Dienstanweisungen und Aufgaben in der Sachbearbeitung für die Militärverwaltung

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: Nara


    Anlage: 1


    Dienstanweisung

    für den Leiter der Einzelgruppe „Militärverwaltung (VII)“

    beim Oberkommando einer Heeresgruppe


    1. Der Leiter der Einzelgruppe „Militärverwaltung (VII)“ untersteht dem Oberquartiermeister der Heeresgruppe.


    2. Der Leiter der Einzelgruppe „Militärverwaltung (VII)“ bearbeitet für das Oberkommando der Heeresgruppe nach den Weisungen des Oberquartiermeisters alle Fragen der Militärverwaltung für den Bereich der Heeresgruppe.


    3. Der Leiter der Einzelgruppe „Militärverwaltung (VII)“ ist auf enge Zusammenarbeit mit dem Qu. 2 des Oberkommandos der Heeresgruppe angewiesen. Er hat ferner enge Verbindung mit dem Wirtschaftsführer der Heeresgruppe und den zuständigen Wirtschaftsdienststellen zu halten.



    Anlage 2


    Aufgaben

    der Abteilung VII (Militärverwaltung) bei der Heeresgruppe A / O. Qu.


    Alle Angelegenheiten der Militärverwaltung, insbesondere:


    Einrichtung und Aufsicht über landeseigene Hilfsverwaltung, d.h. Rayon- und Gemeindeverwaltungen.


    Bearbeitung aller die Zivilbevölkerung angehenden Fragen, soweit Sondervorschriften keine anderweitige Regelung vorsehen (z.B. für die Wirtschafts-Dienststellen auf dem Gebiet der Wirtschaftsverwaltung).


    Politische Angelegenheiten der Zivilbevölkerung, Lageberichte in Militärverwaltungsangelegenheiten.


    Evakuierungen und Flüchtlingswesen, Erfassung und Abtransport der wehrfähigen Bevölkerung (im Zusammenwirken mit Qu.2).


    Polizei- und Ausweiswesen, Volkszählung und Einwohnerlisten, Schul- und Religionswesen.


    Ziviles Gesundheitswesen (im Zusammenwirken mit IVb) und Fürsorgeeinrichtungen.


    Ziviles Veterinärwesen ( im Zusammenwirken mit IVc).


    Steuer und Finanzfragen.


    Mitwirkung bei Ernährung der Zivilbevölkerung ( Wikdo. und VO He Wi Fü).


    Mitwirkung bei Durchführung der Agrarordnung und anderen Fragen der Landwirtschaft ( Wikdo. und VO He Wi Fü).


    Mitwirkung bei Fragen der gewerblichen Wirtschaft, bei Lohn- und Preisverhältnissen (Wikdo. und Vo He Wi Fü).


    Mitwirkung im Nahverkehrswesen ( Wi. Str. Transp.).


    Mitwirkung bei Fragen des Arbeitseinsatzes (Wikdo. und Vo He Wi Fü).





    Gruß Marga

  • Hallo nochmal,


    Nachtrag:


    Anlage 1

    Abschrift von Abschrift


    Dienstanweisung

    für den Sachbearbeiter für die Militärverwaltung bei einem Armeeoberkommando


    1. Der Sachbearbeiter für Militärverwaltung untersteht dem Oberquartiermeister beim Armeeoberkommando.


    2. Der Sachbearbeiter für Militärverwaltung bearbeitet für das Armeeoberkommando nach den Weisungen des Oberquartiermeisters alle Fragen der Militärverwaltung für den Armeebereich.


    3. Der Sachbearbeiter für Militärverwaltung ist auf enge Zusammenarbeit mit Qu. 2 angewiesen, dessen Mitzeichnung bei allen grundsätzlichen Anordnungen zu erwirken ist. Er hat ferner enge Verbindung mit dem Armee-Wirtschaftsführer und den zuständigen Wirtschaftsdienststellenzu halten.


    Anlage 2

    Stabsquartier, den 13. September 1943


    Abgrenzung der Diensteinteilung zwischen Abteilung VII und Qu. 2


    O.Qu. VII :


    1. Alle Angelegenheiten der Militärverwaltung


    insbesondere Einrichtung und Aufsicht über die landeseigene Hilfsverwaltung, d.h. Rayon- und Gemeindeverwaltung.


    2. Bearbeitung aller die Zivilbevölkerung angehenden Fragen


    soweit Sondervorschriften keine anderweitige Regelung vorsehen (z.B. für die Wi. Dienststellen auf dem Gebiet der Wirtschaftsverwaltung.


    3. Politische Angelegenheiten der Zivilbevölkerung


    Lageberichte in Militärverwaltungsangelegenheiten.


    4.Evakuierungen und Flüchtlingswesen


    Erfassung und Abtransport der wehrfähigen Bevölkerung (im Zusammenwirken mit IVb) Fürsorgeeinrichtungen.


    5. Polizei- und Ausweiswesen


    Volkszählung und Einwohnerlisten, Schul- und Religionswesen.


    6. Ziviles Gesundheitswesen (im Zusammenwirken mit IVb)


    Fürsorgeeinrichtungen.


    7. Ziviles Veterinärwesen ( im Zusammenwirken mit IVc)


    8. Steuer und Finanzfragen


    9. Mitwirkung bei Ernährung der Zivilbevölkerung


    (Wiko und Verb.St. He Wi Fü)


    10. Mitwirkung bei Durchführung der Agrarordnung und anderen Fragen der Landwirtschaft


    (Wiko und Verb.St. He Wi Fü)


    11. Mitwirkung bei Fragen der gewerblichen Wirtschaft bei Lohn- und Preisverhältnissen


    (Wiko und Verb.St. He Wi Fü)


    12. Mitwirkung bei Fragen des Arbeitseinsatzes (Qu. 2)


    13. Mitwirkung bei Straßenbau, Hoch- und Tiefbau (OT)


    14. Mitwirkung bei Nahverkehrswesen (Wirtschaftstransport)





    Gruß Marga