Guten Tag zusammen,
Zu diesem Thema habe ich auch ein paar Einträge im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. November 1940 gefunden.
Abschrift und Bearbeitung.
Quelle: germandocsinrussia
356. Portionssätze für Brot.
Die festgesetzten Portionssätze für Brot werden nur in den wenigsten Fällen in voller Höhe abgehoben und im vollen Umfang der menschlichen Ernährung zugeführt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Portionssätze für Brot Höchstsätze darstellen, die keineswegs überschritten werden dürfen.
Um jedoch in Ausnahmefällen zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden einen höheren Brotbedarf vereinzelt zu befriedigen, werden die Führer der Einheiten ermächtigt, auf Grund truppenärztlicher Gutachten für Tage überdurchschnittlicher körperlicher Beanspruchung für einzelne Angehörige oder für die gesamte Einheit, oder auch für noch im Entwicklungsalter stehende Truppenangehörige, die besonderer Kräftigung bedürfen, die Brotportion vorübergehend um bis zu 100 g zu erhöhen.
Gruß Marga