wir bemühen uns immer jedem gerecht zu werden. Ich wünsch dir viel Erfolg.


    Herzliche Grüße


    Marga

  • Hallo Marga,


    ja, ich besitze noch einige Unterlagen aus jener Zeit, Urkunden, Fotos usw. Aber was ich eben nicht mehr besitze, sind die Unterlagen, zu welchem Zeitpunkt seine Probezeit abgelaufen ist. Sollte ich diese noch besitzen, dann haben sie sich dermaßen gut versteckt, dass ich sie nicht wieder finde!


    Ich habe die Unterlagen usw. geerbt, weil sich keiner aus der Familie sich mit dieser SS-Geschichte auseinandersetzen wollte und ich der Einzige war, der sich für Geschichte, Urkunden, Uniformen usw. interessierte.


    Ich besitze hauptsächlich Unterlagen aus der Zeit 1939/40 bis Kriegsende. So weiß ich auch, dass er ab Sept. 1942 kurzfristig (vier Monate) dem Wachbataillon Auschwitz I zugeteilt war, als er nach einer Verwundung g.v.H. eingestuft wurde. Im Anschluss daran, also nach Wiederherstellung seiner kv-SS, war dann wieder ab Januar 43 in der T-Division. Und da dann bis zum Schluss.


    Was mir größtenteils fehlt, ist die Frühzeit in der SS. Ich weiß zwar, dass er von 1937 bis Oktober 1939 dem Wachbataillon des II. Wachsturmbanns TV "Sachsenhausen" (ab Juli 1937 der Wachkompanie des I. Sturmbanns der SS-Standarte "Brandenburg") angehört hat. Von 1939 gehörte er zum Stamm der neugebildeten V. verstärkten Totenkopfstandarte (Polizeireserve). 1941 ließ er sich in die T-Division versetzen.


    Im Großen und Ganzen kann ich Alles nachvollziehen. Aber es klaffen auch Lücken, wie die besagte Probezeit.


    Liebe Grüße

    Mic

    Einmal editiert, zuletzt von MicBy67 () aus folgendem Grund: Wann er eingetreten ist weiß ich, April 37. Aber was ich nicht weiß, wann die Probezeit zu Ende war. Von daher Aussage berichtigt. Interpunktion, Genitiv *Grummel* *Grummel*

  • Hallo Mic,


    Danke für die Rückmeldung. Das ist ja schon mal einiges an Infos, wodurch die Sachverständigen hier mit Sicherheit etwas anfangen und zielgerichteter für dich suchen können.


    Wie gesagt, sie werden sich bei dir melden.


    Herzliche Grüße


    Marga

  • Hallo Marga,


    ich warte da mit Seelenruhe. Wie bereits gesagt, es eilt nicht. :)


    Im Grunde kommt es mir ja "nur" um die Dauer der Probezeit an. Von daher ...


    Dir noch einen schönen Abend!


    Liebe Grüße

    Mic

    Einmal editiert, zuletzt von MicBy67 () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Hallo Mic,


    ein herzliches willkommen auch von mir.


    Ich denke ich habe bei Wikipedia die Antwort zu deiner Frage gefunden.


    Schau dir mal den folgenden Beitrag an.


    Hier ein Auszug:

    „Im Gegensatz zu den Angehörigen der Verfügungstruppe bestand bei den SS-Anwärtern der Allgemeinen SS eine sechsmonatige Bewährungszeit, in der die Mitgliedschaft in der Allgemeinen SS durch Himmler jederzeit widerrufen werden konnte.“


    Sollte das deine Frage nicht beantworten so bitte ich um weitere Fragen :)


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,


    ich danke Dir für den Hinweis. Die Wikipediaseite kenne ich. Und wie Du bemerken wirst, besitzt diese Aussage keinen Nachweis.


    Aus dem Stegreif und den Aussagen heraus würde ich würde ich dahingehend tendieren, dass 6 Monate richtig sind. Aber ohne Beleg ...


    Liebe Grüße

    Mic


    PS: Zum Teil habe ich ja diesen Treat in der Wikipedia ja bearbeitet bzw. erstellt. ABER: Die Aussage beschreibt ja Anwärter, nicht Bewerber. ;)

  • Hallo Mic,


    meine Güte wie peinlich mir das ist. Aber du hättest uns ja auf den Link aufmerksam machen können. ;)


    Also ich denke die Antwort wird länger auf sich warten lassen, denn das wird sich wahrscheinlich nur durch Zufall finden lassen. Es ist aber auch eine spezielle Frage. Also bitte ich um viel Geduld.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Mic,


    auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen hier im Forum. Mit großem Interesse habe ich deine Frage gelesen aber für den Moment kann ich diese leider auch noch nicht beantworten. Ich glaube auch, dass sich diese Infos nicht unbedingt in einem Buch finden lassen, sondern das man hier mehr in Richtung Verordnung- bzw. Befehlsblätter der SS gehen müsste. Eine Suche ist hier aber digital kaum möglich. Daher bedarf es einer sehr zeitintensiven Variante , wo man sich jede einzelne Seite direkt anschauen bzw. durchlesen muss.


    Ich werde dein Anliegen aber ebenfalls mitnehmen und mich wieder melden.


    Gruß

    Michael

  • Hallo Antje, hallo Namensvetter!

    Ich meine, die Dauer der Probezeit einmal in einer Fußnote eines Buches gelesen zu haben. Weiß aber nicht mehr den Titel. Online habe ich so gut wie nichts darüber gefunden. Höhne zitiert zwar einige Aufnahmeritualien in seinem Buch "Der Orden unter dem Totenkopf", auch das Buch "Die SS" von Alquen beschäftigt sich nur sehr knapp mit diesem Thema.


    Das, was ich weiß, habe ich über meinen Großvater, einigen seiner Kameraden usw. mündlich erfahren.


    Mir liegen persönlich in Kopie zahlreiche Standartenbefehle und Verfügungen der SS aus den Jahren 1925 bis 1938 vor. Diese geben bezüglich Eintritt, Dienst usw. einen sehr guten Überblick. Aber eben nicht über die Dauer des "Bewerber-Standes", der (lt. Mollo) zum Oktober 1934 hin eingeführt wurde. Zuvor galt als "Anwärter" jeder SS-Mann, der vorläufig einem Sturm zugeteilt und noch nicht seine erste "Diensthalbzeit" abgeschlossen hatte. Diese bestand aus einer Grundausbildung im Lehrsturm (3 Monate) und einem regulären SS-Dienst im Sturm (3 Monate), wo er sich bewähren musste. (Aussagen zahlreicher Kameraden meines Großvaters, die schon vor 1937 und teilweise seit 1935 der SS angehört hatte. Von daher halte ich diese Aussagen auch für authentisch und richtig.)


    Aber eben zum Oktober 1934 hin wurde als unterster Rang der SS-Bewerber eingeführt. Und wenn ich dazu analog zur Rangtabelle der Schutz- oder Ordnungspolizei gehe (Stand 1942), deren Aufnahmekriterien ja denen der Allgemeinen-SS entsprachen, dann wird dort als erstes der "Anwärter der SchP. (unter 6 Dienstmonate)" usw. geführt, den ich persönlich mit dem SS-Bewerber der Allgemeinen-SS gleichsetzen würde. Nächste Stufe wäre dann dort der "Anwärter der SchP. (über 6 Dienstmonate)" geführt, der am linken Arm mit einer grauen Scheibe mit Stern (also wie ein SS-Oberschütze) gekennzeichnet war und den ich mit dem SS-Anwärter der Allgemeinen-SS gleichsetzen würde.


    Ich denke auch, dass man sich durch zahlreiche Befehlsblätter, Verfügungen des RFSS und diversen SS-Befehlen durchblättern muss. Aber alles in allem ein sehr interessantes Thema! :)

    Einmal editiert, zuletzt von MicBy67 () aus folgendem Grund: Ist ja Zitat, deshalb so. Und Orthografie ist auch nicht heute so mein Thema ...

  • Unterschiedliche Handhabungen zwischen Probe- und Bewährungszeit innerhalb der Allgemeinen-SS (1930–1933) , die mir aufgefallen sind. So in „Die Generale der Waffen-SS und der Polizei“, Band 4:


    Paul Eduard Harry Riege (SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei), war ab 1. Dezember 1938 (Abgabetag des AV-Scheins) SS-Bewerber und wurde am 20. April 1939 als SS-Mann der Allgemeinen-SS in dieselbe als übernommen, wo er taggleich in den Dienstgrad eines Oberführers eingesetzt wurde, da er bereits Oberst der SchuP. war; also erfolgte eine Dienstgradangleichung. (S. 260/61) Der Bewerberstatus war verkürzt und die Anwärterschaft weggefallen, da Riege ja aktiver Polizeioffizier war. Dennoch musste er sich vier Monate gedulden, bis der Aufnahme entsprochen wurde.


    Der ehemalige SS-Mann Hans Adolf Paul Prützmann (SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und der Polizei) war nur zwischen dem 12. und dem 20. August 1930 Anwärter (Wechsel von SA zur SS, daher so gut wie keine Probezeit), wo er taggleich als Scharführer (m. W. v. 15. Aug. 1930) übernommen wurde. (Gleiches Buch, S. 85)


    Das zwischen Probe- und Bewährungszeit auch 15 Monate lieben konnte, zeigt der Fall des Dr. iur. Dr. rer. pol. Emil Otto Rasch (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei) auf: Dieser wies zwischen dem 10. März 1933 und dem 15. Mai 1934 den Status eines Anwärters auf. Dann wurde er als SS-Sturmmann in die SS übernommen. (Gleiches Buch, S. 149).


    Dr. iur. Günter Reinecke (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS) wies nur eine Probe- und Bewährungszeit von nicht einmal drei Monaten auf: SS-Anwärter ab dem 30. April 1933, SS-Mann ab dem 1. Juli 1933. (Gleiches Buch, S. 221)


    Die Übernahme von Kandidaten („Anwärter“) in die SS konnte auch fast 2 Jahre dauern, wie der Fall des Franz Xaver Josef Maria Augsberger (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS) zeigt: Anwärter seit dem 20. April 1932 erfolgte die Übernahme als SS-Mann erst im Februar 1934. („Die Generale der Waffen-SS und der Polizei“, Band 1, S. 25)


    Noch einige Beispiele, die diesem Buch entnommen sind, in denen Diskripanzen zwischen Anwärterschaft und SS-Mitgliedschaft klaffen:


    *Helmut Becker (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS): Anwärter ab 27. Febr. 1933, SS-Mann ab 20. Nov. 33 (S. 69)


    *Karl Heinz Bürger (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei): Anwärter ab 30. Jan. 33, SS-Mann ab 7. Mrz. 34 (S. 174)


    Volle 6 Monate bis zur SS-Übernahme („Die Generale der Waffen-SS und der Polizei“, Bd. 1):


    *Ernst Paul Heinrich Damzog (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei): Anwärter ab 15. Juni 33, SS-Mann ab 18. Sept. 33 (S. 201)


    Über den Status „Bewerber“ ist in dem mehrbändigen Werk nicht viel zu finden, da die meisten SS-Generale zwischen 1930 und 33 dieser beigetreten sind.


    Lediglich Riege habe ich als Bewerber ausfindig machen können. Aber ich habe die beiden Bände nur quergelesen.


    Alles in allem sehr interessant das Thema.


    Liebe Grüße an alle Mitlesenden,


    Mic

  • Hallo Mic,


    vielen Dank für die interessanten Informationen. Ich besitze diese Bücher leider nicht, von daher kann ich dir da nicht weiter helfen.


    Was du aber bedenken solltest ist, dass der Parteieintritt mit dem tatsächlichen Aufnahmeantrag übereinstimmt. Ob das einen Zusammenhang mit der Anwärterschaft hat kann ich leider ebenfalls nicht beurteilen. Da müssten dir andere User helfen.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,


    zur Zeit lese ich mich durch diverse Quellen durch. Was den Eintritt in NSDAP, SA, SS, HJ, NSKK oder NSFK betrifft: "Eintrittstag" war immer der Tag, an dem der AV-Schein (Annahme- und Verpflichtungsschein) abgegeben wurde, mit einer handschriftlichen Bitte um Annahme. Parteianwärter (den Status gab es erst ab 1. Mai 37) waren mit Abgabe des AV-Scheins vorläufige Mitglieder der NSDAP, die berechtigt waren, dass Parteiabzeichen am Zivilanzug zu tragen. Sie hatten alle Pflichten eines ordentlichen Mitglieds, sofern sie den Mitgliedsbeitrag zahlten. Die NSDAP-Anwärterschaft erlosch mit dem Erhalt der Mitgliedskarte, die man sich gegen Unterschrift bei der Ortsgruppe abholen musste. Bei den "Kampforganisationen" war es ähnlich gehandhabt. SS-Bewerber mussten zudem die Rassemusterung ("Mula") des Rasseamtes der SS/NSDAP und eine Überprüfung durch das RuSHA durchlaufen, die SA- und HJ-, aber auch NSKK- und NSFK-Mitgliedern erspart blieb.


    Lieben Gruß

    Michael

  • Hallo Michael,


    das ist ja interessant! Herzlichen Dank für diese Informationen.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Nachtrag:


    Zudem habe ich im folgenden Buch noch einige verwertbare Fußnoten bzw Hinweise gefunden:


    SS-intern war der Dienst in den TV freilich als Wehrdienst anerkannt; so galt die für die endgültige Aufnahme in die SS vorgeschriebene Ableistung des Wehrdienstes als erfüllt, wenn die Bewerber «mindestens 1 Jahr den Verfügungstruppen, den SS-Führerschulen Tölz oder Braunschweig oder den SS-Totenkopfverbänden angehört haben». (Der RF-SS vom 7.8.1936 betr. Anerkennung als SS-Mann. – BA: Slg. Schum. / v. 432, Bd. 2).


    eine für alle Bereiche der SS gleiche Eingangsphase abgestufter Ordenszugehörigkeit vorgesehen war: in einem stark ritualisierten, mit sportlicher und disziplinärer Bewährung verbundenen Aufnahmeverfahren avancierte der Bewerber während eines Zeitraumes von insgesamt drei Jahren vom Staffel-Bewerber zum Staffel-Jungmann, vom Staffel-Jungmann zum Staffel-Anwärter, vom Staffel-Anwärter zum Staffel-Mann und vom Staffel-Mann schliesslich zum vollwertigen SS-Mann.


    Quelle: Hitlers Politische Soldaten - Die Waffen-SS von B. Wegner


    Gruß

    Michael

  • Hallo Antje, hallo Michael,


    seit mir gegrüßt!


    Michael: Die Ordensgesetze und Wegners Buch mit den dortigen Aussagen kenne ich, da auch mir beide vorliegen. Die gehen in der Tat, wie Höhne in "Orden unter dem Totenkopf" in die richtige Richtung. NUR: Die "Rangstufen" Staffel-Jungmann und Staffel-Vollanwärter hat es nicht in der SS, und dies zu keiner Zeit (!), gegeben! Die Aussagen beruhen auf einer SS-internen Führertagung, wo Himmler den Aufstieg des SS-Mannes beschrieb.


    Die meisten Quellen (Wegner, Höhne, aber auch Alquen) geben an, dass der Eintritt in die SS mit dem vollendeten 18. Lebensjahr begänne. Auch eine Aussage, die auf Himmlers Aufführungen bei dieser Tagung fußt. Fakt ist, dass alle ehemaligen Angehörigen der Allgemeinen- und der Waffen-SS, die ich befragt habe, im Alter von 17 und 17 ½ Jahren in beide Organisationen eingetreten waren. Auch mein Großvater.


    Vollendetes 18. Lebensjahr war wahrscheinlich angestrebt. Aber es ist auffallend, dass bereits die Leibstandarte und die Verfügungstruppe sowie die Totenkopfverbände bis zum 17. August 1938 Jugendliche ab 17 eingestellt haben. Ab dem 17. August galt für die SS-TV, dass nur noch "Gediente" (also Männer, die bereits den Dienst im RAD und in der Wehrmacht abgeleistet hatten) aufgenommen werden durften. Damit stieg dort das Mindestalter auf 25 Jahren an.


    Weiterer Fakt ist, dass die Allgemeine- und die Waffen-SS sowie die Polizei ab 1942 gemeinsam Freiwillige ausgehoben haben: Interessierte konnten auf dem Meldezettel angeben, ob sie a.) den SS-Verfügungstruppen einschließlich LAH mit 4 ½ jähriger Dienstzeitverpflichtung, b.) den SS-Totenkopfstandarten mit 12jähriger Dienstzeitverpflichtung, c.) der Polizei oder c.) der Allgemeinen-SS (ohne Dienstzeitverpflichtung) beitreten wollten. Mindestbedingung: 17-22 Jahre und mind. 170 cm bei der SS-VT, bei der SS-TV Jahrgang 1921/22 und Mindestgröße von 168 cm und Deutsche Polizei (Schutz- und Ordnungspolizei, Sicherheitspolizei einschließlich Gestapo) Ungediente der Jahrgänge 1905-1912. Quelle:

    Quelle: http://www.lha-rlp.de/index.php?id=191


    Bereits am 25. September 1939 verkündete der Landrat von Kusel in einem internem Schreiben, dass sich Freiwillige zwischen 17 und 20 Jahren zur SS-TV melden könnten. Quellen: https://www.landeshauptarchiv.…H_38_Nr._1441_01_1_01.jpg, https://www.landeshauptarchiv.…H_38_Nr._1441_01_1_01.jpg


    Mir liegt der Tagebucheintrag A/9434 Himmlers vom 9. November 1935 (teilweise?) vor, in dem der Reichsheini die Rangstufen und den Dienstgrad des SS-Anwärters definiert. Kann es sein, dass er in diesem Eintrag (oder im vorhergehenden bzw. dem nachfolgenden Eintrag) auch die Stellung des SS-Bewerbers (mit allen Vorraussetzungen, Angabe der Dauer uws.) definiert hat?!?


    Liebe Grüße

    Michael

  • Hallo Michael,


    erstmal vielem Dank für die ausführliche Rückmeldung. Wie ich sehe, hast du dich mit diesem Thema bereits intensiv beschäftigt.

    Kann es sein, dass er in diesem Eintrag (oder im vorhergehenden bzw. dem nachfolgenden Eintrag) auch die Stellung des SS-Bewerbers (mit allen Vorraussetzungen, Angabe der Dauer uws.) definiert hat?!?

    das wäre natürlich eine Möglichkeit, die ich aber im Moment auch nicht belegen könnte. Ich habe in den letzten Jahren aber immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die gesuchten Inhalte (z.B. bei Nara) nicht an der Stelle waren wo man sie eigentlich vermutet hat. Kannst du mir bitte mal sagen, welches Rollenmaterial du bereits gesichtet hast?


    Gruß

    Michael