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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
Besondere Anordnungen an den Befehlshaber in Serbien, vom 30.09.1941
Besondere Anordnungen für die Versorgung
Selbstverpflegung:
Es ist festgestellt worden, dass Führer von Einheiten, bzw. Dienststellenleiter Angehörigen ihrer Einheit oder Dienststelle die Genehmigung zur Selbstverpflegung erteilt haben, wenn es diesen nicht möglich war, am gemeinsamen Frühstück oder Abendessen teilzunehmen. Diese Verfahren ist unzulässig. Nach den Richtlinien des OKH darf die Genehmigung zur Selbstverpflegung nur erteilt werden, wenn es den Betreffenden nicht möglich ist, an einer Hauptmahlzeit, d.h. Mittagessen, teilzunehmen. Andernfalls sind nur Teile des Verpflegungsgeldes auszuzahlen.
Die erteilten Genehmigungen zur Selbstverpflegung sind daraufhin nochmals zu überprüfen und etwa unrechtmäßig ausgesprochene Genehmigungen wieder zurückzuziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Entscheidungen über Anträge auf Selbstverpflegung der strengste Maßstab anzulegen ist.
Ferner haben Selbstverpfleger in Einzelfällen Kochgemeinschaften gebildet und zur Zubereitung der Verpflegung aus ihrem Selbstverpflegungsgeld Köche oder Kochfrauen angestellt. Dieses Verfahren ist nicht statthaft. Wo die Möglichkeit gemeinsamen Kochens besteht, ist Magazinverpflegung zu empfangen. Das Kochpersonal kann dann aus Kap. VIII E 230 bezahlt werden.
Gruß Marga