Dolmetscherschule der Waffen-SS

  • Guten Tag zusammen,


    Hier einige Beiträge zum Thema SS- Dolmetscher.

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia



    339. Meldung von Unterführer und Männer mit guten Sprachkenntnissen zur Dolmetscher-Ausbildung


    Die Ausbildungs-Ersatzeinheiten und Schulen melden dem SS-Führungshauptamt, Abteilung Id (IV), bis zum 15.7.1944 Unterführer und Männer mit guten Sprachkenntnissen unter Angabe von Dienstgrad, Name, Vorname, Geburtsdatum und Sprache.


    Bei entsprechender Eignung erfolgt Versetzung zur Dolmetscher Ausbildung und Ersatz-Kompanie der Waffen-SS , Oranienburg , zur Ausbildung als Dolmetscher.


    Führerbewerber, Lehrgangsteilnehmer und in ihren jetzigen Dienststellungen nicht entbehrlichen Unterführer und Männer sind nicht zu melden. Desgleichen sind Meldungen von Analphabeten und offensichtlich geistig Zurückgebliebenen zu unterlassen.


    Die Meldung ist mit größter Sorgfalt zu erstellen. Fehlanzeige ist erforderlich.


    SS-Führungshauptamt/Id



    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.07.1944

    Quelle: germandocsinrussia


    383. Erfassung, Ausbildung und Verwendung von SS-Dolmetschern.


    1. Die Ausbildung von SS-Angehörigen zu SS-Dolmetschern, und zwar nicht nur in Feindsprachen (Ic-Dolmetscher), sondern auch in den Sprachen der Verbündeten (Ausbildungs Dolmetscher), gewinnt für die Waffen-SS immer mehr an Bedeutung und wird zur Führungsaufgabe.


    2. Der bisherige Weg der Nachwuchserfassung führte zu keinem befriedigem Ergebnis. Es ist erforderlich, dass die Truppe selbst geeignete Führer (Ic-Laufbahn), Unterführer und Männer zur Dolmetscherausbildung kommandiert. Der Wunsch des einzelnen, der meist seine Truppenlaufbahn durch eine Dolmetschertätigkeit verbaut sieht, darf jedoch keine ausschlaggebende Rolle spielen.


    Es muss erkannt werden, dass

    a) die Ablegung einer Dolmetscherprüfung eine geistige Leistung darstellt, die zumindest normale Intelligenz voraussetzt;


    b) es eine Vergünstigung bedeutet, wenn einem SS-Angehörigen Gelegenheit geboten wird, eine Dolmetscherprüfung abzulegen, die ihm im späteren Leben nur Vorteile bringen kann.


    3. Auch Unterführeranwärter und Unterführer können zur Ausbildung gemeldet werden. Es ist jedoch anzustreben, die Dolmetscherausbildung im Anschluss an den Besuch der Unterführerschule zu beginnen. Die Einberufung von Lehrlingsteilnehmern der SS-Unterführerschulen zur Dolmetscherausbildung erfolgt erst nach Abschluss des Lehrganges.


    4. Führerbewerber sind noch nicht für die Dolmetscherausbildung vorgesehen, da sie so schnell wie möglich soweit gefördert werden sollen, dass sie die Junkerschule oder einen Kriegsreserve-Junkerlehrgang besuchen können.


    Dagegen sind Standartenoberjunker und Führer zur Dolmetscherausbildung zu erfassen und zu melden.


    5. Bei der Dolmetscher-Ausbildungs und Ersatz-Kompanie der Waffen-SS, Oranienburg, werden laufend für Feld- und Ersatztruppe Lehrgänge in folgenden Sprachen durchgeführt:


    a) Gruppe West:

    - Dänisch

    - Englisch

    - Italienisch

    - Portugiesisch

    - Spanisch

    b) Gruppe Ost

    - Estnisch

    - Finnisch

    - Kroatisch

    - Lettisch

    - Litauisch

    - Polnisch

    - Rumänisch

    - Russisch

    - Slowakisch

    - Tschechisch

    - Ungarisch

    - Ukrainisch


    Lehrgänge in anderen Sprachen werden bei Bedarf vermittelt oder eingerichtet.


    6. Bei Anforderung von Dolmetschern ist jeweils die genaue Bezeichnung der auszuübenden Dolmetschertätigkeit erforderlich. Folgende Richtlinien sind zu beachten:


    a) Ausbildungsdolmetscher:

    aa) für Grundausbildung in fremdvölkischen Einheiten;
    bb) für Unterführerausbildung in fremdvölkischen Einheiten;
    cc)

    für Führerausbildung (Vorbereitungs-, Umschulungs-, Waffen- usw. Lehrgänge) in fremdvölkischen Einheiten.

    Angabe der Waffengattung (möglichst auch Waffenarten), in denen die Dolmetscher die Ausbildung vermitteln oder selbst ausbilden sollen, ist erforderlich.


    Ic- und Stabsdolmetscher:

    aa) für Generalkommandos;
    bb) für Divisionskommandos;
    cc) für Regimentsstäbe.

    Diese Dolmetscher werden, soweit es die sprachliche Ausbildung zulässt, mit einschlägigen Ic- Unterlagen vertraut gemacht, besonders in der Vernehmungstechnik geschult (praktische Tätigkeit in Kriegsgefangenenlagern) und erhalten Unterweisung über die entsprechenden Kriegsgliederungen.


    c) Übersetzer:

    Nähere Angabe, ob hauptsächlich in der Fremdsprache oder ins Deutsche zu übersetzen ist, ist unbedingt erforderlich.


    d) Sonstige Dolmetschertätigkeit:

    aa) für Schreibstubendienst;
    bb) für Verwendung in Funktionsstellung;
    cc) für Feldgendarmerie-Dienst



    7. Beurteilungen.

    Die von der Dolmetscher-Ausbildungs und Ersatz-Kompanie der Waffen-SS Oranienburg, eingesetzten Dolmetscher( Versetzte und Kommandierte) sind über Haltung und gezeigte Leistungen zu beurteilen:

    a) nach Abschluss eines Einsatzes;

    b) halbjährlich ( erstmalig zum 1.9.1944).

    Die Beurteilungen sind an SS-Führungshauptamt, Id (IV), zu richten.


    8. Dolmetscher- Erfahrungsberichte.

    Die Verfügung SS-Führungshauptamt, Amt II, Dolmetscherwesen - Az. : 34x, Tgb.Nr. 2892/10.43, vom 1.11.1943 (Vorlage von Erfahrungsberichten) - ist nicht allen Truppenteilen zugegangen.


    Inhalt wird daher nachstehend wiederholt.

    Die bei der Einheit befindlichen Dolmetscher reichen dem SS-Führungshauptamt, Amt II Dolmetscherwesen, vierteljährlich, erstmalig zum 1.2.1944, Erfahrungsberichte auf dem Dienstwege ein.


    Gegenstand der Berichte ist:

    1.

    Mitteilungen neuer wichtiger Sprachformen und Begriffe der militärischen
    Fachsprache;
    2. Gefangenenwesen und Gefangenenvernehmung;
    3. Übersetzer- Arbeiten;
    4. Sonstiger Einsatz;
    5. Festgestellte Lücken in der eigenen Ausbildung;
    6.

    Vorschläge zur Ausbildungsarbeit in der Dolmetscher-Ausbildungs
    und Ersatz-Kompanie der Waffen-SS, Oranienburg;
    7. Sonstige Mitteilungen.


    Zusatz Id.

    Vorlage hat durch die Dienststelle, nicht durch den Dolmetscher zu erfolgen.


    Die Berichte müssen bei Kommando-Behörden mindestens von den 1. Generalstabsoffizieren, bei allen übrigen Truppenteilen von den Kommandeuren usw. gezeichnet sein.


    Die Erfahrungsberichte sind nicht mehr an Amt II, sondern an Id (IV) einzureichen.


    9. Meldung von Anwärtern.

    Sprachbegabte und sprachlich gut veranlagte Führer, Unterführer und Männer mit guten Schulkenntnissen oder guten, im Ausland erworbenen Kenntnissen sind bis zum 1.8.1944 an SS- Führungshauptamt, Id (IV), zur Dolmetscherausbildung zu melden.


    Die Erfassung und Meldung geeigneter Standartenoberjunker aus den Lehrgängen an den SS-Junkerschulen und SS-Waffenschulen erfolgt gemäß Zusatzbefehl des SS-Führungshauptamtes, Amt XI.


    Dabei ist unbedingt abzusehen von Männern, die nur über eine sehr geringe Allgemeinbildung oder nur über mündliche Sprachkenntnisse verfügen.


    Die von Feldtruppenteilen gemeldeten SS-Angehörigen werden nach Ausbildung diesen wieder zur Verfügung gestellt.


    Besonderer Bedarf besteht zur Zeit in den Sprachen Ukrainisch, Italienisch, Englisch, Russisch, Estnisch und Lettisch (Reihenfolge der Dringlichkeit), sowie an für Funkaufklärung geeigneten Nachrichten-Dolmetschern (nachrichtentechnische Kenntnisse Voraussetzung).


    Einberufung zu den Lehrgängen erfolgt zeitgerecht.


    SS-Führungshauptamt/Id



    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo nochmal,


    Habe da noch zwei Beiträge zu diesem Thema gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    468. Dolmetscher-Zusatzausbildung von Standarten-Oberjunkern.


    Auf die Verfügung SS-Führungshauptamt/Amt XI (2) Aktenzeichen 34x vom 22.7.1944 wird hingewiesen. Veröffentlichung im Verordnungsblatt der Waffen-SS erfolgt nicht.


    469. Erfassung, Ausbildung und Verwendung von SS-Dolmetschern.

    Hier: 1. Nachtrag.


    Die Ziffer 838 im Verordnungsblatt der Waffen-SS 5. Jahrgang Nr.14 vom 15.7.1944 ist wie folgt zu ergänzen:


    Füge in Ziffer 5, a) Gruppe West ein:

    - Französisch

    - Flämisch

    - Niederländisch


    SS-Führungshauptamt/ Id


    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo,


    Dann gibt es noch etwas zur Abstellung von Dolmetschern.

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    534. Abstellung von Dolmetschern durch die Dolmetscherschule der Waffen-SS.


    Die unpünktliche Rückkehr der als Dolmetscher kommandierten Angehörigen der Dolmetscherschule der Waffen-SS, Oranienburg, nach Ablauf ihrer Kommandierung gibt Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, dass


    1. bei zeitlich begrenzter Abstellung von Dolmetschern durch die Dolmetscherschule der Waffen-SS, Oranienburg, diese mit Ablauf der Kommandierung zeitgerecht zur Dolmetscherschule zurück in Marsch zu setzen sind;


    2. bei weiterer Benötigung der Dolmetscher über die Kommandierungszeit hinaus, 14 Tage vor Ablauf der Kommandierung ein entsprechender Antrag auf Verlängerung an SS-Führungshauptamt/Id (IV) zu richten ist;


    3. Gründe, die eine zeitgerechte Inmarschsetzung zur Dolmetscherschule nicht möglich machen (z.B. Krankheit) an SS-Führungshauptamt/Id (IV) zu melden sind.


    SS-Führungshauptamt/Id


    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia



    194. Besondere Kennzeichen der Dolmetscher.


    Für die Dolmetscher der im Einsatz befindlichen Truppenteile der Waffen-SS wird zur äußerlichen Kennzeichnung eine am linken Oberarm zu tragende rosa Armbinde mit schwarzem Aufdruck "Dolmetscher" eingeführt.


    Die Truppenteile ermitteln ihren Bedarf und melden ihn an das SS-Führungshauptamt.


    Kommandoamt der Waffen-SS/Ia



    Gruß


    Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. März 1944

    Quelle: germandocsinrussia



    109. Ergänzung zu den "Laufbahnbestimmungen für Führer und Unterführer der Waffen-SS für die Dauer des Krieges ", Ziffer 102: "Dolmetscherzusatzausbildung für SS-Führer".


    Jeder Führeranwärter - aktiv als auch Reservist - kann nach Verlassen der SS-Junkerschule bzw. Waffenschule zusätzlich eine Ausbildung zum Dolmetscher an der Dolmetscherschule der Waffen-SS erhalten.


    Bedingungen hierfür sind:

    a) für Aktive

    mindestens Grundkenntnisse (gute Schulkenntnisse) in einer Fremdsprache;

    b) für Reservisten

    sehr gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift in mindestens einer Fremdsprache.


    Dauer der Ausbildung

    a) für Aktive 6 Monate

    b) für Reservisten 4 Monate


    Diese Zusatzausbildung für Führer bringt den Vorteil mit sich, dass die betreffenden Führer eine vielseitigere Verwendung im Truppendienst erhalten können, insbesondere in solchen Stellen, die an das Beherrschen einer Fremdsprache gebunden sind.


    Sofern körperliche Mängel oder Versehrtheit Reserveführerbewerbern die militärische Ausbildung nach Ziffer 64/65 nicht möglich machen, ist Verwendung als Fachführer im Dolmetscherdienst bei Erreichung des Scheines II der Dolmetscherprüfung möglich.


    SS-Führungshauptamt/Amt II/IV



    Herzliche Grüße


    Marga