Frauen im Zweiten Weltkrieg

  • Hallo Marga,


    natürlich lese ich Deine Beiträge!

    Besonders derartige Beiträge lese ich besonders aufmerksam! Ich versuche, und das bereits seit meiner Zeit bei der Bundeswehr, in die Empfindungen, Motivationen und Entscheidungen der Menschen damals einzudringen, um dieses abscheuliche NS-System zu begreifen!

    Manche Sachen aus dieser Zeit sind mir derart fremd, dass ich manchmal nicht weiß, wie es zu verschiedenen Verhaltensweisen, Unterwürfigkeit und Menschenfeindlichkeiten kommen konnte. Natürlich spielen da viele Dinge eine Rolle, aber nur die Abwesenheit von äußeren Informationen der Menschen im NS-Deutschland kann es nicht sein.


    Viele Grüße

    Horst

  • Guten Abend zusammen,


    Hier noch ein paar Rundschreiben aus der Akte Gau Kurmark


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Lebus, den 04.05.36

    N.S.D.A.P. Gau Kurpark

    Kreis Lebus


    Rundschreiben Nr. 7


    An alle Frauenschaftsleiterinnen


    Vertraulich


    Betrifft: Sammlung für Reichsmütterdienst


    Zum Muttertag sind dem Kreis Lebus 7000 Plaketten zur Verteilung überwiesen. Wir müssen dieselben restlos absetzen, der Gau nimmt keine zurück. Die streng vertrauliche Mitteilung der Gaufrauenschaftsleiterin gebe ich Ihnen hiermit durch.


    „Meine liebe Mitarbeiterin,

    auf der jetzigen Gaufrauenschaftsleiterinnentagung im Gau Schwaben habe ich erfahren, dass viele Gaufrauenschaftsleiterinnen vertrauliche Mitteilungen an ihre Amtsleiterinnen gegeben haben, die Plaketten sofort nach Eintreffen unter der Hand zu verkaufen, da am 23. — 24.05. drei weitere Organisationen, also insgesamt vier, ihre Plaketten an den Mann bringen wollen. Ich kann Ihnen offiziell nicht den Auftrag geben, schon vorher die Plaketten zu verkaufen, da es den Richtlinien des Reichskassenverwalters widerspricht. Ich stelle es aber Ihrer Klugheit anheim nach Ihrem Gutdünken so zu handeln, dass keine Plaketten übrig bleiben. Wenn nur jede einzelne Frau eine Plakette nimmt und eine zweite weiterverkauft, werden wir sie restlos absetzen.“


    Sobald wir im Besitz der Plaketten sind, gehen dieselben an die Bezirke. Gleichzeitig erhält jede örtliche Frauenschaftsleiterin von mir im Rundschreiben die Nachricht, wann die Plaketten bei dem zuständigen Bezirk eintreffen. Die Abholung vom Bezirk und schnellsten Verkauf hat jede Frauenschaftsleiterin zu übernehmen.


    gez. Dora Schwarz

    Kreisfrauenschaftsleiterin


    f.d.R. Wessel

    Kreisgeschäftsführer

    der N.S. Frauenschaft




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Lebus, den 16.05.36

    N.S.D.A.P. Frauenschaft

    Kreis Lebus


    Rundschreiben Nr. 9


    An alle Frauenschaftsleiterinnen


    1. Das Geld für die Ihnen zugeteilten Muttertagsplaketten ist sofort bei der Sparkasse des Kreises Lebus Zweigstelle Fürstenwalde Spree Konto Nr. 1366 durch die Ortskassenführerin einzuzahlen.


    Gleichzeitig ist an die Kreiskassenführerin Fräulein Mord, Fürstenwalde/Spree Wobringstr. 2, über die geleistete Einzahlung Bericht zu erstatten.


    2. Den Bezirksleiterinnen gehen mit gleicher Post Eintrittskarten zum Vorzugspreise von RM 0,30 pro Stück für die in Frankfurt (Oder) vom 30. Mai — 14. Juni 1936 stattfindende Ausstellung „Deutsche Kraft aus märkischem Boden“ zu. Diese Karten sind umgehend dort abzuholen und unbedingt in den örtlichen Frauenschaften zu verkaufen, da eine Rücknahme durch den Gau nicht erfolgt.


    Das Geld dafür ist ebenfalls sofort bis spätestens 25. Mai an obige Kasse nach Fürstenwalde/Spree einzuzahlen und Fräulein Mord von der Einzahlung zu benachrichtigen.



    gez.. Dora Schwarz

    Kreisfrauenschaftsleiterin


    f.d.R. Wessel

    Kreisgeschäftsführer

    der N.S. Frauenschaft



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Lebus, den 12.06.39


    Rundschreiben


    An alle Ortsfrauenschaftsleiterinnen und Ortsabteiungs-Leiterinnen


    Volkswirtschaft- Hauswirtschaft Kreis Lebus


    Die Gauleitung stellt dem Kreis Lebus einen Stehfilm „Verbilligte Marmelade“ nebst Vortragsmanuskript kostenlos zur Verfügung. Der Film zeigt die vielseitige und zweckmäßige Verwendung dieser verbilligten Marmelade.


    Die Ortsgruppen, die einen Apparat für Stehfilm zur Verfügung haben, wollen sich umgehend melden mit Angabe des gewünschten Datums. Auch für Kinder ist die Vorführung des Films geeignet.


    Für Buckow, Müncheberg, Seelow, Letschin, Fürstenwalde, Müllrose, wo größerer Umsatz der verbilligten Marmelade vorhanden ist, ist die Vorführung des Films eine Selbstverständlichkeit.


    gez. Dora Schwarz

    Kreisfrauenschaftsleiterin


    gez. L. Graebert

    Kr.Abt. Leiterin Volksw. - Hausw.


    f.d.R. Wessel

    Kreisgeschäftsführer

    der N.S. Frauenschaft



    Gruß Marga




  • Hallo nochmals,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Lebus, den 12.06.1936


    N.S.D.A.P. Gau Kurpark

    N.S. Frauenschaft

    Kreis Lebus


    Rundschreiben


    Auf Anforderung des Landrates findet eine Dorfverschönerungsaktion statt. Mit der Durchführung ist der zuständige Bürgermeister beauftragt.


    Dass es zu dieser Aktion auch wirksamer Förderung durch die N.S. Frauenschaft bedarf, ist wohl selbstverständlich. Die Verschönerung unserer Dörfer soll nicht nur eine vorübergehende sein, sondern muss sich auf die Dauer verwirklichen lassen.


    Ich bitte alle Frauenschaftsleiterinnen um die Dorfverschönerung bemüht zu sein und alle Frauen dafür zu begeistern. Wir haben damit eine Aufgabe, die uns zu gemeinsamer Tat verbindet.


    Ich denke an die Beschaffung von Pflanzen und Blumenkästen für minderbemittelte Frauen ohne geldliche Opfer. Vielleicht ist es möglich in gut finanzierten Frauenschaften einen Preis auszusetzen für einen netten Vorgarten, einen blühenden Fensterkasten, oder irgend ein Eckchen, das mit geringen Mitteln zur schönsten Wirkung gebracht werden soll.


    Auch die Pflege der Ehrenmäler und des Friedhofes sollte in Händen der Frauenschaft liegen, wenn nicht eine andere Kraft dafür zur Verfügung steht.


    Zu den örtlichen Ausschüssen der Dorfverschönerungsaktion muss die örtliche Frauenschaftsleiterin zugezogen werden. Im Kreisausschuss vertritt mich die Kreisorganisationsleiterin Hilde Schlange.


    gez. Dora Schwarz

    Kreisfrauenschaftsleiterin


    gez. Hilde Schlange

    Kreisorganisationsleiterin


    f.d.R. Wessel

    Kreisgeschäftsführer

    der N.S. Frauenschaft



    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    für mich immer wieder sehr erstaunlich und auch erschreckend, wie weit das NS-Regime in die einzelnen Familienbereiche eingegriffen hat.

    Es geht u.a. um die Anordnung, dass z.B. die Vorführung für bestimmte Orte "eine Selbstverständlichkeit" ist und natürlich Präsenzpflicht für die Frauen besteht.

    Ob diese Vorführungen für die Frauen immer eine Hilfe darstellten, kann ich nicht ermessen. Aber ich glaube, dass es, genau wie heute, wie bei allen Pflichtveranstaltungen aussieht; man sitzt die Zeit ab und vergisst den Inhalt schnell wieder!

    Kannst Du denn aus Deiner Erfahrung und Kenntnis sagen, wie oft derartige Pflichtveranstaltungen wöchentlich auf die Frauen zukamen?! Denn sicher hatten gerade die Frauen und Mütter in dieser Zeit eine Menge an anderen Aufgaben und Pflichten zu erledigen. Garnicht zu sprechen von Freizeit und Privatsphäre.


    Gruß

    Horst

  • Hallo Marga,


    in Erweiterung meines letzten Beitrages (Nr. 26), stelle ich wiederum verwundert fest, dass diese Kreisfrauenschaftsleiterin, Dora Schwarz, eine sehr rege Frau gewesen sein musste!


    Sie war wohl eine vermögende Frau mit sehrt viel Freizeit und wenig familiärer Verantwortung gewesen, um derartig vielen gesellschaftlichen, oder besser gesagt parteianbiedernden Tätigkeiten nachgehen zu können. Das hat wohl den oberen "Parteibonzen" gut gefallen!

    Nun denn, "wer gut schmiert, der gut fährt", oder so ähnlich! ;)


    Gruß

    Horst

  • Hallo Horst,


    vielen Dank für deine Reaktion. Ich glaube, dass die Ämter in diesen Frauenschaften vor allem aus gesellschaftlich besser gestellten Frauen besetzt wurden. Ich habe inzwischen mehr in der Akte geblättert, werde aber nicht mehr so viel daraus abschreiben. Jedenfalls ist mein Gefühl, dass viele Frauen manchmal ganz schön unter Druck, gesetzt wurden. Wer nicht folgsam war, wurde öffentlich gerügt. Oder geschmäht. Hier sieht man wie Frauen sein können. Anders schlimm, aber schlimm.


    Ich habe zu diesem Thema noch so einiges in anderen Akten gefunden. Fortsetzung folgt.


    Herzliche Grüße


    Marga

  • Hallo,


    es gibt ein Taschenbuch: Frauen unterm Hakenkreuz Elefanten Press ISBN 3-88520-094-5


    In dem Buch geht es um den Alltag der Frauen im Faschismus.


    Was bin ich froh zu dem Zeitpunkt nicht gelebt zu haben. Alles was die 20er aufgebrochen haben, wurde von den Nazis wieder rückgängig gemacht und die Menschen haben sich gefügt. Ich glaube da spielt auch der Respekt und die „Hörigkeit nach oben“ eine zentrale Rolle.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Abend zusammen,


    da der folgende Bericht meiner Meinung nach, gerade hierher passt, verleihe ich diesem Vorrang. Ich bemühe mich immer, nach Datum zuarbeiten. Es werden also hiernach noch Texte früheren Datums abgeschrieben.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Auszugsweise Abschrift aus dem Geheimbericht des Chefs der Sicherheitspolizei vom 26. Februar 1942


    Im Zusammenhang mit der Weihnachtsbotschaft des Führers enthaltene Ermahnungen, dass die Deutschen Frauen sich mehr als bisher in den Arbeitsprozess einschalten sollten, wird aus allen Teilen des Reiches berichtet, dass gerade die Arbeiterschaft - vor allem der Rüstungsindustrie- die Meinung vertrete, dass ein Gesetz über die Frauendienstpflicht notwendig sei und der sozialen Gerechtigkeit entspreche. Die Arbeiterschaft weise immer wieder darauf hin, dass es nachweislich heute noch vielen Frauen möglich sei, ein völlig den eigenen Interessen gewidmetes Leben zu führen. In den Großstädten seien Cafés und sonstige Lokale bereits von den frühen Nachmittagsstunden an überfüllt von Frauen, die sich dort stundenlang aufhielten. Solchen Frauen aber werde wegen ihres Nichttuns und ihres Verhaltens „kein Härchen gekrümmt“.


    Berufstätige Frauen dagegen, die z. B. aus Gründen häuslicher Belastung oder körperlicher Beeinträchtigung aus dem Arbeitsprozess ausscheiden wollten, würden größte Schwierigkeiten gemacht. Solche, die bereits ausgeschieden seien, würden zwangsmäßig anderweitig zum Arbeitseinsatz gebracht bzw. dienstverpflichtet. Der auf der anderen Seite herrschende, für die werktätige unfassbare krasse Unterschied der Beschäftigung geht hervor aus der Meldung von Berlin, die aus vielen Beispielen herausgegriffen ist. Es heißt darin wörtlich:


    „ Hinsichtlich der arbeitenden Frauen wird die Tatsache verurteilt, dass noch heute, besonders in der Grunewald- Dahlemer Gegend, Reitsport getrieben wird. Als eine Herausforderung wird es angesehen, dass die Damen der Gesellschaft dann noch im Reitdress durch die Straßen laufen. Diese Tatsache wird auch von den Fronturlaubern einer scharfen Kritik unterzogen. So fuhr vor einiger Zeit ein Fronturlauber in der Straßenbahn den Kurfürstendamm entlang. Er war dabei Ohrenzeuge eines Gesprächs zweier junger Damen, welche sich über die Anschaffung der nötigen Bekleidung unterhielten und sich über längere Zeit darüber besprachen, wohin sie ihre diesjährige Winterreise machen werden. U. a. müssten sie auch noch einige Modeschauen besuchen. Der Urlauber hat hierauf die beiden Damen in scharfer Form zurechtgewiesen, wobei es zu einer ziemlich erregten Debatte kam“.


    Diese und ähnliche Auftritte wiederholten sich täglich und würden die berufstätigen Frauen, die schon körperlich stark in Anspruch genommen sind, auch noch psychisch außerordentlich belasten, weil sie nicht einsehen könnten, warum die im Kriege nun einmal notwendigen Opfer nicht auf alle Frauen gleichmäßig verteilt werden.



    Fortsetzung nächste Seite.

  • Fortsetzung:


    Andererseits stehen die Werbestellen entsprechend dem Erlass vom 20.06.1941 unter der Zwangsläufigkeit, Frauen zur Arbeit heranziehen zu müssen, die aufgrund der Belastung mit familiären und häuslichen Pflichten viel berechtigtere Gründe zur Arbeitsablehnung haben als diejenige Frauenschicht, für den Heranziehung keine gesetzlichen Unterlagen bestehen. Dies ist in der Bevölkerung längst durchschaut worden und führe zu Szenen, die auf die Dauer als eine für die Werber nicht tragende seelische Belastung bezeichnet würden. Die Lage dieser mit der Heranziehung weiblicher Kräfte Beauftragter sei umso schwieriger, als sie auf die Frage nach der unterschiedlichen Behandlung der Frauen schlechthin keine Auskunft geben könnten.


    Insbesondere bei der Eingliederung von Familienunterhaltsempfängerinnen in den Arbeitsprozess sei gegen die Argumentation, dass man staatlicherseits den schwächsten Bevölkerungsteil, nämlich die Frauen, deren Männer an der Front stünden, herausgegriffen habe, nur schwer und auch nur mit innerem Widerstreben anzugehen. Nicht selten stützten sich diese Frauen auch auf die Frontbriefe ihrer Männer, die ihnen jede Arbeitsaufnahme solange verbieten, als auch die „besseren Frauen“ nicht arbeiten. Als ein Beispiel für viele sei folgender Brief eines Frontsoldaten wörtlich wiedergegeben:


    „Ich lasse meine Frau nicht schikanieren, wenn ich im Feld bin. Ich habe ihr verboten, zu arbeiten, solange nicht die reichen Frauen und Mädchen auch zur Arbeitsleistung herangezogen werden. Ich Kämpfe draußen nicht nur für meine Familie, sondern auch für diese. Wenn Opfer verlangt werden, dann sollen alle ohne Unterschied des Geldbeutels welche bringen. Eine Arbeiterfrau ist für den Staat genau so wertvoll wie eine Fabrikantenfrau. Das Kinderkriegen überlassen diese Damen ja so schon nur unseren Frauen“.



    In sehr schwieriger Lage befinden sich auch die Amtswalter und Amtswalterinnen der DAF (Deutsche Arbitsfront), die von Männern und Frauen in den Betrieben immer wieder gefragt werden, warum man nicht alle Frauen gleichmäßig erfasse. So sei in letzter Zeit bei Betriebsversammlungen verschiedentlich festzustellen gewesen, dass aus der versammelten Arbeiterschaft heraus dem Redner zugerufen wurde: „Wo bleiben die anderen? Weiter wollen wir garnichts hören“. Derartige Stimmungsausbrüche waren bis vor kurzem noch nicht üblich. Sie deuten darauf hin, dass die Missstimmung immer weitere Kreise ergreift. Es komme auch hinzu, dass die Gefahr einer Schädigung des Ansehens der Partei bzw. der DAF gegeben sei dadurch, dass man bei Betriebsbesuchen bzw. - apellen selbstverständlich von den Vertretern der Organisationen eine Antwort auf diese brennendste Frage erwarte. Die Amtswalter aber können darauf schlechthin keine Auskunft geben. Was umso schwieriger für sie ist, wenn sie angesichts der Frauenbelastungen innerlich selbst von der Notwendigkeit einer Frauendienstpflicht überzeugt sind. Schweigen sie über diese Frage, so wird ihnen immer wieder aus der Arbeiterschaft gesagt: „Ihr von der Partei wollt es also selber nicht“. Antworten sie aber mit Beruhigungsversuchen, so befinden sie sich in der Zwangslage, eine Tatsache verteidigen bzw. abschwächen zu wollen, die dem sozialen Gerechtigkeitsgefühl der Arbeiterschaft widerspricht.



    Fortsetzung und Schluss nächste Seite.

  • Fortsetzung:


    Steigende Missstimmung der arbeitenden Frauen


    Aus den Berichten ist eindeutig zu entnehmen, dass die Missstimmung über die ungeregelten Verhältnisse bei der Frauenarbeit in ständigem Steigen begriffen ist. Diese wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass die werktätigen Frauen nicht nur die Last der Arbeit, sondern überdies auch noch alle darausfolgenden Nachteile in ihrer Lebensführung (Einkaufsschwierigkeiten, Kinderbetreuung usw.) zu tragen haben. Die mit dem Fraueneinsatz beauftragten Dienststellen konnten auch infolge des Mangels gesetzlicher Regelungen in ihren Entscheidungen und Anordnungen nicht sicher genug sein, so dass die arbeitende Bevölkerung immer stärker zu dem Gefühl komme, als liege hier ein führungsmäßiges Versagen vor.


    Bei den früheren Aktionen zur Freiwilligenwerbung hat sich eine Anzahl Frauen gefunden, die weniger auf Druck den der Werbung eingeschalteten Dienststelle als vielmehr auf Grund wirklicher innerer Bereitschaft Arbeit übernommen hat. Diesen Frauen, die zweifellos zu den besten und opferfreudigsten der deutschen Bevölkerung gehören, hat man gesagt, dass man eines Tages auch diejenigen heranziehen würde, die nicht freiwillig zur Arbeitsaufnahme bereit waren. Die Bevölkerung erwartet jetzt, dass diese Ankündigung eingelöst wird. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang aus Arbeiterkreisen die Behauptung laut, dass „eben die Anständigen die Dummen seien“.




    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    ich danke Dir für diesen Beitrag!

    Wenn man das so liest, kann einem schon der "Kamm schwellen"! Aber es war damals offensichtlich Gesprächsthema in der nationalsozialistischen Gesellschaft! Nur hat sich nach dem Aufruf des "Frauenlieblings" Hitler denn etwas geändert?

    Mir ist nicht bekannt, dass die Damen der "höheren Gesellschaftsschichten" danach verstärkt zur Arbeits- bzw. Dienstleistung herangezogen wurden. Natürlich überhaupt nicht zu reden von der Damenriege des Berghofs!


    Gruß

    Horst

  • Guten Abend Horst,


    sehr gerne geschehen.


    ehrlich gesagt ist es kaum vorstellbar, dass Hitler ein Frauenliebling war, selbst wenn ich versuche mich in die Zeit zurückzuversetzen. Aber es ist belegt. Ich habe auch gelesen, dass so manche Frau von ihm fasziniert war. Allerdings mit dem Berghof habe ich mich bisher nicht befasst. Solange die gut gestellten Damen auf der richtigen Seite waren, durften sie wohl fröhlich weiter feiern.


    Bis bald. Es folgen noch mehr Beiträge.


    Schönes 1. Adventswochenende.


    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    Die nächste Bestimmung ist schon ungeheuerlich, finde ich. Aber lest selbst.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Mitteilungen an die Truppe , Februar 1941

    (Zur Weitergabe bis an die Kompanien pp.)


    Die Mitteilungen dienen dienen als Unterlage für Kompaniebesprechungen. Es genügt auch, die Mitteilungen den Soldaten vorzulesen.


    Jeder muss helfen, auch die Frauen


    Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat in Deutschland im letzten Jahrzehnt eine erstaunliche Entwicklung genommen. In den Jahren um 1930 schien es so, als hätten wir viel zu viele Menschen in Deutschland, als sei es unmöglich, allen Arbeitswilligen Beschäftigung und Brot zugeben. Der Soldat, welcher damals schon erwachsen war, wird sich noch an die schweren Sorgen erinnern, die auf dem ganzen Volke lasteten. Immer größer wurde die Zahl der Erwerbslosen, immer mehr Wuchs das Heer der Abgebauten. War einer über 40, so galt er schon beinahe als überaltert. In weitem Umfange mussten damals die Frauen ihre Arbeitsstellen aufgeben, um den Männern, vor allem den Familienvätern, Platz zu machen. Die Lage war für die jungen Leute, welche von der Schulbank kamen, hoffnungslos und erst recht für die große Zahl der älteren Männer im fünften und sechsten Lebensjahrzehnt; sie konnten nirgends Verwendung finden.


    Mit der Machtübergabe durch den Führer hatte diese unheilvolle Entwicklung ein Ende. Die steil ansteigende Kurve der Erwerbslosigkeit und somit des Hungers wurde angehalten und sank nun in wenigen Jahren bis zum Nullpunkt. Die prophetischen Worte aus dem Horst-Wessel-Lied wurden Wirklichkeit. „Die Zeit für Arbeit und Brot bricht an“.


    Ja, kurz vor dem Kriege trat der Zustand ein, den man früher für ganz unmöglich gehalten hätte: es entstand Mangel an Arbeitskräften in Deutschland. Männer und Frauen, die arbeitsfähig und Arbeitswillige waren, wurden überall gesucht. Dieser Zustand ist im Kriege nicht nur bestehen geblieben, sondern infolge der großen Zahl der zur Fahne einberufenen Männer und der außerordentlichen Aufgaben, die der Krieg der Rüstungsindustrie stellt, ist heute der Bedarf an Arbeitskräften noch mehr gestiegen.


    Nun muss jeder helfen, und längst ist man dazu übergegangen, auch in größtem Umfange Frauen in zahlreichen Berufen einzustellen. Die deutsche Frau hat sich bei der Erfüllung dieser besonderen Kriegspflichten hervorragend bewährt. In Fabriken und Werkstätten. bei den Verkehrsmitteln und an zahlreichen Stellen volkspflegerischer Art tut sie Dienst und beweist sich als tapfere und Treue Kameradin des Mannes. Niemand wird das mehr zu würdigen wissen als der Soldat. Mit größtem Respekt beurteilen wir jede Frau und jedes Mädchen, die durch Einsatz in oft in oft hartem Dienst mithelfen, diesen uns aufgezwungenen Krieg zu gewinnen.


    Noch einmal wird in diesen Tagen ein Appell an alle Frauen ergehen, welche arbeiten können aber noch nicht in der Arbeit stehen, sich zu melden. Jede Kraft wird gebraucht. Ausgenommen sind natürlich solche verheirateten Frauen, die einen eigenen Haushalt haben und die für die Führung des Haushalts und die Pflege von Angehörigen sorgen müssen. Auch Schülerinnen, die Volks- Mittel- oder höhere Schule, eine öffentliche Fachschule oder eine Hochschule besuchen, sollen ihre Ausbildung weiter betreiben. Wenn Frauen bereits eine genügende berufliche Tätigkeit ausüben, so kommen sie ja so wie so nicht in Frage. Waren sie aber in den letzten beiden Jahren mehr als zwei Monate berufstätig und haben erst nach Gewährung des Familienunterhaltes diese Berufstätigkeit aufgegeben, so wird erwartet, dass sie sich nun wieder zur Verfügung stellen. Es kommt dann neben dem Familienunterhalt, welcher bekanntlich nach dem Nettoeinkommen des Ehemanns berechnet wird, nunmehr der volle Arbeitsverdienst der Frau zugute. Der Teil, der bisher auf den Familienunterhalt angerechnet wurde, wird in Zukunft der durch ihre Arbeit zusätzlich geldverdienenden Frau auf ein Sparkonto gutgeschrieben. Dieses gelangt nach Schluss des Krieges zur Auszahlung. Gerade der Soldat wird für diesen Gedanken Verständnis haben, der in der Auswirkung den Familien der Soldaten nach der Rückkehr des Mannes ein Sparguthaben sichert, das ihm für die Arbeit nach Friedensschluss sehr willkommen sein dürfte.


    Der Appell richtet sich aber in gleicher Weise an die Ehefrauen, der Festbesoldeten und an die Frauen solcher Soldaten, die Kriegsbesoldung erhalten. Sie werden sicherlich die Verpflichtung zum Dienst auf sich nehmen in dem Bewusstsein, dass ihre Arbeitskraft bitter nötig gebraucht wird. Es ist nun von großer Bedeutung, dass alle diese Frauen diese Pflicht auch gerne erfüllen.


    Es sollen ja nur solche Frauen eingesetzt werden, die auch in der Lage sind, die Arbeit zu leisten. Dass sie es tun, muss auch der Soldat wünschen, dessen Zeit und Kraft Tag und Nacht durch den Dienst mit der Waffe beansprucht wird. Der Soldat kann sehr viel helfen, in seinen Feldpostbriefen und in der persönlichen Aussprache im Urlaub denen zu Hause klarzumachen, warum die Zusammenfassung aller Kräfte notwendig ist, um den Krieg zum siegreichen Ende zu führen. Vor allem muss er der Frau oder der Tochter oder seiner Schwester oder seiner Braut zu verstehen geben, dass er vor ihrer Arbeit die allergrößte Achtung hat. Das wird den Frauen ein Ansporn sein, mit den Männern in der Hingabe für das Vaterland zu wetteifern.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Hannover, den 27. September 1941


    Reichsarbeitsdienst

    Die Führerin des Bezirks VIII

    Hannover-Magdeburg


    An die Leiter der Hauptmeldeämter

    XIII, Magdeburg und XVIII, Hannover


    Betrifft: Einsatz der Führerinnen der Meldeämter im Kriegshilfdienst


    Zur Durchführung des Kriegshilfsdienstes werden folgende Sachbearbeiterinnen an den Meldeämtern als betreuende Dienststellen eingesetzt:


    Meldeamt 53BurgMhf. Strobel2 KHD-Gr. Burg
    Meldeamt 54Magdeburg Mof. Kurzawa1 KHD-Gr. Salzelm
    Meldeamt 55Halberstadt Mof. Franz1 KHD-Gr. Halberstadt


    Es ist erforderlich, dass die Sachbearbeiterinnen der Meldeämter mindestens 2 mal wöchentlich die KHD-Gruppe eingehend überprüfen. Ich habe den Lagergruppenführerinnen die Dienstaufsicht bei Durchführung des Krieghilfdienstes über die Sachbearbeiterinnen der Meldeämter ihres Lagergruppenbereichs erteilt.


    gez. Goertz


    Magdeburg, den 29. September 1941


    An die Leiter der Meldeämter

    53, 54, 55


    zur Kenntnisnahme übersandt.


    ——————————————

    Oberarbeitsführer




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Berlin, den 26. September 1941


    Der Reichsarbeitsführer

    VW.1(III) Nr. 6400-2855/41 wJ


    Schnellbrief !


    Verteiler:

    2, je 5x= 7, 8, 13, 13a, 19, 20, 21 (Pers. u. VW)

    22, (Pers. u. VW 1 u. 4), 23 (nur VW. 1 (III) und (IV)

    24, 25, 26.


    Betrifft:

    Abfindung von Führerinnen im Kriegshilfdienst des Reichsarbeitsdienstes (Verordnung vom 17.09.41 , Reichsgesetzbl. I S. 573).


    Bezug: Erlass des RAF. vom 25.09.41 — VW Nr. 6210/2900/41 wJ. Ziffer 1



    A. Vergütung


    1. Ehemalige Führerinnen im Arbeitsdienst für die weibliche Jugend und ehemalige RAD- Führerinnen, die sich für die Aufgaben des Kriegshilfdienstes — Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 29.07.41 (Reichsgesetzbl. I S. 463) — freiwillig melden, oder hierzu auf Grund der Notdienstverordnung vom 15.10.38 (Reichsgesetzbl. I S. 1441) herangezogen und als Führerinnen im Kriegshilfdienst eingestellt werden, sind nach Vergütungsgruppe VI b TO.A abzufinden.


    2. Sofern eine ehemalige Führerin im Arbeitsdienst für die weibliche Jugend oder ehemalige RAD-Führerin unmittelbar vor der Heranziehung als Führerin im Kriegshilfdienst im öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigt war und die Bezüge nach Vergütungsgruppe VI b TO.A geringer sind als ihre bisherigen Bezüge, so erhält sie im Falle der Notdienstverpflichtung von ihrer bisherigen Beschäftigungsstelle den Unterschiedsbetrag . (Vgl. § 1(2) der Dritten Durchf. Verordnung zur Notdienstversorgung vom 14.10.39).


    3. (a) Werden Empfängerinnen von Ruhegehalt (Versorgungsbezügen) als Führerinnen im Kriegshilfdienst eingestellt, so sind sie ebenfalls nach TO.A (Verg. Gruppe VI b) abzufinden. (Für Notdienstpflichtige vergl. § 2(2) der Dritten Durchf. Verordnung zur Notdienstverordnung vom 14.10.39).


    (b) Die Beschäftigung als Führerin im Kriegshilfdienst gilt jedoch als „Verwendung im öffentlichen Dienst“ (§ 7 Abs. 3 der Ersten Durchf. Verordnung zur Notdienstverordnung vom 15.09.39 — Reichsgesetzbl. I S. 1775 — und § 23 (1) RADG in Verbindung mit § 127 DGB.) Der Versorgungsbehörde, die das Ruhegeld zahlt, ist daher von der Beschäftigung im Kriegshilfdienst unter Angabe der Höhe der TO. A Bezüge Mitteilung zu machen.


    4. Wohnungsgeldzuschuss für ledige Führerinnen im Kriegshilfdienst. Sofern ledige Führerinnen im Kriegshilfdienst den RADwJ. amtliche Unterkunft nach den Grundsätzen für RAD- Führerinnen erhalten, ist Wohnungsgeldzuschuss nicht zu zahlen. Im übrigen greifen die Vorschriften des § 6 TO.A in Verbindung mit §§ 9 - 13 RBGos. Platz.


    5. Aufbauzulage, Protektoratszulage, Verpflegungszuschuss und Mietzuschuss für Ledige in den eingegliederten Ostgebieten und im Protektoratsgebiet. (RBBl. 40/36/3540/42.)


    Diese Bestimmungen finden auch auf Führerinnen im Kriegshilfdienst Anwendung. (Vergl. Amt. Mitt. des Reichstreuhänders für den öffentlichen Dienst 1941, Nr.13, S. 202.)


    Ledige Führerinnen, die amtliche Unterkunft erhalten, haben jedoch auf die Zahlung des Mietzuschusses keinen Anspruch. Auch der Verpflegungszuschuss ist nicht zuständig, wenn sie gegen Bezahlung an der vollen Reichsarbeitsdienstverpflegung teilnehmen.(Vergl. Abschnitt C).


    6. Nicht vollbeschäftigte Führerinnen im Kriegshilfdienst erhalten von den Vergütungsbezügen nach TO.A (ggf. auch Aufbauzulage usw.), die für Vollbeschäftigte festgesetzt sind, einen Teil, der dem Maß ihrer Dienstleistung entspricht. (§ 19 (1), letzter Satz, ATO.)


    7. Festsetzung der Vergütungsbezüge bei Dienstbefreiung, Erholungsurlaub und Krankheit. Es gelten die Bestimmungen für planmäßige RAD-Führerinnen; insbesondere VBl. A 79/40.



    B. Reisekosten, Beschäftigungsvergütung, Reisebeihilfen


    8. Es finden die für die RAD-Führerinnen geltende Bestimmungen Anwendung.



    C. Verpflegung


    9. Führerinnen im Kriegshilfdienst des Reichsarbeitsdienstes haben ebenso wie die RAD-Führerinnen keinen Anspruch auf freie Verpflegung. Soweitsie bei Einheiten des RADwJ. mit eigenem Küchenbetrieb untergebracht sind, können sie gegen Zahlung des für die Einheit festgesetzten Verpflegungsgeldes an der RAD-Verpflegung teilnehmen.


    Bei privater Unterbringung haben die Führerinnen im Kriegshilfdienst des RAD für ihre Verpflegung selbst zu sorgen. Sie haben dann Anspruch auf die Lebensmittelkarten für Normalverbraucher der Zivilbevölkerung.



    D. Sozialversicherung


    10. Da die Führerinnen im Kriegshilfdienst nach der Verordnung vom 17.09.41 die rechtliche Stellung der planmäßig im Außendienst tätigen RAD-Führerinnen mit Ausnahme der Besoldung und der Dienstzeitfürsorge und -versorgung haben, sind sie von der Sozialversicherungspflicht befreit. Sie sind, wenn sie binnen 2 Jahren seit dem Ausscheiden aus dem Kriegshilfdienst des RAD eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder innerhalb dieser Frist die Nachversicherung zwecks freiwilliger Weiterversicherung beantragen, nach § 1242 RVO. nachzuversichern. (Vgl. VBl. A 233/41). Das Monatsdurchschnittseinkommen für die Angestelltenversicherung zur Berechnung der Versicherungsbeiträge (vgl. VB1. A 233/41 Abschnitt C § 3) für diesen Personenkreis wird noch bekanntgegeben.



    E. Heilfürsorge


    11. Für die Heilfürsorge finden die für die RAD-Führerinnen geltende Bestimmungen Anwendung. Alle Führerinnen im Kriegshilfdienst des RAD gelten als Führerinnen im Außendienst.


    F. Lohnsteuer


    12. Die Bezüge aus der Tätigkeit im Kriegshilfdienst unterliegen allgemein der Lohnsteuerpflicht, soweit sie nicht als Aufwandsentschädigungen gelten (z. B. Aufbau- Protektoratszulage — vgl. Abschnitt A, Nr. 5 —). Bei Gewährung amtlicher Unterkunft — vgl. Abschnitt A, Nr. 4 — ist diese als Sachbezug nach den Sätzen des BBl. A 162/41 S. 162 Nr. 7 bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen.



    G. Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung


    13. Die nach der TO.A abzubindenden Führerinnen im Kriegshilfdienst sind im Hinblick auf die Ausführungen im Abschnitt D nicht zusatzversicherungspflichtig.


    H. Einmalige Einkleidungsbeihilfe und laufende Entschädigung für Abnutzung der Dienstbekleidung ( Dienstbekleidungszuschuss).


    14. Diese Frage wird besonders geregelt. Weitere. Bestimmungen bleiben abzuwarten.


    Im Auftrag und

    in Vertretung des Amtschefs Vw

    gez. Felsch



    Beglaubigt


    —————————

    Hauptamtverwalter




    Gruß Marga





  • Guten Abend zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    — 01. Oktober 1941 —


    Richtlinien

    für die im Kriegshilfdienst eingesetzte Führerin und Kameradschaftsführerin


    A. Aufgaben der Führerin und Kameradschaftsältesten, wenn sie am Einsatzort ankommen; Vorbereiten in der Unterkunft.


    — I. —

    Ansehen der Unterkunft, Verpflegung, Wäsche


    — II. —

    Weitere Erledigungen


    — III. —

    Feststellen der Arbeitszeit auf der Einsatzstelle bzw. den Einsatzstellen, Ort der Einsatzstelle.


    —IV. —

    Festlegen des Tagesplanes und des Arbeitsplanes für die Zukunft


    — V. —

    Vorbereitungen für die ankommenden Maiden



    B. Die ersten Arbeiten nach Ankunft der Maiden und die ersten Besprechungen mit den Maiden.



    C. Aufgabe der Führerin und Kameradschaftsführerin für:


    — I. —

    Sauberkeit und Ordnung in der Unterkunft


    — II. —

    Pünktlicher Arbeitsbeginn


    — III. —

    Die Kriegshilfsdienstpflichten





    Auf den kommenden Seiten erfolgen Abschriften über diese Aufgaben.




    Gruß Marga

  • Fortsetzung:


    A. Aufgaben der Führerin bzw. der Kameradschaftsführerin, wenn sie am Einsatzort ankommt, Vorbereitungen in der Unterkunft.


    Ankunft möglichst Mittags damit Unterkunft, (Hotel) sichergestellt werden kann.


    Sofort zu denjenigen Persönlichkeiten gehen, die vom Bezirk angegeben sind und sich vorstellen. Im Gespräch wird sich ergeben, dass die Führerin bzw. KF. verantwortlich ist.


    — 1. für die Sauberkeit und Ordnung in der Unterkunft

    — 2. für den pünktlichen Arbeitsbeginn

    — 3. für die Betreuung der Mädel in jeder Hinsicht


    Weiterhin muss jetzt gleich geklärt werden, wo die Führerin und KF. während der ersten Tage Unterkunft und Verpflegung finden und wer die Bezahlung dafür übernimmt. Die Unterkunft und Verpflegung geht zu Lasten des RADwJ.


    — I. — Ansehen der Unterkunft, Verpflegung und Wäsche


    Der Leiter der Unterkunft hat im allgemeinen einen Verantwortlichen für die Einrichtung der Unterkunft eingesetzt. Mit diesem zusammen besichtigt die Führerin bzw. die KF. die Unterkunft. Dafür gebe ich einige Ratschläge:


    1.) vorher sich an Hand des beigefügten Merkblattes sich darüber klar sein, was in den einzelnen Räumen vorhanden sein muss.


    2.) Fehlendes in höflicher Form erbitten und begründen.


    3.) Sich an Hand des Merkblattes darüber im Klaren sein, welche Dinge zur Verschönerung der Unterkunft, insbesondere des Wohnraumes bereitgestellt werden können. Gerade hier wird die Frauenschaft gern mithelfen. (Decken, Vasen, Spiele).


    4.) In Ruhe jeden einzelnen Raum durchgehen und wenn etwas unklar ist, ruhig danach fragen.


    Bei Besichtigung der Unterkunft muss die Führerin daran denken, dass ihr die Mädel für ein halbes Jahr anvertraut sind. Diejenigen Personen, die für die Einrichtung der Unterkunft verantwortlich waren, werden nach Erfahrungen zu urteilen — auf kleine WüNsche bereitwillig eingehen.


    Vor oder während der Besichtigung muss auch geklärt werden:


    1.) Die Verpflegungsfrage


    2.) die Reinigung der Leibwäsche, Bettwäsche und Handtücher hat die Einsatzstelle zu reinigen.


    Zu 1.)

    Die Kosten der Verpflegung trägt die Einsatzstelle. Der Einkauf der Lebensmittel (Marken und Geld) die Zubereitung der einzelnen Mahlzeiten, die Einnahmen der Mahlzeiten — ob in der Unterkunft, ob außerhalb — wird ganz verschieden gehandhabt, und wird von der Einsatzstelle oder den Einsatzstellen festgelegt. Aber gerade diese muss die Führerin bzw. die Kameradschaftsführerin genau besprechen.


    Zu 2.)

    Die Möglichkeiten sind:

    Die Wäsche wird in einer zur Verfügung gestellten Waschküche in der Unterkunft von den Mädeln selbst gewaschen. Monatliche Preisvergütung v. 5,- RM (s. Merkblatt).


    Die Wäsche wird in einer Wäscherei gewaschen. Gute Wäscherei erfragen, Preis und Seifenmittel vereinbaren. ( s. Merkblatt).


    Die Wäsche wird in den Einsatzstellen mitgewaschen ( gegen ……… ? oder unentgeltlich).


    Die Wäsche wird nach Hause geschickt.


    In den meisten Fällen liegt der Luftschutzraum in einiger Entfernung von.den Unterkünften. Ansehen dieses Luftschutzraumes und falls es kein öffentlicher Raum ist, dann sich den Besitzer vorstellen und mit ihm über die Benutzung sprechen.


    Liegt der Luftschutzraum 3 bis 5 Minuten von der Unterkunft entfernt, dann muss telefonische Vorwarnung erfolgen. Falls der Weg durch Pärke- oder Gartenanlagen erfolgt, stellt die Einsatzstelle eine genügende Anzahl Taschenlampen bereit (je eine für 4 bis 5 Mädchen).


    In der Unterkunft selbst müssen Feuerlöschergeräte (Sand, Wasser, Patschen usw.) aufgestellt sein.


    Die Beschaffung von Gardinen ist kaum glich. Es ist aber darauf zu achten, dass Führerin- und Krankenzimmer zumindest Scheibengardinen haben, falls es durch die Lage zur Straße erforderlich ist. Fehlen in Wasch- und Schlafräumen die Scheibengardinen, dann in ausreichender Weise die Fenster streichen lassen.

  • Fortsetzung.


    — II. — Weitere Erkundigungen bei verschiedenen Stellen zieht die Führerin bzw. KF. ein:


    1.) Welche Kaffeelokale und Gaststätten können von den Mädchen aufgesucht werden.


    2.) Welche Kino und Theater werden zum Besuch empfohlen.


    3.) Von welcher Stelle kann man verbilligte Karten für Kino und Theater erhalten.


    4.) Ist eine städtische Bücherei vorhanden.


    5.) Gibt es eine Badeanstalt und dafür Ermäßigung. Gibt es Wannenbäder oder Duschen durch die Einsatzstellen unentgeltlich.


    6.) Wer ist im Krankheitsfall der zuständige Arzt und wie weit ist es diesem Arzt möglich Vorbeugungsmittel zu verschreiben (Schmerztabletten, Mittel gegen Erkältung, Wärmflasche).


    7.) Besteht die Möglichkeit Leibeserziehung bei KdF. mitzumachen, usw.




    — III. — Feststellen der Arbeitszeit auf der Einsatzstelle.


    Die Führerin bzw. KF. stellt fest, wo die Einsatzstelle bzw. die verschiedenen Einsatzstellen liegen, wie weit sie von der Unterkunft entfernt sind, von wann bis wann die Arbeitszeit ist und wann und wie oft der freie Sonntag und Nachmittag gewährt wird.


    — IV. — Festlegen des Tagesplanes und Arbeitsplanes für die Unterkunft. Die Erkundigungen über die Handhabung der Verpflegung und die Feststellungen unter Punkt III sind jetzt wichtig:


    1.) um einen Tagesplanes aufzustellen (Aufstehen des Frühstückdienstes, Wecken, Frühstück, Verlassen der Unterkunft, gemeinsame Rückkehr, Abendessen, Bettruhe).


    2.) Um einen Arbeitsplanes aufzustellen.


    Nachfolgend ein Beispiel das von 30 Mädeln ausgeht. Jedes Mädel hat eine Nummer.


    Arbeiten1. Woche2. Woche3. Woche4. Woche
    Frühdienst:
    Zubereiten d. 1. u.
    2. Frühstücks
    1 - 4


    20 - 23


    9 - 12


    28 - 30


    Abwaschen5 - 724 - 2613 - 151 - 3
    Saubermachen d.
    Unterkunft, Zurecht
    machen d. Öfen,
    Kohlenholen usw.
    8 - 11



    27 - 30



    16 - 19



    4 - 7



    Nachmittags
    Besorgungen
    12 - 14

    1 - 3

    20 - 22

    8 - 10

    Vorbereiten des
    Abendessens (ein-
    schl. Tischdecken)
    Abwaschen
    15 - 19



    4 - 8



    23 - 27



    16 - 18




    Bei Aufstellung dieses Beispiels ist man davon ausgegangen, dass alle Mädel in einer Einsatzstelle beschäftigt sind und die gleiche Arbeit haben. Oft sind aber nur in einer Unterkunft Mädel von 2 bis 3 Einsatzstellen zusammen. (Büroarbeiten, NSV - Kindergarten, Familienhilfe, oder Krankenhaus). Meist haben die Mädel, die in Familienhilfe oder Krankenhäusern eingesetzt sind, eine längere Arbeitszeit und sowieso Hausarbeiten zu verrichten. Diese Mädel sind dann nicht so viel sehr oder eventuell gar nicht für Säuberungs- und Verpflegungsarbeiten in der Unterkunft heranzuziehen.


    Die Beheizung der Unterkunft geschieht von den Mädchen, die der Unterkunft am nächsten wohnen und die es schnell während der Mittagspause übernehmen können. Die Öfen müssen natürlich fix und fertig dafür vorgerichtet sein.


    Die wöchentliche gründliche Reinigung, sowie die Waschküchenarbeiten und das Bügeln geschieht nach Möglichkeit an ein bis drei Nachmittagen in der Woche. Wieder werden diejenigen Mädel, die sowieso Hausarbeiten tun und längere Arbeitszeit (oft bis 6 Uhr) haben, davon ausgeschlossen.


    Diese Ausführungen sind nicht erschöpfend, geben aber einen kleinen Einblick in die Überlegungen, die eine Führerin bzw. KF. anzustellen hat, bevor die Mädchen kommen, und die darauf hinzielen, von Anfang an planmäßig zu arbeiten und den Mädels gegenüber sicher aufzutreten.



    Fortsetzung folgt.



    Gruß Marga