Marschzucht

  • Guten Tag zusammen,



    leider fehlen dem folgenden Bericht die Unterschrift und das Datum. Vermutlich handelt es sich um Ende 1943 .


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Marschzucht


    Scharfe Marschzucht schont die Truppe, erhöht ihren Kampfwert; an ihr erkennt man den Geist in der Truppe, sie bleibt der Gradmesser soldatischer Einschätzung ! Ich fordere Folgendes:


    1.) Führer stets bei der Truppe, Absetzen unstatthaft, muss ab und zu (auf Rad) seine Kolonne von rückwärts sehen.


    2.) Stets rechte Straßenseite auch bei Halten, überall Vordermann, Gewehrlage durch‘s ganze Bataillon pp. durchlaufend gleichmäßig, bei Kriegsmarsch grundsätzlich alle 1.M.G.‘s freimachen. Gleichmäßiger Abstand der Fahrzeuge (insbesondere Kraftfahrzeuge) gleichmäßige Peitschenhaltung, beim Halten drehen Reitpferde zur Straßenmitte ein. Kradräder schlagen links ein. Anfangs- und Schlusslicht bei Dunkelheit (Nebel) darf niemals vergessen sein.


    3.) Marscherleichterung (keine Rekelei auf den Fahrzeugen) rechtzeitig, aber nur auf Befehl des Btls. (Abtlg.) Kdrs. pp., dann aber überall einheitlich. Gleichschritt erleichtert die Anstrengung, Offiziere öffnen den Rockkragen nicht; Absitzen und Führen der Pferde, wo es irgendwie nötig ist. Beim Durchmarsch durch Städte fällt (ausschließlich Kriegsmarsch) jede Erleichterung fort, Haltung der Truppe überall tadellos !


    4.) Verbindung durch Verbindungsleute (Rotten) nur zur Spitze (Nachspitze), sonst durch Rad- bzw. Kradfahrer. Bei Abbiegen, Halten, schnellste Benachrichtigung der folgenden Teile, bei Nachtmarsch alles dicht auf, sonst reißt sofort Anschluss ab. Befehlsdurchgabe ohne Gebrüll, lautlos und schnell !


    5.) Funkempfang bei jedem Nachrichten-Zug (Staffel) — auf Fahrzeug — vorbereitet, bei Feindberührung ständig, sonst je 1 Gerät mit halbstündiger Pause 10 Minuten lang auf Empfang gestellt.


    6.) Luftschutz durch Luftspäher (Mütze, Schutzbrille, Fernglas) in jedem Zuge, dürfen nur Hornisten (Trompeter) bzw. Leute der Zugtruppe sein, insbesondere: bei jeder Truppe alle 1.M.G. bei jedem M.G.Zug (Staffel): 1 s.M.G. feuerbereit, Pz.Abw.Komp.: richtet bei Sicherung des Marsches 1.M.G. (wenn irgend möglich) zunächst für den Luftschutz ein. Verstärkter Luftschutz (nur wenn nötig, bei Tage) desgleichen, außerdem Fliegermarschtiefe, diese unbedingt durchhalten, Auflaufen unstatthaft. ( Jeder feindliche Tieffliegerangriff ist häufig ein Gasangriff !)


    7.) Gasschutz: Zum rechtzeitigen Erkennen von Gasminen, Gasbeschuss, Abblasen und Abregnen, Einteilung von Gasspürern und Entgiftungstruppe (1 Führer, 3 Mann) bei Aufklärungs- und Erkundungseinheiten und Infanteriespitze. Schutzmaßnahmen: Gasbereitschaft (Gasalarm).


    8.) Radfahrer stets scharf geschlossen, Aufsitzen nur auf Befehl, dann aber gleichmäßig; Radfahrer-Spähtruppe der Infanterie und Pionier-Bataillone. bei geschlossenem Aus- und Einrücken vor der Kolonne, Rad an der Hand geführt. Kraftfahrer (insbesondere bei Dunkelheit) haben stets ruhig zu fahren, Raserei entspricht nicht der soldatischen Einstellung.


    9.) Kommandoflagge des Regiments (Abteilung) bei Pferdestaffel, des Btls. am Rad eines Fahrers des Stabes, wobei Flaggenspitze nach rückwärts unten zeigt; Kommandoflagge des Div.Kdos. und der Sonderwaffen je nach Bedarf.


    10.) Gefechtstross und Gefechtsfahrzeuge müssen bei kriegsmäßigem Halten immer in Deckung sein. Aufsitzen auf Fahrzeugen (insbesondere Feldküchen) ohne Befehl (schriftlicher Ausweis) streng untersagt.


    11.) Schiedsrichter bei Übungen: Abzeichen erst bei Versammlung, je 1 Unterschiedsrichter bei jedem Zuge nicht mehr und nicht weniger; Oberfeldwebel nicht hierzu einteilen, muss ständig verfügbar sein.


    12.) Ehrenbezeigung (nach Abschlagen): „Achtung — rechts (links) !“ , gegenüber höheren Vorgesetzten, Vorgesetzter ist dabei frei anzusehen, auf Fahrzeugen Aufgesessene Hacken geschlossen, Gewehre sind überall anzuziehen. Bei Rast (Versammlung) bleiben liegende Teile liegen, Vorgesetzter ist auch dann aber anzusehen.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier gerne noch auf folgendes Thema verweisen:



    Gruß

    Michael

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Div. Gef. Std., den 26.03.1943

    167. Inf. Division

    Ia


    Betr. : Marschzucht


    Die Märsche der letzten Wochen zeigten bei vielen Einheiten der Division einen bedenklichen Mangel an Marschzucht. Ich verkenne nicht die außerordentlichen Schwierigkeiten unter denen die Märsche durchgeführt werden mußten. Die stete Gefechtsbereitschaft der Truppe, die reibungslose Abwicklung der Marschbewegungen und die Manneszucht verlangen jedoch die genaue Beachtung folgender Punkte, für deren Einhaltung mir die Einheitsführer verantwortlich sind.


    1.)

    Auch schwierige Wegeverhältnisse dürfen nicht zu einer weiten Auseinanderziehung und damit zu einer Auflösung der Verbände führen. Gruppen, Züge und Kompanien sind von ihren Führern stets zusammenzuhalten.


    Als Schiebekommandos darf jeweils nur die Hälfte der Einheit eingeteilt werden. Die Schiebekommandos haben an schwierigen Wegestellen selbsttätig einzugreifen und nicht erst Befehl abzuwarten. Die andere Hälfte der Einheit ist zur Abwehr feindlicher Überfälle pp. bereitzuhalten und marschiert geschlossen. Schusswaffen dürfen nicht auf Fahrzeugen verladen, sondern müssen jederzeit am Mann getragen worden, und zwar nach der Vorschrift umgehängt, nicht nach Jäger - oder Wilddiebart.


    Für ausreichende Fliegerabwehr während des Marsches und bei Marschpausen ist zu sorgen. Luftspäher sind einzuteilen.


    2.)

    Soweit es die Geländeverhältnisse zulassen, ist auf dem Marsch eine Straßenseite einzuhalten und auf Vordermann zu marschieren. Bei Marschpausen und Marschstockungen ist stets hart rechts heranfahren, um ein Überholen zu ermöglichen. An engen Wegestellen keine Marschpausen !


    Frühzeitige Erkundung !


    Berittene Führer sind aufgesessen. Sie können dadurch die Marschkolonne besser überwachen, vorausreiten und notwendige Erkundungen des besten Weges durchführen. Dadurch lassen sich die Marschstockungen an engen Wegestellen rechtzeitig vermeiden.


    Gegenseitige Rücksicht und Hilfe, besonders an schwierigen Geländestellen, ist Kameradenpflicht. Vor Brücken und schlechten Wegestellen sind die Marschkolonnen rechtzeitig anzuhalten und die Fahrzeuge einzeln durchzuschleusen. Pferde dabei nötigenfalls führen ! Vor und hinter der Brücke bzw. schlechter Wegestelle hart rechts heranfahren ! Die Verkehrsregelung übernimmt, sofern sie nicht von der Feldgendarmerie durchgeführt wird, der Führer der Einheit, die die Brücke überschreitet. Ein Überholen vor Brücken und schlechten Wegestellen durch geschlossene Kolonnen ist verboten. Auf freier Strecke ist vor dem Überholen von der überholenden Kolonne (auch mot. Kolonnen !) die Genehmigung der zu überholenden Kolonne einzuholen. Als Schließende sind besonders umsichtige und energische Führer einzuteilen. Sie haben den Ausfall von Pferden und Fahrzeugen dem Einheitsführer sofort zu melden und Sorge zu tragen, dass die Marschkolonne sich nicht zu weit auseinanderzieht.


    3.)

    Das Anhängen von Begleitmannschaften an die Fahrzeuge und das Aufsitzen auf diese ohne schriftliche Genehmigung des Einheitsführers (besonders auch auf Inf. Karren) hat zur Schonung des wertvollen, kaum ersetzbaren Pferdematerials zu unterbleiben.


    Stöcke dürfen zur Feststellung der Boden- oder Schneetiefe von den Führern der Marschkolonnen benutzt werden. Im übrigen ist die Benutzung von Stöcken, die ohnehin bei schlechten Wegeverhältnissen das Marschieren eher beschweren als erleichtern, verboten.


    4.)

    Immer wieder sehe ich, dass sich einzelne Mannschaften Marscherleichterungen verschaffen und ohne Mütze und Koppel marschieren. Marscherleichterung hat der Einheitsführer zu befehlen und zwar für alle Mannschaften gleichzeitig.



    gez. Unterschrift


    Verteiler: „K“

    Sturmgeschütz Bttr. 393

    H.Pi.Btl. 627

    Wf.Rgt. 3



    Gruß Marga