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Abschrift und Bearbeitung aus einem Verordnungsblatt vom 26. Juni 1936
Quelle: germandocsinrussia
399. Festeingebaute Kartoffelspülbecken aus Beton für Truppenküchen
(Oberkommando des Heeres vom 13.06.1936 Az. 63 o 12 V 2 IV c)
Die unbedingte Notwendigkeit, anstelle von Holzbottichen Betonbecken zum Kartoffelspülen einzuführen, kann nicht anerkannt werden, da die nach GG II 34 lfd. Nr. 99 für die Truppenküchen zuständigen Zober (=Holzbottiche) mit etwa 60 l Inhalt sich auch zum Kartoffelwaschen eignen, wenn sie seitlich unten ein verschließbares Spundloch als Wasserablauf und eine zweckmäßige Form haben. Gefüllt werden die Bottiche im Kartoffelschälraum durch den für die Küche zustehenden Wasserschlauch aus dem Wasserzapfhahn (mit Schlauchverschraubung)
Gruß Marga