leichte Straßenbau-Bataillone - Einsatz - Richtlinien

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Anlage zu OKH AHA In 5 VI 2285/38 geheim


    Berlin, 20.09.1938


    Richtlinien für Verwendung und Einsatz von leichten Straßenbau-Bataillonen


    1. Für den Straßenbau im Gefechtsgebiet werden leichte Straßenbau-Bataillone, aus Abteilungen des Reichsarbeitsdienstes aufgestellt.


    2. Leichte Straßenbau-Bataillone sind gegliedert zu je vier Kompanien zu 4 Offizieren, 17 Unteroffizieren, 142 Mann. Die Gesamtstärke eines Bataillons beträgt 702 Köpfe.


    Sämtliches Personal (einschließlich Führer und Unterführer) ist - abgesehen von einzelnen Ergänzungen - dem Reichsarbeitsdienst entnommen. Den Bataillons-Stab ist ein technischer Berater beigegeben.


    3. Die technische Ausrüstung eines leichten Straßenbau-Bataillons besteht nur aus leichten überallhin tragbaren Geräten und Werkzeugen (Spaten, Schaufeln, Hacken Stampframmen, Beilen, Sägen usw.), die beim Marsch auf Lastkraftwagen (je Kompanie 6 Stück) verladen mitgeführt werden. Diese Lkw. dienen beim Einsatz für das Heranschaffen von Baustoffen.


    4. Aufgabe der leichten Straßenbau-Bataillone ist es, im Gefechtsgebiet dicht hinter der fechtenden Truppe vorgehend, zerstörte Straßen im gewonnenen Gelände behelfsmäßig für das Nachziehen von pferdebespannten Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen (bis zu 3 t Lkw.) gangbar zu machen. Sie können hierzu auch Behelfsbrücken einfachster Bauart für Fahrzeuge bis zu 8 t bauen.


    Rasche Instandsetzung ist wichtiger als Dauerhaftigkeit.


    5. Die leichten Straßenbau-Bataillone werden hierzu Kommandobehörden unterstellt, die sie in der Regel geschlossen unter dem Pionierführer einsetzen, ausnahmsweise auch geschlossen oder kompanieweise einzelnen Truppen-Befehlshabern unterstellen.


    6. Die leichten Straßenbau-Bataillone sind, sobald bei einem Angriff nach Gelände oder Erkundungsergebnissen mit größeren Zerstörungen gerechnet werden muss, soweit als nach der Lage möglich, vorzuziehen und bereitzuhalten.


    Technische Erkundungstrupps und Trupps für kleinere Wiederherstellungen müssen mit den vordersten Teilen der Infanterie vorgehen. Bis zum ersten Einsatz der leichten Straßenbau-Bataillone wird sich dessen Führer oder ein Verbindungsoffizier des Bataillons beim Pionierführer bzw. dem betreffenden Truppenführer (Ziffer 3) aufhalten, um den Einsatz des Bataillons frühzeitig befehlen zu können. Im übrigen befindet sich der Führer des leichten Straßenbau-Bataillons von Angriffsbeginn an weit vorn. Für ständige Verbindung mit seinem Bataillon und dem Pionier- bzw. Truppenführer trägt er dabei Sorge.


    7. Leichte Straßenbau-Bataillone sind nicht für einen Kampf ausgerüstet und ausgebildet; sie verfügen nur über einzelne Waffen. Sie können deshalb zu Arbeiten nur in einem Bereich eingesetzt werden, der durch Truppen bereits gesichert ist: nötigenfalls hat der übergeordnete Führer die Sicherung der Arbeiten zu veranlassen.


    8. Zu besonderen Arbeiten, wie z. B. Beseitigung verminter Sperren, Sprengarbeiten u. a. sind den leichten Straßenbau-Bataillonen, soweit nötig, vorübergehend besondere Pioniertrupps beizugeben.


    9. Der Kräfteeinsatz richtet sich nach den voraussichtlichen Aufgaben. Ein Einsatz des ganzen Bataillons schon an den ersten Sperrungen wird nur in seltenen Fällen gerechtfertigt sein. Teile des Bataillons müssen auch im weiteren Verlauf des Angriffs hinter der angreifenden Infanterie dichtauf folgen. Es kann in Ausnahmefällen notwendig werden, Teile der bereits eingesetzten Kräfte noch vor Beendigung der Arbeit herauszuziehen, um sie weiter vorn einzusetzen.


    10. Zersplitterung der Kräfte auf mehrere Straßen und Anmarschwege muss vermieden werden. Aufgrund der Erkundungen sind alle für den Straßenbau verfügbaren Kräfte zusammenzufassen, um eine Straße für den Truppenverband sicher und in kurzer Zeit fertigzustellen.


    11. Umgehungswege, die zumeist nur sehr beschränkt brauchbar sind, sind nur zu bauen, wenn es sich um kurze Strecken handelt, die wenig Zeit beanspruchen. Stahlstraßengerät kann hierzu Verwendung finden. In schwierigem Gelände führt meist flüchtige Wiederherstellung der zerstörten Stellen rascher zum Ziel.


    12. Durch die ersten einfachen Maßnahmen muss es ermöglicht werden, noch mit der Infanterie schwere Waffen wie Infanteriegeschütze, Pak, auch einzelne Geschütze und Munitionswagen, notfalls ohne Bespannung von Hand, mit Tauen, unter Verwendung von Zugmaschinen, Seilwinden und dergleichen über die Zerstörungsstellen nach vorn zu bringen. Das Ziel muss sein, den Weg für das Nachziehen von Gefechtsfahrzeugen, Artillerie und den Gefechtsnachschub mit 3 t Lkw. freizumachen. Dann folgen die leichten Straßenbau-Bataillone, sich im Einsatz mit ihren einzelnen Teilen überschlagend, dem Fortschreiten des Angriffs.


    13. Der Ausbau zerstörter Straßen für den vollen Nachschub ist Sache der (schweren) Straßenbau-Bataillone der Armeen. Leichte Straßenbau-Bataillone können hierfür nur eingesetzt bleiben, wenn mit einem weiteren Vorgehen der Infanterie zunächst nicht zu rechnen ist.


    14. Schwierige stellen werden unter Umständen den Einsatz von Pionieren mit Kriegsbrückengerät und vorbereitetem Behelfsgerät (siehe Ziffer 15) erfordern. Hierbei ist bereits, soweit als möglich, auf die gleichzeitige oder nachfolgende Wiederherstellung der Straße durch die leichten Straßenbau-Bataillone Rücksicht zu nehmen. Es kann dann meist schon nach dem Übergang der fechtenden Truppe das Kriegsbrückengerät unter Mithilfe der leichten Straßenbau-Bataillone wieder freigemacht werden.


    15. Baustoffe, besonders vorbereitetes Gerät für den Behelfsbrückenbau (Balken, Schwellen, Rundholz, Bohlen, Brettafeln, Mauerblöcke, Klammern, Drahtstifte, Draht u. a) für Behelfswege (Faschinen, Knüppel usw.) und Stahlstraßengerät müssen bei der Bereitstellung zum Angriff weit vorn bereitgelegt werden. Ein Teil muss sich auf Lkw. verladen bei den Kompanien der leichten Straßenbau-Bataillone befinden. Es ist besonders auf geringe Gewichte (nicht über 200 kg.) zu achten; es muss möglich werden, Balken usw. über zerstörte Stellen hinweg auch längere Strecken auf der Schulter nach vorn zu tragen.


    16. Der rechtzeitige und ausreichende Nachschub von Baustoffen (Holz, Kies, Schotter, Erde usw.) an die Baustellen bedarf vorausschauender Maßnahmen und der Anwendung von Aushilfen, die mit der notwendigen Versorgung der fechtenden Truppe in Einklang zu bringen sind. Nachschub-Kolonnen werden hierfür nur ausnahmsweise freigemacht. Im allgemeinen müssen frühzeitig die eigenen Fahrzeuge der leichten Straßenbau-Bataillone im Pendelverkehr eingesetzt werden.


    Für die Richtigkeit der Abschrift


    ….

    Oberstleutnant (E)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: