Lebensmittelversorgung in der Wehrmacht

  • Guten Tag zusammen,



    Zu diesem Thema habe ich auch ein paar Einträge im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. November 1940 gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia



    356. Portionssätze für Brot.


    Die festgesetzten Portionssätze für Brot werden nur in den wenigsten Fällen in voller Höhe abgehoben und im vollen Umfang der menschlichen Ernährung zugeführt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Portionssätze für Brot Höchstsätze darstellen, die keineswegs überschritten werden dürfen.


    Um jedoch in Ausnahmefällen zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden einen höheren Brotbedarf vereinzelt zu befriedigen, werden die Führer der Einheiten ermächtigt, auf Grund truppenärztlicher Gutachten für Tage überdurchschnittlicher körperlicher Beanspruchung für einzelne Angehörige oder für die gesamte Einheit, oder auch für noch im Entwicklungsalter stehende Truppenangehörige, die besonderer Kräftigung bedürfen, die Brotportion vorübergehend um bis zu 100 g zu erhöhen.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Ebenfalls aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. November 1940 stammen die beiden folgenden Einträge.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia



    358. Einlagerung von Winterkartoffeln.


    Um die Versorgung der Truppen mit Winterkartoffeln sicherzustellen, ist von einer Einlagerung weitgehend Gebrauch zu machen.


    Das Merkblatt für die Verpflegung Nr. 16 vom Hauptamt Haushalt und Bauten, enthält genaue Anweisungen über Einlagerung bzw. Einmietung. Diese Anweisungen sind genauestens zu beachten.


    A/583/11.40.




    358. Nutzbarmachung der zur Anlage befohlenen Gewürzgärten.


    Die Unkosten, die durch die befohlene Anlage von Gewürzgärten entstehen, werden vom Reich übernommen. Es ist daher selbstverständlich, dass die Erträge aus den Gewürzgärten, die mit Reichsmitteln unterhalten werden, restlos dem Reich zufließen. Erforderlich ist, dass über jeden Ertrag aus diesen Gewürzgärten eine Niederschrift gefertigt wird, aus der hervorgeht, welche Ertragsmengen geerntet wurden und in welcher Weise diese Erträge ausschließlich der Verpflegungsversorgung der Waffen-SS und Polizei zufließen.


    A/583/11.40.



    Herzliche Grüße


    Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Hier ein Fund aus dem Heeres-Verordnungsblatt vom 5. Februar 1941 zum Kauf von Geflügel.

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia.


    101. Kauf von Geflügel durch Einheiten der Wehrmacht und einzelne Wehrmachtsangehörige.


    -- H.V.Bl. 1940 Teil B Nr. 205 --


    Nach Mitteilungen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichskommissars für die Preisbildung haben sich in letzter Zeit die Fälle gemehrt, dass sowohl Einheiten der Wehrmacht wie auch einzelne Wehrmachtsangehörige Geflügel in größeren Mengen unter Überschreitung der festgesetzten Höchstpreise aufgekauft haben. Das Geflügel ist teilweise an Angehörige und Bekannte versandt oder sogar in Gaststätten usw. zu stark überhöhten Preisen weiter verkauft worden. In verschiedenen Fällen sind den Aufkäufern von den Einheiten widerrechtlich Ausweise ausgestellt worden, dass die Aufkäufer zum Geflügelankauf zu jedem Preis und in jeder Menge berechtigt sind.


    Im Interesse des Ansehens der Wehrmacht und um zu verhüten, dass Wehrmachtsangehörige straffällig werden, sind sofort alle Wehrmachtsangehörigen nochmals auf die Bestimmungen des Erlasses des Oberkommando der Wehrmacht vom 9.3.40 Aktenzeichen 62a 10 VA/Ag V III/V3 (Vc) Nr. 502/40 zur genauesten Beachtung hinzuweisen.


    Oberkommando der Wehrmacht, 28.1.41

    62a VA/AG V III/V 3 (II.1).

    176/41


    Vorstehender Erlass ist durchzuführen.

    Oberkommando des Heeres ( Ch H Rüst u. BdE), 28.1.41

  • Guten Tag,


    Aus dem Heeres-Verordnungsblatt vom 5 April 1941


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    309. Ausgabe von Obstkonserven.


    Die Haltbarkeit von Heidelbeerkonserven der Ernte 1940 ist sehr begrenzt. Sie sind daher vor allen anderen Obstkonserven, auch solchen aus früheren Ernten auszugeben. Im übrigen sind Obstkonserven in folgender Reihenfolge zu verbrauchen:


    Johannis- und Stachelbeeren, Kirschen, Reineclauden und Mirabellen.


    Erdbeeren, Pflaumen, Birnen, Apfelmus, Himbeeren,


    Aprikosen und Pfirsiche sind länger haltbar.


    Der Erlass vom 16.Mai 1940 -- Az.62n 50/26 BA/AG B III/B3 (III 1k) Nr. 12333/40 -- wird aufgehoben.


    Oberkommando des Heeres ( Ch H Rüst u. BdE) 31.3.41

  • Hallo,

    hab mich schon ein wenig gewundert, was so alles an Obstkonserven bei der Wehrmacht existierte. Schön Marga, dass Du dies ins Forum gestellt hast. Heidelbeeren, Aprikosen oder Pfirsiche zur damaligen Zeit als Obstkonserve war sicherlich nicht allgemein üblich. Wie viel davon der einfache Landser bekam, ist in meinen Augen dann noch eine andere Hausnummer. Mag vielleicht in Frankreich, Holland, Belgien, Dänemark möglich gewesen sein, Ob allerdings die kämpfende Truppe im Rußlandfeldzug dergleichen im Kochgeschirr erhielt, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht noch die Zahlmöpse, denen die Verpflegungslager unterstanden.

    Während meiner Dienstzeit bei der NVA wurden dererlei Dinge überhaupt nicht an Soldaten ausgegeben. Bestenfalls lies sich aus der Offiziersküche etwas ,,organisieren". Obstkonserven gab es von den Lieben daheim.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle Nara:


    Berlin, 4. Dezember 1943

    Lichterfelde - West

    Unter den Eichen 126 - 135

    Fernsprecher: Ortsverkehr 765261 - Fernverkehr 765161


    Bei Antwort bitte Aktenzeichen u. Datum angeben.


    Der Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes


    Betr.: Erhöhung der Brotportion für die 13. SS-Division

    Alg.: - 2 -



    An

    Persönlicher Stab Reichsführer-SS

    SS-Obersturmbannführer Dr. Brandt

    Berlin SW 11

    Prinz-Albrecht-Str. 8



    Mein lieber Brandt !



    am 29.11. habe ich die beiden abschriftlich beigefügten Fernschreiben erhalten.


    Ich nehme an, dass durch die Genehmigung der doppelten Brotportion durch den Führer das Fernschreiben vom 23.11. erledigt ist.


    Ich habe der Division dazu noch zusätzlich größere Mengen Lebensmittel aus Verfügungsbeständen zuweisen lassen, und zwar:

    9,0 to Hirse
    0,9 to Butterschmalz
    3,6 to Sonnenblumenöl
    3,0 to Roggenmehl
    0,9 to Dörrpflaumen
    9,0 to Reis
    0540 kg Butterschmalz
    1800 kg Zucker
    1800 kg Weizenmehl


    zur Herstellung von Weihnachtsgebäck

    14,0 to Weizenmehl

    1,1 to Butterschmalz

    sowie

    10,0 to Gerste

    Aus der Gerste will die Division sich selber Graupen und Grütze mahlen lassen.


    Ich glaube, dass eine Verdoppelung aller Verpflegungsportionssätze unter keinen Umständen zu erreichen sein wird. Das könnte, falls es für nötig gehalten würde, nur der Reichsführer-SS wieder beim Führer zu erreichen versuchen.


    Heil Hitler !

    Ihr


    Pohl (?)


    SS-Obergruppenführer und

    General der Waffen-SS



    Gruß

    Marga

  • Guten Tag zusammen,



    hier ein besonders interessanter Fund, (natürlich aus der Schatzkammer von Michael).


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara



    Feld-Kommandostelle, den August 43


    Der Reichsführer-SS


    Allen islamischen Angehörigen der Waffen-SS und Polizei wird als unverbrüchliches Sonderrecht gewährt, dass sie entsprechend ihren religiösen Vorschriften zur Verpflegung niemals Schweinefleisch sowie Wurst, in der Schweinefleisch enthalten ist und zum Trinken niemals Alkohol erhalten.


    Ich mache alle Kommandeure, Kompaniechefs und sonstigen SS-Führer, besonders aber die zuständigen SS-Wirtschafts-Verwaltungsführer und -Verwaltungsunterführer für die treueste und loyalste Wahrung dieses Sonderrechtes verantwortlich, das den Mohammedanern gegeben ist, die dem Aufruf der islamitischen Führung gefolgt, aus Hass gegen den gemeinsamen jüdisch - englisch - bolschewistischen Feind und aus Verehrung und Treue zu dem von ihnen allen verehrten Führer Adolf Hitler gekommen sind.


    Ich wünsche nicht, dass wegen Torheit und Engstirnigkeit allenfalls eines Einzelnen eine in die Zehntausende gehende Anzahl treuer Freiwilliger und deren Familien missmutig werden und sich in den ihnen gegebenen Rechten betrogen fühlen. Sturer Kommissgeist kann - hier - wie in so vielen anderen Fällen - mehr verderben als gut machen.


    Ich befehle daher, dass jeder Verstoß gegen meinen Befehl von den Vorgesetzten ohne Entschuldigung und ohne Nachsicht aufzugreifen, geahndet und mir gemeldet wird.


    Ich verbiete außerdem in diesen Dingen jedes sonst im Kameradenkreis beliebte Witzeln oder "Auf den Arm nehmen" der mohammedanischen Freiwilligen. Über das den Mohammedanern gegebene Sonderrecht gibt es auch keine Diskussionen.



    Gruß

    Marga

  • Guten Tag noch einmal,


    ebenfalls aus Michaels Schätzen folgender Brief.

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara


    Berlin- Wilmersdorf 1, den 26.7.1943

    Hohenzollerndamm 31

    Postschließfach 58


    Der Reichsführer-SS Chef des SS-Hauptamtes

    CdSSHA/Be/Ra./VS-Tgb.Nr.4734 /43g.

    Adjtr.Tgb.Nr.2335 /43g

    Bitte in der Antwort vorstehende Geschäftszeichen und Daten anzugeben.


    Betr.: Groß-Mufti


    An den Reichsführer-SS

    und Chef der Deutschen Polizei


    Berlin SW11

    Prinz-Albrecht-Straße 8


    Ich melde:


    1. Der Groß-Mufti bittet, dass die Soldaten der Bosniaken-Division genau so verpflegt werden wie die deutschen Soldaten, ausgenommen Schweinefleisch und Alkohol.


    Die Erfahrungen im jugoslawischen Heer haben gezeigt, dass die Bosniaken bei der Truppenverpflegung das Schweinefleisch namentlich im Sommer nie haben vertragen können und auf den Genuss hin oft krank geworden sind.


    Ich bitte, den zuständigen Hauptämtern die Befehle zu geben, dass für die Bosniaken-Division Schweinefleisch, Alkohol und Wurst, die unter Verwendung von Schweinefleisch gemacht wird, nicht ausgegeben wird.


    2. Heute Nachmittag von 16:00 bis 18:00 Uhr waren der Groß-Mufti mit seinem Dolmetscher, SS-Obergruppenführer Dr. Kaltenbrunner und SS-Oberführer Schellenberg bei mir. Ich habe den Groß-Mufti zu treuen Händen übergeben. Morgen Vormittag findet die erste Arbeitsbesprechung über einen Einsatz statt. Des weiteren sorgt SS-Obergruppenführer Dr. Kaltenbrunner dafür, dass den 10 Mann seines Büros in Rom, die ohne Ausnahme zum Tode verurteilt sind, nichts geschieht und dass sie samt Gepäck auf unseren sicheren Wegen einzeln nach Deutschland kommen. Sie wünschen alle einen aktiven Einsatz.


    G. Berger

    SS-Obergruppenführer



    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo Allerseits!


    Abschrift und Bearbeitung!


    3. Panzer-Division

    Divisionsgefechtsstand, den 22.09.1944


    Besondere Anordnung für die Versorgung Nr. 30


    Nicht genussfähige Konserven


    Ausgabe aller Konserven der Firmen Baumgarten/Wesermünde und Bergenhus/Bergen ist bis auf weiteres gesperrt, da bakteriologische Untersuchungen wegen Verdachts Parathyphusbazillen läuft.


    Wirtschaftstruppenteile überprüfen ihre Bestände hinsichtlich der genannten firmen und melden bis 01.10.1944.


    Fehlanzeige nicht erforderlich.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje


    P.S. nach Internetrecherche war die Firma Heinrich Baumgarten eine Fischkonservenfabrik und Heeringssalzerei, die Firma Bergenhus/Bergen konnte ich nicht finden.

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    schon mal nicht uninteressant, was Antje zuletzt gepostet hat. Es gab also schon im Krieg sozusagen Rückrufaktionen wegen verdorbener Konserven. Eine Fischeiweißvergiftung ist schon eine ordentliche Belastung für den Organismus und natürlich auch für das Wohlbefinden. Die Belastung mit Paratyphusbazillen ist da aber noch eine ganz andere Hausnummer.

    MfG Wirbelwind

  • Guten Tag zusammen,



    Hier habe ich noch etwas im Heeres-Verordnungsblatt vom 15.April 1941 zum Thema gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    335. 5. Speisenzusammenstellung für die im Heimatkriegsgebiet untergebrachten Einheiten des Ersatz= und Feldheeres für die Zeit vom 1. bis 31. Mai 1941 .


    I.

    Nachstehend werden die für die Verpflegung der im Heimatkriegsgebiet untergebrachten Einheiten des Ersatz- und Feldheeres für die Zeit vom 1. bis 31.Mai 1941 zur Verfügung stehenden Lebensmittel (Gemüse, Zukost, Speisezutaten und Gewürze) und Richtlinien für ihre Verwendung bekanntgegeben. Mit diesen Lebensmitteln ist es möglich, eine schmackhafte, abwechslungsreiche und gesunde Kost herzustellen. Es ist aber erforderlich, dass sich die "Lebensmittelzuweisungen" der Heeresverpflegungs-Dienststellen (H.Dv.86/1 Nr.22 Abs.4 -- Neufassung vom 20,6.1940 --) Speisenzettel der Einheiten (Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil B S.456 Nr. 703 Abschn. IV, 2) dieser Ordnung anzupassen.


    Im Mai werden frische Kartoffeln, Nährmittel (Teigwaren, Gries, Graupen, Haferflocken), Trockengemüse, Sauerkohl, frisches Gemüse und Salate zur Verfügung gestellt. Diese und andere Lebensmittel (Fleisch usw.) bürgen für eine gesunde Ernährung. Die nachfolgenden Richtlinien dienen als Anhalt und zeigen, welche Verwendungsmöglichkeiten die sichergestellten Lebensmittel bieten.


    Zur Sicherung der Vitaminversorgung ist anzustreben, in möglichst großem Umfange auch über die im Abschnitt II A vorgesehenen Ansätze -- unter Fortfahren entsprechender Zahl anderer Gemüsearten -- frisches Gemüse zu verbrauchen.

    Die Speisenzusammenstellung behandelt nur die Gemüseportion, Zukost, Speisezutaten und Gewürze. In die in den Richtlinien enthaltenen Speisepläne, die als Anhalt dienen, sind Brot, Fleisch, Fisch, Abendrot, Brotaufstrich, Getränke und Zucker nur zum besseren Verständnis mit aufgenommen worden.


    Die Fleischart richtet sich nach der Versorgungslage. Der geschmacklichen Zubereitung ist durch die Sicherstellung der Gewürze Rechnung getragen.


    Besonderer Wert wird -- soweit möglich -- auf die Verwendung frischer Kräuter und Wurzelwerk (Schnittlauch, Petersilie, Sellerie, Lauch, Meerrettich, Radieschen, Rettiche, Rüben) gelegt -- Kräuter gut zerkleinern und nicht mitkochen! -- ; dadurch wird der Geschmack verbessert, die Kost abwechslungsreich und mit Vitaminen angereichert.


    II.

    1.Für Die Verpflegung der im Heimatkriegsgebiet untergebrachten Einheiten des Ersatz- und Feldheeres stehen im Mai zur Verfügung:


    A. Gemüse für die Mittagskost

    Portion Lebensmittel Gramm
    4 Nährmittel durchschnittlich 120
    3 Gemüsekonserven in Dosen 425
    2 Hülsenfrüchte 150
    1 Reis (Bruchreis) 100
    1 frisches Gemüse 1200
    3 getrocknetes Gemüse 60
    2 Backobst 150
    13 frische Kartoffeln 1500
    1 Wehrmachtsuppenkonserve 125
    1

    nach freier Wahl (Restbe-
    stände) je nach Bestandslage


    B. Gemüse für die warme Abendkost (halber Portionssatz)

    Portion Lebensmittel Gramm
    1 Wehrmachtkonservensuppe 62,5
    4 frische Kartoffeln 750
    2 Reis( Bruchreis) 50
    2 Nährmittel, durchschnittlich 60


    C. Zukost

    Einmal wöchentlich Pudding oder süsse Suppe nach den Portonssätzen der Anlage 1 (Abschnitt IIe der E.W.Verpfl.V.)


    D. Gewürze

    Portion Gewürze
    Gramm
    20 frische Suppenkräuter oder 10,0
    frische Zwiebeln 5,0
    2 Pfeffer 0,05
    4 Paprika 0,1
    1 Kümmel 0,5
    1 Loorbeerblätter 0,03
    1 getr. Majoran 0,2
    1 Piment 0,2
    1 Nelkenblüte 0,05


    E. Gewürze für die warme Abendkost (halber Portionssatz)

    Portion Gewürz Gramm
    2 Paprika 0,05
    1 Zimt ( gemahlen) 0,25
    6 frische Suppenkräuter oder 5,0
    frische Zwiebeln 2,5


    F. Weitere Zutaten*

    ( * In diesem Sinne wird die Anlage I zur Heeres-Dienstvorschrift 86/1 demnächst geändert.)

    Portion

    Zutat

    Gramm oder
    Liter
    4 Vollsoja 30,0
    1 Hefeextrakt 3,0
    2 Speisewürze 3,0
    1 Senf 2,5
    1 Essig 0,01
    1 Speiseöl 0,01
    2 Tomatenmark oder 10,0
    Condimento 15,0


    2. Der Verbrauch vorstehender Lebensmittel usw. ist grundsätzlich nach der Speisenzusammenstellung zu regeln. Abweichungen sind zulässig, soweit es die Vorratslage erfordert. Aus Auffrischungsgründen sind Speisewürze (Suppenwürze gekörnt) und Vollsoja in voller Höhe zu empfangen und zu verbrauchen.


    Gleichzeitig wird auf Erlass vom 3.3.1941 Oberkommando des Heeres (Ch H Rüst u.BdE) VA/Ag V III/V 3 (VI, 2d) Nr. 11058/41 hingewiesen, nach dem die Restbestände an Tunkenpulver ( fertige Tunken) umgehend verbraucht werden müssen.


    3. Die Einschränkung nach Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil B S. 456 Nr. 703 Abschnitt V1 a, dass für den Nachschub geeignete Lebensmittel nicht verbraucht werden dürfen, wird für Mai im Rahmen der vorstehenden Ansätze aufgehoben.


    4. Zu den Nährmitteln gehören Teigwaren, Gries, Graupen und Haferflocken. Nach Oberkommando des Heeres vom 13.4.1940, Az.62a 10 V A/Ag V III (V d) stehen im Monat insgesamt 750 g zur Verfügung. In der Speisenzusammenstellung sind 600 g angesetzt worden, so dass im Bedarfsfalle nach 1,25 Portionen (durchschnittlich je 120 g) in Anspruch genommen werden können.


    5. Weizenmehl darf als Gemüse in den Wehrkreisbereichen V, VII, XII, XVII, und XVIII bis zu 2 Portionen (insgesamt 400 g) und in den übrigen Wehrkreisen bis zu 0,5 Portion (100 g) im Monat an Stelle anderer Lebensmittel verbraucht werden. Es muss jedoch die festgesetzten Beimischungsmengen an Roggen- und Kartoffelstärkemehl (ab 1.4.1941 15 v.H. Roggenmehl und 5 v.H. Kartoffelstärkemehl) enthalten.


    6. Wehrmachtsuppenkonserven, Hülsenfrüchte, Reis, Back- und Mischobst, getrocknetes Gemüse, Weizenmehl, Zucker, Haferflocken, Speisewürze, bewirtschaftete ausländische Gewürze (Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil C S.139 Nr.393), Hefeextrakt, Speiseöl und Vollsoja sind aus den Beständen EVM.über die H.Verpf.-Dienststelle auszugeben, Haferflocken und Zucker nur insoweit, als es aus Auffrischungsgründen notwendig ist.


    7. Zur ergänzenden und abwechslungsreicheren Verpflegung dürfen aus Ersparnissen durch Minderempfang bezugsscheinpflichtiger Lebensmittel (Oberkommando des Heeres vom 16.10.1939, 62a 10/62v 23 VA/Ag V III/V 3 (V,1)(IV,3) und Oberkommando des Heeres vom 6.11.1939, 62a 10 VA/Ag V III/V 3 (V,1b) Nr. 6524/39) u.a. auch beschafft werden: nicht bewirtschaftete deutsche Gewürze und Küchenkräuter, Rettiche, Radieschen, Mairüben, Blattsalat, Rhabarber, saure Gewürzgurken, Obst- und sonstige Weine als Speisewürze, entrahmte Frischmilch, Buttermilch. Hierbei ist jedoch auf die Versorgung der Zivilbevölkerung Rücksicht zu nehmen.


    8. Lebensmittel, die nach Nr. 2 in voller Höhe zu empfangen und zu verbrauchen sind, dürfen bei der Berechnung des Geldwertes für Minderempfang bezugsscheinpflichtiger Lebensmittel -- vgl. Nr. 7 -- nicht berücksichtigt werden.


    Außerdem darf der Geldwert für weniger erhaltenes Bratlingspulver nicht berechnet werden, vgl. Oberkommando des Heeres vom 26.3.1941, Az. 62a 10 VA/Ag V III/V3 (V d) Nr.1001/41. Im Erlass vom 6.11.1939, Az. 62a 10 VA/Ag V III/V3 (V,1b), Nr. 6524/39 ist das Beispiel b als überholt zu streichen.


    Zitronen werden im Rahmen des Erlasses Oberkommando des Heeres (Ch H Rüst u. BdE) Az. 62n 50/39 VA/Ag V III/V3 (VI,2c) vom 2.1.1941 als Magazinverpflegung zusätzlich und kostenlos abgegeben.


    9. Das bisherige Verbot, frisches und gesalzenes Gemüse aus Ersparnissen zu beschaffen (Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil C S.535 Nr. 1278 Abschnitt II,8) wird aufgehoben. Trinkfertige Obst- und Beerensäfte sind dagegen nicht zu kaufen (Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil C S.200 Nr. 579). Ebenfalls dürfen frische Kartoffeln und ferner nach wie vor Obst und Sauerkohl aus den Ersparnissen nicht beschafft werden.


    10. Die Bestimmung im Heeres-Verordnungsblatt 1941 Teil C S. 147 Nr.238, wonach die Feldkost-Zusammenstellungen für alle Teile des Feldheeres, auch wenn sie im Heimatkriegsgebiet untergebracht sind, und die Speisenzusammenstellungen nur für das Ersatzheer gelten, wird aufgehoben. Die Speisenzusammenstellung gilt ab 1.5. auch für die Einheiten des Feldheeres, soweit sie im Heimatkriegsgebiet untergebracht sind.


    III.

    In der Anlage wird ein Speisenplan als Anhalt für die im Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil B S. 455 Nr. 702 unter B genannten Einheiten beigefügt. Der Speisenplan dient zugleich als Anhalt für die unter Abschnitt A aufgeführten Einheiten.


    Oberkommando des Heeres (Ch H Rüst u. BdE), 7.4.41

    62a 12.10/62a 10 VA/Ag V III (B5a/d) / V3(V b/d)



    Herzliche Grüße

    Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Hier ein weiterer Beitrag über die Feldkostzusammenstellung aus dem Heeres-Verordnungsblatt vom 15. April 1941 .


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    336. 6. Feldkostzusammenstellung für die Einheiten des Feldheeres, die nicht im Heimatkriegsgebiet untergebracht sind, für die Zeit vom 1. bis 31.5.1941 .


    I.

    Nachstehend wird die 6. Feldkostzusammenstellung für die Zeit vom 1. bis 31.5.1941 bekanntgegeben. Sie hat den Zweck, Übereinstimmung zwischen den Anforderungen der Truppe, den Beschaffungen der EVM. ( Ersatz-Verpflegungs-Magazin) und zweckmäßige Verwendung dieser Lebensmittel herbeizuführen.


    Es stehen nur die in der Feldkostzusammenstellung näher bezeichneten Lebensmittel dem Feldheer, soweit es nicht im Heimatkriegsgebiet untergebracht ist, zur Verfügung. Für die im Heimatkriegsgebiet untergebrachten Teile des Feldheeres gelten die Bestimmungen der 5. Speisenzusammenstellung.


    Aus Ernährungswirtschaftlichen Gründen, zur Entlastung des Nachschubs und zur Verbesserung der Ernährung sind frisches Gemüse und frische Kartoffeln, die im besetzten bzw. Operationsgebiet erzeugt werden, zur Versorgung mit heranzuziehen. Zur Entlastung des Nachschubs sind insbesondere die im Abschnitt II aufgeführten Lebensmittel möglichst dem Lande zu entnehmen. Die anfordernden Stellen außerhalb des Heimatkriegsgebietes können und sollen an Stelle von Dauer- insbesondere Dosengemüsen möglichst frische Kartoffeln bis zu 14 1/2 Tagessätzen einschließlich Kartoffeln für die Abendkost anfordern. Die Anforderungen werden befriedigt, soweit es die Transportlage gestattet. Diese Maßnahmen dürfen aber zu keiner Eintönigkeit in der Verpflegung führen. Das Ziel, die Verpflegung so abwechslungsreich wie möglich zu gestalten, bleibt bestehen.


    Die nachstehenden Richtlinien dienen als Anhalt und zeigen, welche Verwendungsmöglichkeiten die sichergestellten Lebensmittel bieten. Die Feldkostzusammenstellung behandelt nur die Gemüseportionen, Zukost, Speisezutaten und Gewürze. In den in den Richtlinien enthaltenen Speisezetteln, die als Anhalt dienen, sind Brot, Fleisch, Abendkost, Brotaufstrich, Getränke und Zucker nur der Vollständigkeit wegen mit aufgenommen worden.


    Die Fleischart richtet sich nach der Versorgungslage. Der geschmacklichen Zubereitung ist zwar durch die Sicherstellung von Gewürzen und weiteren Zutaten Rechnung getragen, hängt aber letzten Endes von dem Feldkoch ab, der die Lebensmittel kocht; darum haben sie die verantwortlichen Vorgesetzten hierauf ein besonderes Augenmerk zu richten. Fleisch und Wurstkonserven sind nur aus Auffrischungsgründen zu verbrauchen.


    Soweit noch möglich, sind frische Zwiebeln, Kräuter und Wurzelwerk zu verwenden. Im Monat Mai gibt es reichlich Garten- und Wildkräuter. Durch öfteren Zusatz dieser Kräuter — auch in kleinsten Mengen — wird der Geschmack der Gerichte verbessert, die Kost abwechsungsreicher gestaltet und mit Vitaminen angereichert. Kräuter gut zerkleinern und nicht mitkochen!


    II.

    Für die Verpflegung des Feldheeres, soweit es nicht im Heimatkriegsgebiet untergebracht ist, stehen vom 1. bis 31.5.1941 zur Verfügung:


    A. Gemüse für die Mittagskost

    Portionen Menge und Gemüse
    5 je 150 g Erbsen
    1 zu 150 g Bohnen
    1 zu 150 g Linsen
    3 je 100 g Graupen
    4 je 100 g Reis
    3 je 60 g getrocknetesGemüse
    1

    zu 125 g Wehrmachtssuppenkonserven
    abwechselnd alter u. neuer Art
    3 je 1/2 Dose Gemüsekonserve
    2 je 150 g Teigwaren
    1 zu 150 g Backobst
    2 je 450 g Sauerkraut in Dosen
    5 1500 g Frischkartoffeln


    B. Gemüse für die halbe Abendkost

    Portionen Menge und Gemüse
    1 zu 62,5 g Wehrmachtsuppenkonserven
    1 zu 75 g Teigwaren
    2 je 30 g getrocknetes Gemüse
    3 je 750 g frische Kartoffeln
    2 je 1/4 Dose Dosengemüse


    C. Zukost

    Portionen Menge und Lebensmittel
    4 je 20 g Puddingpulver
    4 je 25 g gezuck. eingedickte Magermilch
    2 je 1/5 Dose Obstkonserven


    D. Gewürze

    Portionen Menge und Gewürze
    20

    je 10 g frische Suppenkräuter oder je 5
    g frische Zwiebeln
    2 je 0,05 g Pfeffer
    4 je 0,1 Paprika
    1 zu 0,5 g Kümmel
    1 zu 0,03 g Lorbeerblätter
    1 zu 0,2 g getrockneter Majoran
    1 zu 0,2 g Piment
    1 zu 0,05 g Nelkenblüte


    E. Gewürze für die warme Abendkost ( halber Portionssatz)

    Portionen Menge und Gewürze
    1 zu 1 g getrocknete Zwiebeln
    2 je 0,05 g Paprika
    6 je 5 g frische Suppenkräuter o./frische
    Zwiebeln


    F. Weitere Zutaten

    Portionen Menge und Zutat
    4 je 30 g Vollsoja
    1 zu 3 g Hefeextrakt
    2 je 3 g Speisewürze
    2 je 50 g Gurken in Dosen
    1 zu 2,5 g Senf
    1 zu 0,01 l Essig
    1 zu 0,01 l Speiseöl
    2 je 10 g Tomatenmark oder je 15 g Con-
    dimento


    Weizenmehl darf als Gemüse im Monat an Stelle anderer Lebensmittel in Höhe von 100 g verbraucht werden. Es muss jedoch die festgesetzten Beimischungsmengen an Roggen- und Kartoffelstärkemehl (ab 1.4.1941 15% Roggenmehl und 5% Kartoffelstärkemehl) enthalten.


    III.

    Für Feldlazarette, Lazarettzüge und Reservelazarette dürfen Obstkonserven zweimal in der Woche ( je Kopf 1/5 Normaldose) ausgegeben werden, brauchen wie unter II C (Puddingpulver und Magermilch).


    IV.

    In den Anlagen werden 4 Speisenzettel, die lediglich als Anhalt dienen, beigefügt. Die Speisenzettel ( Anlagen 1a bis c) umfassen insgesamt einen Monat und berücksichtigen 14 1/2 Portionen frische Kartoffeln und 2 Portionen frisches Gemüse an Stelle von Dauer-, insbesondere Dosengemüse. Der Speisenzettel ( Anlage 2) umfasst einen Zeitraum von 10 Tagen und hält sich an die zur Verfügung gestellten Lebensmittel nach Abschnitt II ohne warme Abendkost.


    V.

    Richtlinien für die Verpflegung der in Bewegung befindlichen Truppen ( siehe auch Speisenplan Anlage 2).


    1. Für Einheiten, die sich in Bewegung befinden, können nach Bestimmung des Oberkommando des Heeres General Quartiermeister an Stelle der Festsetzungen im Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil B Nr. 702 die Portionssätze des großen Verpflegungssatzes der Anlage 1 Heeres-Dienstvorschrift 86/1 — ohne warme Abendkost — gewährt werden.


    2. Die bereitgestellten Lebensmittel ermöglichen auch eine abwechslungsreiche Feldkost, die sich höchstens wöchentlich wiederholt.


    3. Bei den Anforderungen in der Heimat sind bei Truppenzügen möglichst anzugeben, welche Gemüse bzw. Gemüseart gefordert wird.


    4. Auch bei einer in Bewegung befindlichen Truppe ist jede Möglichkeit, die Verpflegung abwechslungsreich zu gestalten, auszunutzen; zu diesem Zweck stehen die Kochlehrstäbe als Berater zur Verfügung.


    5. Auf die Ziffer 3 der Anlage 2 wird hingewiesen.


    Oberkommando des Heeres ( Ch H Rüst und BdE ( Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres), 7.4.41



    Herzliche Grüße

    Marga?

  • Guten Tag zusammen,



    Hier habe ich noch etwas im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. August 1941 gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    Nr. 339. Verwertung von öffentlich bewirtschafteten, markenpflichtigen Lebensmittel, die als Kriegsbeute anfallen.


    Das Oberkommando der Wehrmacht hat angeordnet, dass mit Rücksicht auf die allgemeine Versorgungslage alle im Heimatkriegsgebiet öffentlich bewirtschafteten, bezugsscheinpflichtigen Lebensmittel, die als Kriegsbeute anfallen, in erster Linie der Truppenverpflegung unter Anrechnung auf die zustehenden Portionssätze zuzuführen sind. An zivile Gefolgschaftmitglieder dürfen sie nur in begründeten Ausnahmefällen gegen Einziehung und Entwertung entsprechender Abschnitte der Lebensmittelkarten abgegeben werden.


    Derartig erbeutete Lebensmittel werden mit der Inbesitznahme Reichseigentum, über das nur bestimmungsgemäß verfügt werden kann.


    Verstöße gegen diese Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht werden künftig verfolgt und streng geahndet.


    V9/204/8.41.



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    anbei ein Fund, datiert vom 11. März 1945 über eine Neuregelung der Verpflegung und Tabak- und Getränkeportionen.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    20. Waffen-Grenadier Division der SS

    IVa Tgb. Nm. 380/45 geh.

    O.U., den 11. März 1945


    Betr. : Neuregelung der Verpflegungssätze, Tabak- und Getränkeportionen


    An

    II./ Rgt. Schlesien


    Nachstehend wird ein weiterer Befehl des Oberbefehlhabers der Heeres Gruppe Mitte (Herrn Generaloberst Schörner) zur Kenntnisnahme und genauen Beachtung wiedergegeben:


    "Heute tritt die Neuregelung der Versorgung der Wehrmacht mit Verpflegung, Getränken und Rauchwaren in Kraft. bei dieser Gelegenheit gebe ich meine Auffassungen über diese Dinge bekannt:


    I. Verpflegung:

    Verpflegung ist Kampfmittel. Sie ist für den Kämpfer die Voraussetzung für seine psychische und physische Kampfkraft. Wer nicht haushälterisch umgeht oder etwas verderben lässt, wer sogar mehr nimmt als ihm gehört, schädigt die Wehrkraft des Volkes und treibt damit Sabotage an der Kriegsführung.


    Wir haben in diesem Kriege stets reichlich und gut gegessen und keine Not gelitten. Dabei hat nicht jeder Soldat ein Mehr an Arbeit geleistet als die Heimat, die weniger bekam und bekommt, als wir und trotzdem bei stärkster seelischer Belastung härter arbeitet.


    Unsere Ernährungslage hat sich geändert. Wir alle, Front und Heimat, essen heute aus einem Topf. Was die Wehrmacht braucht, erhält sie aus der Heimat. Was wir vergeuden, nehmen wir unseren Frauen und Kindern vom kärglicher gewordenen Tisch. Sparsamkeit und haushälterische Wirtschaft sind deshalb heute mehr denn je ein nationales Gebot.


    Wir müssen uns täglich dieser Tatsache bewusst sein und uns dieser Dinge persönlich und erheblich nachhaltiger annehmen.


    Einige Beispiele für verantwortungsloses Handeln:


    1.) Köche empfangen laufend drei oder sogar zehn "Gästeportionen" oder verschwenden gewohnheitsmäßig, als ob wir noch im tiefen Osten stünden, fünf bis fünfzehn "Reserveportionen" mit fadenscheinigen Begründungen. Diese Portionen verderben oder bleiben liegen, werden eingebuttert oder sonst wie veruntreut.


    Mit Reserveportionen ist augenblicklich Schluss ! Zugänge und dergleichen sind oder werden dafür ordnungsgemäß mit Marschverpflegung abgefunden.


    2.) Es kommt immer wieder vor, dass von den Stäben und meist unbedeutenden Einheiten für Offiziere, Mannschaften und Personal getrennt gekocht wird. Dieser prähistorische Unfug geht auf Kosten von Arbeitskräften und Verpflegungsmitteln, die in der Heimat gestohlen werden. Erklärungen, wie "es ginge gar nicht anders, weil dann gesondert gekocht werden müsse", sind reine Ausreden der Faulheit, sind Ungehorsam, der gegen ganz eindeutig gegebene Befehle verstößt.


    3.) An ein und demselben Ort, sogar in ein und demselben Gebäude unterhalten Kleinst- oder Teileinheiten eigene Küchen. Hier sind vier Mann, dort 64, ein andermal 25 und wieder woanders 80. Jeder kocht mit eigenem Koch und eigenen Hilfskräften, mit eigener Kochgelegenheit, Holz, Kohlen, Küchengeräten usw. Alles geht auf Kosten von Kräften und Mitteln, die an der Front dringend benötigt werden.


    Bei Zusammenlegung dieser Separatisten und Etappisten sind überraschend große Einsparungen möglich. Ich weiß, dass tausend Einwände gegen eine Truppenküchen-Gemeinschaft erhoben werden: Der unterschiedliche Dienst gestattet es nicht, es fehlten Essenträger, die Männer würden kein warmes Essen oder nur unregelmäßig Essen bekommen und dergleichen törichte Redensarten mehr.


    Der Mann im Graben hat es auch nicht besser; dazu seine ungleich schlechteren Lebensbedingungen - er kämpft ! Wer solche Einwendung erhebt, kann oder will nicht, und ist als Führer fehl am Platze. Dabei ist es leider gerade denjenigen, die sich feige zwischen Front und Heimat herumdrücken, am besten gegangen. Sie haben in diesem Kriege weder Not gelitten noch gekämpft.


    In die Küchengemeinschaften gehören die Angehörigen aller Wehrmachtteile und alle, die an der Wehrmachtverpflegung teilhaben.


    Nur eines will ich nicht; nämlich, dass Küchengemeinschaften unter oder mit Verwaltungstruppen gebildet werden, die mit Verpflegungs- oder Marketenderwaren zu tun haben. Diese Gemeinschaften werden nur aus der Hoffnung heraus gesucht, dass da eine "Dividende" abfallen könnte. darum sind sie ausnahmslos verboten.


    In meinem Befehl vom 27.2.45 (Nr. 750/45 geh.) habe ich gegen die Abgabe von Verpflegung an unberechtigte Personen Stellung genommen. Endgültig Schluss jetzt mit allen Schmarotzern am Wohle unserer Frauen und Kinder, die den Krieg härter zu tragen haben als diese Zigeuner.


    Die bisher übliche Praxis, die Schoßhündchen oder den Fox von der Küche und ihren Abfällen zu ernähren, hört augenblicklich auf. Derartige luxuriöse Verschwendungen sind heute ein Verbrechen. Das Heer kennte keine Hundehalter, außer Melde- und dienstlich vorgesehene Wachhunde; für letztere ist die dienstliche schriftliche Bestätigung eines Vorgesetzten mindestens im Range eines Divisionskommandeurs notwendig.


    II. Marketenderwaren:

    Die Bedeutung der Marketenderwaren war bei den aus den "Kesseln" Herausgekommenen eindrucksvoll sichtbar. Einige Zigaretten und sonstige Kleinigkeiten, die die Etappe jeden Tag zu leisten sich erdreistete, haben verstörte Gesichter aufgehellt und man hörte vielfach: "Jetzt sind wir heraußen" oder sogar "jetzt sind wir daheim". Gerade in solchen Fällen sind die Marketenderwaren nötig und jedenfalls in erster Linie für den Mann der Front da und nicht für das behagliche Leben in Stäben und Kasinos.


    Ich beziehe mich auf meine Befehle vom 27.2. (117/45 g. Kdos) und 28.2.45 (1250/45 g. Kdos), in denen ich gegen den Missbrauch der Marketenderwaren und "alter Bestände" anging und angeordnet habe, dass die Inhaber von R-Stellen die Repräsentationszulage nur auf Antrag mit anzuerkennender Begründung von mir persönlich genehmigt erhalten.


    III. Ich befehle:

    1.) An der Wehrmachtsverpflegung nimmt nur teil, wer einen einwandfrei begründeten Anspruch darauf hat. Keinesfalls ein Versprengter oder sonstiger Wanderbursche;


    2.) Gästeportionen dürfen entgegen der Vorschrift nicht in Anspruch genommen werden:


    3.) es gibt für jede Küchengemeinschaft nur eine Küche;


    4.) in den einzelnen Standorten sind Küchengemeinschaften aller an der Wehrmachtverpflegung teilhabenden Wehrmachtteile und angeschlossenen Organisationen zu bilden;


    5.) Mindestzahl einer Küchengemeinschaft: 200 Verpflegungsteilnehmer. Ausnahmen bis zu mindestens 100 Mann genehmigen in besonders begründeten Fällen Vorgesetzte mit der Disziplinarbefugnis mindestens eines Divisionskommandeurs unter Meldung an die Heeresgruppe (IVa).


    6.) Die Repräsentationszulage an Marketenderwaren wird nach meinen Befehlen vom 27.2. (117/45 g. Kdos) in ihrem Berechtigungskreis eingeschränkt.


    Ich bitte, die erforderlichen Befehle zu geben und sie mir in Abschrift bis 15.3.45 zuzustellen."



    gez. Schörner


    Für die Einrichtung der Küchengemeinschaften sind die gegebenen Befehle des Korück maßgebend.


    Im übrigen wird nochmals auf Geheimbefehl 372/45 geh. hingewiesen.


    Für das Divisionskommando

    Der Divisions-Intendant


    ..........................................

    SS-Sturmbannführer



    Gruß Marga

  • Hallo,

    wieder Mal ein typischer Schörner. Würde mich schon interessieren, ob er sich nach seinem Befehl entsprechend verpflegen lies oder ob für Herrn GFM der Tisch besonders gedeckt war. Gibt es denn irgendwo Nachweise, dass gegen Intendanturräte / Zahlmöpse vor gegangen wurde, die lieber ihre Lagervorräte in Brand stecken ließen bei Herannahen des Feindes als es an die kämpfende Truppe auszugeben. Außerdem kam dieser Befehl reichlich spät nach meiner Meinung.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    ich habe noch nie davon gehört oder gelesen, dass gegen die „Zahlmöpse“, wie du sie nennst, ermittelt wurde weil sie die Befehle befolgten.


    Was ich schon gelesen habe war, dass sie aufs schärfste kritisiert wurden, wenn sie die Lebensmittel etc. herausgaben. Ich achte mal darauf, wenn mir wieder so ein Bericht in die Hände fällt, stelle ich den hier ein.


    Lg

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo zusammen,


    zum Thema "Zahlmöpse" habe ich folgendes gefunden:


    Team Bunkersachsen - Teil 6. Rückzug (team-bunkersachsen.de)


    Nicht, dass sie in dem Bericht erörtert werden (nur erwähnt), aber wenigstens weiß ich jetzt, was gemeint ist. (2. Absatz, Zeile 18). Wenigstens hat der Text auf eine gewisse Art mit Lebensmittelversorgung zu tun.


    Was Schörner anbelangt, hatte ich mich bisher noch nicht mit ihm beschäftigt. Aus Entrüstung über den Fund über diese obenstehende Neuregelung habe ich mich ein wenig schlau über diesen Herrn gemacht und einiges über ihn gefunden. Das gehört jedoch nicht in diesen Thread. Ich werde es zum Teil an anderer Stelle noch einstellen.


    Herzliche Grüße und einen schönen Restsonntag


    Marga

  • Hallo,

    den Begriff ,,Zahlmöpse" habe ich mir natürlich nicht selbst ausgedacht. Er entstammt der Landsersprache. Ist mir in den verschiedensten Büchern zum 2. WK untergekommen und meint die Zahlmeister. Mir ist schon klar, dass die besagten Indentanturräte/Zahlmeister nur auf Befehl gehandelt haben. Eigeninitiative hatten wohl die wenigsten. Was aber in meinen Augen besonders schlimm wog, dass an die kämpfende Truppe nur auf höheren Befehl ausgegeben wurde und lieber ,,auf Befehl" die Lagervorräte unbrauchbar gemacht wurden bzw. dem Feind in die Hände fielen während dessen die Landser Kohldampf schoben. Besonders deutlich in und um den Stalingrader Kessel. Manchmal machten die Betroffenen auf ihre Art kurzen Prozess. Sie nahmen sich einfach, was sie brauchten, Wollte sie jemand daran hindern, gab es die Lösung mit der Kugel.

    MfG Wirbelwind