Schutz- und Wachhunde

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    O.U., den 3. September 1934

    Admiral Schwarzes Meer


    Befehl Nr. 35


    1. Freilaufenlassen von Hunden


    Innerhalb kurzer Zeit fanden zwei Soldaten dadurch den Tod, dass Hunde in Minenfelder liefen und Minen zur Auslösung brachten.


    Zur Vermeidung weiterer Unglücksfälle wird daher das Freilaufenlassen von Hunden in der Nähe von Minenfeldern verboten. In der Nähe von Minenfeldern streifende Hunde sind zu erschießen. Wer durch Außerachtlassen dieses Befehls einen weiteren Unfall verursacht, setzt sich der Strafverfolgung wegen fahrlässiger Tötung aus.


    Dies ist allen Soldaten bekanntgegeben.


    - J -



    Gruß Marga

  • Guten Abend,


    Abschrift und Bearbeitung:

    aus den Unterlagen des OKH: Erfahrungen aus der finnischen Waldkamppftaktik und - ausbildung, vom 24.08.1943


    Quelle: germandocsinrussia


    Der Streifenhund


    a) Die Wahl des Streifen- bzw. Spürhundes muss eine sorgfältige sein. Der geeignetste ist der deutsche Schäferhund. Er ist zäh, ausdauernd, gelehrig und treu.


    b) Die Wahl des Hundeführers ist von größter Bedeutung. Der Hundeführer muss Lust und Liebe, Beharrlichkeit und Ausdauer mitbringen.


    c) Der Zweck des Streifen- bzw. Spürhundes ist der, wo das menschliche Auge, der Sinn und der Verstand versagt, den Hund einzusetzen. Da der Geruch und das Gehör des Hundes noch durch die Ausbildung angeregt wird, ist der Einsatz des Hundes von größter Bedeutung und verspricht mit wenigen Ausnahmen stets Erfolg.


    d) Der Einsatz von Meldehunden ist durch heutige Technik von geringer Bedeutung.


    e) In Lauschposten vorgeschobener Stützpunkte und Sicherungsdienste:


    Die Tätigkeit des Hundes auf Lauschposten unterscheidet sich wesentlich von der sonstigen. Hierbei ist er an einen bestimmten, begrenzten Platz gebunden, wobei absolute Stille unerlässlich ist. Nur friedliche und beharrliche Hunde können daher für den Lauschdienst in Frage kommen. Mit Hilfe seines feinen Gehörs bemerkt der Hund das Herannahen des Feindes viel eher und zeigt durch Zeichen die drohende Gefahr an.




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    ergänzend möchte ich noch auf dieses Thema verweisen:



    Gruß

    Michael

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Div.Gef.Stand, den 03.12.1944


    5. Jäger - Division

    Ia Nr. 1523/44 geh.


    Betrifft: Einsatz von Wachhunden


    1.) zur Warnung gegen russische Lauerspähtrupps sind sofort Wachhunde im vorderen Graben einzusetzen.


    2.) Die Jäger-Regimenter erfassen alle Hunde innerhalb der Regimenter (Trosse usw.) , die hierfür geeignet sind und führen sie der Grabenbesatzung zu.


    3.) Nachrichten-Abteilung 5 übernimmt Hundebeschaffung im rückwärtigen Divisions-Gebiet in Verbindung mit Ib (Amtskommissar) und bei A.R. 5, Pi.Btl. 5, Pz.Jäg.Abt.5 .


    Die erfassten Hunde sind den Jäger-Regimentern zuzuführen. Bis 08.12. ist der Division die Zahl der erfassten Hunde zu melden.


    4.) Die Jäger-Regimenter melden der Division bis 12.12. die Zahl der im Graben eingesetzten Hunde und die gemachten Erfahrungen.



    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier


    …………………………………………..

    Major i. G.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Aus einer Anlage der H.M. vom September 1942


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    859. Schutzhundlehrgang


    — H.M. 1942 S. 9 Nr.23 —


    Der 7. Schutzhundlehrgang findet bei den Hundeersatzstaffeln vom 04.01. bis 27.02.1943 (ausschließlich Reisetage) statt. Die Anzahl der Teilnehmer ist von den Truppenteilen und Dienststellen bis zum 16.11.42 anzumelden, und zwar:


    - vom Feldheer bei O.K.H. / GenSt d H / Chef HNW


    - vom Ersatzheer bei O.K.H. / (Ch H Rüst u. BdE) In 7 .


    Den gemeldeten Lehrgangsteilnehmern ist der zuständige Erholungsurlaub so zu erteilen, dass er bis Lehrgangsbeginn abgegolten ist.



    O.K.H.(Ch H Rüst u. BdE), 20.9.42




    860. Heereshundegerät


    Zu der Sollausstattung der Heereshunde tritt der bisher „Nur im Standort“ zuständige Hundekamm (N 4550) hinzu.


    Die Anlage N 4501 ist handschriftlich zu berichtigen.



    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 21.9.42



    Gruß Marga



  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    AllgemeineHeeresmitteilungen 22.06.1942


    528. Einführung des Satzes Hundegasschutz 41


    Zum Schutz der Hunde gegen Kampfstoffe wird nach Bewährung in der Truppenerprobung der Satz Hundegasschutz 41 eingeführt.


    Er besteht aus:


    1. Hundemaske 41, Größe I,II,III oder IV

    2. Hunde-Gasbekleidung 41, Gr. I, II oder IV

    3. Tier-Entgiftungsbüchse 42

    4. Hunde-Erkennungsdecke 41

    5. Tragetasche für Hundegasschutz 41


    Benennung: „Satz Hundegasschutz 41“

    Gerätklasse: Ch

    Stoffgliederungsziffer: 38

    Anlage zur A.N. (Heer): Ch 4514

    Anforderungszeichen: 38 — 1550 Ch

    L.K.-Schlüsselnummer: 038.0450.200


    Zu 1:

    Die Hundemaske 41 schützt in Verbindung mit den auswechselbaren Filtereinsätzen Kopf, Augen und Atemwege des Hundes gegen alle bekannten Kampfstoffe. Die Schutzdauer beträgt je nach Arbeitsleistung der Tiere und Kampfstoffanreicherung in der Luft mehrere Stunden.


    Zu 2:

    Die Hunde-Gasbekleidung 41 schützt die Körperoberfläche mehrere Stunden gegen Geländekampfstoffe. Sie ist nicht entgiftbar.


    Zu 3:

    Die Tier-Entgiftungsbüchse 42 fasst 250 bis 300 g Hautentgiftungsmittel und dient zur Entgiftung der mit flüssigem Kampfstoff vergifteten Körperoberfläche.


    Zu 4:

    Die Hunde-Erkennungsdecke 41 erleichtert das Erkennen der Hunde in der Gasbekleidung bei Dunkelheit oder in unübersichtlichem Gelände.


    Zu 5:

    In der Tragetasche werden sämtliche Einzelteile mitgeführt.


    Druckvorschrift: H. Dv. 395/15 „Das Gasschutzgerät für Hunde“ ist in Bearbeitung und wird nach Fertigstellung ohne besondere Anforderung ausgegeben.


    Die Ausstattung der Truppe mit dem Satz Hundegasschutz 41 wird besonders befohlen. Anforderungen sind nicht vorzulegen.


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 9.6.42



    Gruß Marga

  • Hallo,


    vielen Dank für die Einstellung!

    Leider habe ich diese Ausrüstung für Hunde noch nie gesehen.

    Hat jemand zufällig Abbildungen für diesen Satz Hundegasschutz und kann sie hier einstellen?


    Gruß

    Horst

  • Guten Tag Horst,


    Danke für deine Reaktion. Doch es gibt so einiges im Netz, dass du dir ansehen könntest. Ich kann gerade keinen Link einstellen, aber auf meiner Hobbysite Pinterest gibt es auch eine Seite zu : Tiere im Kriegseinsatz. Dort kannst du dir einiges anschauen.


    Michael hat uns schon einmal Pferde mit Gasmasken gezeigt. Vielleicht besitzt er in seinem Archiv auch etwas zu Hunden.



    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo,


    vielen Dank für diese Skizze!


    Sieht schon abenteuerlich aus, was da für die Hunde entwickelt wurde. Ich glaube aber nicht, dass diese Errungenschaft viel bewirkt hätte, aber man weiß es nicht, denn zum Einsatz ist diese Hundemaske wohl nie gekommen.

    Oder gibt es vielleicht Berichte darüber?


    Gruß

    Horst

  • Guten Abend zusammen,



    Hier habe ich etwas zu Blindenführhunden im Archiv gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 01.11.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    723. Ausbildung und Belieferung mit Blindenführhunden


    Anfang September 1941 ist vom O.K.H. (Jn 7) bei der Heeresschule für Hunde- und Brieftaubendienst in Biesenthal am Wukensee eine Blindenführhund-Abteilung errichtet worden, welche die Aufgabe hat, erblindete Wehrdienstbeschädigte mit Führhunden auszubilden und zu beliefern.


    Die Ausbildungslehrgänge werden nach Bedarf vom Oberkommando des Heeres festgesetzt und dauern in der Regel 4 Wochen. Sie sind in erster Linie für Soldaten bestimmt, die noch nicht aus dem Wehrdienst entlassen sind, aber kurz vor der Entlassung stehen. Die Chefärzte der Reservelazarette melden der Heeres-Sanitätsinspektion auf dem Sanitätsdienstwege laufend die für eine Teilnahme in Betracht kommenden Soldaten.


    An den Lehrgängen können ausnahmsweise auch ehemalige Wehrmachtangehörige teilnehmen. Diese stellen den Antrag auf Gewährung eines Führhundes, auf Nachdressur usw. beim Truppenarzt des zuständigen Wehrmachtfürsorge- und versorgungsamt (WFVA). Sind die Voraussetzungen für die Lieferung eines Führhundes usw. erfüllt, so legt der Truppenarzt den Antrag auf dem Dienstwege dem Oberkommando der Wehrmacht (S Jn) vor.


    S Jn gibt die Zahl und Namen der Lehrgangsteilnehmer an Jn 7 bekannt und benachrichtigt die Chefärzte und Truppenärzte der beteiligten WFVA. über den mit Jn 7 vereinbarten Lehrgangstermin.


    Die Blindenführhund-Abteilung meldet nach Eintreffen die Lehrgangsteilnehmer über Jn 7 an S Jn.


    Die Chefärzte der Reservelazarette sind für rechtzeitige Inmarschsetzung der erblindeten Soldaten verantwortlich. Die Soldaten gelten für die Dauer der Ausbildung als kommandiert und beziehen ihre Gebürnisse weiter von dem entsendeten Lazarett. Die Truppenärzte bei den WFVA haben nach Erhalt der Mitteilung rechtzeitig die Reise der entlassenen Erblindeten zu veranlassen.


    Für je einen Angehörigen eines Blinden stellt die Blindenführhund-Abteilung für die Dauer des Lehrgangs Unterkunft auf Reichskosten sicher. Die Angehörigen sind auf Selbstverpflegung angewiesen. Die Mehrausgaben für Verpflegung können durch Vermittlung des Wehrmachtfürsorgeoffiziers Berlin-Süd B aus Unterstützungsmitteln erstattet werden.


    Kann ein Blinder an dem vorgesehenen Lehrgang aus besonderen Gründen nicht teilnehmen, so ist die Blindenführhund-Abteilung sofort hiervon in Kenntnis zu setzen und der Heeres-Sanitätsinspektion unmittelbar Meldung zu erstatten.



    Fortsetzung folgt auf der nächsten Seite.



    Gruß Marga

  • Fortsetzung


    Nach Abschluss der Ausbildung erhält jeder Lehrgangsteilnehmer von der Blindenführhund-Abteilung einen Führhund mit Geschirr und sonstigem Zubehör. Die erforderlichen Hundegeschirre usw. fordert die Blindenführhund-Abteilung beim Hauptsanitätspark Berlin, Abteilung Prüfamt für Heilbedarf im Versorgungswesen in Berlin-Tempelhof , Friedrich-Wilhelm-Straße 1/5, an.


    Nach Abnahme des Blindenführhundes benachrichtigt die Blindenführhund-Abteilung durch Übersendung einer Ausfertigung der Abnahmeverhandlung das für den späteren Wohnort zuständige Wehrmachtfürsorge- und versorgungsamt. Dabei ist dem WFVA. die künftige Anschrift des Blinden mitzuteilen. Das WFVA. weist darauf den Zuschuss für den Unterhalt des Führhundes nach WFVG. § 77 (3) an. Verbleibt der Blinde nach Abnahme des Führhundes ausnahmsweise noch im Wehrdienst, so veranlasst der Wehrmachtfürsorge-Offizier Berlin-Süd B die Zahlung des Zuschusses bis zum Beginn der Versorgung (Wehrmachtfürsorge- versorgungsgesetz § 97).


    Buchung aller Ausgaben für Ausbildung, Führhund und Unterkunft der Begleitung bei Kapitel VIII E 230. Der Einfachheit halber werden für die Dauer des Krieges diese Ausgaben auch in solchen Einzelfällen vom Heereshaushalt übernommen, in denen es sich um die Ausbildung bereits aus dem Wehrdienst entlassener Erblindeter handelt. Eine Kostenerstattung zwischen der Blindenführhund-Abteilung und Versorgungsdienststellen findet in diesen Fällen für die Dauer des Krieges also nicht statt.


    Die Reisekostenvergütung für die Erblindeten zahlt und bucht die entsendende Stelle. Wird der erblindete Soldat während der Ausbildung aus dem Wehrdienst entlassen, so werden die Reisekosten für die Heimreise durch das zuständige Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsamt gezahlt; WFVG. § 158 AB. 1b gilt sinngemäß.


    Die Reisekostenvergütung (Hin- und Rückreise) für den Angehörigen zahlt und bucht


    — a) bei Soldaten das Lazarett (H.Dv. 193/2 Ziffer 23 gilt sinngemäß),


    — b) bei Entlassenen das zuständige WFVA. (WFVG. § 158 AB. zu Abs. 1 Nr. 8).


    Die Hauptversorgungsämter sind von den Truppenärzten bei den WFVÄ. vom 01.09.1941 ab wegen Lieferung usw. von Führhunden nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Für Ausbildung und Lieferung gelten von diesem Zeitpunkt ab vorstehende Bestimmungen. Die Ausführliche Bestimmung 1 zu § 77 Absatz 2 WFVG. ist mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.


    O.K.W. 3.10.41.

    Nr. 8221/41 S Jn/WFV.



    Bekanntgegeben.

    Der im vorletzten Absatz bezeichneten H.Dv. 193/2 entspricht die M.Dv. Nr. 270/2 (Wm.San.V.).


    Die erblindeten Angehörigen der Kriegsmarine werden nach Abschluß der klinischen Behandlung


    — a) sofern sie eine höhere Lehranstalt besucht haben, dem Reservelazarette Mahrburg/Lahn III,


    — b) andernfalls dem Reservelazarett Krankenhaus Bethanien, Berlin SO 36, Mariannenplatz 1—3, oder dem Reservelazarett Wien VIII E in Wien XVIII, Waldeggehofgasse 5, überwiesen, um für einen Zivilberuf vorbereitet zu werden.


    Auch die Angehörigen der Kriegsmarine werden daher zur Ausbildung mit Blindenführhunden durch die Chefärzte dieser Reservelazarette namhaft gemacht.


    (AMA/G. I. d Nr. 10467 v. 24.10.41.)



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 15.03.1942

    Quelle: germandocsinrussia



    193.Tierseuchenvorbeuge


    Die Mitnahme von Hunden aus den besetzten Gebieten in das Heimatgebiet durch Truppenteile und Wehrmachtangehörige hat bereits die Verschleppung der Tollwut in die Heimat zur Folge gehabt. Es wird daher erneut auf die im Heeres-Verordnungsblatt 1941 Teil B Seite 377 Nr. 600 und Seite 477 Nr. 742 erlassenen Bestimmungen hingewiesen. Jede Nichtbeachtung der angeordneten Maßnahmen wird künftighin verfolgt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.


    O.K.W. 11.12.41.

    — 51 o 10 — V In (IIIa).



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl.vom 15.04.1942

    Quelle: germandocsinrussia


    318. Ausbildung und Belieferung mit Blindenführhunden


    Nach O.K.W. vom 21.3.1942 Nr. 1517/42 S/In/W.F.V. ist M.V.Bl. 1941 Seite 706 Nr. 723 Absatz 7 Satz 1 zu streichen und dafür zu setzen:


    Um die Angehörigen der Blinden in die Grundsätze der Haltung, Fütterung und Pflege der Blindenführhunde einzuweisen, stellt die Blindenführhund-Abteilung für je einen Angehörigen eines Lehrgangsteilnehmers für die letzten 4 Tage des Lehrgangs Unterkunft auf Reichskosten sicher, benachrichtigt die Angehörigen, an welchem Tage sie eintreffen sollen und stellt für die Anforderung der Reisekostenvergütung für Hin- und Rückreise den Blinden eine Bescheinigung über Aufenthaltsdauer ihrer Angehörigen aus.


    (AMA/G.Id. Nr. 4093 v. 7.4.42.)



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    V.Bl. vom 22.01.1943

    Quelle: germandocsinrussia



    67. Meldung von Soldaten für die Heeresschule für Hunde- und Brieftaubendienst, Sperenberg


    Heeresschule für Hunde- und Brieftaubendienst, Sperenberg, benötigt zwecks Pflege und Abrichtung des Hundematerials Unteroffiziere und Mannschaften, die möglichst den Berufen Schäfer, Förster, Hundezüchter oder ähnlichen Berufen angehören, mindestens aber Liebe zum Tiere mitbringen.


    Tauglichkeitsgrad: gvH (garnisonsverwendungsfähig Heimat) aller Jahrgänge oder

    kv (kriegsverwendungsfähig) und ggF. (garnisonsverwendungsfähig Feld) 1900 und älter,


    ohne körperliche Fehler, die den Dienst (Arbeit mit Hunden) beeinträchtigen. Ferner Geschützte gemäß H.V.Bl. 1942 Teil B 757 IV 6c.


    Meldung: mit Personalpapieren bis 23.1.43 an Stellv. Gen. Kdo. III. A.K. Abt. IIb.


    Fehlanzeige nicht erforderlich.


    IIb. 11.1.43.



    Gruß Marga

  • Guten Morgen zusammen,



    hier wird an anderer Stelle ebenfalls im Mai 1944 die Erfassung von Hunden befohlen (#16)


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Div. Gef. St., den 25.05.1944

    35. Inf.-Division

    Abt. Ia/Ib/IVa/IVc


    Bezug: Gen. Kdo. XXXXI. Pz.K.Ia/Qu./IVc v. 12.5.44


    Betr. : Erfassung von Hunden


    In obiger Bezugsverfügung sind Hundemusterungen befohlen, um den großen Bedarf an Heereshunden decken zu können. Geeignete Hunde sind anzukaufen oder zu enteignen (Beutehunde).



    1. Musterungspflichtig sind:


    a) Hunde von Truppenangehörigen

    b) Hunde der Zivilbevölkerung



    2. Angekauft bzw. enteignet werden Hunde mit über 50 cm Schulterhöhe (Stockmaß) und über 7 Monate alt, soweit sie auf Grund von Körperverfassung, Gesundheitszustand und Seuchenfreiheit dazu tauglich sind.



    3. Nicht musterungspflichtig sind lediglich wertvolle, eingetragene Jagdhunde, soweit zur Haltung die Genehmigung der Kommandeure mit mindestens der Disziplinarstrafgewalt eines Regiments-Kommandeurs vorliegt, und „Diensthunde“ der Wehrmacht.



    4. Musterungs- und Ankaufskommission besteht aus:


    Oberveterinär = Freund, Adjutant-Divisions-Veterinär, zur Zeit III./A.R.330


    Oberleutnant = Stöckert, Führer Feldgendarmerie Trupp 35


    Oberzahlmeister = Österlein , Feld-Ersatz-Bataillon 35



    5. Die Kommission entscheidet gleichzeitig, welche Hunde unter Ziffer 7b) des Div.Tg.Bef.Nr.9 v. 2.5.44 fallen.



    6. Musterung findet statt:


    a) für den Bereich ostwärts der Linie: Protassy (einschließlich) — Istopki (einschließlich) — Schkawa (ausschließlich) — entlang der Neratowka — Bahnhof Rudobelka.


    TagUhrzeit Ort
    27.05.448.00zu Ljubanb. ZADA. 35
    27.05.4410.30Wjashny 1Nordausgang
    27.05.4414.30MoissejewkaSüdausgang
    27.05.4416.00Saoserjeb. Pf.Sa.Platz


    b) Am 01.06.44 um 8.00 Uhr

    in Nowaja-Dubrowo bei Bäckerei-Kompanie 35 für das Gebiet zwischen der Linie unter a) und dem Pritsch.


    c) Am 01.06.44 um 11.00 Uhr bei Veterinär-Kompanie 35 in Cholopenitschi für den Bereich Unterabschnitt II.



    7. Einheitsführer und Ortskommandanten haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Hunde mit Ausnahme der unter Ziffer 3 genannten vorgeführt werden. Angaben über Abstammung, Alter, Herkunft, bisheriger Gebrauchszweck sind wichtig.



    8. Angekaufte Hunde sind bei der Veterinär-Kompanie 35 unterzubringen und zu versorgen, bis Abruf durch Armee-Nachrichtenführer erfolgt. Verpflegungssätze sind angegeben in: AOK 9 BAV 44 Nr. 14 vom 10.03.44.



    9. Verrechnung des Ankaufpreises bei Kap. VIII E 230.



    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier


    …………………………………………….



    Verteiler:

    bis Komp. pp.



    Gruß Marga