Guten Abend zusammen,
Abschrift und Bearbeitung
V. Bl. vom 20.08.1941
Quelle: germandocsinrussia
464. Kleiderentschädigung für Regenschutzkleidung der Betriebs- und Hilfsbetriebsfürsorgerinnen (SB und SB-Helferinnen) in ländlichen Gegenden
(Erlass des OKH.(Ch H Rüst u. BdE) vom 26.7.1941 — V 31 a 12 VA/Ag V I/V 8 ( IV 1) —.)
Betriebsfürsorgerinnen und Hilfsbetriebsfürsorgerinnen (SB und SB-Helferinnen) bei Dienststellen des Heeres, die in ländlichen Gegenden bei Ausübung ihres Berufes, z. B. beim Aufsuchen abgelegener Zweigdienststellen und bei Familienbesuchen wegen Fehlens von Verkehrsmitteln oder Gelegenheiten zum Unterstellen den Unbilden der Witterung ausgesetzt sind und aus diesem Grunde schon bisher gezwungen waren, eigene, selbstbeschaffte Schutzbekleidung (Regenmäntel und Regenumhänge) zu tragen, kann für die Dauer des Krieges eine monatliche Abnutzungsentschädigung von 3.— RM durch die zuständige W. V. usw. gewährt werden. Buchung der Kosten bei Kapitel VIII E 230 As.4.
Zusatz der Wehrkreis-Verwaltung XI.
Ausführlich begründete Anträge sind der Wehrkreis-Verwaltung vorzulegen.
Sachg. P II Fs,1
Gruß Marga