Lebensmittelversorgung in der Wehrmacht

  • Guten Abend zusammen,



    Hier zwei Beiträge über die Ausgabe von Schokolade an Luftwaffeneinheiten.


    Quelle: Nara T-312 R-1397


    Beitrag 1


    A.H.Qu., den 25.2.1941

    Armeeintendant 6

    C II Az.:62 b/Lw Nr.257/41 geh.


    Betrifft: Ausgabe von Schokolade an Luftwaffeneinheiten.


    Geheim !


    An Luftgaukommando Westfrankreich - Verwaltung - Luftflottenkommando 3 - Luftflottenintendant - nachrichtl. :


    Armeeintendant 7, 9, 16.



    Bisher wurde im Armeebereich an Luftwaffeneinheiten Schokolade außer als Fliegersonderverpflegung in folgendem Umfang ausgegeben:


    An das fliegende Personal täglich 100 g ,


    im übrigen zweimal je Woche 100 g .


    Die Möglichkeit hierzu bestand, da die Armee in der Lage war aus erbeuteten Rohstoffen und eigenen Schokoladenfabriken Schokolade in diesem Umfange ohne stärkere Inanspruchnahme des Nachschubs herzustellen. Mit Rücksicht darauf, dass diese Voraussetzungen nunmehr weggefallen sind, und es daher notwendig ist, die Schokoladenbestände zu strecken, soll in Anpassung an die Verhältnisse bei der 9. und 16. Armee die Ausgabe von Schokolade an Luftwaffeneinheiten beschränkt werden auf das fliegende Personal, soweit diesem Schokolade als Fliegersonderverpflegung zusteht. (Vgl. Verpflegungsanordnungen der Luftwaffe vom 8. Juli 1940 Nr. 1 Ziffer 41 IV). Auf diese Weise wird wie auf anderen Gebieten auch auf dem der Schokoladenversorgung eine Ausgleichung an die Bestimmungen für das Heer herbeigeführt, das nur bei Kampfhandlungen Schokolade enthält.


    Ich habe daher an die Verpflegungs-Lager der Armee die Anweisung erteilt, mit Wirkung vom 10.3.41 Schokolade an Einheiten der Luftwaffe nur noch als Fliegersonderverpflegung auszugeben im Rahmen der Verpflegungsanordnungen der Luftwaffe vom 8. Juli 1940 Nr. 1 Ziffer 41 IV.


    Ich bitte, sämtliche unterstellten Luftwaffeneinheiten hiervon zu verständigen.


    Hase




  • Bericht 2


    Quelle: Nara T-312 R-1397


    A.H.Qu. : den 25.2.1941

    Armeeintendant 6

    C II Az.: 62 b/Lw


    Betrifft: Ausgabe von Schokolade an Luftwaffeneinheiten.


    Bezug: Armeeintendant 6 C II 62 b Lw vom 31.10.40


    An

    alle Korpsintendanten,

    alle Div.-Intendanten mit 1 Nebenabdruck,

    A.V.A. 540 mit 1 Nebenabdruck


    Zur Streckung der Bestände an Schokolade ist mit Wirkung vom 10.3.1941 an Einheiten der Luftwaffe Schokolade nur noch als Fliegersonderverpflegung auszugeben im Rahmen der Verpflegungsanordnungen der Luftwaffe vom 8. Juli 1940 Nr. 1 Ziffer 41 IV.


    Portionssätze: 50 g Schokakola oder andere, möglichst bittere Schokolade; vgl. Ziffer 3b a.a.O.


    Die Verantwortung für die Richtigkeit der Stärken, die Berechtigung der Einheiten zum Empfang und die Berechtigung auf die beanspruchten Portionsarten tragen die empfangenden Einheiten (Verpfl. - Anordnungen der Luftwaffe vom 10.2.41 Nr. 6 Ziffer 29 Abschnitt B IV).


    Das Luftgaukommando Westfrankreich und das Luftflottenkommando 3 wurden gebeten, die unterstellten Luftwaffeneinheiten von dieser Anordnung zu verständigen.


    ——————





    Gruß Marga

  • Guten Abend,


    und noch ein paar Tipps für den Feldkoch,


    Quelle: Nara T-312 R-1397


    Anlage 3 zu A.1 6/C II/1 vom 18.2.1940



    Praktische Winke für den Feldkoch


    1. Anstelle oder neben der Feldküche sind ortsfeste Kocheinrichtungen zur Speisenbereitung auszunutzen. Dadurch wird Braten und Rösten und geteiltes Kochen ermöglicht.


    2. Waschkessel gesäubert als Kochkessel benutzen oder kleineren Kessel (Topf) in Waschkessel stellen, Zwischenraum mit Wasser ausfüllen. Dadurch Anbrennen unmöglich, da das Wasser wie eine Kochbadflüssigkeit wirkt.


    3. Steinöfen anlegen, darauf braten und rösten.


    4. Röst- und Bratvorrichtungen aus Kuchenblech oder sonstigem Blech herstellen (rechteckige Pfannen).


    5. Fetttopf anlegen. Zu fettes Fleisch zum Teil entfetten, mit gerösteten Zwiebeln ausbraten, als besonderen Brotaufstrich ausgeben. Abschöpffette sorgsam sammeln und wieder zum Braten oder Rösten verwenden.


    6. Behelfsmäßige Dämpfvorrichtung für die Feldküche selbst herstellen durch Einlage von gelochten Blechen aus Marmeladeneimern usw., die auf Steinen oder Konservendosen in den Kessel gelegt werden.


    7. 1 — 2 Mengmulden aus Brettern selbst herstellen. Zur Bereitung von Salaten, Klopsen usw. äußerst wichtig.


    8. Luftigen Keller durch Erdaushub anlegen.


    9. Fleisch und Wurst stets luftzugänglich aufhängen. Niemals aufeinanderlegen. Sogenannte „angelaufene“ Stellen, besonders am Frischfleisch, mit Essigwasser abwaschen. Wenn das Fleisch länger gehalten werden soll in Essigwasser legen.


    10. Fleisch möglichst portionieren.


    11. Reste aus der Feldküche am nächsten Tag verwenden. Aus größeren Resten zusätzliche Suppe anrichten. Fleischwolf ausnützen und Reste damit zerkleinern und diese anrösten und dadurch geschmacklich verbessern.


    12. Durch ständig wechselndes Würzen Abwechslung in den Geschmack bringen. Gute Würzen geben besonders zerkleinertes und gebratenes Fleisch, Fett, Speck oder geröstetes Mehl und Brot.


    13. Nicht zu suppig kochen.


    14. Fruchtsäfte zu Puddings usw. aus Marmelade unter Zugabe kleiner Mengen Rum herstellen.


    15. Garzeiten (siehe Merkblatt für den Feldkoch) genau beachten.


    16. Zerfallen von Kartoffeln durch Verwendung von geringen Mengen Essig verhindern.


    17. Drahtnetze beim Kochen von Teigwaren verwenden. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, die abgekochten Nudeln dem Kessel zu entnehmen und erst kurz vor der Essenausgabe wieder darin zu erwärmen und so ein Verkochen zu verhindern.


    18. Nährhefe, Hefeextrakt und Soja richtig anwenden, siehe Feldkochbuch.


    19. Im Sommer, besonders wenn die Truppe Marschleistungen hat oder im Gefecht liegt, Erfrischungen bereithalten. Essigwasser leicht gesüßt ist ein ausgezeichnetes Erfrischungsgetränk.


    20. Immer wieder das Feldkochbuch und das Merkblatt für den Feldkoch zu Rate ziehen.




    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    56. Infanterie-Division

    Abt. Ib

    Ortsunterkunft, 08.06.1943


    Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 81


    Gemüseanbau:


    Aus dem Gemüseanbau der Truppe müssen 30 - 40 Tagessätze Frischgemüse für die laufende Verpflegung gewonnen werden. Der Anlage und Pflege der Gemüsegärten kommt daher besondere Bedeutung zu. Folgende Punkte sind zu beachten:


    1) Anlage der Gärten:

    Die Gärten sind an windgeschützten Stellen anzulegen, scharfer Wind entzieht den Pflanzen viel Feuchtigkeit.


    2) Aussaat:

    Fast durchweg ist zu dicht ausgesät worden. Die Pflanzen, besonders Wurzelgemüse, stehen zu eng und können sich nicht entwickeln. Vermischen des Saatgutes mit Sand, notfalls nachträglich verziehen.


    Vielfach ist auch zu tief ausgesät worden. Die Saat kommt nicht durch oder geht unverhältnismäßig spät auf.


    3) Auspflanzen:

    Die Pflanzen müssen stets angegossen werden (auch bei Regen!), damit die Erde an die Wurzel angespült wird. Fast durchweg ist zu eng gepflanzt worden. Folgende Pflanzweiten sind angemessen:

    • Salat, Kohlrabi - 30 x 30 cm
    • Kohlrüben, Wirsing - 40 x 50 cm
    • Weißkohl, Rothohl - 50 x 60 cm
    • Rosenkohl - 60 x 60 cm
    • Grünkohl - 40 x 40 cm
    • Tomaten - 60 x 80 cm (feste Stöcke, 1,20 m hoch, z.anbinden!).
    • Porree, Zwiebeln - 20 x 20 cm.

    4) Pflege der Gärten:

    Der Boden neigt zur Verkrustung. Die Pflanzen leiden an Sauerstoffmangel und werden gelb. Fleißiges Hacken führt der Pflanze genügend Luft zu und verhindert Austrocknen des Bodens.


    5) Schädlingsbekämpfung:

    Gegen Glanzkäfer hilft Abbrennen von Pferdemist zwischen den Beeten und Streuen von Holzasche. Erdflöhe müssen aufgejagt werden. Der Erdfloh kann hintereinander 3 - 4mal springen, dann reißen die Sprungmuskeln und der Floh verendet. Hierzu Beete 5 - 6mal hintereinander mit Wedeln (Drillichjacke) in beiden Richtungen überstreichen, nach einigen Tagen wiederholen.


    Quelle: Germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    die Sache mit den Erdflöhen war mir so nicht bekannt, Wieder was dazu gelernt. Ansonsten denke ich mal, war die Gärtnerei was für die Etappe. An der HKL blieb für so etwas wohl kaum Zeit.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    23.10.1940


    Portionssätze für Fischkonserven


    Die für Fischkonserven verwendeten Dosen - besonders aus der Einfuhr - haben einen unterschiedlichen Inhalt; deshalb musste in Anlage 1 E. Verpfl. V. und Beiheft zur Sch. B. V. der Portionssatz für Fischvollkonserven auf 100 - 150 g, für Ölsardinen auf 150 - 200 g festgesetzt werden.


    Diese Begrenzungen müssen auch bei der Verausgabung eingehalten werden, so dass es notwendig ist - wie auch bei Fleisch und Wurstkonserven zur Abendkost - die Dosen entsprechend ihrem Inhaltsgewicht gegebenenfalls für mehrere Personen auszugeben.


    Es erhalten z. B. bei Fischvollkonserven:

    • 8 Mann 1 Dose mit 330 g Inhalt (8 Portionen)
    • 2 Mann 1 Dose mit 270 g Inhalt (-2 Portionen)
    • 2 Mann 3 Dosen zu 90 g usw.

    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Verbrauch von Hackfleisch


    Es liegt Veranlassung vor, darauf hin zuweisen, dass es verboten ist, in den Marineküchen rohes Fleisch (Hackfleisch) an die Soldaten auszugeben.


    Ferner ist zu beachten, dass Hackfleisch für Gerichte aus Hackfleisch nicht von privaten Schlachtereien bezogen werden darf, sondern längstens 3 Stunden vor der Verwendung in der eigenen Küche herzustellen ist.


    (AMA/C. Ic. B. Nr. 23 864 v. 17.09.1940)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Abend,


    hier ein Bericht zum Speisesalzbedarf der Wehrmacht vom 04.02.1936


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    88. Salzbedarf


    Die Wehrkreisverwaltung erinnert an die zum 25.01. jeden Jahres vorzulegende Anmeldung des Salzbedarfs für 1936 an das zuständige Heeresverpflegungsamt bzw. die Heeresstandortverwaltung. Es liegt im Interesse der Truppen, ihren Speisesalzbedarf gegen Bezahlung aus Magazinbeständen zu entnehmen, da sie hierdurch das Salz zu niedrigeren Preisen erhalten als vom Handel.


    An Salzsorten werden geliefert:


    a) Mahlung - 00 (feinste)

    b) Mahlung - 0 (fein)

    c) Mahlung - I (mittelfein)

    d) Mahlung - II (grob)


    e) Tafelsalz - (Sichtersalz)


    f) Viehsalz


    Um beschleunigte Anmeldung des Salzbedarfs an das zuständige Heeresverpflegungsamt bzw. die Heeresstandortverwaltung wird ersucht.


    Die Heeresverpflegungsämter bzw. Heeresstandortverwaltungen legen unter Berücksichtigung des eigenen Bedarfs die Gesamtbestellung sofort (in Zukunft zum 05.02. jeden Jahres) der Wehrkreisverwaltung vor.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    hier etwas über die Hygienebestimmungen in Truppenküchen vom 17.04.1936

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    282. Hygiene der Truppenküchen


    Die bevorstehende warme Jahreszeit fordert besondere Überwachung des Küchenbetriebes durch Truppe, Truppenarzt und Verwaltung. Im einzelnen ist auf folgende Punkte besonders Wert zu legen:


    1. Fleischhackklötze sind nach Gebrauch mit Ziehmesser abzuziehen, sodass ihre Oberfläche glatt und die Holzmaser klar erkenntlich ist.


    2. Das zubereitete Fleisch ist auf dem zuständigen Fleischbrett, nicht auf der Tischplatte, zu zerteilen. Das Fleischbrett ist wie der Hackklotz zu pflegen.


    3. Verboten ist die Aufbewahrung von Fleisch in den Truppenküchen und deren Voratsräumen von einem Tage zum anderen. Fleischlieferungen für den Sonntag dürfen erst am Sonntagmorgen vom Küchenpersonal aus der Hand des Fleischers empfangen werden. Vertragsfleischer, welche diese Bedingungen nicht erfüllen können, sind für die Lieferung ungeeignet. Sämtliche gekochten oder gebratenen Speisen sind am Tage des Verbrauchs zuzubereiten, nicht am Tage vorher, z.B. nicht am Sonnabend für den Sonntag. Das Anbraten des Fleisches am Tage vorher ist dementsprechend verboten.


    Die einzelnen Fleischstücke dürfen nicht zu groß sein. Die Küchenvorstände und zuständigen Sanitäts-Offiziere haben sich davon zu überzeugen, dass die Vertragsfleischer über einwandfreie Kühlräume oder Eiskeller verfügen und diese auch tatsächlich benutzen. Die Truppenärzte haben der Sauberkeit der Vertragsfleischereien, ihrer Werkstätten, Schlachträume, Aufbewahrungsräume sowie der Sauberkeit der Maschinen ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und mindestens einmal im Monat die Fleischereien unangemeldet zu besuchen. Auf die Mitwirkung der zuständigen Veterinäroffiziere wird hingewiesen.


    4. Die Ausgabe von rohem Hackfleisch, sowohl Rind- als auch Schweinefleisch, sowie von Fleischsalat ist in Küchen und Kantinen verboten. Wenn in Truppenküchen Kartoffelsalat zur Ausgabe kommt, so ist darauf zu achten, dass solcher Salat nicht in verzinkten und vernickelten Gefäßen, auch nicht in Nirosta-Kesseln hergestellt werden darf. Ferner darf Kartoffelsalat niemals aufbewahrt werden, er ist sofort nach Fertigstellung auszugeben.


    5. Rohe Milch darf weder in Küchen noch in Kantinen zur Ausgabe oder zum Verkauf kommen. Kantinen dürfen nur pasteurisierte Milch verkaufen, die von der Molkerei in Flaschen abgefüllt ist.


    6. Der Sauberkeit des Küchenpersonals haben die Truppenärzte ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Frauen müssen saubere Arbeitskleidung, Kopftücher oder Hauben tragen, ihre Straßenkleidung gehört nicht in die Arbeitsräume hinein.



    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    eine sehr interessante und weitreichende Verordnung!


    Mir ist nur nicht klar, wie diese in Kriegszeiten angewendet werden sollte, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass das so überall und zu jeder Jahreszeit angewendet werden konnte.

    Ist bekannt ob es diesbezüglich eine entsprechende Bestimmung auch im Kriege gab?


    Gruß

    Horst

  • Hallo,

    mir ergeht es ähnlich wie Horst. In der Heimatgarnison oder von mir aus auch an festen Standorten im Besatzungsgebiet kann ich mir die Durchsetzung dieser VO vorstellen. Allerdings bei der ,,kämpfenden Truppe im Feld i" weniger. Da wird es wohl keine Vertragsfleischer gegeben haben, die über entsprechende Kühlmöglichkeiten verfügten. Gerade auch an der Ostfront. Sicher, es gab Schlächterkompanien, die bestimmt über Kühlräume verfügten. Nur waren die in der Regel frontfern. Wie sollte denn der ,,Küchenbulle" bei entsprechenden Temperaturen kühlen, bevor das Fleisch in die Gulaschkanone kam?

    MfG Wirbelwind

  • Guten Morgen Horst,


    diese Fragen habe ich mir während des Abschreibens auch gestellt. Ich bin auf der Suche nach „mehr“ zu diesem Thema. Da lässt sich sicherlich noch etwas finden.


    Ich denke mal, dass man auf jeden Fall versucht hat sich auch während des Krieges so gut wie möglich an die Hygiene-Vorschriften zu halten. An kranken Soldaten hätte niemand was gehabt.


    Ob man allerdings die Regeln am Ende des Krieges noch so genau genommen hat, wage ich zu bezweifeln. Der Hunger muss bei den meisten zu diesem Zeitpunkt unvorstellbar groß gewesen sein.


    Antje schreibt im Post #89 über den Verbrauch von Hackfleisch in der Marineküche, datiert vom September 1940 . Da galten auf jeden Fall strenge Regeln.


    Wie gut, dass es heute Kühlschränke und Gefrierschränke gibt. Aber es ging auch ohne und man hatte weniger Abfall. Ich kann mich noch gut an die Speisekammer meiner Großeltern erinnern. Vor allem an die Gerüche von Sauerkraut, Schinken und Kräutern .


    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo Allerseits,


    ich habe hier eine Verordnung vom 18.03.1942…


    274. Verzinnung von Fleischwölfen


    Im Hinblick auf die Zinnversorgungslage muss von der bisher üblichen Verzinnung von Fleischwölfen bei künftigen Neubeschaffungen abgesehen werden.


    Fleischwölfe sind daher nur noch in blanker Ausführung zu beschaffen.


    Die Verwendung unverzinnter Fleischwölfe erfordert nach Gebrauch eine sorgsame Reinigung und Trocknung aller mit dem Fleischgut in Berührung kommenden Teile.


    Auf die gewissenhafte Beachtung dieser Behandlungsweise ist durch eine an sichtbarer Stelle anzubringende Behandlungsvorschrift hinzuweisen.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Abend zusammen,


    zwischendurch ein Bericht, der entfernt mit dem eben besprochenem Thema zu tun hat. Immerhin ein Beweis, dass Lebensmittelkontrolle im Januar 1944 noch sehr ernst genommen wurde.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia

    aus einem Brief mit besonderen Anordnungen des H.Qu., vom 18.01.1944


    Kampf dem Verderb; hier: Kartoffelüberwachung


    Mängel und Fehler in der Kartoffellagerung, welche durch die Chefint. d. W.B.O. für die für die Kartoffelüberwachung eingesetzten Landwirtschaftsführer festgestellt wurden, geben Veranlassung nochmals auf folgendes hinzuweisen:


    1. Die Kartoffel muss luftig gelagert werden!


    Die Knolle atmet, es muss folglich auch stets den Kartoffeln durch entsprechende Belüftung genügend sauerstoffreiche Luft zu geführt und verbrauchte Luft abgeleitet werden. Dazu gehört in Kellern das rechtzeitige Öffnen der Fenster und das Einbauen genügender Anzahl von Luftschächten. Bei Mieten sind die Boden- und Firstlüftungen nachzusehen und je nach Temperatur und Wärme zu öffnen bzw. zu schließen.


    2. Die Kartoffel ist kühl zu lagern!


    In den meisten Fällen musste durch Messungen der Temperaturen wahrgenommen werden, dass sich die Wärmegrade oft auf 9 bis 10 ° C beziffern. Die meisten Temperaturen liegen zwischen 3 bis 6 ° C. Sind die Temperaturen zu hoch, bildet sich Kondenswasser, was wiederum die Voraussetzung zur Nassfäule schafft.


    3. Die Kartoffeln sind in dunklen Räumen aufzubewahren!


    Sehr oft ist festzustellen, dass die Kellerfenster nicht verdunkelt sind. Die Folge ist, dass bereits in manchen Kellern ein starkes Auswachsen der Knollen gegeben ist. Es treten hierdurch nicht nur allein Nährstoffverluste auf, sondern es können auch, falls die Keime nicht rechtzeitig von der Knolle vor dem Verzehr abgetrennt werden, durch das in den Keimen enthaltene Gift (das Alkaloid Solanin) gesundheitliche Schäden vorkommen.


    Es wird oft auf Grund dieser häufig gemachten Beanstandungen wiederholt mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Kartoffeln stets überwacht, pfleglich behandelt und laufend sorgfältig durchgelesen werden müssen.


    Versäumnis der Aufsichtspflicht wird bestraft. Es wird darauf hingewiesen, dass in einem Fall ein Einheitsführer mit einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten bestraft wurde, weil er leichtfertig einen großen Teil des Kartoffelbestandes verderben ließ, indem er die erforderlichen Maßnahmen nicht anordnete.




    Gruß Marga

  • Guten Abend,


    hier noch ein Fund aus dem V.Bl. Vom 20. Juli 1937

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    379. Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischer Herkunft in den Truppenküchen durch Truppenveterinäre


    Gemäß der mit Wirkung vom 20.03.1937 in Kraft getretenen neuen Heeresdruckvorschrift 43a, Vorschrift für die Verwaltung von Truppenküchen (Heer) wird der Veterinärdienst in den Truppenküchen sämtlicher Truppenteile und Dienststellen des XI. Artillerie-Regiment mit sofortiger Wirkung einheitlich wie folgt geregelt:


    Zu Heeresdruckvorschrift 43a Nr. 39 (1) a: Frisches und zubereitetes Fleisch ist mindestens je 2mal wöchentlich vor Ausgabe an die Verpflegungsteilnehmer zu untersuchen.


    Erzeugnisse aus solchem Fleisch, mit Ausnahme der in der Vorschrift angegebenen Fleischererzeugnisse, sind ebenfalls mindestens 2mal wöchentlich zu untersuchen.


    Zu Heeresdruckvorschrift 43a Nr. 39 (1) b: Wild, Geflügel, Fische, Weich- , Schalen- , und Krustentiere und ihre Zubereitungen, mit den in der Vorschrift angegebenen Ausnahmen, sind vor jeder Ausgabe an die Verpflegungsteilnehmer zu untersuchen.


    Die Überwachung des Lebensmittelverkehrs hat unvermutet zu geschehen. Das Ergebnis ist alsbald von dem Truppenveterinär in das Küchentagebuch einzutragen.


    Besonders wird noch hingewiesen auf Nr. 9, 32 (5), 63-65, 77 der Heeresdruckvorschrift 43a .


    Durchführung des Veterinärdienstes in den Truppenküchen ist in Sonderfällen (motorisierte Einheiten usw.) im Benehmen mit dem zuständigen Standortveterinär zu regeln.




    Gruß Marga

  • Guten Abend Mukosev,


    vielen Dank für deinen Beitrag. Sei bitte nicht erstaunt, dass er in diese Rubrik verschoben wurde. Er passt hier besser her, denn es sind ja keine Rezepte.


    Herzliche Grüße

    Marga

  • Guten Morgen allerseits,



    Hier etwas vom 28. Februar 1936 . Dieses alte Wort „Verdingung“ ist mir schon ewig nicht mehr vor die Augen gekommen. Herrlich, was man da so findet.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    109. Lebensmittelverdingung für die Truppenküchen


    Der Reichsverband des Deutschen Nahrungsmittel-Großhandels hat der Wehrkreisverwaltung mitgeteilt, dass die gegenwärtige Zusammensetzung der Lose, wie sie von den einzelnen Truppenteilen vergeben werden, der Struktur des für die Belieferung in Frege kommenden Kolonialwaren-Großhandels nicht entspricht, so dass sich hier für den Handel unnötige Schwierigkeiten ergeben.


    Der Vorstand hat folgende Loseinteilung vorgeschlagen:


    Los

    Mühlenfabrikate, Teigwaren, Hülsenfrüchte,Zucker, Salz, Reis, Kaffee, Tee, Kakao, Kaffee-Ersatz, Trockenfrüchte.


    Los

    Öl, Kokosfett, Margarine, Salzheringe, Fruchtsäfte, Essig, Mostrich, Zwiebeln, Zitronen, saure Gurken, Gelatine, Puddingpulver, Markenartikel wie Fabrikate der Firma Oetker, Maggi, Knorr usw.


    Diese Loseinteilung ist bei den künftigen Verdingungen möglichst zu berücksichtigen.


    Ferner hat der Reichsverband auf Klagen des Handels aufmerksam gemacht, dass vielfach zu kurzfristige Bestellungen aufgegeben werden. Es ist vorgekommen, dass Truppenteile Lieferungen von oft kleinsten Mengen zu pünktlich 8 Uhr morgens in den Abendstunden von 18 bis 19 Uhr des Vortages bestellt haben. Auch wird die Ware, obwohl sie haltbar ist und ein größerer Bedarf besteht, häufig in zu kleinen Partien abgefordert, so dass ein unwirtschaftlicher Aufwand an Arbeit entsteht.


    Die Wehrkreisverwaltung erwartet, dass derartige Klagen durch Beachtung der Bestimmungen über die Anmeldung des laufenden Bedarfs künftig vermieden werden.



    Gruß Marga