Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
262. Infanterie Division
Ia/Stomarsch
Ortsunterkunft, den 21.09.1942
Instandsetzung und Haltung der Straßen und Wege und Aussteckung für den Winter
Ab 01.10.1942 hat die beiderseitige Aussteckung der Straßen und Wege laut vorausgegangenem Befehl bezüglich Zuständigkeit für die Betreuung durch die Ortskommandanturen, für den Winter zu beginnen. Die Stangen müssen 3 m hoch sein und in einer Entfernung von 20 m ausgesteckt werden. Die Straßen Nr. 51, 52, 53, a, b, müssen für Kfz. und für Panje- und Kettenfahrzeuge gesondert ausgesteckt werden. Die Beschilderung ist entsprechend höher zu setzen.
In Ortschaften wo keine Ortskommandanturen sind, sind die Bürgermeister innerhalb ihrer Ortsgrenzen für Instandsetzung, Instandhaltung und Aussteckung der Straßen zuständig zu machen und diesbezüglich durch die zuständigen Kommandanturen fachmännisch zu belehren und zu kontrollieren. In jeder Ortschaft muss ein Straßenwärter ernannt werden, der für den befahrbaren Zustand der Straßen und Wege Sorge trägt.
Um ein schnelleres Abfließen des Regen- und Tauwassers zu gewährleisten, sind die Straßen und Wege beidseitig durch Gräben zu begrenzen. Diese Gräben können mittels Ackerpflug hergestellt werden. Beidseitig sind an den Straßen und Wegen Sickerlöcher zu graben.
In sämtlichen Ortschaften sind Schlammkratzer und Schneepflüge laut an die Ortskommandanturen ergangenen Skizzen herzustellen und einsatzbereit zu halten. Desgleichen sind in den Ortschaften eine genügende Anzahl von Schneewänden aus Holz, Stroh- oder Weidengeflecht herzustellen und bereitzuhalten, um sie an Stellen, die einer besonders starken Schneeverwehung ausgesetzt sind, aufstellen zu können. An Fluß- und Bachübergängen sind neben den Brücken Furten für Kettenfahrzeuge herzustellen, auszustecken und zu beschildern.
Termin der Beendigung dieser Arbeiten 01.11.1942.
Für die Richtigkeit der Abschrift
Saffran
Oberleutnant und Ordonnanzoffizier
gez. Scholz
Generalmajor