Frauen im Zweiten Weltkrieg

  • Hallo zusammen,


    weiter geht es aus derselben Akte. Einige sehr lange Schriftstücke daraus habe ich zunächst überschlagen, komme aber später noch einmal mit wenigstens einer Kurzfassung darauf zurück.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Juli/August 1944


    Berufserziehung



    Frauen im Leistungsertüchtigungswerk der DAF


    Die Beteiligung der Frauen am Leistungsertüchtigungswerk der DAF hat während des Krieges erheblich zugenommen. 1941 nahmen 287 000 jugendliche und 241 000 erwachsene weibliche Gefolgschaftsmitglieder an Maßnahmen des Leistungsertüchtigungswerk teil. Im Jahre 1943 hat die Zahl der Teilnehmerinnen gegenüber 1941 etwa 50 v. H. zugenommen, sodass über 800 000 Frauen und Mädchen im Jahre 1943 eine zusätzliche berufliche Fortbildung erhalten haben.


    Kriegsberufswettkampf


    Der Kriegsberufswettkampf ist nunmehr abgeschlossen. Von den 2,5 Millionen Jugendlichen, die zu den Ortswettkämpfen angetreten waren, haben sich 216 als Reichssieger und 150 als Reichssiegerinnen durchgekämpft.


    Begabtenauslese im Kriege


    Durch das Begabtenförderungswerk wurden Anfang 1941 in Reichsausleselagern über 9000 männliche und weibliche Anwärter erfasst. Darunter befanden sich 2102 Mädchen. Diese Zahl wird sich in der nächsten Zeit wesentlich erhöhen, da nach Durchführung des Berufswettkampfes alle Reichs-, Gau- und Kreissieger zu einem solchen Reichsausleselager einberufen werden. In diesen Lagern werden die Teilnehmerinnen auf ihre Begabung hin beobachtet und für ihre Berufslaufbahn eingehend beraten. Erweisen sie sich für einen bestimmten Beruf besonders befähigt, so erhalten sie gegebenenfalls kostenlose Ausbildung in Fortbildungskursen an Fach- oder Hochschulen. Die Fachschulförderung nahm bisher einen besonders großen Raum ein. Bei den Mädchen hatte die Ausbildung zur Gewerbelehrerin einen bedeutenden Anteil. Aber auch für den Einsatz in technischen Berufen, vor allem in Chemieberufen, wurden viele Mädchen durch gründliche Berufsausbildung gefördert.



    Fortsetzung folgt.



    Gruß Marga

  • Guten Morgen zusammen,


    Fortsetzung

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Bürogehilfinnen und kaufmännische Lehre


    Es taucht jetzt häufig die Frage auf, ob Bürogehilfinnen nach erfolgreicher Abschlussprüfung zur kaufmännischen Lehrabschlussprüfung zugelassen werden können. In einer Stellungnahme der Reichswirtschaftskammer zu dieser Frage wird betont, dass die Ausbildung der Bürogehilfinnen, deren Schwergewicht in der Vermittlung von Kenntnissen in den bürotechnischen und schreibtechnischen Fächern liegt, keine kaufmännische Ausbildung sei. Bürogehilfinnen werden daher zur kaufmännischen Lehrabschlussprüfung nur dann zugelassen werden, wenn sie das kaufmännische Wissen auf einem anderen als dem normalen Wege einer dreijährigen kaufmännischen Ausbildung erworben haben. Sie werden die Kaufmannsgehilfenprüfung also nur dann ablegen können, wenn sie die Voraussetzungen zur ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung erfüllen, also 21 Jahre alt sind, Berufspraxis von mindestens fünf Jahren nachweisen usw. In Ausnahmefällen können Bürogehilfinnen nach ihrer Abschlussprüfung in eine kaufmännische Lehre eintreten. In jedem Einzelfall muss dabei geklärt werden, ob und in welchem Umfange die Ausbildungszeit als Bürogehilfin auf die kaufmännische Lehre angerechnet werden kann. Die Entscheidung liegt bei der Gauwirtschafts- bzw. Wirtschaftskammer. Es muss wirklich ausreichende Eignung für eine kaufmännische Berufstätigkeit vorliegen, wenn dieser Berufswechsel genehmigt werden soll.



    Lehrabschlussprüfungen in Ausnahmefällen


    In einem Erlass vom 05.01.1944 hat der Reichswirtschaftsminister Richtlinien für die Zulassung zu den Lehrabschlussprüfungen in Ausnahmefällen aufgestellt. Darin heißt es: Wer ordnungsgemäße Ausbildung in einem Lehrberuf nicht nachweisen kann und sich die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse auf anderem Wege als auf dem der ordnungsgemäßen Ausbildung erworben hat, darf nur im begründeten Ausnahmefall zur Abschlussprüfung eines Lehrberufes zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass nach der bisherigen beruflichen Tätigkeit des Prüfungsanwärters angenommen werden kann, dass er den verlangten Anforderungen in dem betreffenden Lehrberuf genügt. Außerdem sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Das 21. Lebensjahr muss vollendet sein, eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit ist nachzuweisen, die zu dem Lehrberuf, für den die Prüfung abgelegt werden soll, in enger Beziehung steht. Außerdem ist nachzuweisen, dass der Prüfungsanwärter bemüht gewesen ist, sich die erforderlichen theoretischen Kenntnisse anzueignen, was z. B. durch Teilnahme an den betrieblichen oder außerbetrieblichen Schulungsmaßnahmen möglich ist. Erwünscht ist, dass der Prüfungsanwärter mindestens ein halbes Jahr ein Berichtsheft für die Berufserziehung oder ähnliche Aufzeichnungen geführt hat, die im Zusammenhang mit dem von ihm erstrebten Ausbildungsziel steht. Außerdem muss er eine von seinem Betriebsführer ausgestellte Bescheinigung über Dauer, Inhalt und Erfolg seiner Berufstätigkeit und über seine Teilnahme an betrieblichen Schulungsmaßnahmen vorlegen. Die Prüfungsanforderungen und Bewertungsgrundsätze in den Prüfungen sind die gleichen wie bei den normalen Abschlussprüfungen für die Lehrgänge des Lehrberufes.


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  • Frauen als Diplom-Forstwirte


    Der Reichsforstmeister stellte in einem Erlass die Möglichkeiten für die Ausbildung von Frauen im höheren Forstdienst klar. Danach können Frauen zwar nicht Beamte des höheren Forstdienstes werden, wohl aber steht ihnen das Studium der Forstwirtschaft mit bestimmten Einsatzmöglichkeiten offen. Dabei gilt für sie die gleiche forstliche Studienordnung wie für männliche Studierende. Die vorgeschriebene praktische Lehrzeit muss auch von den weiblichen Studierenden abgeleistet werden, und zwar an einem Ausbildungsforstamt. Sie dauert sechs bis sieben Monate und wird vor Beginn des Fachstudiums abgeleistet. Durch das Bestehen der Hochschulabschlussprüfung wird der akademische Grad „Diplom - Forstwirtingenieur“ erworben. Mit dem Bestehen dieser Prüfung und etwa der Erlangung des Doktorgrades ist die Ausbildung für Frauen zurzeit abgeschlossen. Zum Vorbereitungsdienst als Referendar und zur großen forstlichen Staatsprüfung können sie nach den heute geltenden Bestimmungen nicht zugelassen werden. Frauen mit forstlicher Hochschulbildung können im staatlichen Dienst als Wissenschaftliche Assistentinnen an Hochschulinstituten beschäftigt werden, ferner an forstlichen Sonderinstituten und forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalten, als Hilfsarbeiterinnen an Forsteinrichtungsämtern und Forsteinrichtungsabteilungen, gegebenfalls auch als Hilfsreferentinnen bei höheren Forstbehörden.



    Frau im Ingenieurberuf


    In Ostpreußen hat eine Frau die Ausbildung als Vermessungsingenieur durchgemacht. Sie übt diesen Beruf nun an leitender Stelle aus.




    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Guten Morgen zusammen,



    Weiter geht es mit einem Artikel aus dem Informationsblatt „Die werktätige Frau“ vom August 1944


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Soziale Betriebsarbeit



    Aufklärung über Soziale Betriebsarbeit


    In einigen Gauen, so in Ostpreußen und Niederschlesien, besuchen die Gaubeauftragten für Soziale Betriebsarbeit die sozialpädagogischen Seminare, um den kurz vor dem Examen stehenden Volksvertreterinnen das Tätigkeitsfeld der Sozialen Betriebsarbeiterin als späteres Berufsziel zu schildern. Diese Aufklärungsarbeit hat sich recht gut bewährt. Viele Volkspflegerinnen führen in Zusammenarbeit mit der Gaufrauenabteilung in den Semesterferien einen Werkehrendienst durch und erhalten damit auch praktisch einen Einblick in die betriebliche Sozialarbeit.


    Technische Arbeitsgestaltung und Soziale Betriebsarbeit


    Zu dem Aufsatz von Dr. Hildegard Meding „Die Frau und die Technik“ wurde die Forderung erhoben, neben den Sozialen Betriebsarbeiterinnen Frauen für die Arbeitsgestaltung und Arbeitsführung heranzubilden. Bei diesem Einsatz ist an die Arbeitsgestaltung auf dem Gebiet der Technik gedacht, an der die Sozialen Betriebsarbeiterinnen ohne Fachkenntnisse bereits mitarbeiten, indem sie u. a. Verbesserungen an Maschinen und Handwerkszeug auf Grund ihrer eigenen praktischen Erfahrungen vorschlagen.


    Selbstverständlich wird eine auf technischem Gebiet vorgebildete Frau (Betriebsingenieurin und dergleichen) die Arbeitsgestaltung in Bezug auf die Technik weitgehender beeinflussen. Da die Soziale Betriebsarbeiterin auf die gesamte Frauenarbeit des Betriebes vorwiegend arbeitserzieherisch und menschenführend einwirkt, liegt es nahe, ihr weitere Führungsaufgaben auf technischem Gebiet übertragen zu wollen. Doch würde die Erfüllung dieser technischen Aufgaben den vollen Einsatz der Sozialen Betriebsarbeiterin verlangen und es ihr unmöglich machen, die Gesamtaufgaben der Frauenarbeit zu lösen. Aus diesem Grunde wird es kaum möglich sein, den Sozialen Betriebsarbeiterinnen diese speziellen Aufgaben in vollem Umfang zu übertragen. Der Schwerpunkt der Ausbildung zur Sozialen Betriebsarbeiterin liegt nach wie vor auf dem Gebiet der Arbeitserziehung und Arbeitsgestaltung, wie ja überhaupt die Soziale Betriebsarbeit ausgeht von der praktischen Mitarbeit am Arbeitsplatz. Mit dem Einsatz besonders technisch vorgebildeter Frauen würde sich inbezug auf die arbeitsgestaltende und führende Tätigkeit der Sozialen Betriebsarbeit nichts ändern. Es ist sogar anzunehmen, dass durch Zusammenarbeit beider Kräfte die Höherbewertung und Leistungssteigerung der Frauenarbeit erheblich gefördert wird.


    Soziale Betriebsarbeit und Arbeitseinsatzingenieur


    Über die Zusammenarbeit mit der Sozialen Betriebsarbeiterin und dem Arbeitseinsatzingenieur berichtet der Gau Westfalen-Nord. Alle neu einzustellenden Frauen werden zuerst von der Sozialen Betriebsarbeiterin erfasst, die sich nach den für den Arbeitseinsatz wichtigen Familienverhältnissen erkundigt. Darauf folgt die ärztliche Untersuchung. Als drittes nimmt der Arbeitseinsatzingenieur eine psychologische Eignungsuntersuchung vor. Die Ergebnisse dieser drei Stellen bestimmen den Arbeitsplatz der Frau. Frauen mit guter Handgeschicklichkeit und technischem Verständnis zum Beispiel werden als Maschinenarbeiterinnen angelernt. Frauen mit einer besonders ruhigen und sicheren Hand werden als Kranführerinnen ausgebildet.


    Fällt die psychologische Begutachtung einer Frau besonders gut aus und kann man auf ein ausgeprägtes technisches Verständnis schließen, so nimmt sie an einer technischen Prüfung teil. Erzielt sie dabei ein gutes Ergebnis, so kommt sie zur weiteren Ausbildung in die Lehrwerkstätte, um später als Vorarbeiterin eingesetzt zu werden. Auf diese Weise wurde eine große Zahl meldepflichtiger Frauen gründlich ausgebildet. Der Betriebsleiter wird von den Untersuchungen der Sozialen Betriebsarbeiterin, des Betriebsarztes und des Arbeitseinsatzingenieurs unterrichtet und teilt seinerseits seine Erfahrungen den zuständigen Stellen mit. In den verschiedenen Ausschüssen, die im Betrieb zur Erreichung von Höchstleistungen gebildet wurden, ist die Soziale Betriebsarbeiterin sowie der Arbeitseinsatzingenieur vertreten. Durch diese gute Zusammenarbeit aller Stellen wurden beste Erfolge auf dem Gebiete des Fraueneinsatzes erzielt.



    Gruß Marga



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    Berichte und Anregungen



    Muttertagsfeiern der Werkfrauengruppen


    Die diesjährigen Muttertagsfeiern der Werkfrauengruppen haben gezeigt, dass es auch während des Krieges möglich ist, die Mütter im Betrieb zu ehren, ja dass trotz der Beschränkungen die Freude, die damit ausgelöst wurde, oft noch größer war. Die Formen der Mütterehrung waren sehr verschieden in den einzelnen Betrieben. Manche Werkfrauengruppen war es noch möglich, für die Mütter eine Feierstunde mit anschließender gemeinsamer Kaffeetafel zustande zu bringen. Der Kuchen wurde selber gebacken und die Marken dafür von der Werkfrauengruppen gesammelt. Es wurde gemeinsam gesungen und erzählt und damit erreicht, dass die Mütter eine Stunde der wirklichen Entspannung und des Frohsinns erlebten.


    In anderen Betrieben versammelte ein kurzer Betriebsappell die Gefolgschaft, um den Müttern des Betriebes ihren Dank auszusprechen. Alle Mütter bekamen einen kleinen Blumenstrauß, dazu eine hübsche Karte, die die Werkfrauengruppen beschriftet und mit Bildern oder einem selbst hergestellten Scherenschnitt geschmückt hatten. Besonders hübsch war zum Beispiel ein mit eigenen Zeichnungen versehenes Heftchen einer Werkfrauengruppe, in dem Briefe gesammelt waren, die Kinder unserer Zeit ihren Müttern geschrieben haben, vom Frontsoldaten bis zum Pimpf aus den Kinderlandverschickungslagern.


    In Betrieben, in denen auch ein Betriebsappell nicht möglich war, stellten die Werkfrauen den Müttern einen Blumengruß auf den Arbeitsplatz. Ein Betrieb machte sich die Mittagspause zunutze: In der Werkskantine wurde in der Mitte ein Tisch besonders schön mit Blumen geschmückt, und die Mütter des Betriebes wurden von den Werkfrauen an ihre Plätze geführt. Die übrige Gefolgschaft saß an den anderen Tischen und die Werkfrauen sangen den Müttern zur Freude ein Lied.


    Trotz der kriegsbedingten Beschränkungen haben viele Werkfrauengruppen kleine Geschenke für ihre Mütter angefertigt. So wurden in einem Betrieb den bombengeschädigten Müttern zum Muttertag selbstgefertigte Haushaltsgegenstände überreicht. Andere Werkfrauengruppen stellten Erstlingswäsche aus Resten her und beschenkten damit die jungen Mütter.


    In anderen Betrieben bestand das Geschenk der Werkfrauengruppen an die Mütter in Freizeit: Die Werkfrauen machten Überstunden, um die Arbeit der Mütter mitzuschaffen, so dass diese am Sonnabend vor dem Muttertag zu Hause bleiben konnten. Werkfrauengruppen aus Verwaltungsbetrieben lösten Postarbeiterinnen und Briefträgerinnen am Muttertag-Sonntag ab, damit sie mit ihren Familien feiern konnten.


    Vielfach kamen die Ehemänner vor dem Muttertag zu den Werkfrauen und holten sich Rat, wie sie ihren Frauen und Müttern eine kleine Freude bereiten könnten.



    Fortsetzung folgt.



    Gruß Marga

  • Fortsetzung


    Werkfrauengruppen arbeiten für die Behelfsheime


    Der vom Deutschen Wohnungshilfswerk veranlasste Behelfsheimbau wird in den Betrieben durch Werkscharen und Werkfrauengruppen tatkräftig unterstützt. Sobald der äußere Rohbau fertig ist, legen die Werkfrauengruppen mit Hand an. Zuerst wird der Schutt weggeräumt, und dann wird das ganze Behelfsheim blitzblank geputzt. Auch zu der Innenausstattung steuern die Werkfrauengruppen vielerlei Dinge bei. Aus alten Bettbezügen oder Gardinenresten werden Vorhänge und Übergardinen angefertigt. Aus alten Strümpfen und Flicklappen werden Teppiche gehäkelt und gewebt. Aus alten Kisten und sonstigem Holz werden Kleinmöbel gezimmert, z. B. Fußschemel, Hocker, Handtuchhalter, Wäschetrockner, Blumenständer, Nähtische, Besteckkästen usw. Sogar Stehlampen und Decken- und Wandlampen sind unter den fleißigen Händen der Werkfrauengruppen entstanden. In den Gruppenstunden werden Haushaltsgegenstände aller Art hergestellt, z. B. Holzlöffel, Frühstücksbrettchen, Einkaufstaschen, Bilder usw.


    Eine weitere Aufgabe der Werkfrauengruppen ist die Gartenpflege, wenn es im Haus schon wohnlich aussieht. Im Betrieb sammeln die Werkfrauen unter den Gefolgschaftsmitgliedern, die schon viele Jahre einen Garten haben, Sämereien und Steckzwiebeln für die Behelfsheimgärten, und dann helfen sie in der Gartenarbeit mit, damit die bombengeschädigten Arbeitskameraden bald Freude an ihrem Heim und ihrem Garten haben.



    Technische Kurzschulung für Werkfrauengruppen


    Auch im Gau Hamburg sind technische Kurzschulungen auf dem Gebiete der Elektrotechnik, der Glaserei und der Töpferei vorbereitet worden, an denen die Werkfrauengruppen teilnehmen werden, um die erlernten Fertigkeiten an die anderen werktätigen Frauen zur Förderung der Selbsthilfe weiterzugeben.



    Arbeitskreise für Unterführerinnen


    In Sachsen werden die von der DAF gemeinsam mit den Betrieben ausgebildeten Unterführerinnen in Arbeitskreise zusammengefasst, die im allgemeinen einmal im Monat zusammenkommen, um Fragen, die aus der praktischen Arbeit erwachsen, zu besprechen. Das bedeutet gleichzeitig eine Weiterschulung der Unterführerinnen, die sehr vorteilhaft ist.



    Stimmung in den Betrieben


    Aus Sachsen wird die Beobachtung mitgeteilt, dass die Haltung der Arbeitskameradinnen aus ausgesprochenen Rüstungsbetrieben eine viel positivere ist als die der in anderen Industrien beschäftigen Frauen, obgleich gerade in den Rüstungsbetrieben die Arbeitszeit und das Tempo bedeutend erhöht werden mussten. Das ist ein Beweis dafür, wie einsatzbereit die Frauen sind, wenn sie von der Zweckmäßigkeit ihrer Arbeit überzeugt werden können. Es ist also unsere Aufgabe, allen Frauen diese Überzeugung nahezubringen und sie darauf hinzuweisen, dass zur Zeit jede Arbeit kriegswichtig ist, auch wenn sie vielleicht nicht unmittelbar der Herstellung der Waffen dient.



    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Fortsetzung


    Rednerinneneinsatz im Betrieb


    Die Gaufrauenabteilung Sachsen konnte in der Frage des Einsatzes von Frauen als Rednerinnen in Betriebsversammlungen nunmehr eine klare Entscheidung erlangen. Der Gaupropagandaleiter hat in einem Rundschreiben festgestellt, dass er dem Einsatz von Frauen, die Parteigenossinnen sein müssen, als Rednerinnen in Betriebsversammlungen zustimmt. Anforderungen, Zuweisungen und Einsatz erfolgen in derselben Weise wie bei Gau- und Kreisrednern. Sie sind berechtigt und verpflichtet, im Rahmen ihrer Vorträge die jeweiligen propagandistischen Richtlinien der Reichs- und Gaupropagandaleiter zu behandeln. Der Einsatz erfolgt nur in Betriebsveranstaltungen mit überwiegend weiblichen Gefolgschaftsmitgliedern. Jede Rednerin erhält vom Gaupropagandaleiter eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Reden.



    Halbtagseinsatz


    In Betrieben des Gaues Düsseldorf hat man gute Erfahrungen mit einem gesonderten Einsatz der Halbtagsfrauen im Betrieb gemacht. Bestimmte Abteilungen werden nur mit Halbtagsfrauen, zum Teil in verschiedenen Schichten, besetzt. In einem Falle wurde der Versuch unternommen, die Halbtagsfrauen von 6 bis 10 Uhr einzusetzen, dann von 10 bis 18 Uhr eine volle Schicht folgen zu lassen, und von 18 bis 22 Uhr wiederum eine Halbtagsschicht. Diese Schichten werden regelmäßig gewechselt, so dass in der nächsten Woche zum Beispiel beide Halbtagsschichten vormittags liegen und die Vollschicht um 14 Uhr beginnt usw. Der getrennte Einsatz der Halbtagsfrauen vermeidet die Beunruhigung der im Betrieb ganztägig arbeitenden Frauen.



    Betriebliches Vorschlagswesen


    Auf einen Aufruf zur Beseitigung von Leistungshemmnissen beteiligten sich 81 v. H. der gesamten Gefolgschaft eines Betriebes der Radioindustrie. Unter den 702 Meldungen befanden sich 404 von Frauen, das ist also mehr als die Hälfte.


    Eine Arbeitskameradin hat einen besonders guten Vorschlag zur Arbeitsverbesserung bei der Innenlackierung von Achsohren gemacht. Bisher wurde jedes Rohr mit einer besonderen Spritzpistole einzeln mit Rostschutzfarbe ausgespritzt. Auf Grund eigener Versuche fand die Arbeitskameradin eine Vorrichtung, die es ermöglicht, die Rohre im Stapel zu spritzen. Eine geübte Kraft kann bei großen Aufträgen auf diese Weise etwa 100% mehr leisten. Die Arbeitskameradin selber erhielt bei der Lohnverrechnung erst je Stück eine Minute. Nach Einführung ihres Vorschlages war eine neue Zeitaufnahme erforderlich, durch die sie nun 0,17 Minuten pro Stück erhielt und dabei immer noch den Lohn wie früher erreicht.


    In einem Industriewerk hatte eine Frau ein Arbeitsstück nacheinander an vier Bohrspindeln, die nebeneinander aufgestellt waren, zu bearbeiten. Weil sie in kurzem Zeitabstand von Spindel zu Spindel gehen musste, wurde die Arbeit immer im Stehen verrichtet. Man hatte zwar, als zum ersten Mal eine Frau an diesen Arbeitsplatz kam, einen Stuhl hingestellt, aber die Frau benutzte den Stuhl nicht, weil sie sonst die Arbeit hätte unterbrechen müssen. Ein betrieblicher Vorschlag brachte eine gute Lösung. Es wurde ein Stuhl auf eine Schiene montiert, so dass die Frau auf dem Stuhl sitzend mühelos von Spindel zu Spindel gleiten kann.


    Eine Werkfrau machte zum Zweck der Arbeitserleichterung den Vorschlag, an Fräsmaschinen einen Holztritt anzubringen, der nach drei Seiten abgeschrägt und an der Maschine durch Scharniere zum Aufklappen befestigt wird. Sie schlug weiter vor, an Pressen mit Fußbetrieb ein Fußbänkchen anzubringen, damit beim Einrücken der Maschine nicht der ganze Fuß gehoben werden muss, sondern nur vom Bänkchen auf den Fußtritt herübergleitet.


    Eine andere Werkfrau aus dem gleichen Betrieb machte gute Vorschläge, die bei Fliegeralarm den Verkehr nach dem Luftschutzraum regeln, die Aufgaben der einzelnen Gefolgschaftsmitglieder festlegen und den Schutz der Werkzeuge usw. sichern.



    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Fortsetzung


    Hilfe für die Hausfrauen


    Aus dem Gau Niederschlesien wird berichtet, dass die Nähstubentätigkeit der NS-Frauenschaft durch Einsatz des Ehrendienstes zunimmt. Es bestehen zur Zeit außerdem rund 60 Betriebsflickstuben und rund 50 Betriebswaschküchen.


    Ein Betrieb konnte die dringend notwendige Betriebswaschküche dadurch einrichten, dass durch Vermittlung der NS-Frauenschaft eine Frau ihre eigene Waschküche mit neuer Waschmaschine, Bottichen usw. dem Betrieb pachtweise zur Verfügung stellte. Frauen aus dem Ehrendienst übernehmen die Arbeit in dieser Waschküche. Die Vermittlung vom Betrieb zur Waschküche hat die Betriebsfrauenwalterin. Es wird an zwei bis drei Tagen in der Woche gewaschen, und zwar von drei Frauen, die etwa 150 Pfund Wäsche in der Woche waschen. Die Nähstube der NS-Frauenschaft übernimmt anschließend die Ausbesserungen, sodass die Wäsche den werktätigen Frauen in schrankfertigem Zustand zurückgegeben wird. Die Gefolgschaftsmitglieder sind für diese Hilfe sehr dankbar



    Hauswirtschaftliche Beratungsstunden


    Die hauswirtschaftlichen Beratungsstunden erweisen sich immer mehrmals wertvoll für die Gefolgschaft. Ihre Zahl steigt daher ständig. Allein im Kreis Dresden werden zur Zeit in über 100 Betrieben in regelmäßigen Zeitabständen Beratungsstunden durchgeführt, die immer rege besucht sind.



    DAF-Walterinnen im Betrieb


    Nach einer Weisung des Gauleiters Niederdonau tragen die DAF-Walterinnen in den Betrieben dieses Gaues die Hakenkreuzarmbinde. Außerdem wurden alle DAF-Walterinnen in die Werkfrauengruppe eingereiht. Diese Maßnahmen haben sich nach einem Bericht der Gaufrauenwalterin gut bewährt, da es jetzt nicht mehr möglich ist, dass eine DAF-Walterin in einem Betrieb übersehen wird und Amtswalterin ist, ohne einen besonderen Einsatz zu leisten.



    Ausstattungsbeihilfe für Hausgehilfinnen


    Im Gau Niederdonau erhielten bis jetzt 96 Hausgehilfinnen aus kinderreichen Haushalten die Ausstattungsbeihilfe. Das Gauarbeitsamt gibt die Anschriften dieser Hausgehilfinnen regelmäßig an die Deutsche Arbeitsfront weiter. Die Mitarbeiterinnen der Fachgruppe Berufstätige im Privathaushalt beglückwünschen diese Hausgehilfinnen im Rahmen einer kleinen Feierstunde, die gleichzeitig eine Werbung für die Arbeit im kinderreichen Haushalt darstellt.



    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Fortsetzung



    Austausch hauswirtschaftlicher Arbeitskräfte


    Die Gauwaltung Württemberg- Hohenzollern berichtet, dass bei Streitigkeiten zwischen Hausfrau und Hausgehilfin beide Parteien vorgeladen werden, um möglichst einen Ausgleich herbeizuführen. Gelingt dies nicht, so wird beiden Teilen nahegelegt, in einen Tausch einzuwilligen. Diese Methode hat sich bewährt. Sie geschieht in enger Verbindung mit dem Arbeitsamt, das die Umsetzung selber durchführt. Selbstverständlich darf die Umsetzung selber durchführt. Selbstverständlich darf die Umsetzung nur in solchen Haushalten erfolgen, die berechtigt sind, hauswirtschaftliche Kräfte zu beschäftigen.



    Volkswirtschaftliche Erziehung


    Im Gau Danzig Westpreußen wurden im Januar 1944 39 Beratungsstunden in Betrieben mit 369 Teilnehmerinnen durchgeführt. In allen Beratungsstunden wird in erster Linie auf die Instandsetzung der Wäsche und der Bekleidung eingegangen, da die werktätigen Frauen für diese Fragen das meiste Interesse haben.



    Werkehrendienst


    Die Leiterin des NSV-Seminars für Volkspflegerinnen in Danzig leistete mit 31 Schülerinnen je sechs Wochen in Betrieben Danzigs und Gotenhafens Werkehrendienst. Es konnten dadurch 157 Arbeitskameradinnen für 1170 zusätzliche Urlaubstage abgelöst werden. Die Schülerinnen haben sich sehr gut bewährt, waren in der Haltung vorbildlich und haben ausgezeichnete Arbeit geleistet.



    Die Gesundheitshelferin


    Die Gesundheitshelferin, die vom Amt Gesundheit und Volksschutz ausgebildet und in den Betrieben eingesetzt wird, kann erfolgreich mithelfen bei der Bekämpfung des Bummelantentums. Sie macht als Mitarbeiterin des Betriebsarztes und der Betriebsfrauenwalterin Krankenbesuche und berät die Gefolgschaftsmitglieder in der Gesundheitsführung, so dass sie damit den Krankheitsstand herabmindern hilft und gleichzeitig notorischen Bummlern auf die Spur kommt. In den meisten Fällen kommt die Gesundheitshelferin aus der Werkfrauengruppe, was ihre Arbeit wesentlich erleichtert.



    Jugendwohnheime für Mädchen


    Von 1939 bis 1943 wurden 418 betriebliche Jugendwohnheime für Mädchen errichtet. Dazu kommen noch eine größere Zahl überbetrieblicher Jugendwohnheime, in denen ebenfalls Mädchen Aufnahme finden.



    Sozialerholungswerk der deutschen Reichsversicherung


    Schon 1941 hat die Reichsregierung die Rentenversicherung ermächtigt, Erholungskuren für versicherte Männer und Frauen durchzuführen, die durch die Anstrengungen der Kriegsarbeit erholungsbedürftig geworden sind. Für diese Aufgabe wurde das sogenannte Sozialerholungswerk geschaffen, in dem möglichst viele Volksgenossen, die der Invaliden- oder Angestelltenversicherung angehören, Erholung finden sollen, gleichgültig, ob sie in der Rüstung oder in der Landwirtschaft arbeiten. Trotz der kriegsbedingten Schwierigkeiten konnten im Jahre 1942 265 600 und im Jahre 1943 sogar 329 340 Versicherte einen Erholungsaufenthalt durch Sozialerholungswerk der Rentenversicherung erhalten.


    Dazu kommen bekanntlich noch die großzügigen Maßnahmen der Deutschen Arbeitsfront, so dass der Kreis der im Krieg zur Erholung Verschickten erheblich groß ist.



    Kinder- und Ausbildungsbeihilfe


    Wie Staatssekretär Reinhardt in einer Übersicht mitteilte, wird gegenwärtig Kinderbeihilfe für 7 284 000 Kinder und Ausbildungsbeihilfe für 900 000 Kinder gewährt. Die dafür auszuzahlende Summe wird im Jahre 1944 eine Milliarde Reichsmark übersteigen.




    Fortsetzung folgt



    Gruß Marga

  • Fortsetzung


    Umgangsform auf den Behörden


    Ein Runderlass des Reichsministers des Innern wendet sich an die Behörden mit der Aufforderung, im Umgang mit den Volksgenossen jederzeit hilfsbereit und höflich zu sein. Der erschöpfenden Aussprache und der Kraft der Überzeugung sollen ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Da sie zum Teil längere Zeit in Anspruch nehmen, wird es als zweckmäßig empfohlen, einen Volksgenossen, der ein größeres Anliegen hat, zu einer Besprechung nach Dienstschluss zu bitten. Eine solche Aussprache wird für alle Beteiligten vorteilhaft sein, da sie dem Ratsuchenden die Möglichkeit zur ruhigen Aussprache gibt und der Behörde eine umfassende Kenntnis des Einzelfalles ermöglicht, die die Wahl der richtigen Hilfsmittel wesentlich erleichtert. Jeder Angehörige des öffentlichen Dienstes soll durch sein Verhalten beweisen, dass er der gute Kamerad der Ratsuchenden Volksgenossen sein muss.



    Die Stellung der Frau im Erbhofrecht


    Die im Oktober v. J. Erlassene Verordnung zur Fortbildung des Erbhofrechts bringt eine wesentliche Verbesserung der rechtlichen Stellung der Bäuerin. Es wird ihr durch diese Verordnung die Möglichkeit gegeben, nach einem frühzeitigen Tode des Mannes den Hof für die minderjährigen Kinder weiterzuführen. Bisher musste der überlebende Ehegatte, falls durch Ehe oder Erbvertrag oder durch Testament nichts besonderes bestimmt war, auf das Altenteil gehen. Dies war besonders für die junge Kriegerwitwe eine Härte. Jetzt hat der überlebende Ehegatte nach dem Tode des Hofeigentümers die bäuerliche Verwaltung und Nutznießung und zwar in der Regel bis zum 25. Lebensjahr des Anerben, sofern der Anerbe ein Kind des verstorbenen Hofeigentümers ist. Auch falls die Bäuerin wieder heiratet, bleibt ihr die Verwaltung und Nutznießung, die außerdem auch für den einheiratenden Ehemann Geltung hat. Dadurch wird die Wiederverheiratung der Ehefrau wesentlich erleichtert. Der Eigentümer des Erbhofes kann außerdem den überlebenden Ehegatten über die ihm gesetzlich zustehende Verwaltung und Nutznießung hinaus zum Anerben bestimmen. Der Hof wird dann Eigentum dieses Ehegatten. Er darf sich aber nur in der angestammten Sippe vererben.


    Sehr wichtig ist auch die Bestimmung der Verordnung, nach der Töchter des Eigentümers an zweiter Stelle, also sofort nach den Söhnen erben können. Bisher konnten sie an dritter Stelle nach den Brüdern des Bauern erben.



    Mutterschutz in England


    Nach einer Notiz in der englischen Arbeiterzeitung „Daily Herald“ vom 16. März 1944 protestierte die Abgeordnete der englischen Arbeiterpartei Frau Dr. Edith Summerkill gegen das „Teuflische Dokument“, nämlich das Memorandum des Gesundheitsministeriums, das die Unterstützungsansprüche von versicherten verheirateten Frauen, die ein Kind bekommen haben regeln soll. Nach diesem Memorandum erhält die englische Frau erst nach erfolgter Geburt eine Unterstützung. Während der Schwangerschaft steht ihr keine Unterstützung zu, es sei denn, dass ihr ein Arzt völlige Arbeitunfähigkeit bescheinigt. Die englischen Frauenvereine wollen jetzt die Forderung erheben, dass Frauen vor und nach der Geburt je sechs bis acht Wochen der Arbeit fernbleiben dürfen und während der Schwangerschaft Unterstützung erhalten. Jetzt also erst wird in England die Forderung nach Maßnahmen erhoben, die in Deutschland schon seit Jahren den Frauen zugute kommen und die durch das Mutterschutzgesetz von 1942 weit übertroffen wird.



    Mädel- und Fraueneinsatz in der Metallindustrie


    Unter diesem Titel veröffentlicht Dora Schmidt-Musewald eine Broschüre im Verlag Emil Wernitz & Co., Berlin N 65 . Die Broschüre dient der Aufgabe, den kriegswichtigen Fraueneinsatz in der Eisen- und Metallindustrie so zu gestalten, dass bei besten Leistungen eine gesundheitliche Gefährdung der Frauen und Mädchen vermieden wird. Die Broschüre verwertet die vielfältigen Erfahrungen, die viele Betriebe und die Deutsche Arbeitsfront in den vergangenen Kriegsjahren gemacht haben. Sie geht u. a. eingehend auf Fragen der zweckmäßigen Anlernung ein und bringt genaue Ausführungen über Gesundheitsführung und Arbeitsschutz in der Metallindustrie. Die Broschüre ist als Arbeitsmaterial für unsere Mitarbeiterinnen sehr zu empfehlen.



    Das neue Haushaltsbuch


    Im Oktober 1944 wird das neue Haushaltsbuch „Für Dich, deutsche Hausfrau“ wieder erscheinen. Es war möglich, eine Auflagenerhöhung dafür zu erreichen. Daher kann in diesem Jahr für die Abnahme des Buches geworben werden.



    Arbeitsschutzvorschriften für die erwerbstätige Frau


    Wir wiesen seinerzeit auf die brauchbare Gesetzessammlung von Amtsrat G. Grüning und Regierungsamtmann E. Zellmer hin, die im Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, erschienen ist unter dem Titel „Arbeitsschutzvorschriften für die erwerbstätige Frau und Mutter“, Taschengesetzsammlung 220 . Auf Anfragen teilen wir mit, dass Exemplare dieses Buches beim Verlag noch vorhanden sind und über die Buchhandlung bestellt werden können.



    Entlohnung bei Doppeleinsatz von Hausgehilfinnen


    Die Lohn- und Arbeitsbedingungen der in mehreren Haushalten eingesetzten Hausgehilfinnen sollen reichseinheitlich geregelt werden. Inzwischen haben die Treuhänder für ihre Gebiete Verfügungen erlassen. Nach der Rundverfügung des Präsidenten des Gauarbeitsamtes und Reichstreuhänder der Arbeit Düsseldorf soll der Doppeleinsatz von Hausgehilfinnen nach Möglichkeit so erfolgen, dass die Arbeitskraft drei volle Tage in der Woche in dem einen und die drei anderen drei vollen Tage in dem zweiten Haushalt eingesetzt wird. Bei dieser Regelung darf die Hausgehilfin ein Gesamteinkommen erhalten, das dem bisher erhaltenen Lohn in dem ersten Haushalt bis zu 30 v. H. übersteigt. Da aber ein stundenweiser Einsatz im zweiten Haushalt nicht zu vermeiden ist, soll in solchen Fällen der Lohn der Aufwartung berechnet werden. Führt eine längere Beschäftigung im zweiten Haushalt zu einem Mehreinkommen von mehr als 10 Mark, so muss der Betrag, der 10 RM übersteigt, vom Barlohn des ersten Haushaltes abgesetzt werden. Unkosten für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen beide Haushaltungen anteilmäßig tragen.




    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Hier noch ein Bericht aus den propagandistischen Blättern „Mitteilungen für die Truppe“ vom September 1941. Leider wird nie bekanntgegeben, wer die einzelnen Texte verfasst hat.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Die Frauen und Mütter der deutschen Soldaten


    Kriegsjahre sind für die Frauen und Mütter der vor dem Feinde stehenden Soldaten besonders schwer. Von ihrem Charakter, von ihrer seelischen Kraft wird oft noch mehr gefordert als vom Soldaten. Denn dieser wird in vielen Stunden von der Größe der Aufgabe, vom Schwung des Vormarsches und das wechselvolle Erleben des Krieges über sich selbst empor gerissen. Er erlebt auch viele Stunden der Entspannung und der Ruhe. Die Frauen und Mütter hingegen sind zu passiver Wehrhaftigkeit aufgerufen. Oft dauert der Weg der Feldpost lang, die eintreffenden Nachrichten sind viele Tage alt; sie sehen es nicht, wenn das Regiment des Mannes oder des Sohnes in Reservestellung oder in Ruhe liegt, immer sorgen sie sich um ihn. Deshalb sind die Gedanken des Frontsoldaten im Kriege wohl mit niemandem so herzlich und fest verbunden wie mit den Frauen und Müttern daheim. Jeder Soldat weiß es, was sie leisten müssen. Jeder spürt, dass ihre Leistung dem Geist echten Soldatentums besonders nahe ist. Jeder weiß, dass zwischen dem Soldaten und seiner tapferen Mutter daheim, dass zwischen dem Mann an der Front und seiner Frau in der Heimat ein unauflösliches Band der Treue besteht, man könnte sagen: eine seelische Waffenkameradschaft.


    Dieses Band kann nie zerreißen. Auch der Tod vermag eine solche Gemeinschaft nicht aufzulösen.


    Es ist daher auch in den schweren Kämpfen im Osten eine tiefe Genugtuung für jeden Soldaten, dass durch seine Tapferkeit die Mütter und Frauen daheim von dem Schrecken der bolschewistischen Flut bewahrt bleiben. Die Heimat dankt ihren Soldaten dafür aus tiefstem Herzen.


    Für den Soldaten aber ist es eine der , man könnte sagen inneren Aufgaben dieses Krieges, den Müttern und Frauen daheim ihre tapfere Haltung dadurch zu danken und zu lohnen, dass er sauber an Leib und Seele zurückkehrt, wenn ihm nach dem Siege die Heimkehr beschieden ist. Für den Frieden und die Sicherheit des deutschen Volkes wird der Kampf geführt. Die Kraft und Zukunft der Heimat aber werden wesentlich bestimmt von der ungebrochenen charakteristischen Sauberkeit der Frontsoldaten.


    Das deutsche Volk erlebt die Jahre seiner größten Leistungsprüfung, den Kampf um seine charakterliche, um seine sittliche Bewährung. Die Mütter und Frauen des deutschen Volkes sind die guten Geister dieses Kampfes.




    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    oh, welch ein Pathos!

    Obwohl ich inhaltlich vielem zustimme, bin ich doch immer wieder erstaunt, was manche diese "Schreiberlinge" zusammenfaseln. Ich glaube, dass keiner dieser "Schreibtischtäter" jemals den Schmerz, die Einsamkeit und die Gedanken eines Soldaten im Felde erlebt hat.

    Wenn die Soldaten die Zeit und Muße hatten, an die Heimat, ihre Familien, Frauen, Mütter und vieles andere zu denken, dann war darin Liebe und Sehnsucht so übermächtig, dass ihnen dieser "Schwulst" nicht half.

    Natürlich haben die Soldaten, besonders ab 1943, alles versucht, ihre Frauen, Mütter und Familien vor den "Bestien" des Bolschewismus zu beschützen, aber Sauberkeit und Charakterstärke im Feld wurden durch solche Worte der Schreiberlinge nicht gefördert.


    Die Soldaten wussten, was sie daheim hatten und umgekehrt!


    Viele Grüße

    Horst

  • Guten Tag Horst,


    Oh, du kannst dir nicht vorstellen, was manchmal für ein Krampf in diesen Mitteilungen steht. Vieles davon ist mir auch zuwider, dass schreibe ich einfach nicht ab. Ich habe versucht mal herauszufinden, wer diese „Schreiberlinge“ , wie du sie zurecht betitelst, waren. Das gelingt mir aber nicht. Es würde mich sehr interessieren. Möglicherweise wurden sie speziell für diese Aufgabe eingesetzt. Jedenfalls waren das keine Männer die wirklich im Feld oder an der Front gewesen waren.


    Schönen Tag, und wieder mal Dank für deine nette Reaktion.


    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 01.06.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    209. Weibliche Gefolgschaftsmitglieder der Waffen-SS — Mitnahme in SS-Dienst-Pkw. und Führung von Pkw.


    Weibliche Gefolgschaftsmitglieder der Waffen-SS können, soweit aus dienstlichen Gründen erforderlich, in Kfz. mit SS-Kennzeichen mitgenommen werden. Im Fahrbefehl ist der Name des betreffenden Gefolgschaftsmitgliedes zu vermerken. Weibliche Gefolgschaftsmitglieder haben sich durch Dienstausweis Kontrollen gegenüber auszuweisen.


    Berechtigung zum Führen von SS-Dienst-Pkw. kann in begründeten Fällen durch die Ausstellung eines roten Erlaubnisscheines erteilt werden. Entsprechende Anträge sind unter Beifügung einer beglaubigten Führerscheinabschrift und Prüfungsergebnis eines SS-KS. dem SS Führungshauptamt (SS-Zentralzulassungsstelle) vorzulegen.


    SS-FHA/Amtsgr. A/Amt X




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Verordnungsblatt der Waffen SS vom 15.06.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    262. Versicherungsfreiheit der Ehefrauen von Berufssoldaten, die erst in der Zeit des Krieges eine Beschäftigung übernommen haben


    1.) Auf Grund des Rundschreibens des Reichsversicherungsamts vom 05.05.1943 — II 12202 / 43 — 147 — an alle Träger der Rentenversicherung (Reichsarbeitsblatt 1943 Nr. 16 S. II/228) sind in sinngemäßer Anwendung des § 8 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlass des Krieges vom 13. 09.1941 (Reichsgesetzblatt I S. 568) die Ehefrauen von Berufssoldaten, das sind insbesondere die Ehefrauen von aktiven SS-Führern, SS-Junkern, SS-Standartenjunkern und SS-Unterführern, die sich nach einer aktiven Dienstzeit von mehr als zwei Jahren für eine längere Dienstzeit verpflichtet haben (Berufsunteroffiziere), versicherungsfrei zu lassen, wenn sie während des Krieges eine an sich versicherungspflichtige (angestellten- oder invalidenpflichtige) Beschäftigung übernehmen oder übernommen haben.


    An die Stelle der bisher geforderten mindestens 5-jährigen Dienstzeit ist danach mit Wirkung vom 26.08.1939 das Erfordernis einer aktiven Dienstzeit von mehr als zwei Jahren — bei gegebener Verpflichtung für eine längere Dienstzeit — getreten. Die Ausführungen im V.Bl.d.W.-SS vom 01.06.1943 Nr. 207 Ziffer 2 sind insoweit überholt.


    2.) Bei Witwen von Berufssoldaten tritt unter im übrigen gleichen Voraussetzungen die Versicherungsfreiheit nur im Antrag ein.


    3. Mit der Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung nach § 8 der oben genannten Verordnung entfällt bei an sich angestelltenversicherungspflichtigen Gfm. (Gefolgschaftmitglieder) mit Wirkung vom 01.07.1942, bei invalidenversicherten Gfm. mit Wirkung vom 29.06.1942 bis auf weiteres gemäß § 17 der Verordnung zur Durchführung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs vom 15.06.1942 (Reichsgesetzblatt I S. 403) auch die Erhebung von Beiträgen zum Reichsstock für Arbeitseinsatz.


    4.) Soweit die Verpflichtung zur Angestelltenversicherung entfällt, kommt auch die Verpflichtung zur Überversicherung bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Fortfall. Wird die zusätzliche Versicherung jedoch bei der Zusatzverordnungsanstalt des Reichs und deren Länder durchgeführt, so bedarf es für die Befreiung von der zusätzlichen Versicherung eines entsprechenden Antrages an die genannte Anstalt, wenn die Verpflichtung zur Angestellten- oder Invalidenversicherung entfällt.


    5.) Die für die versicherungsfreien Gfm. bisher bezahlten Beiträge werden auf Antrag erstattet. Die Geltendmachung der Versicherungsfreiheit bei dem in Frage kommenden Träger der Rentenversicherung (Reichsversicherungsanstalt für Angestellte bzw. zuständige Landesversicherungsanstalt) hat über die Dienststelle des einzelnen Gfm. zu erfolgen. Den Anträgen sind beizufügen:


    — a) Die Bescheinigung der militärischen Dienststelle des Ehemannes des Gfm. darüber, dass dieser Berufssoldat im o. a. Sinne ist.


    — b) Die Heiratsurkunde des Gfm.


    — c) Die mit allen Eintragungen versehene Angestellten- bzw. Invalidenversicherungskarte.


    6. Sobald die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung ausgesprochen worden ist, können unter Beifügung des entsprechenden Bescheides auch die zum Reichsstock für Arbeitseinsatz geleisteten Beiträge mit einem Antrag an die Betriebskrankenkasse des Reichs zurückgefordert werden.


    SS-FHA/Amt IV



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Aus einem Lagebericht der Abwehr vom 19.01.1941

    Armee-Oberkommando 16

    — Abt. Ic/A.O.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Landesverrat der Ehefrau eines Wehrmachtbeamten


    Die Ehefrau eines Wehrmachtsangehörigen stand ohne Wissen ihres Mannes seit einer Reihe von Jahren im Dienste des französischen Nachrichtendienstes. Zu dieser Verbindung kam es durch Vermittlung ihres Sohnes, der sich einer Betrugsstrafe durch Auswanderung nach Frankreich entzogen hatte. Der Sohn entlockte ihr bei ihren verschiedenen Besuchen in Frankreich, Nachrichten militärischer Art. Den französischen Nachrichtenoffizieren gelang es dann, sie durch Drohung einer Anzeige zur offenen landesverräterischen Tätigkeit zu zwingen. Ihre Nachrichten gewann sie dadurch, dass sie sich in den Besitz des Schlüssels zum Panzerschrank in den Diensträumen ihres Mannes setzte. Nach Dienstschluss ließ der Ehemann häufig den Schlüssel durch einen hierzu besonders verpflichteten Angestellten seiner Ehefrau überbringen. Dieser Verstoß gegen die Heeres-Dienstvorschrift 99 führte zu schwerwiegenden Folgen. Auf Anweisung des französischen ND nahm die Frau einen Wachsabdruck des Panzerschrankschlüssels und übergab diesen den Agenten des französischen ND zur Anfertigung eines Nachschlüssels. Sonntags entnahm sie dann während der Abwesenheit ihres Ehemannes dem Panzerschrank das interessierende Material, fertigte Abschriften an und überbrachte diese den Agenten. Dieses verwerfliche Treiben konnte sie bis zur Pensionierung ihres Ehemannes unentdeckt fortsetzen.


    Der Ehemann wurde später wieder als Angestellter auf Privatdienstvertrag tätig. Die Ehefrau ging nun ganz raffiniert vor. Sie schenkte ihrem Mann zu Weihnachten eine Aktentasche, von der sie den zweiten Schlüssel zurückbehielt. Auf diese Weise konnte sie sich von Akten, die ihr Mann zur Bearbeitung mit nach Hause brachte, Abschriften anfertigen. Ihrem Manne gegenüber begründete sie die größeren Geldmittel, über die sie zeitweise verfügte, damit, dass ihr Sohn sich jetzt für ihre frühere Hilfe erkenntlich zeige. Erst ein Jahr nach Kriegsbeginn wurde ihr verräterisches Treiben durch Zufall entdeckt. Sie sieht jetzt der Todesstrafe entgegen. Die Untersuchung ergab, dass die Ehefrau vor ihrer Verheiratung wegen Diebstahls und Betrugs vorbestraft war. Die Dienststelle hatte hiervon keinerlei Kenntnis erhalten. Trotz ihrer Vorstrafen erhielt sie wiederholt Auslandsreisegenehmigungen. Hier zeigt sich also, wie verhängnisvoll leichtsinnige Verstöße eines Wehrmachtsbeamten und eine ungenügende Überprüfung von Wehrmachtsangehörigen sein kann.




    Gruß Marga

  • Moin zusammen


    ich habe hier ein seltenes Truppenkennzeichen.


    Quelle: Internet Seite mit dem Namen, Truppenkennzeichen nach Nummern sortiert.


    Arm-badge Flakhelferinnen


    ich nehme an es soll Arm Bandage Flakhelferinnen heißen .


    Ich stelle es hier in dem Thema Frauen in der Wehrmacht ein, weil es ja irgendwie

    dazu gehört, falls es nicht passt, bitte ein Mod oder Admin einfach verschieben.


    Danke und Gruß

  • Guten Abend Many,


    herzlichen Dank für das schöne Bild. Ich habe es noch nicht eher gesehen. Was mich betrifft, passt es ausgezeichnet hierher. Sollte unser Admin das anders sehen, höchstwahrscheinlich nur weil er einen besseren Platz dafür hat.


    Gruß Marga