Sammeln und Wiederverwerten

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 01.06.1940


    32. Sammeln von Altöl


    Das Sammeln des anfallenden Altöles ist in einem noch verstärkten Maße als bisher zu betreiben. Es können neben Fässern und sonstigen geeigneten Gebinden auch gebrauchte Zellstoff-Flaschen, in denen Neuöl angeliefert wurde, verwendet werden. Geeignet sind jedoch nur solche Zellstoff-Flaschen, die noch die durchstoßene Verschlusskappe tragen. Diese Flaschen sind behelfsmäßig zu verschließen.


    Anhalt für behelfsmäßigen Verschluss:


    Die durchstoßene Verschlussscheibe der Kappe ist innerhalb der Flasche mit einem Messer rund um die Flaschenwand abzuschneiden, damit von der Kappe noch der äußere Metallring zum Halt der Faltenpressung des Zellstoff-Flaschenhalses stehenbleibt. Solche Flaschen lassen sich dann mit Hilfe von passend zugeschnittenem Rundholz (Altholz, Kork u. dgl.) um das zur Erhöhung der Abdichtung alte Putzwolle oder Lappenreste gewickelt werden können, fest verschließen.


    Soweit Tragdeckelkartons aus Neuöllieferungen vorhanden sind, können diese zur Aufnahme von Flaschen mit Altöl verwendet werden.



    OKH (Ch H Rüst u. BdE), 25.4.40


    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia

    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 01.07.1940



    80. Abgabe von Munitionsmaterialien


    Auf das gewissenhafte Sammeln und Zurückliefern sämtlicher Munitionmaterialien, ganz besonders der Messinghülsen, wird nachdrücklich hingewiesen. Es ist unter den heutigen Verhältnissen nicht tragbar, dass auf Truppenübungsplätzen und in den Garnisonen beschossenen Patronenhülsen achtlos herumliegen, anstatt sie der Verwertung zuzuführen. Abgabe derselben hat an die zuständigen Heeres-Munitionsanstalten zu erfolgen.


    Da die Übungsmunition von der Heeres-Militärakademie käuflich erworben wird, ist beim O.K.H. Antrag wegen Vergütung gestellt worden. Die Entscheidung steht noch aus und wird zur gegebenen Zeit veröffentlicht.


    Kdo. d. W.SS Ib



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.08.1941

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    318. Zurückliefern beschossener Munitionsteile und unbrauchbarer Munition


    Von einer Einheit wurde ein Waggon mit leeren Munitionshülsen an das SS-Hauptzeugamt Oranienburg gesandt.


    Beim Öffnen des Waggons wurde festgestellt, dass er vollkommen vorschriftswidrig verladen war. Es lagen lose durcheinander:


    leere Messing- und Stahlhülsen,

    leere Leichtmetallhülsen für Leuchtmunition,

    leere Manöverkartuschen,

    Ladestreifen, Messing und Eisen,

    scharfe s.S. Munition (Beutemunition),

    Platzpatronen 33.


    Außerdem ergab eine bahnamtliche Nachprüfung ein unzulässiges Ladegewicht


    Es wird darauf hingewiesen, dass bei Abgabe von beschossenen Munitionsteilen die H.Dv. 450 Abschn. XI genauestens zu beachten ist. Besonders zu beachten sind die Randnummern 273, 274 und 283 — 285.


    Sollte noch einmal ein derartiger Fall vorkommen, so wird der Kommandeur der betreffender Einheit zur Verantwortung gezogen.


    Kdo. d. W.SS Ib.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    ergänzend möchte ich hier noch auf folgendes Thema verweisen:



    Gruß

    Michael

  • Guten Abend zusammen,



    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 01.05.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    172. Unbrauchbare Anoden- und Taschenlampenbatterien und Elemente


    Sämtliche bei Einheiten und Dienststellen der Waffen-SS anfallenden unbrauchbaren Batterien sind künftig an das Nachrichten-Zeugamt der Waffen-SS zum Versand zu bringen.


    Das Nachrichten-Zeugamt ist angewiesen, die Batterien als Zerlegungsgut weiter zu bearbeiten.


    Ersatz für diese Batterien wird vom Nachrichten-Zeugamt nicht geliefert. Anforderungen sind laut Verordnungsblatt der Waffen-SS, Ziffer 38/43, vorzulegen.


    SS-FHA/Amtsgr. A / Amt VII




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 01.06.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    35. Verwendung von Altteilen


    Die angespannte Lage in der Versorgung mit Ersatzteilen aus der Neuanfertigung zwingt zu verstärkter Wiederaufarbeitung gebrauchter Teile. Die von den Instandsetzungsdiensten ausgewechselten Teile gehören daher nicht in den Schrott. Sämtliche Kfz.-Instandsetzungsdienste haben ab sofort folgende ausgebauten Teile zu sammeln:


    — Gelenkwellen

    — Kühler

    — Bremstrommeln

    — Felgen

    — Brems- und Kupplungsbeläge

    — Teile der elektrischen Ausrüstung (auch Schrott)

    — Vergaser

    — Kraftstoffpumpen


    Soweit nicht besondere Sammelstellen bekannt gegeben werden, sind sie an die zuständigen HKP abzuführen.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.06.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    47. Wiederverwertung „nasser“ Zylinderlaufbüchsen


    Unter Bezug OKW Gen.d.Mot. Chef Inst. VI/ e 76h/K 075.12.42 v.12.42 dürfen die von den Kfz.-Instandsetzungsdiensten aus Kfz.- einschl. Zgkw. - Motoren ausgewechselten „nassen“ Zylinderlaufbüchsen nicht mehr, wie bisher üblich, in den Schrott wandern. Ausgebaute und in der Lauffläche verschlissene „nasse“. Zylinderlaufbüchsen sind von den Instandsetzungsdiensten ab sofort zu sammeln. Nach Aufbohren und Honen für Übermaßkolben muss eine Wiederverwendung unbedingt stattfinden. Dies ist aber nur möglich, wenn die äußeren Passflächen vor Transportschäden und Witterungseinflüssen bewahrt bleiben. Auf sachgemäße und sorgfältige Verpackung ist wegen leichter Zerbrechlichkeit größter Wert zu legen. Genaue Bezeichnung der ausgebauten Laufbüchsen nach Motorentyp ist erforderlich. Ausgebaute und verschlissene „nasse“ Zylinderlaufbüchsen werden auf dem Nachschubwerk zugeführt:


    a) in der Heimat und im Heimatkriegsgebiet den Hei.K.P.,


    b) im Bereich der Zentra-Kraft-Ost den jeweiligen Z.E.L.,


    c) im Bereich der Zentra-Kraft-West den jeweiligen He.K.P.,


    d) im Bereich Süden und Südosten dem Versorgungs-Z.E.L. 5 Stuttgart,


    e) im Bereich Noreden dem Versorgungs-Z.E.L. 120, Hamburg.



    SS-FHA/Amtsgruppe A/Amt X



    Gruß Marga




  • Guten Tag zusammen,



    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.04.1944

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    174. Nachrichtengerät — Mangelmetallaktion


    Für die Zerlegung von Taschenlampenbatterien, Anodenbatterien, Feldelementen usw. sind zuständig:


    1.) Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH.,

    Zerlegebetrieb Oranienburg bei Berlin,

    Bahnanschluss Oranienburg,

    Abschlussgleis Lehnitzschleuse.


    2.) Chemische Fabrik Vita in Ergolding.

    Bahnstation für Stückgut: Ergolding in Bayern,

    Bahnstation für Waggon-Ladungen: Landshut in Bayern.

    Anschlussgleis Fliegerhorst.


    Sämtliche bei Einheiten und Dienststellen anfallenden Geräte dieser Art sind an den nächst gelegenen Zerlegungsbetrieb zum Versand zu bringen.


    Die Empfangsscheine der Zerlegebetriebe sind dem SS-FHA, Abt. IN/I, zur weiteren Verarbeitung vorzulegen.




    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.09.1944



    544. Rückgabe verbrauchter Elemente und Batterien


    Mit Verfügung Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.04.1944, Ziffer 174, wurde der Versand sämtlicher verbrauchter Primär-Elemente und Batterien an die Zerlegebetriebe unter gleichzeitiger Vermeldung der abgegebenen Stückzahlen an I N befohlen.


    Die Abgabe erfolgt nicht in dem Maße, wie es die augenblickliche Rohstofflage erfordert.


    Das Nachrichten-Zeugamt der Waffen-SS wird daher angewiesen, neue Feldelemente, Anoden- und Taschenlampenbatterien nur in der Stückzahl abzugeben, als verbrauchte den Zerlegbetrieben angeliefert werden (außer Neuaufstellungen).


    Bestätigungen über erfolgte Abgabe an Zerlegebetriebe ist den Anforderungen beizufügen.


    SS-FHA/Amt II/ I N




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.06.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    267. Ersatzbeschaffung von Feilen und Stahlstempel (Buchstaben und Zahlen).


    Ab sofort sind bei Anforderung von Feilen und Stahlstempel vollkommen unbrauchbare bzw. stumpfe Feilen und Stahlstempel in Höhe der angeforderten Menge, nach vorheriger Anforderung beim Amt VII, an das Hauptzeugamt der Waffen-SS, Dachau, auf Anweisung des Amtes VII, zum Versand zu bringen.


    SS-FHA/Amtsgr. A/ Amt VII



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen



    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 01.06.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    206. Wiederverwendung gebrauchter Briefumschläge


    Die Wiederverwendung bereits benützter Briefumschläge als Hülle für Briefsendungen jeder Art nach dem Ausland ist verboten.



    SS-FHA/Amt II/ Ic



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Heeres-Verordnungsblatt vom 28.10.1940

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    650. Rücksendung von Leergut zum Wehrmachttarif


    Mit dem Reichsverkehrsministerium ist vereinbart worden, dass gebrauchte Packmittel, auch leere Sauerstoff- usw. Flaschen, die Eigentum einer Lieferfirma sind und von einer Wehrmachtstelle frachtfrei an den Eigentümer zurückgesandt werden, grundsätzlich als Wehrmachtgut zu den Sätzen des Wehrmachttarifs unter Stundung der Gebühren aufzugeben sind.


    Das gleiche gilt für die Rücksendung von Privatwagendecken (Leihdecken), die zum Schutze von Eisenbahnladungen verwendet worden sind.


    Entgegenstehende Bestimmungen der Wehrmachteisenbahnordnung und des Wehrmachttarifs gelten als aufgehoben.


    O.K.H., 31.10.40



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    aus H.V.Bl. vom 12.06.1944

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Rücklieferung alter Abzeichen


    Aus Rohstoffgründen sind den Offizieren (W) und den zu den Offizieren im TSD. übergeführten Wehrmachtbeamten (Heer), die bisherigen Kragenpatten mit Stickerei und Schulterstücke an die Heereskleiderkasse Meißen unentgeltlich zur weiteren Verwertung abzugeben, im Ersatzheer standortweise gesammelt. Für das Feldheer regelt Gen. Qu. die Rückführung.


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 7.6.44



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 01.03.1941


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    120. Altmaterial


    Verschiedene Anfragen geben Veranlassung, nochmals darauf hinzuweisen, dass der Bedarf an Instandsetzungsmaterialien (Flickstoffe, Knöpfe, Abzeichen, Putzlappen usw.) nach Möglichkeit aus den ausgesonderten Bekleidungsstücken zu decken ist. Zum Nachweis der Aussonderung sind bei Blusen, Mänteln und Hemden die Kragen mit Knopfleisten und bei Hosen und Unterhosen der Hosenbund mit dem übrigen Altmaterial abzuliefern.


    V 3/031/2.41



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Das folgende Merkblatt ist sehr verblichen. Ich finde es passt aber zu diesem Thema.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Merkblatt


    über

    Rückführung und Behandlung des Lehrmaterials, der scharfen Munitionsteile und der unbrauchbaren Munition sowie Beute-Munition



    1. Rohstoffschwierigkeiten und Arbeitermangel in der Heimat, die jedem bekannt sind, verlangen, dass der Rückführung des wertvollen Leermateriales das erforderliche Verständnis entgegengebracht wird. Durch vielseitige und wiederholte Maßnahmen der Truppenteile muss sichergestellt werden, dass dieser Gedanke bei allen Soldaten, Grabenoffizieren v. D., Einheitsführern, Nachschubkolonnen und allen mit der Munitionsbearbeitung Beauftragten bekannt und allmählich zur Selbstverständlichkeit wird.


    2. Im bisherigen Kriegsverlauf wurden nachstehende Erfahrungen gemacht:


    — a) Kartuschhülsen fallen nur in einem unverhältnismäßig niedrigen Prozentsatz zu der zugewiesenen Munition an. Die Munitionsfertigung leidet ständig unter dem Mangel an Kartuschhülsen. Eine Steigerung der Munitionsfertigung bis zur höchstmöglichen Ausstoßzahl an schussfertiger Munition ist stets verbunden und abhängig von der Prozentzahl der zurückgelieferten Hülsen. Patronenhülsen für Gewehr, M.G. und Pistole fehlen vollkommen. Desgleichen werden keine Patronen-Hülsen für L.u.S.-Munition (Leucht- und Signalmunition) , die aus Mangelrohstoff Aluminium bestehen, zurückgeführt. Sobald die Truppe in den Stellungskrieg übergeht, muss die Erfassung der beschossenen Mun.-Teile mit allen Mitteln betrieben werden. Auf jede Patronenhülse kommt es an: keine darf mehr verloren gehen. Besonders vordringlich ist die Rückführung der Patronenhülsen für alle Sorten Kampfwagenkanonen und schwere Pak und alle Kaliber von 15 cm einschliesslich aufwärts.


    Die Einheitsführer müssen die Durchführung der von ihnen befohlenen Maßnahmen überwachen lassen und von Zeit zu Zeit sich selbst davon überzeugen.


    — b) Das Pulver nicht verbrauchter Teil- und Sonderkartuschen ist zu 90% unbrauchbar, weil es durch Feuchtigkeit oder völlige Verschmutzung gelitten hat. Das Pulver von Teilkartuschen wird in der Heimat neu aufgearbeitet und kommt der Truppe wieder zugute durch vermehrte Mun.-Zuweisungen.


    — c) 60% der zurückgelieferten Mun.-Packgefäße sind instandsetzungsbedürftig, weiter 20% haben nur noch Schrottwert. Die Herstellung und Instandsetzung der Mun.-Packgefäße erfordert die gleiche Anzahl von Arbeitskräften wie die Neuanfertigung selbst. Daher Packgefäße schonend behandeln, vor Rückgabe Deckel und Verschluss schließen, nicht werfen, sondern von Hamd zu Hand reichen, laufend zurückführen. Ungezählte Packgefäße befinden sich bei der Truppe und den Stäben und werden als Vorratskisten usw. verwendet. Die Erfassung dieser Packgefäße ist durch Kontrollen sicherzustellen.


    — d) Die Rückführung beschossener Wickelkartuschhülsen ist sehr gering. Grund kann Unkenntnis der Truppe über Möglichkeiten der Wiederinstandsetzung dieser neuen Hülsenart sein. Die Truppe ist daher zu unterrichten, dass Wickelkartuschhülsen, auch wenn der Mantel nach dem Schuss aufgeplatzt ist, sowie Hülsenböden ohne Mantel, wieder verwendet werden können und müssen. Die Wickelkartuschhülsen sind daran zu erkennen, dass sie aus schwarzem Stahlblech gerollt sind; der Hülsenboden ist massiv aus einem Stück gesondert gefertigt.


    3. Wenn es die taktische Lage irgendwie gestattet, sind Sammeltrupps, auch aus Stäben und Versorgungstruppen, aufzustellen, die das Gelände nach einem festen Plan absuchen. Sämtliche Ortschaften, Häuser, Scheunen usw. sind mit zu erfassen, da in diesen erfahrungsgemäß bei Ablösung und Verlegung von Truppenteilen viel Leermaterial, scharfe Munition usw. liegen bleiben.


    4. Abgabe des Leermaterials und der beschossenen Munitions-Teile


    — a) Unter Ausnützung sämtlicher zum Mun.-Empfang fahrender Leerkolonnen und Fahrzeuge sind die beschossenen Mun.-Teile und das Packmaterial (auch kleine Mengen) von der Truppe bei den Div.Ausg. Stellen abzugeben. An der Straße und im Gelände liegendes Leermaterial ist ohne Frage nach Zuständigkeit von Leerfahrzeugen zu erfassen und abzugeben.


    — b) Sämtliches Leermaterial ist vor der Verladung auf das Vorhandensein von scharfen Munitionsteilen (Teilkartuschen, Versagern, unvollständiger Munition usw.) zu untersuchen.


    Wiederholt haben sich folgenschwere Unglücksfälle ereignet, weil bei der Rückführung des Leermaterials scharfe Mun.-Teile mit verladen wurden. Anlässlich früherer Brände, bei denen tausende von Geschosskörben, Mun-Packgefäße, große Mengen Pulver, Kartuschhülsen usw. vernichtet wurden, stellte sich heraus, dass sich im abgegebenen Leermaterial nicht nur große Mengen Pulver (Teilkartuschen), Inf.Patr.-Munition und Brisanzgeschosse jeder Art, sondern auch großkalibrige Geschosse bis 15 cm befanden. Durch die Detonation dieser Geschosse sind neben den personellen Verlusten große Schäden auf dem Bahnhofsgelände und an den umstehenden Gebäuden entstanden.


    Für die Sicherheit des Verladepersonals in den Armee-Munitionslagern und der Eisenbahn, sowie der deutschen Arbeitskräfte in der Heimat, denen die Aufarbeitung des Leermaterials obliegt, ist es unbedingt erforderlich


    — aa) sämtliches Pulver (unverbrauchte Teilkartuschen, Sonderkartuschen, Versagern, unbrauchbares Pulver aus Kartuschen),


    — bb) sämtliche Zündungen (Zünder, unbrauchbare Zündmittel usw.)


    — cc) alle scharfen Munitionsteile (durch Witterungseinflüsse, Transport oder Feindeinwirkung unbrauchbare Munition),


    — dd) sämtliche Beute- und Schlachtfeldmunition


    auszusortieren und


    — ee) sämtliche Packgefäße auf Vorhandensein etwa noch enthaltener Restmunition (besonders Patr.Kasten, Granatwerfer und Handgranatenkästen)


    zu prüfen.



    Fortsetzung nächste Seite:

  • Fortsetzung:


    5. Behandlung des Leermaterials bei der Truppe. Es gelten


    — Heeresdruckvorschrift 488/5, Abschnitt XI, Teil 1, Ziffer 9,

    — Heeresdruckvorschrift 305, Abschnitt K mit den dort angezogenen Ziffern der übrigen Abschnitte.


    Besonders wichtig ist, dass

    — a) sämtliche Kartuschhülsen sofort nach dem Schuss wieder in die Packgefäße gelegt und abseits gesammelt werden.


    — b) sämtliche nicht verbrauchten Teilkartuschen sofort beim Fertigmachen der Ladungen in bereitstehenden nur für diesen Zweck vorgesehenen Kisten gesammelt werden. Feuchtigkeit und Verschmutzung machen die Teilkartuschen unbrauchbar. Damit gehen Rohstoffe, die zum Teil der Nahrungsmittelversorgung entzogen wurden, verloren.


    6. Einsendung von Munition an höhere Dienststellen auf dem Kurierwege. Vereinzelt wurden Munition oder Munitionsteile zwecks Untersuchung in völlig unzureichender Verpackung auf dem Kurierwege zum Versand gebracht.


    Neuartige Munition, Mun.-Teile, Brandmittel, Spreng-und Zündmittel, Munition von Rohrdetonierern usw. sind vor dem Versand zu prüfen, ob Weiterleitung auf dem Kurierwege überhaupt möglich ist, gegebenenfalls mit welchen Vorsichtsmaßnahmen es erfolgen kann. In jedem Falle ist zu versuchen, die Munition zu entschärfen.


    Die Munition ist in geeigneten, festen Packgefäßen, durch Festlegemittel (Holzwolle, Heu, Papier usw.) gegen Schlag und Stoß gesichert, zu verpacken. Aus der Beschriftung muss auffallend der Inhalt hervorgehen. Warnvermerke, wie „Vorsicht, Munition, nicht werfen“ usw. sind anzubringen.


    7. Beutemunition, Erfassung und Rückführung


    — a) Im Korpsbereich kommen in steigendem Maße russische Beutewaffen, insbesondere Gewehre und Pistolen zum Einsatz. Die laufende Mun.- Versorgung kann aus den Beständen der Armee und Heeresgruppe nicht gedeckt werden, da die erbeuteten Bestände fast aufgebraucht sind. Zur planmäßigen Erfassung und Verteilung dieser Munition an die Bedarfsträger wird angeordnet:


    „Alle Beutemunition, auch kleinste Mengen, ist mit leer zurückfahrenden Fahrzeugen, auch von abseits eingesetzten Einheiten, zur Div.Ausg.Stelle zurückzuführen. Von allen russischen Gefallenen ist die Munition einzusammeln soweit es die Gefechtslage irgendwie gestattet.“


    — b) Untersuchte und als feldbrauchbar befundene Beutemunition ist nach den Bestimmungen für deutsche Munition wie diese einzulagern. Nicht transportsichere Beutemunition ist durch das Fachpersonal zu sprengen. Blindgegangene feindliche Abwurfbomben werden durch Personal der Luftwaffe gesprengt. Anträge sind an Ib/W.u.G. zu richten.


    Das zur Verteilung gelangte „Merkblatt für das Bergen von Schlachtfeldmunition“ muss bekannt sein. Unbrauchbare, aber transportsichere Beutemunition ist wie unbrauchbare deutsche Munition zur Altmaterialgewinnung zurückzuführen.


    8. Entladung von Geschützen und Fahrzeugen bei Rückführung zwecks Instandsetzung. Zur Instandsetzung oder zur Abgabe gelangende Geschütze und Waffen aller Art müssen vor Rückführung entladen werden. Desgleichen sind Kfz. vor Abgabe zur Instandsetzung zu entladen, auch wenn es sich um die planmäßige Beladung handelt. Vergl. H.Dv.488/5, Ziff. 213 . Die Munitionsbeladung ist bei der Truppe einzulagern.


    9. Rauchverbot in den Mun.Ausg.Stellen. Auf das Rauchverbot und den Gebrauch von offenem Feuer im und in der Nähe von der Nähe des Munitionslagers und der Lagerstellen für Beutemunition und Leermaterial muss immer wieder hingewiesen werden. Vor allem muss sichergestellt werden, dass die von den Divisionen erlassenen Befehle bis zum letzten Lkw.- und Bespannfahrzeugfahrer durchdringen.


    Die Beobachtung aller vorstehenden Maßnahmen muss sich eines Tages auf die Truppe selbst auswirken durch erhöhte und ausreichende Munitions-Zuweisungen.


    Auf das Fehlen zurückgelieferter beschossener Katuschhülsen sind schon heute Stockungen im Munitionsnachschub wie z. B. bei Pistolen Patronen, s. 10 cm K.- Mun., z. T. auch bei der sonstigen Artillerie-Munition zurückzuführen. Die Verpackung von Munition muss zum großen Teil schon in behelfsmäßigen und primitiven Packgefäßen erfolgen.


    Die Vorgesetzten aller Grade, insbesondere Offiziere und Feuerwerker haben laufend belehrend einzuwirken.




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Heeres-Mitteilungen vom 08.06.1942


    49. Altöl (gültig für Feld- und Ersatzheer)


    — H.M.1941 Blatt 9 Kraftfahrtechnischer Anhang Nr. 35 Ziffer 5 —


    Instandsetzungswerkstätten


    1. Der Erlös für das bei den Instandsetzungswerkstätten der Heimat-Kraftfahr-Parke und in Wehrmacht-Garagen anfallende Ablauföl aus Wehrmacht-Kfz. verbleibt mit Wirkung vom 01.03.1942 nicht mehr dem H.K.P., sondern wird seitens der sammelnden Regenerationsanstalt den vorgenannten Anfallstellen unmittelbar gezahlt.


    2. Das gesamte in den betreffenden Werkstätten anfallende Ablauföl, gleichgültig, ob es aus Privat- oder wehrmachteigenen Wagen stammt, ist in einem Behälter zu sammeln und an die bisher vom O.K.H. zugelassene Regenerationsanstalt abzugeben.


    3. Auf den Erlös, der bisher der Wehrmacht über den H.K.P. aus dem Verkauf des Ablauföles zugeflossen ist, wird verzichtet.


    4. Für das von den zugelassenen Regenerationsanstalten aus Instandsetzungswerkstätten zu übernehmende Ablauföl werden den Anfallstellen durch die Regenerationsanstalt unmittelbar 5,- RM %kg bei Abholung des Ablauföles durch die Regenerationsanstalt vergütet.


    O.K.H.(Ch H Rüst u. BdE), 11.5.42



    Gruß Marga



  • Hallo zusammen,



    noch eine Sammlung, H.M. v. 12.03.1942

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    242. Wollsammlung


    Der Führer hat auf die große Bedeutung der vollständigen Wiedereinsammlung und sorgfältiger Aufbewahrung aller wärmeren Bekleidungsstücke hingewiesen, da es sich um eine einmalige Spende handelt, die nicht wiederholt werden kann. Nur wenn sich jeder an seiner Stelle für unbedingte ordnungsgemäße Abgabe bei Entbehrlichkeit der Stücke einsetzt und etwa entgegengesetzte Maßnahmen unterbindet, wird es möglich sein, auch zukünftig den Kämpfer an der Front vollwertig auszustatten.


    Es ist angesichts des bei der Wollsammlung bekundeten großen Opfersinns des deutschen Volkes Ehrenpflicht jedes Heeresangehörigen — insbesondere aller Vorgesetzten — für einwandfreien Nachweis sämtlicher Wintersachen und restlose Abgabe an die Stelle, die zu gegebener Zeit noch befohlen wird, Sorge zu tragen. Dies gilt auch für Wolldecken, deren Beschaffung auf immer größere Schwierigkeiten stößt. Jedes Soldbuch (Seite 6/7) muss klar erkennen lassen, was der betr. Inhaber — auch Offizier usw. — im Gewahrsam hat. Im Ersatzheer sind die Stücke außerdem in den Bestandsbüchern B zu vereinnahmen. Wenn angängig, sind alle Stücke mit „R“ zu kennzeichnen. Es darf nichts verloren gehen oder gar widerrechtlich an Angehörige nach der Heimat gesandt werden.


    Wenn Verwundete in geheizten Lazarett- oder Leichtkrankenzügen abbefördert werden, sind ihre Winterbekleidungsstücke nicht nach der Heimat mitzunehmen, sondern bei den Entlausungsanstalten abzugeben, von wo sie dem nächsten Sammellager für Winterbekleidung zuzuführen sind. In den Reserve-Lazaretten (Bearbeitung durch die Zahlmeister) sind die Stücke abzunehmen und umgehend den Wehrkreiskommandos usw. zur Verfügung zu stellen.


    Auf den Führererlass betr. Schutz der Sammlung von Wintersachen für die Front — vgl. H.V.Bl. 1942, Teil B, Nr. 99 — wird hingewiesen. Alle Führer von Einheiten haben die unterstellten Soldaten eingehend über die Wichtigkeit obiger Maßnahmen zu belehren.


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 2.3.42



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Verfügung der W.K.XI vom 01.09.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    478. Rückgewinnung von Borstenabfällen aus abgenutzten Pinseln und Bürsten aller Art


    — (Chef H Rüst u. BdE) 63 o 29 V 2 (I d) 3.2.43 vom 07.08.1943 —


    Beim Gebrauch von Pinseln und Bürsten wird das Borstenmaterial abgenutzt, aber nicht restlos verbraucht. Übrig bleibt der Teil der Borsten, der im Pinsel und Bürstenholz eingebunden ist. Bisher wurden die abgenutzten Pinsel weggeworfen oder verbrannt. Damit werden wertvolle Rohstoffe vernichtet, deren weitere Verwendung noch lohnend ist.


    Es wird hiermit angeordnet, dass die Truppenteile und Dienststellen abgenutzte Pinsel und Bürsten künftig an die örtliche Heeresstandortverwaltung abzuliefern haben. Die Heeresstandortverwaltungen sammeln die Pinsel pp und führen, so bald die Menge sich lohnt, sie an die nächstgelegene Fabrik ab, die sich mit der Rückgewinnung der Borsten befasst. H.Ma. und H.Za. bilden eigenen Sammel- und Ablieferstellen. Es liefern ab:


    Die Heeresstandort-Verwaltung, Heeres-Meldeamt und Heeres-Zeugamt in den Wehrkreisen IX und XI an die Vereinigten Bürstenfabriken Hugo Rohland, Halle (Saale).


    Abzuliefern sind nur Gegenstände, die mit Naturborsten besteckt sind. Fracht- und Anfuhrkosten werden von den genannten Firmen übernommen.


    Ob und in welcher Höhe ein Entgelt für die abgelieferten Pinsel usw. gezahlt wird, muss bei der Verschiedenheit der zurückzugewinnenden Borsten den abnehmenden Firmen überlassen werden.


    Abt. I b U/D IV, 2.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Marineverordnungsblatt vom 15.05.1939

    Quelle: germandocsinrussia


    374. Verwertung von Altfilmen


    Im Interesse der Rohstoffersparnis sind Altfilme, die nicht mehr benötigt werden, sowie Filmabfälle und Verschnitt zu sammeln und an die Marine-Hauptfilm- und Bildstelle, Berlin -Zehlendorf, Schützallee 27/29 abzuliefern. Geheimmaterial ist versiegelt einzusenden, es wird unter Kontrollaufsicht unkenntlich gemacht.


    M.V.Bl. Heft 9 Seite 117 Nr. 184 vom 1. April 1939 ist mit einem Hinweis zu versehen.


    (B.Nr.9774. BB. VIV. v. 3.5.39.)



    Gruß Marga

  • Guten Morgen zusammen,



    auch der folgende Beitrag hat allgemein mit der Wiederverwertung von Altstoffen zu tun und betrifft nicht nur die Waffen SS.


    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 01.07.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    387. Sammlung von Alt- und Abfallmaterial


    Durch die Besondere Marine-Bestimmung 1936 Seite 87 Nr. 82 ist folgendes bekanntgegeben worden:


    „Die angespannte Rohstoff- und Devisenlage hat es notwendig gemacht, dass z. B. durch die Reichsgruppe Handel und Organisation der gewerblichen Wirtschaft eine umfassende Propaganda für Erhaltung und Erfassung allen in der Wirtschaft anfallenden Alt- und Abfallmaterials vorbereitet wird.


    Die Wehrmacht als einer der größten Rohstoffverbraucher hat mit der Durchführung der Erhaltung und Erfassung des Alt- und Abfallmaterials vorbildlich voranzugehen und durch entsprechende Schulung der Wehrmachtangehörigen allmählich das gesamte deutsche Volk zum Sammeln der sonst verlorengehenden Altstoffe zu erziehen.


    Das Erfassen und Verwerten des Marinebereichs anfallenden marineeigenen Altguts ist in den verschiedenen Dienstvorschriften usw. (z. B. W.D.O.; V.f.S.; Wm. Verw. V. II; M.V.Bl. 1936 S. 206 Nr. 281 für Konservendosen; Merkblatt für Knochenverwertung) bereits geregelt. Den Dienststellen wird zur besonderen Pflicht gemacht, ständig dafür zu sorgen, dass die erlassenen Bestimmungen streng durchgeführt werden.


    Darüber hinaus wird angeordnet, dass über die bisherigen Bestimmungen hinaus alle Alt- und Abfallstoffe, die in irgendeiner Form sowohl das bisher nicht erfasste weniger wertvolle marineeigene Altgut (z. B. Nägel, Drahtenden, Tuben, Papier usw.), als auch bisher achtlos beiseite geworfene private Altgut (z. B. Rasierklingen, Tuben) planmäßig von den Wehrmachtangehörigen gesammelt werden.


    Beim Sammeln aller Alt- und Abfallstoffe ist nach folgenden Gesichtspunkten zu verfahren:


    Für das Sammeln sind alle bei der Wehrmacht anfallenden Alt- und Abfallmateralien von Wichtigkeit. Das Sammeln der Materialien darf nicht ohne Sortierung erfolgen, da sonst durch Verschmutzung und Vermengung eine Entwertung eintritt.


    Bei den einzelnen Truppenteilen, Schiffen und Dienststellen sind daher Sammelbehälter getrennt für folgende verschiedene Stoffe aufzustellen:

    1.Konservendosen
    2.Alteisen (z. B. Nägel, Rasierklingen, Drahtenden),
    3.übrige Metalle (auch Tuben und Verpackungsfolien)
    4.Faserstoffe ( z. B. Gewehrreinigungsdochte, Lumpen, Putzwolle,
    öl - und fetthaltige, getrennt in Eisenbehältern),
    5. Papier
    6.übrige Stoffe ( z. B. Knochen, Leder).


    Eine weitere Unterteilung kann gemäß den örtlichen Verhältnissen vorgenommen werden. Sie ist möglichst der Unterteilung der Werft bzw. des Arsenals anzupassen. Es ist besonders zu überwachen, dass in den Müllkästen tatsächlich nur unbrauchbarer Müll gelangt.


    Wegen Weiterverwertung des auf Grund der Dienstvorschriften usw. schon bisher zu sammelnden Altguts sind die Bestimmungen der Dienstvorschriften weiter maßgebend ( z. B. Abgabe an Werft und Arsenal). Wegen der in den Küchen anfallenden Packgefäße siehe Schiffsverpflegungsvorschrift § 11 und die Vorschrift für die Magazinwirtschaft bei den Marineverpflegungsämtern Nr. 22 (5). Die übrigen Abfallstoffe usw. sind an den ortsansässigen Rohproduktenhandel zu verkaufen.


    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga