• Guten Tag zusammen,



    hier habe ich etwas gefunden über das Sammeln von Blei und Nickel bei Kälte- und Hitzeperioden.


    Abschrift und Bearbeitung aus dem Heeres-Verordnungsblatt vom 15. Januar 1941.


    Quelle: germandocsinrussia


    33. Verhinderung des Einfrierens von Sammlern.


    Starke und langanhaltende Kälteeinwirkung kann durch Gefrieren der Füllflüssigkeit die Wirksamkeit der Sammler stark beeinträchtigen oder vollkommen unmöglich machen. Dies kann verhindert werden durch Verwendung von Füllflüssigkeiten von größerer Dichte (d.h. von größerem spez. Gewicht). Diese dichteren Füllflüssigkeiten dürfen jedoch in der kältefreien Jahreszeit nicht verwendet werden, um Schädigungen der Sammler zu vermeiden. Vor dem Kälte-Einsatz ist die Dichte der Füllflüssigkeit im Sammler zu prüfen. Nach dem Kälte-Einsatz ist die Dichte der Füllflüssigkeit wieder auf den vorgeschriebenen Wert herabzusetzen. Die mit dichterer Füllflüssigkeit gefüllten Sammler sind durch ein W zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist mittels Fettstift auszuführen.


    Bleisammler: Die bei starker Kälte im Freien eingesetzten Sammler 4 B 25 sind daher für die Zeit ihres Kälteeinsatzes mit Schwefelsäure höherer Dichte so zu füllen, dass die Dichte im geladenen Zustande des Sammlers den Wert 1,28 beträgt. Die Sammler 2 B 19, 2 B 38 sowie die Kraftfahrzeugsammler besitzen von vornherein Füllflüssigkeit der Dichte 1,28, so dass bei ihnen nichts zu veranlassen ist. Nach Fortfall der Kälteverhältnisse ist die Säuredichte des Sammlers 4 B 25 auf den vorgeschriebenen Wert von 1,20 herabzusetzen.


    Nickelsammler: Die bei starker Kälte im Freien eingesetzten Sammler 2,4 NC 28 , 2,4 NC 58 , 2,4 NC 10 , 2,4 NC 26 , 4,8 NC 5 , 4,8 NC 10 , 4,8 NC 20 , 12 NC 26 sind mit dichterer Lauge so zu füllen, dass die Dichte der Lauge im Sammler den Wert 1,24 annimmt. Nach der Füllung ist die Dichte der Lauge zu überprüfen.


    O.K.H: (Ch H Rüst u. BdE), 10.1.41



    Über die Richtlinien geht es auf der nächsten Seite weiter.


    Gruß Marga

  • Abschrift und Bearbeitung aus dem Heeres- Verordnungsblatt vom 5. Mai 1941


    Richtlinien über die Sonderbehandlung von Sammlern bei Hitze- und Kälteperioden


    (Vgl. auch H.V.Bl. 1941, Teil C, S. 18 Nr. 33) siehe oben.


    1. Laden und Pflege der Sammler bei großer Hitze.


    Bleisammler


    a) Die Sammler sind möglichst nur in abgekühlter Tageszeit oder in der Nacht zu laden.


    b) Im Freien aufgestellte Sammler sind durch Abschirmung oder durch Wahl einer schattigen Stelle vor Sonnenbestrahlung zu schützen.


    c) Die Ladung der Sammler soll nach Möglichkeit bei Temperaturen niedriger als + 40° C (nachts) erfolgen. Bei Außentemperaturen höher als + 40° ist mit halber Ladestromstärke zu laden und die Dichte der Füllflüssigkeit für Bleisammler von 1,28 auf 1,23 zu verringern.


    Nickelsammler


    Die Laugendichte bleibt 1,20 für alle Nickelsammler außer Sammler 2,4 NC 1,3 , dessen Laugendichte 1,24 betragen muss.


    Ende der Hitze.

    Ist die Hitzegefahr vorüber, so ist die Säure bzw. Laugendichte auf den vorgeschriebenen Wert wieder zu erhöhen.


    2. Laden und Pflege der Sammler bei Frostgefahr.


    Bleisammler


    Die Füllflüssigkeitsdichte der Sammler 4 B 25 ist während der Frostperiode so zu erhöhen, dass am Ende der Ladung das spez. Gewicht von 1,28 erreicht wird.


    Die Sammler 2 B 19 , 2 B 38 sowie die Kraftfahrzeugsammler besitzen von vornherein Füllflüssigkeit der Dichte 1,28 , so dass bei ihnen nichts zu veranlassen ist.


    Nickelsammler


    Bei Nickelsammlern muss die Laugendichte nach beendeter Ladung 1,24 betragen.


    3. Sammlerkraftwagen


    a) Bei großer Hitze vor direkter Sonnenbestrahlung schützen.


    b) Sammlerkraftwagen, die keine Heizung haben, sind während der Frostperiode, soweit sie nicht auf dem Marsch sind, an geschützten Orten unterzubringen. (Möglichst geschlossene Räume.)


    c) Sammlerkraftwagen, in denen Heizungen eingebaut sind, sind fallweise in Betrieb zu setzen. Ausführliche Anweisung über Behandlung von Sammlern gibt die H.Dv. 493/50.



    Herzliche Grüße

    Marga


    Hier noch ein Link zum Thema:



    L-Dv-706-Die-Sammler.pdf (cdvandt.org)

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 15.03.41

    Quelle: germandocsinrussia


    229. Einbau von Vorschaltwiderständen bei Verwendung des Sammlers 2,4 NC 20 in Tornisterfunkgeräten


    ( für Feld- und Ersatzheer)


    Bei Verwendung der Eisen-Nickel-Sammler 2,4 NC 20 in den Tornisterfunkgeräten b 1, f oder c beträgt die Heizspannung 2,4 Volt. Da diese Überspannung von 0,4 Volt die Lebensdauer der Röhren beträchtlich herabgesetzt, ist vom Waffenamt ein Vorschaltwiderstand zum Zusammenbau mit dem Sammler 2,4 NC 20 entwickelt worden. Zur richtigen Verwendung der Vorschaltwiderstände wird ein Merkblatt D 979/3 herausgegeben. Abgabe der Merkblätter erfolgt zusammen mit den Vorschaltwiderständen.


    Der Bedarf an Vorschaltwiderständen und Merkblättern im Ersatzheer und den im Heimatsgebiet untergebrachten Teilen des Feldheeres ist von den stellvertretenden Generalkommandos zu erlassen und geschlossen beim Heereszeugamt (Nachrichten), Berlin-Schöneberg, unter Angabe der Versandanschriften anzufordern.


    Der Bedarf an Vorschaltwiderständen und Merkblättern der Truppenteile des Feldheeres ist durch die Armee-Nachrichtenführer zu erfassen und geschlossen beim Armee- Nachrichtenpark anzufordern.


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 03.03.41



    Gruß Marga

  • Hallo,


    soeben habe ich noch einen Nachtrag vom 01.04.1941 gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    300. Einbau von Vorschaltwiderständen des Sammlers 2,4 NC 20 in Tornisterfunkgeräten


    — H.B.Bl.1941 Teil C Nr. 229 —


    Aus Fertigungsgründen ist die erste Serie Vorschaltwiderstände für Tornisterfunkgeräte b 1, f und c mit der Aufschrift


    „Vorschaltwiderstand bei Verwendung von Sa. 2,4 NC 10 für Torn Fu b 1, f und c“


    versehen worden.


    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Widerstände für die Sammler 2,4 NC 20 bestimmt sind.


    Bei der Fertigung weiterer Serien wird die richtige Aufschrift


    „Vorschaltwiderstand bei Verwendung von Sa. 2,4 NC 20 für Torn Fu b 1, f und c“


    berücksichtigt.


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 01.04.41



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 15.03.1942

    Quelle: germandocsinrussia



    204. Stahlsammler an Stelle von Bleisammlern für Elektro-Kraftfahrzeuge


    Infolge der Rohstofflage auf verschiedenen Gebieten gelangen in absehbarer Zeit Elektro-Kraftfahrzeuge zunächst zum Teil mit Stahlsammlern an Stelle der bisher gebräuchlichen Bleisammler zur Lieferung. Es ist wahrscheinlich, dass bei Lieferung in weiter Zukunft überwiegend Stahlsammler anzutreffen sein werden.


    Diese Sachlage zwingt dazu, schon heute vorsorglich die vorhandenen und beabsichtigten Ladevorrichtungen, vor allem bei den großen Elektro-Fahrzeug-Verbrauchern, auf wahlweise Ladung für Blei- und Stahlsammler vorzubereiten. Die mit O.K.M.-Sammelaufträgen versehene Elektro-Fahrzeug-Industrie wird jeweils nach Kenntnis der Empfänger die empfangende Dienststelle längere Zeit vor der Lieferung der Kraftfahrzeuge im Falle der Verwendung von Stahlsammlern über diese Neuerung noch unmittelbar unterrichten. Sollte die Umstellung der Ladestationen dann noch nicht vollzogen oder wenigstens eingeleitet sein, ist sie von diesem Zeitpunkt ab mit allem Nachdruck zu betreiben. Das Bedienungspersonal der Elektrofahrzeuge und der Ladestationen ist über die abweichende Behandlung bei Stahlsammlern zu unterrichten.


    (AMA/M Wehr. Ik. Nr.5487 v. 26.2.42.)



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 01.03.1943

    Quelle: germandocsinrussia


    43. Betreuung nicht in Betrieb befindlicher Kfz.-Bleisammelbatterien


    Bei einem erheblichen Teil der Kfz.-Bleisammelbatterien, die als „Schrott“ von den Parken der Ostfront zurückgekommen sind, konnte festgestellt werden, dass es sich um relativ neue, d. h. wenig verbrauchte Batterien handelt, bei denen die Elektroden (Platten) sulfatiert und völlig verhärtet und meistens auch die Zellengefäße gesprungen waren.


    Die Erhebungen ergaben, dass es sich bei diesen Bleisammlern um solche handeln dürfte, die nach kurzer Benutzungsdauer durch irgendeinen Umstand im Fahrzeug zu tief bzw. völlig entladen und dann als zunächst unbrauchbar herausgenommen wurden.


    Werden entladene Bleisammler nicht baldmöglichst wieder sachgemäß aufgeladen, so tritt eine Sulfatierung und in wenigen Wochen eine vollkommene Verhärtung der Elektroden ein, die durch Aufladen nicht wieder beseitigt werden kann. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Elektrolyt eines entladenen Bleisammlers schon bei 10° Kälte gefriert und bei tieferer Kälte mit einem Zersprengen der Zellengefäße infolge der durch Eisbildung bedingten Ausdehnung gerechnet werden kann.


    Sammler, die einige Wochen entladen herumstehen, sind daher, gleichgültig ob aufgefroren oder nicht, praktisch nur noch Schrott; entladene Bleisammler sind daher baldmöglichst wieder sachgemäß aufzuladen !


    Obgleich dies allgemein bekannt ist, wird nochmals angeordnet, dass


    — a) alle Kfz.-Formationen wiederholt belehrt werden und


    — b) darauf hingewiesen wird, die bestehenden Ladeeinrichtungen weitestgehend auch zu dieser Schadensverhütung auszulasten;


    — c) ein verständnisvolles Zusammenarbeiten zwischen Truppe und den Kfz.-Inst.-Einrichtungen herzustellen ist.


    (AMA/M Wehr. Ik. Nr. 3701 v. 22.2.43.)



    Gruß Marga