Guten Tag zusammen,
hier habe ich etwas gefunden über das Sammeln von Blei und Nickel bei Kälte- und Hitzeperioden.
Abschrift und Bearbeitung aus dem Heeres-Verordnungsblatt vom 15. Januar 1941.
Quelle: germandocsinrussia
33. Verhinderung des Einfrierens von Sammlern.
Starke und langanhaltende Kälteeinwirkung kann durch Gefrieren der Füllflüssigkeit die Wirksamkeit der Sammler stark beeinträchtigen oder vollkommen unmöglich machen. Dies kann verhindert werden durch Verwendung von Füllflüssigkeiten von größerer Dichte (d.h. von größerem spez. Gewicht). Diese dichteren Füllflüssigkeiten dürfen jedoch in der kältefreien Jahreszeit nicht verwendet werden, um Schädigungen der Sammler zu vermeiden. Vor dem Kälte-Einsatz ist die Dichte der Füllflüssigkeit im Sammler zu prüfen. Nach dem Kälte-Einsatz ist die Dichte der Füllflüssigkeit wieder auf den vorgeschriebenen Wert herabzusetzen. Die mit dichterer Füllflüssigkeit gefüllten Sammler sind durch ein W zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist mittels Fettstift auszuführen.
Bleisammler: Die bei starker Kälte im Freien eingesetzten Sammler 4 B 25 sind daher für die Zeit ihres Kälteeinsatzes mit Schwefelsäure höherer Dichte so zu füllen, dass die Dichte im geladenen Zustande des Sammlers den Wert 1,28 beträgt. Die Sammler 2 B 19, 2 B 38 sowie die Kraftfahrzeugsammler besitzen von vornherein Füllflüssigkeit der Dichte 1,28, so dass bei ihnen nichts zu veranlassen ist. Nach Fortfall der Kälteverhältnisse ist die Säuredichte des Sammlers 4 B 25 auf den vorgeschriebenen Wert von 1,20 herabzusetzen.
Nickelsammler: Die bei starker Kälte im Freien eingesetzten Sammler 2,4 NC 28 , 2,4 NC 58 , 2,4 NC 10 , 2,4 NC 26 , 4,8 NC 5 , 4,8 NC 10 , 4,8 NC 20 , 12 NC 26 sind mit dichterer Lauge so zu füllen, dass die Dichte der Lauge im Sammler den Wert 1,24 annimmt. Nach der Füllung ist die Dichte der Lauge zu überprüfen.
O.K.H: (Ch H Rüst u. BdE), 10.1.41
Über die Richtlinien geht es auf der nächsten Seite weiter.
Gruß Marga