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Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia
O.U., den 3. September 1934
Admiral Schwarzes Meer
Befehl Nr. 35
1. Freilaufenlassen von Hunden
Innerhalb kurzer Zeit fanden zwei Soldaten dadurch den Tod, dass Hunde in Minenfelder liefen und Minen zur Auslösung brachten.
Zur Vermeidung weiterer Unglücksfälle wird daher das Freilaufenlassen von Hunden in der Nähe von Minenfeldern verboten. In der Nähe von Minenfeldern streifende Hunde sind zu erschießen. Wer durch Außerachtlassen dieses Befehls einen weiteren Unfall verursacht, setzt sich der Strafverfolgung wegen fahrlässiger Tötung aus.
Dies ist allen Soldaten bekanntgegeben.
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Gruß Marga