Pferde (Allgemeines)

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    O.U., den 04.12.1940


    Kommandostab Dünkirchen

    Abt. IVc

    B. Nr. 66/40 g. Kdos.


    Betr. : Vorschlag über die Einrichtung eines Pferdesammelplatzes für das Unternehmen“Seelöwe“.


    An

    Ablaufstab Krantz


    Für die während des Verladens und Auslaufens der Prähme ausfallenden Pferde ist ein Pferdesammelplatz einzurichten. Für die Einrichtung des Pferdesammelplatzes ist das Haus St. Pol sur Mer, Rue de Republique 49, und ein unmittelbar anschließender Schuppen vorgesehen, außerdem eine Rufstelle des Pferdesammelstelle mit Lkw. und Meldefahrer beim Meldekopf des Kommandostabes auf Mole 4 . Die Verladung der Pferde erfolgt an den Kais 9 und 10 . Im Hafen selbst sind infolge Zerstörungen keine geeigneten Gebäude vorhanden, es besteht lediglich die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe des Meldekopfes des Kommandostabes auf Mole 4, Lkws. und Pferde in einer Halle vorübergehend unterzustellen.


    Das Haus St. Pol sur Mer, Rue de Republque 49, wurde deshalb vorgesehen, weil die Abmarschstraße vom Hafen (Mole 4) dahin im allgemeinen Plan nur als Rückmarschstraße vorgesehen ist und sich auf ihr keine Engpässe befinden. Die Straße dient nur im Falle des Ausfallens sämtlicher vorgesehenen Anmarschstraßen in Richtung Hafen auch als solche. Wegen ihrer Breite kann sie notfalls auch als Anmarschstraße zum Hafen benützt werden. Die an sich vorgesehene Anmarschstraße vom Pferdesammelplatz zum Hafen ist aus anliegender Skizze ersichtlich, ebenso die Anmarschstraßen zur Abdeckerei in Coudekerque - Branche, Rue de Forts 150 und zur Pferdemetzgerei in Coudekerque - Branche, Boulevard Jan Jaures 135 . Das Haus St. Pol sur Mer, Rue de Republique 49, wird von der Truppe des Küstenschutzregiments benützt und ist von dieser für die Aufnahme von Pferden eingerichtet. Vom Kommandeur des Kommandostabes wurde vereinbart, die Truppe am S — 9. Tage zu verlegen und das Gebäude für den Pferdesammelplatz freizumachen. Ebenso ist die Räumung des Wohngebäudes am S — 9. Tage über das Bürgermeisteramt St. Pol sur Mer vorgesehen.


    Der Pferdesammelplatz ist für 40 Ersatz- und (im Ausgleich) Lazarettpferde aufnahmefähig. Die Ersatzpferde (etwa 10 R, 25 1Z und 5 sZ Pferde) werden durch den A. Pf. Park ………………………… nach Anordnung der Armee O.Qu.IVc (Armeeveterinär) dem Pferdesammelplatz zugeführt. Die Lazarettpferde werden zur Vet.Komp. der territorialen Küstenschutzdivision (in Merris) oder zum A. Pf. Lazarett ………. in …………………………. abgeschoben.


    Die Schilder für den Pferdesammelplatz befinden sich beim Verladestab, sie sind für die Beschilderung des Anmarschweges, der durch den Pferdesammelplatz erfolgt, von dort abzuholen.


    Wohn- und Kochgelegenheit für das Personal des Pferdesammelplatzes sind im vorgesehenen Haus gegeben und im Falle eines Fliegeralarmes ist ein Unterstand vorhanden. Für die Verpflegung der Pferde hat die benachbarte Küstenschutzformation (J. R. ………. ) zu sorgen. Empfang beim Wirtschaftstruppenteil mit Lkw des Pferdesammelplatzes. Das Personal des Pferdesammelplatzes wird von gleicher Küstenschutzformation verpflegt.


    Anfallende Pferdekadaver sind vom Pferdesammelplatz der Abdeckerei in Coudekerque-Branche, Rue de Forts 150, zuzuführen. Notzuschlachtende Pferde sind vom Pferdesammelplatz der Pferdemetzgerei in Coudekerque-Branche, Boulevard Jean Jaures 135, zur Abnahme anzumelden. Dem Pferdemetzger Gaston Debeire ist für diese Fahrten von der Hafenüberwachungsstelle ein Ausweis auszustellen. Gegen das Betreten des Hafengebietes während der Verladung durch Zivilpersonen mit Ausweis der Hafenüberwachungsstelle, bestehen von dieser Stelle keine Bedenken.


    J. A.


    …………………………..

    Veterinär



    Gruß Marga

  • Hallo,


    hier im Anschluss noch ein Merkblatt für den Verladehafen Dünkirchen vom 19.12.1940


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Geheim !


    Merkblatt

    über den Veterinär-Dienst im Verladehafen Dünkirchen.


    1.) Maßnahmen in den Bereitstellungsräumen:

    Beim Einrücken der zu verladenen Einheiten in die Bereitschaftsräume sind die Pferde in Stallungen oder behelfsmäßig unter Dächern unterzubringen. Dabei ist zu beachten, dass jeweils, wenn möglich, nicht mehr als 6 - 8 Pferde in Abständen von 30 - 40 Metern zusammengestellt werden. Der Hufbeschlag ist nochmals zu überprüfen, Ersatzhufeisen, stumpfe und scharfe Stollen und Schraubstollenschlüssel an die Fahrer auszugeben.


    2.) Pferdesammelplatz:

    Für die Aufnahme der bei der Verladung ausfallenden Pferde ist auf Mole 2 in einem Lagerschuppen eine Pferdesammelstelle von der Armee eingerichtet. Marschfähig kranke Pferde sind der Sammelstelle zuzuführen, marschunfähige kranke Pferde zur Abholung anzumelden.


    3.) Ersatzpferde:

    Bei der Pferdesammelstelle werden Ersatzpferde für dringende Fälle von dem Armee-Pferdepark bereitgestellt.


    4.) Wegekennzeichnung:

    Kennzeichnung des Weges vom Hafen zum Pferdesammelplatz erfolgt durch Kommandostab.


    5.) Verladung der Pferde in Prähmen:

    Für das Verladen der Pferde in die Prähme ist eine Einrichtung zu schaffen, sodass die Pferde quer zum Prahmen stehen und im Anschluss an die Verladerampe. Die Stände sollen ungefähr 200 cm lang, 80 cm breit und mindestens 230 cm hoch sein. Die Flankierbäume müssen sehr stark, abgerundet und unbeweglich angebracht sein. Einstreu besteht zweckmäßig aus Torf, Lohe oder Sägemehl.


    6.) Trinkwasserversorgung:

    Die Trinkwasserversorgung der Pferde während der Überfahrt geschieht durch Mitnahme von Wasserfässern. Man rechnet pro Pferd und Tag 15 - 20 Liter. Die Fässer sind erst kurz vor der Abfahrt mit Wasser aufzufüllen. Fässer können im Bedarfsfalle durch die Marinedienststelle zur Verfügung gestellt werden.


    7.) Lagerung der Futtermittel:

    Die Lagerung der Futtermittel hat so zu erfolgen, dass sie nicht mit Benzin u. dergl. in Berührung kommen.




    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,


    letzter Beitrag aus dieser Akte.

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Dünkirchen, den 22.10.1940


    Kommandostab Dünkirchen

    Abt. IVc


    Betr.: Perdesammelstelle


    Für die auf Mole 2 einzurichtenden Pferdesammelstelle ist die auf beiliegender Karte rot eingezeichnete Halle vorgesehen. Durch die Hafenkommandantur, im Einvernehmen mit der Kriegsmarine-Dienststelle, ist gewährleistet, dass die Halle nicht für andere Zwecke benutzt werden darf. Die Hafenkommandantur hat die Organisation Todt angewiesen, die nötigen Vorarbeiten zu leisten. Bauleiter Klöpfer der O.T. ist mit der Durchführung beauftragt. Es ist beabsichtigt, den auf der Karte ersichtlichen Teil der Halle mit den massenhaft in der Halle umherliegenden Holzpritschen einzugrenzen. Die Halle ist zu säubern, die Tore zu verschließen und zwar so, dass ein Tor für den Pferdetransportwagen (Lkw) passierbar ist. An der Längsseite der Halle, gegenüber der Toren sind Anbindevorrichtungen für ungefähr 40 Pferde zu schaffen und wenn möglich Flankierbäume anzubringen. In einer Ecke muss ein splittersicherer Raum für den diensttuenden Veterinäroffizier erstellt werden. An einem der Tore ist ein Schild mit der Aufschrift „Belegt durch Kommandostab, der Hafenkommandantur“ anzubringen. Das Schild wird z. Z. durch den Kommandostab angefertigt.


    In unmittelbarer Nähe der Halle befindet sich ein Luftschutzkeller, den das Personal der Sammelstelle bei Fliegeralarm aufsuchen kann.


    …………………………………

    Oberveterinär



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,

    Ich habe hier auch einen Beitrag zu leisten; im Buch "Geschichte des Infanterie Regiments 63" sind die Pferdeverluste der 27. Infanteriedivision während des Einsatzes vom 10. Mai 1940 bis zum 24. Juni 1940 in Frankreich vermerkt:

    -Durch Feindeinwirkung waren 28 Pferde im Lazarett und 41 tot.

    -Wegen Erschöpfung befanden sich 183 Pferde im Lazarett und 12 kam durch Erschöpfung ums Leben.

    -Herzkrankheiten führten zu 42 Lazarettaufenthalten von Pferden und 12 starben daran.

    -Ausfälle im Lazarett wegen Lumbago werden dort mit 28 angegeben und 12 Pferden brachte dies den Tod.

    -Weiterhin waren wegen der Hufrehe 54 Pferde im Lazarett, wegen Wunden wurden 66 Pferde in einem Lazarett versorgt.

    -3 Pferde starben an ihren Wunden.

    -Im Lazarett wurden 51 Pferde wegen Quetschungen durch Sättel sowie 16 durch Quetschungen Geschirr behandelt.

    -Lazarettaufenthalte "Sehnen" 41 Pferde; bei Gelenkwunden, Verstauchungen und Zerrungen werden zusammen 63 Pferde angegeben.

    -Krankheiten der Ernährungsorgane sorgten für 8 Ausfälle im Lazarett sowie zu 15 Todesfällen.

    -In Folge Katarrh der oberen Luftwege waren 6 Pferde im Lazarett und 9 Pferde verstorben.

    Ausfälle Gesamt an Pferden: 586 Lazarett/104 Tot.

    Den Beitrag habe ich in meinen eigenen Worten geschrieben.

    Gruß

    André

  • Guten Abend André,


    Herzlichen Dank für deinen Beitrag. Es freut mich sehr, gerade zu diesem Thema, welches mir so am Herzen liegt.


    Selbst die unschuldigsten Wesen, wie Pferde und Hunde mussten noch ihr Leben für diesen unseligen Krieg lassen.


    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    Hier ein Bericht aus den Unterlagen der Ib-Abteilung. Anordnungen für die Versorgung Raum Kursk.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    O.U., den 04.02.1942


    Scheren des ganzen Körpers, der Mähnen und der Fesseln des Pferdes


    a) Das Scheren des ganzen Körpers der Pferde wird bis zum 15.05.42 hiermit verboten, da ihre Verwendung in anderen Gegenden jederzeit gesichert sein muss. Wo Pferde wegen zu langen Winterhaares im Stall nachschwitzen, sind sie in kälteren Stallungen unterzubringen, oder die Ställe entsprechend kalt zu halten. Auch bei Räude und Läusebefall ist von einem Scheren des ganzen Körpers abzusehen; bei Räude werden höchstens die erkrankten Hautstellen geschoren.


    b) Ebenso wird das Ausscheren der Fesselbeuge bzw. das Abscheren der Kötenzöpfe bei allen Pferden verboten. Bei Kaltblütern ist nur der Teil der Fesselhaare zu kürzen, der auf dem Boden schleift.


    c) Um eine Einheitlichkeit im Aussehen der Pferde zu erzielen und um den Pferden für den Sommer ihren natürlichen Schutz gegen Fliegen zu erhalten, wird jedes Abscheren der Mähnen ab sofort verboten. Das sachgemäße Verziehen der Mähnen am Widerrist wird hierdurch nicht berührt.


    d) Aus demselben Grund wird die Benutzung der Wurzelbürste, oder eines Kammes zur Pflege der Schweife verboten. Die Schweifhaare sind nur zu verlesen und mit der Kardätsche glatt zu bürsten. Zu lang gewordene Schweife dürfen nur bis eine Handbreit unterhalb des Sprunggelenks bei getragenen Schweif gekürzt werden (Schnittfläche parallel zum Erdboden). Das Verziehen der Mähnen und Beschneiden der Schweife har nur zu bestimmten Zeiten (etwa 2 - 3 mal im Jahre) und nicht von den einzelnen Pflegern, sondern durch hierfür besonders geschultes Personal zu erfolgen.


    e) Jeder Anfall von Rosshaar (Schweifhaare gebündelt, Mähnenhaare lose) ist als wertvolles Rohmaterial zu sammeln und bei den Armee-Häute- Sammelstellen in Lille, Amiens, Rouen und Zweigstelle St. Lô. abzugeben.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,

    Nach dem die 27. Infanteriedivison zur 17. Panzerdivision umgegliedert wurde, schieden die Pferde der bespannten Einheiten am 27. Oktober 1940 aus der Division aus und erreichten im Landmarsch die Unterkünfte der 132. Infanteriedivision.


    Zum Abschied der Pferde hielt Oberst Lindemann Kommandeur A.R. 27 eine Ansprache anläßlich des Abschlußappels des Regiments am 18. Oktober 1940.

    Lest nun diese Abschrift aus dem Buch "Geschichte des Infanterie Regiments 63":

    "Soldaten des Artillerie Regiments 27!

    Zum letzten Male hat heute das Regiment beritten in Parade gestanden.

    Dank der Vorsorge aller Einheiten hat es sich in bester Form gezeigt, wofür ich allen Dienstgraden m eine Anerkennung sage.

    Dieser Tag war der Tag des Abschieds von unseren Pferden, mit denen unsere Kriegserinnerungen unlöslich verknüpft sind. Sie waren unsere treuen Gefährten in jeder Anstrengung und Gefahr.

    Besonders der polnische Feldzug mit seinem Übermaß an Zugleistungen auf schlechtesten Wegen hat wiederum bewiesen, daß das Pferd bis zum Zusammenbruch seinen Dienst erfüllt. Als Soldaten und Artilleristen werden wir daher nie unseren Kriegskamerad Pferd vergessen.

    Wenn die Marschfähigkeit des Regiments in Ost und West trotz schwierigster Verhältnisse stets den Forderungen der Taktik genügt hat, so gilt heute mein Dank dafür in erster Linie denen, deren ausschließliche Arbeit zum Wohl und Wehe unserer Pferde galt, d. h. den Veterinäroffizieren, den Beschlagmeistern, Futtermeistern und Fahrern.

    Sie haben in tatkräftigem Zusammenwirken unter oft gerade für den Beschlag widrigsten Umständen stets die Marschbereitschaft der Batterien erhalten und damit die Grundlage für die Feuertätigkeiten des Regiments vor dem Feinde geschaffen.

    Auch für ihre Arbeit steckt der Lohn in dem Bewußtsein voll erfüllter Pflicht und in den gewonnenen Feldzügen in Polen und Frankreich!

    Gruß

    André

  • Guten Abend zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Aus den Merkblättern zur Vorratspflege der Verpflegungs-Futtermittel im Polargebiet beim AOK Norwegen 1941


    14. Futtermittel


    Hafer

    Hafer ist ähnlich zu lagern wie Mehl.


    Umsacken im Frühjahr, Sommer und Herbst alle 8 Wochen erforderlich, nicht aber bei tiefer Winterkälte


    Wenn die Möglichkeit besteht, soll im Frühjahr ausgesackt und auf Haufen geschüttet werden. Geschütteter Hafer muss alle 4 bis 6 Wochen umgeschaufelt werden. Hierbei sind Laufbretter zu verwenden. Schüttung nicht über 1,25 m hoch. Gefrieren schadet dem Hafer nichts, jedoch muss gefrorener Hafer vor der Fütterung 1 bis 2 Tage der Stalltemperatur ausgesetzt werden.


    Futterkonserven

    Futterkonserven sind im Sommer trocken, im Winter möglichst kalt aufzubewahren. Einige Tage vor der Fütterung wie Hafer der Stalltemperatur aussetzen !


    Heu

    Heu ist an allen Standorten, wo keine Rauhfutterscheunen zur Verfügung stehen, in nicht zu großen Heumieten oder Heuschobern, die gegen Nässe abgedeckt sind, zu stapeln. Zur Abdeckung können Schleppdächer, provisorische Schrägdächer aus Brettern und notfalls Persenninge verwandt werden.


    Stroh

    Aufbewahrung von Stroh wie Heu. Für die Fütterung gilt gleichfalls der Grundsatz: vorwärmen in der Stallbaracke !




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    19.März 1940

    Armeeoberkommando 1

    O.Qu./IVc Az.18/40

    Bezug: H.Dv. 90. Nr.149.H.Dv. 300. Nr. 1039


    Betr.: Beutepferde


    An

    Korpskommando

    262. Division


    Oberbefehlshaber des Heeres, Generalstab des Heeres, (Gen.Qu.) gibt unter Az. 305 (IVc) Nr. 5368/40 auf Grund der im polnischen Feldzug gemachten Erfahrungen und im Hinblick auf die Pferdeersatzlage folgende Anordnungen:


    1. unter Beutepferden sind nur Pferde der feindlichen Wehrmacht zu verstehen.


    2. Die Kommandobehörden und Truppen sind dafür verantwortlich, dass alle in ihrem Bereich angetroffenen Beutepferde, soweit es die Lage zulässt, gesammelt werden.


    3. Die Truppe darf unter Verantwortung des Truppenbefehlshabers nur bei dringendem Bedarf die zur Auffüllung ihrer Fehlstellen benötigten Beutepferde in ihren Bestand einreihen. Alle übrigen Beutepferde sind unverzüglich den nächstgelegenen Veterinärdiensten (Pferdelarzarett, Veterinärkompanie, Pferdesammelplatz) zuzuführen oder diesen zur Abholung anzumelden.


    4. Der Truppe wird jede Entnahme von Pferden aus Gestüten verboten. Vorgefundene Gestüte sind mit ihrem gesamten Pferdematerial durch die AOK usw. sicherzustellen und umgehend zu melden.


    Zahl und Sammelort erbeuteter Pferde sind täglich, wenn möglich durch Fernschreiben zu melden. Fehlanzeige nicht erforderlich.


    Vorstehende Verfügung ist bis zu den Kompanien usw. bekanntzugeben.


    Für das Armeeoberkommando

    Der Oberquartiermeister

    I. V.


    Pietsch

    Hauptmann i. G.




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    Es folgen noch mehrere Unterlagen aus dieser Akte.

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Hauptquartier, den 29.05.1940


    Oberkommando des Heeres

    Generalstab des Heeres

    Generalquartiermeister

    305 IVc (I) Nr. 12906/40


    Betr.: Erfassung von Pferdematerial im Feindesland


    Betreffs Vollblütern und wertvollen Zuchtmaterial im Feindesland wird folgendes angeordnet:


    1. Pferde, die unter Aufsicht und Versorgung ihrer bisherigen Besitzer stehen, sind an Ort und Stelle zu belassen und verbleiben dem Besitzer.


    2. Herrenlos angetroffene Pferde sind in Obhut der Wehrmacht zu nehmen und Armeeveterinärdiensten oder Beutepferde-Sammelstellen unter besonderer Kennzeichnung zu überweisen. Zahl und Art dieser Pferde sind dem OKH/Gen.Qu. zu melden, der über endgültigen Verbleib entscheidet.


    3. Entnahme von Vollblütern und Zuchtmaterial für die Truppe ist verboten.


    Der Generalquartiermeister


    Müller



    Verteiler D III


    F.d.R.d.A.


    ——————————

    Oberfeld und - Divisionsveterinär


    — zu 3. Diese Pferde sind gesondert von den Truppenpferden zu halten. Der Veterinäroffizier hat sofort bei ihnen die Mallein-Augenprobe durchzuführen.


    (Mallein-Augenprobe wird gemacht um die Krankheit „Rotz“ ausschließen zu können)



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Hauptquartier, den 02.06.1940

    Der Heeresveterinär

    im Oberkommando des Heeres

    (Generalquartiermeister)

    Az. 309 (f) Nr. 13102/40

    Bezug: Ob d H/Gen St d H/Gen Qu, Az 305 (IV c) Nr. 5368/40 v. 08.03.1940


    Betr.: Beutepferde


    An

    Armeeveterinär AOK 1 .


    In Ergänzung der angezogenen Verfügung ist bei Erfassung von Beutepferden noch folgendes zu berücksichtigen:


    1. Die Übergabe der Pferde hat durch die feindlichen Truppenführer zahlenmäßig zu erfolgen.


    2. Die Pferde sind durch Gefangene, je 1 Mann zu 3 Pferden, zu überführen.


    3. Jedes Pferd ist mit aufgelegter Decke und Deckengurt, Stallhalfter und Trense, Futter- und Tränkbeutel, jedes dritte Pferd außerdem mit Sattel- und Zaumzeug zu versehen.


    4. Von jeder gefangengenommenen berittenen oder bespannten Einheit sind Veterinäroffiziere, Futtermeister und Fahnenschmiede in genügender Anzahl mitzugeben.


    5. Rauhfutter und Körnerfutter, Hufbeschlaggerät und Hufbeschlagmittel, veterinärisches Gerät ist jedem Transport in für 10 tägigem Marsch ausreichender Menge beizugeben.


    Durch Fernschreiben ist die Zahl der bisher erfassten Beutepferde baldmöglichst zu melden. Nach Abgabe dieser Meldung sind den täglichen Meldungen die täglich neu erfassten Beutepferde besonders anzugeben.


    gez. Fontaine

    F.d.R.


    Reichardt

    Oberstabsveterinär


    Zusatz: Alle an Orten mit Bahnverbindung gesammelten Pferde sind sofort, getrennt nach truppendienstfähigen und kranken bzw. aus sonstigen Gründen nicht ausgabefähigen, zwecks Abholung in das Heimatgebiet dem Veterinärinspekteur im OKH unter gleichzeitiger Benachrichtigung v. Gen.Qu/IVc anzumelden.


    Auf die Notwendigkeit der besonderen Angabe von Zugängen von Beutepferden in der täglichen Meldung wird hingewiesen.


    F.d.R.d.A.v.A.


    ——————————————

    Oberfeld- u. Divisionsveterinär



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Sonderabdruck aus den Allgemeinen Heeresmitteilungen 1940



    Merkblatt


    über Behelfs - Pferdegasschutz


    Soweit die Truppenteile noch nicht mit Pferdemasken und Pferdestrümpfen ausgestattet sind, ist der Gasschutz der Pferde behelfsmäßig sicherzustellen. Hierfür werden folgende Anhaltspunkte gegeben:


    a. Behelfspferdemaske


    Als Behelfspferdemaske dient der Tränkeimer. Er wird mit nassem Heu nicht all zu fest so gefüllt, dass sein Rand etwa etwa handbreit vom Heu überragt wird. Dann wird mit der Hand im Heu eine Mulde geformt, die dem unteren Teil des Pferdekopfes gerade noch Platz bietet.


    Nun legt man ein etwa 65 x 65 cm großes Tuch aus weitmaschigem Sackleinen oder einem anderen weitmaschigen Gewebe über die Öffnung des Tränkeimers und drückt es in die vorher gebildete Mulde im Heu, so dass eine Art Innenbeutel entsteht, und das feuchte Heu zwischen diesem und dem Tränkeimer liegt. Die zipfelförmigen Enden des Tuches hängen dann über den Rand des Tränkeimers hinweg. Das Tuch soll lediglich verhindern, dass das Pferd bei längerem Tragen das Heu aufrisst. *


    Bei Gebrauch als Behelfspferdemaske wird der Tränkeimer möglichst hoch über das Maul und den unteren Teil des Pferdekopfes einschließlich Kandare und Trense gezogen und mit dem Tragegurt dicht hinter den Ohren stramm befestigt. Dann wird er mit der Zugschnur zusammengeschnürt, wodurch das Hineinrutschen des Tuches verhindert wird. Die Nüstern liegen dann etwa 20 bis 25 cm tief im Tränkeimer. Das Pferd atmet durch das angefeuchtete Heupolster und das Tuch. Es vermag nicht durch die Tränkeimerwand zu atmen, da sie luftundurchlässig ist. Es ist daher wichtig, dass besonders der Raum oberhalb der Nüstern zwischen Pferdekopf und Tränkeimerwand gut mit Heu ausgepolstert und alle Lücken mit feuchtem Stroh verstopft werden.


    Die Führung des Pferdes geschieht nur mit den Trensenzügeln (ohne Kandare).


    Wenn kein geeignetes Tuch zu beschaffen ist, dann leistet der Tränkeimer mit dem angefeuchteten Heupolster allein als Behelfsschutz ebenfalls gute Dienste. Es besteht jedoch dann die Gefahr, dass mit der Zeit das Heu aufgefressen und dabei das Heupolster gelockert wird, wodurch es an Schutzwirkung verliert. Es ist daher notwendig, bei längerem Tragen der Behelfspferdemaske das Heupolster nach einiger Zeit wieder zu vervollständigen.


    Es gibt einige Pferde, bei denen der untere Teil des Kopfes einen so großen Umfang hat, dass das Aufsetzen des mit Heu ausgepolsterten Tränkeimers Schwierigkeiten macht. In diesen Fällen wird der entsprechend stärker ausgepolsterte Tränkeimer nur über den Oberkiefer gezogen und nach Bedarf alle Lücken verstopft. Nach längerem Tragen wird hierbei die Tränkeimerwand durch das Kauen des Pferdes beschädigt. Daher ist diese Art der Behelfspferdemaske nur auf Ausnahmefälle zu beschränken.


    Um die Behelfspferdemaske stets gebrauchsfertig zu halten, sind das feuchte Heu und das Tuch dauernd im Tränkeimer mitzuführen und vor dessen Benutzung zum Tränken und Füttern vorübergehend an einer sauberen Stelle niederzulegen. Das Heu muss von Zeit zu Zeit wieder angefeuchtet und rechtzeitig ersetzt werden, besonders stets dann, wenn die Pferde Kampfstoffen ausgesetzt waren.


    Als Ersatz für Heu kann alles verwendet werden, was dem Heu in seinen Eigenschaften als Filterpolster ähnlich ist (gebrochenes Stroh, Grasbüschel, Laub usw.).


    Behelfspferdemasken sind möglichst für alle Pferde vorzubereiten, die einen Tränkeimer besitzen, mindestens jedoch für ein bis zwei Gespanne und ein bis zwei Reitpferde jeder Einheit, um auf alle Fälle einzelne Geschütze, Fahrzeuge usw. aus begastem oder vergiftetem Gelände Bergen zu können.


    Bei vergiftetem Gelände ist Behelfsschutz der Pferdebeine vorzusehen.


    Je größer der Luftbedarf des Pferdes beim Atmen wird, desto rascher durchströmt die Einatemluft das Behelfsfilter aus Heu usw. und desto geringer wird dessen Filterwirkung. Mit angelegter Behelfspferdemaske sind daher alle Bewegungen möglichst im Schritt auf keinen Fall im Galopp auszuführen.


    ( * Innenbeutel werden den Truppen nach Lieferung zugewiesen. Bis dahin sind geeignete Tücher bereitzuhalten. )



    b. Behelfsmäßiger Pferdebeinschutz


    Behelfsschutz der Pferdebeine ist besonders dann wichtig, wenn frisch angelegte Kampfstoffsperren in einem Gelände mit hoher Pflanzenbewachsung durchschritten werden sollen. Als Schutz eignet sich das Umwickeln der Beine mit angefeuchteten Lappen, alten Binden usw. Auch das Bestreichen der unteren Teile der Beine (vom Huf bis zum Vorderfußwurzelgelenk oder Sprunggelenk) mit einem Brei aus Wasser mit lehmiger oder fetter Erde sowie das einfache, gründliche Anfeuchten der Beine bieten einen gewissen Schutz.




    Gruß Marga




  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung , Januar 1942

    Quelle: germandocsinrussia



    Merkblatt


    Der Dienst am Pferde im Winter



    Stallpflege:

    Nässe und Zugluft (Scheunen) vermeiden ! Trockene Kälte schadet nicht. Für trockene Streu sorgen (Torf, Sägemehl, Moos, Fichtennadeln). Gutes Stroh nicht als Streu, sondern zum Füttern verwenden. Nur bei strenger Kälte Pferde im Stall eindecken. Als Gleitschutz in und vor dem Stall Dung streuen. Im Stall nicht rauchen oder Laterne anzünden. Feuergefahr !


    Pferdepflege:

    Pferde täglich — auch bei Kälte — draußen putzen ist das beste Mittel gegen Räude und Läuse. Räudeanzeichen: Hautjucken, kahle Haarstellen. Für erschöpfte Pferde besondere Ställe mit dem besten Pflegepersonal einrichten.


    Alle — auch die erholungsbedürftigen — Pferde täglich draußen bewegen, ausgenommen bei eisigem Wind und Nässe. Fesselbeugen mit Wolllappen gut trocken reiben (Mauke !) Fesselhaare nicht kurz scheren; nur überlange Haare kürzen, damit Schmutz sich nicht festsetzt.


    Schläger absondern. Regelmäßige Pferdebesichtigungen alle 8 Tage.


    Fütterung:

    Im Winter braucht das Pferd besonders viel Rauhfutter (Heu, Stroh). Mindestens 3 mal am Tag füttern; der Pferdemagen ist klein. Das Pferd ist empfindlich gegen kaltes Wasser (Kolik). Daher Wasser im Stall oder Quartier erwärmen. Niemals Tränken, wenn Pferde schwitzen.


    Nicht Schnee oder gefrorenes Rauhfutter geben.


    Märsche:

    Im tiefen Schnee, besonders anfangs, ruhiges Tempo fahren. Weg vorbereiten, Spur fahren. Vorsicht beim Wenden im tiefen Schnee (Kronentritte). Abstand der Fahrzeuge, um gleichmäßiges Ziehen zu ermöglichen.


    Schiebe- und Bremskommandos mit Zugtauen und Bremsklötzen einteilen; müssen unaufgefordert arbeiten.


    Pferde bei jeder sich bietenden Gelegenheit füttern.


    Offiziere und Unteroffiziere zur Überwachung der Marschdisziplin in der Kolonne reiten, nicht abgesetzt vorn oder hinten.


    Rasten und Biwak:

    Auch der einfachste Unterschlupf ist dem Biwak vorzuziehen. Biwak nur in Notfällen beziehen. Dann Pferde warm eindecken. Rastplätze stets mit Windschutz (Waldränder, Schluchten) wählen. Notfalls Windschirme aus Tannenzweigen, Zeltbahnen oder Schneewänden errichten. Pferde mit Hinterhand gegen den Wind stellen, nicht mehr als 4-6 Pferde zusammen.


    Bei sehr strenger Kälte Pferde umherfahren, Feuer anzünden. Geschirr bei Rasten nie im Freien liegen lassen. Niemals dem Pferd ein vereistes Gebiss ins Maul legen.


    Beschlag:

    Zehenschraubstollen nur bei Zugpferden verwenden. Abgelaufenen Stollen an der Zehe, neue Stollen an den Schenkelenden verwenden. Schraubstellen an Ruhetagen und bei Eisenbahntransporten entfernen, da sonst schwere Verletzungen.


    Gegen Einballen von Schnee in den Hufen hilft Einfetten der Sohle und des Strahls. Auf dem Marsch eingeballten Schnee häufig durch Beklopfen mit Holzkeule entfernen.




    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    21. Infanterie-Division

    Abteilung Ib


    Divisions-Gefechtsstand, den 22.04.1944


    Besondere Anordnung für die Versorgung Nr. 27


    2. Pferdepflege


    Das Fehlen an Putzzeug ist, sofern die Selbstanfertigung von Kardätschen nicht ausreicht, behelfsmäßig durch Strohwische der in der Anlage angegebenen Fertigung auszugleichen.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Besondere Anordnungen an den Befehlshaber Serbien

    Belgrad, den 23.09.1941


    Verfütterung von Mais


    Zur Streckung der Haferbestände ist die Beimischung von Mais zum Hafer unbedingt erforderlich. Es ist deshalb an die Pferde ab sofort, soweit Mais vorhanden ist, ein Hafer-Mais-Gemisch im Verhältnis 2 : 1 (d. h. 2 Teile Hafer, 1 Teil Mais) zu verfüttern.


    Der Mais ist von der Truppe vor der Verfütterung grob zu brechen, (pro Korn 3 bis 4 Brechstücke) und mit Häcksel trocken zu verfüttern, also nicht fein gemahlen oder gequellt. Zur Vermeidung von Kolik-Erkrankungen ist darauf zu achten, dass niemals reiner Mais verfüttert wird, sondern immer im Verhältnis 2 : 1 . Sofern Truppen über keine Maismühlen verfügen, sind sie zu mieten; Mühlen sind in Serbien überall erhältlich, da die Verfütterung von Mais üblich ist.


    Gebrochener Mais darf nicht länger als 2 Tage aufbewahrt werden, da er sonst ranzig wird. Zur Verhütung von Gärungsprozessen im Magen und Darm hat das Tränken vor dem Füttern zu geschehen. Ist das nicht durchführbar, dann darf erst 2 Stunden nach dem Füttern getränkt werden. Krippen, Futterschwingen usw. sind peinlich sauber zu halten.


    Ungebrochener Mais muss trocken und glänzend sein. Er darf nicht dumpfig riechen und soll nicht viele Bruchstücke enthalten. Größe und Form der gelben Körner sind nicht von besonderer Bedeutung. Nährstoffverhältnis zu Hafer wie 1 : 1 .



    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    21. Infanterie-Division

    Abteilung Ib


    Divisions-Gefechtsstand, den 19.07.1944


    Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 54


    IV. Veterinärwesen


    Futterkrippen


    Die Futterkrippen für Pferde sind, soweit noch nicht geschehen, nach dem in der Anlage ersichtlichen Muster zu verbessern.


    Durch Aufsetzen von Leisten auf den Krippenrand bzw. Schräghalten des oberen Teiles der Längswände wird vermieden, dass die Pferde Futter aus der Krippe herausschieben.


    Vorteile: Futterersparnis, und Verringerung der Zahl der Sandkoliken, die oft dadurch entstehen, dass die Pferde die um die Krippe verschütteten Haferkörner zusammen mit Erde und Sand aufnehmen.


    (IVc)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Richtlinien des Kommandostabes beim Befehlshaber Serbien Dezember 1941


    Verhütung von Pferdeverlusten:


    Bei einem Stallbrand einer anderen Armee gingen 81 Tragetiere verloren. Die hohen Verluste sollen darauf zurückzuführen sein, dass die Stalltüren sich nur nach innen öffnen ließen. Infolge des Brandes drängten die unruhig gewordenen Tiere zu den Stalltüren und versperrten diese, sodass sie nicht mehr geöffnet werden konnten.


    Um derartige Verluste weitgehend zu verhindern, haben die Einheitsführer auf folgendes besondere Aufmerksamkeit zu richten:


    1. Überall im Feindesland ist mit stärkster Sabotage zu rechnen, deshalb müssen die Stallwachen genügend stark sein.


    2. Beim Beziehen von fertigen Ställen ist darauf zu achten, dass sich die Türen leicht öffnen und schließen lassen.


    3. Stalltüren, die sich nur nach innen öffnen lassen, sind nach Möglichkeit so umzubauen, dass Öffnen nach außen erfolgt.




    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    79. Infanterie-Division

    Ib


    Divisions-Gefechtsstand, den 06.06.1944


    Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 32


    II. Veterinärwesen


    2. Bekämpfung der Fliegenplage


    Zur Bekämpfung der starken Fliegenplage in Ställen und Biwakplätzen sind folgende Maßnahmen erforderlich:


    Beseitigung des anfallenden Kurzdunges und vorschriftsmäßiges Unterpacken des frischen Düngers in Dunggruben oder zeitlich abgedeckten Dunghaufen, die von den Ställen oder Standplätzen mindestens 30 m entfernt liegen.


    Sauberkeit der Futterkrippen und Beseitigung aller Hartfutterreste aus den Krippenecken.


    Anbinden der Pferde möglichst an winddurchwehten Plätzen oder im Baumschatten. Obstbäume dürfen hierbei nicht beschädigt werden. Akazien wegen ihrer Giftigkeit meiden.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Tag zusammen,



    Hier habe ich etwas zu einer Kurzausbildung im Reiten und Fahren von Böcken gefunden. Anfangsdatum: 25.02.1942


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Wehrkreis Reit- und Fahrschule VI


    Aufbau einer Reitstunde


    1.) Überprüfung von Sattelzeug und Sattelung durch Reiter Reitlehrer.


    2.) Aufstellung der Abteilung, entweder auf der Mittellinie mit 3 Schritt Zwischenraum oder in der ganzen Bahn verteilt, dabei Pferde senkrecht zur langen oder kurzen Seite aufgestellt.


    3.) Durcheinanderreiten im Schritt am langen Zügel auf beiden Händen, hierbei keine Kommandosprache, sondern Zurufe.


    4.) Weiterhin Trab- und Galopparbeit im Durcheinanderreiten, auch beides am langen Zügel (lösende Lektionen).


    5.) Halten, Zügel aus der Hand kauen lassen, Absitzen und Nachsatteln. Besonders darauf achten, dass die Pferde nicht gestört werden und gerade stehen. Vertrauensprobe, sich mit den Pferden beschäftigen.


    6.) Aufsitzen, dabei richtig stehende Pferde.


    7.) Anreiten im Schritt.


    8.) Übertreten über Stangen oder 1 — 3 Bodenricks im Schritt und Trab (nicht zu eng gelegt).


    9.) Vorhandwendung und Schenkelweichen im Schritt. (Lösende Lektionen).


    10.) Einzelnes Angal oppieren im Durcheinanderreiten. Auf der ganzen Bahn aus der zweiten Ecke, auf dem Zirkel zur geschlossenen Wand hin.


    11.) Zusammenstellen der Abteilung im Schritt auf der linken oder rechten Hand, Anfangsreiter durch Zuruf befehlen, jetzt genaue Abstände verlangen und jetzt Kommandosprache nach der Reitvorschrift.


    12.) Arbeitstrab, die langen Seiten leicht traben, die kurzen Seiten Aussitzen.


    13.) Vermehrtes Zulegen an den langen Seiten, Aufnehmen des Tempos an den kurzen Seiten.


    14.) Genaue Hufschlagfiguren, öfterer Handwechsel und nur wenig von Reiter und Pferd verlangen, aber dafür richtig und gut.


    15.) Durcheinanderreiten im Schritt auf beiden Händen.


    16.) Einzelne Reiter bestimmen zum Springen, nicht höher als 60 cm, dabei Anreiten gegen das mit Fängen aufgestellte Hindernis im Trabe. Wenn ein Pferd kurz vor dem Hindernis den Galopp anbietet, nicht dabei stören. Sitz des Reiters beim Springen: Unterschenkel am Pferde, Gesäß im Sattel. Oberkörper leicht vornüber geneigt, Fäuste tief gestellt und vorgehen Richtung Pferdemaul.


    17.) Einzelaufträge.


    18.) Aus dem Stall und in den Stall Schritt, Absitzen, Bügel hoch, Gurt lockern.


    Diese Aufstellung dient dem Reitlehrer nur als Anhalt einer Reitstunde, ein gründliches Vertiefen in die Reitvorschrift Heeresdruckvorschrift 12 ist unbedingt erforderlich.


    N.B.

    Als lösende Lektionen werden auf dem Zirkelreiten, aus dem Zirkel wechseln, sowie durch den Zirkel wechseln und Schlangenlinien meist viel zu wenig angewandt.


    Von diesen Hufschlagfiguren muss in jeder Reitstunde bis zur Lösung Gebrauch gemacht werden, um die Steifheit der Pferde zu beseitigen.



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