Pferde (Allgemeines)

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 15.02.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    134. Änderung der Rauhfuttersätze für Heerespferde


    Mit Rücksicht auf die schwierige Versorgungslage in Stroh werden die Futtersätze der Anlage 2 der E.W.Verpfl.V. (H.Dv. 86/1) bis auf weiteres dahin geändert, dass mit Wirkung vom 20.02.1941 sämtliche Pferde der Wehrmacht täglich 1 000 g Stroh weniger und dafür 750 g Heu mehr erhalten.


    Es gelten also ab 20.02.1941 folgende Rauhfuttersätze:


    Satz IaSatz ISatz IISatz III
    Heu7 750 g5 250 g4 250 g3 750 g
    Stroh5 000 g5 000 g4 000 g3 500 g


    O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 04.02.41



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 16. Oktober 1939

    Quelle: germandocsinrussia


    764. Überführung kranker Pferde der Ersatztruppenteile an Heimatpferdelazarett 8


    Kranke Pferde der Ersatztruppe, die in ihrem Standort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden können, sind dem Heimatpferdelazarett 8, Breslau, zur Abholung anzumelden. Sie sind mit Halster, Anbindekette, Trense, Woilach und Deckengurt, alles mit genauer Truppenbezeichnung versehen, abzugeben. Ebenso ist das Pferd selbst mit genauer Kennzeichnung (Täfelchen mit Truppenbezeichnung in Schweif und Mähne einflechten !) zu versehen.


    Die Pferde von Ersatztruppenteilen werden nach Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit diesen zurückgegeben.


    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung V.Bl. April 1941

    Quelle: germandocsinrussia


    406. Vergütungen für die Inanspruchnahme von Pferden und Bespannfahrzeugen nach § 16 und 15 R.L.G. (Ausführung von Beförderungen und Überlassung von Tieren und Fahrzeugen).


    A) Von dem Herrn Regierungs-Präsidenten von Troppau sind die ortsüblichen Vergütungssätze für Vorspannleistungen nach § 16 des R.L.G. [Reichsleistungs-Gesetz] (Ausführung von Beförderungen) für den gesamten Regierungs-Bezirk Troppau wie folgt festgesetzt worden:


    1.) Für die Benutzungsdauer von mehr als 6 bis 12 Stunden an einem Kalendertage:


    a)für einen Einspänner ohne Fuhrwerk _9.— RM
    b)für einen Einspänner mit Fuhrwerk11.— RM
    c)für einen Zweispänner ohne Fuhrwerk15.— RM
    d)für einen Zweispänner mit Fuhrwerk18.— RM


    2.) Von den zu 1 b) und 1 d) genannten Sätzen entfallen:


    a)— auf jedes Pferd6.— RM
    b)— auf das Fuhrwerk (Einspänner)2.— RM
    d)— auf das Fuhrwerk (Zweispänner)3.— RM
    c)— auf den Führer3.— RM


    3.) Für Bespannung mit Ochsen oder mit Kühen steht von dem für Fuhrwerk mit Pferdebespannung festgesetzten Vergütungssatz zu:


    a)— für jeden Ochsen4.— RM
    b)— für jede Kuh3.— RM
    c)— für das Fuhrwerk (Einspänner)2.— RM
    d)— für das Fuhrwerk (Zweispänner)3.— RM
    e)— für den Führer3.— RM


    Fortsetzung nächste Seite


    Gruß Marga

  • Fortsetzung:


    Da die Bekanntgabe der Vergütungssätze für Vorspannleistungen nach § 16 des R.L.G. für den Regierungsbezirk Breslau, Liegnitz und Oppeln in dem K.V.Bl. des Stellv. Gen. Kdos. VIII. A.K. 1937 Nr. 646 und 1938 Nr. 121 sehr lange zurückliegt, werden auch diese Sätze nachstehend wiederholt:


    Zusammenfassung der Liste:


    Regierungsbezirk Breslau


    für das mit 1 Pferd bespannte Fuhrwerk mit Führer 10.- bis 20.- R.M.


    für das mit 2 Pferden bespannte Fuhrwerk mit Führer 15.- bis 30.- R.M.


    Regierungsbezirk Lignietz


    für das mit 1 Pferd bespannte Fuhrwerk mit Führer 8.- bis 20.- R.M.


    für das mit 2 Pferden bespannte Fuhrwerk mit Führer 12.- bis 30 R.M.


    Oppeln

    Einheitlich für den ganzen Regierungsbezirk:

    Für 1 Einspänner ohne Fuhrwerk_9.— RM
    Für 1 Einspänner mit Fuhrwerk11.— RM
    Für 1 Zweispänner ohne Fuhrwerk15.— RM
    Für 1 Zweispänner mit Fuhrwerk18.— RM



    Verteilung der ortsüblichen Vorspannvergütungssätze auf Zugtiere, Wagen und Führer



    Festgestellter ortsüblich Vergütungssatz bei einer Benutzungsdauer von mehr als 6 bis 12 Stunden für


    ein mit 1 Pferd bespanntes Fuhrwerk RMein mit 2 Pferden bespanntes Fuhrwerk RM
    (I)(II)
    _8.—12.—
    _9.—12,50
    10.—15.—
    12.—18.—
    16.—24.—
    20.—30.—


    Es entfallen also auf ( Beispiele)


    jedes Pferd
    (Sp.2 abzügl. Sp.1)
    RM
    Wagen 1/2 von
    (Sp.1abzügl. Sp.3)
    RM
    Führer 1/2 von
    (Sp.1 abzügl. Sp.3)
    RM
    (III)(IV)(V)
    4,—2.—2.—
    3,502,752,75
    5.—2,502,50
    6.—3.—3.—
    8.—4.—4.—
    10.—5.—5.—


    Fortsetzung nächste Seite


    Gruß Marga

  • Fortsetzung:


    Für Bespannung mit Ochsen oder mit Kühen steht von dem für Fuhrwerk mit Pferdebespannung festgestellten Vergütungssatz zu:


    Der Satz in den Spalten IV und V für Wagen und Führer 2/3 des Satzes in Spalte III für jeden Ochsen und 1/2 des Satzes in Spalte III für jede Kuh.


    Der Tag wird von Mitternacht zu Mitternacht gerechnet, aber bei einer Leistung von mehr als 12 Stunden innerhalb desselben Tages wird ein Zuschuss in Höhe der Hälfte des Tagessatzes gewährt. Wird der Vorspann nur einen halben Tag — sechs Stunden — oder darunter in Anspruch genommen, so ist die Hälfte des Tagessatzes zu zahlen.


    Vorspannsätze für den Regierungsbezirk Kattowitz können noch nicht bekanntgegeben werden. Bis zu einer Allgemeinregelung sind die ortsüblichen Vorspannsätze von den Landräten zu erfragen.


    Obige Sätze kommen in denjenigen Fällen in Frage, in denen es sich um Ausführungen von Beförderungen nach § 16 des R.L.G. handelt und in denen dem Leistungspflichtigen die Wartung und Betreuung seiner von ihm bei der Ausführung der Beförderung vewendeten Pferde und Bespannfahrzeuge verbleiben.



    B) Bei Inanspruchnahme von Tieren und Fahrzeugen nach § 15 des R.L.G. (Überlassung) gelten folgende Vergütungssätze:


    für jedes Pferd8.— RM je Tag
    für jedes unbespannte Fuhrwerk3.— RM je Tag


    in den Fällen, in denen die Wehrmacht die Fürsorge für Futter, Hufbeschlag und tierärztliche Betreuung bzw. die Instandhaltung des Fahrzeuges übernimmt.


    Einstellungs- und Entlassungstag sind voll zu vergüten.


    Mit obigen Vergütungssätzen sind regelmäßig alle Ansprüche abgegolten.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung aus einem Tagesbefehls vom 22.08.1942

    Quelle: germandocsinrussia


    Pferde, Wagen und Geschirre


    1. Zwecks Erschaffung aller vorhandenen Dienstpferde, Wagen und Geschirre im Ostseebereich einschließlich Ostland und Dänemark melden alle Dienststellen mit Pferden umgehend — spätestens zum 15.09.42 — den Bestand an Pferden, brauchbaren Wagen und Geschirren — Stichtag 01.09.42 — . Verliehenes gilt als eigenes.


    2. Auf Grund dieser Meldungen wird das Stationskommando das Kriegssoll an Pferden, Wagen und Geschirren für die Dienststellen erneut festsetzen. Es ist dazu bei der angespannten Pferdeersatzlage erforderlich, dass der verantwortliche Kommandeur bescheinigt, wieviel der gemeldeten Pferde, Wagen und Geschirre unter Anlegung eines scharfen Maßstabes weiterhin unbedingt erforderlich — d. h. kriegsnotwendig — sind. Bescheinigung in doppelter Ausfertigung.


    3. Ab 01.10.42 werden Futterrationen von den Verpflegungsämtern nur noch für Pferde ausgegeben, für die die Dienststellen ein vom Stationskommando festgesetztes Kriegssoll nachweisen können.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Tagesbefehl vom 12.09.1942


    Pferde, Wagen und Geschirre


    Gemäß O.K.H. (Chef H Rüst u. B.d.E.) 18 c Jn 3 (III) Nr. 638.8.42 vom 25.08.42 kann der Ankauf von Reit-und Zugpferden durch Dienststellen der Kriegsmarine nicht genehmigt werden. Dringender Pferdebedarf von Marinedienststellen wird nach wie vor vom Oberkommando des Heeres gedeckt werden unter der Voraussetzung, dass bei der Prüfung der Notwendigkeit der schärfste Maßstab angelegt wird.


    (O.K.M. AMA/M Wehr IIt 8849 vom 28.08.42




    Tagesbefehl vom 24.09.1942


    Pferde, Wagen und Geschirre


    Bis zum 01.10.42 werden voraussichtlich noch nicht alle Bescheide über die Kriegssoll-Neufestsetzung an Pferden, wagen und Geschirre gemäß O.T.B. 1942 S. 664, V ergangen sein.


    Absatz 3 der Verfügung — Ausgabe von Pferdefutter durch die Verpflegungsämter nur nach Vorlage des neuen Kriegssoll-Bescheides — tritt daher erst mit Wirkung vom 01.11.42 in Kraft.


    O.T.B. 1942 S. 664, V ist mit Hinweis zu versehen — 44809 V —




    Tagesbefehl vom 31.10.1942


    Pferde, Wagen und Geschirre


    Zur Vereinfachung der Verwaltung wird die Vorlage von Pferdestammrollen-Abschriften gemäß Geh. O.T.B. 1941 S. 259, VIII aufgehoben. — AP 5093 AP 1 —




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung , 01.12.1938

    Quelle: germandocsinrussia


    730. Entschädigung für gefallene Pferde nach dem W. L. G. § 26, 2


    Entschädigungen für Schadensfälle, die während einer Übung oder einer Maßnahme entstehen, deren Kosten besonderen Mitteln oder Übungsmitteln zur Last fallen, müssen auf diese Mittel übernommen werden.


    Sind auf Grund der „Durchführungsbestimmungen zu den Übungsabsichten 1938“ Pferde einberufen worden und während der Übung verendet, so sind die Entschädigungen hierfür auf Kap. VIII A E 21 Titel 69 zu übernehmen.


    Die in Heeresdruckvorschrift 158 Nr. 56 (6) getroffene Bestimmung über Buchung bei Kap. VIII A 20, Titel 23, wird entsprechend ergänzt werden.


    Genkdo. XI. IV c



    Gruß Marga

  • Moin zusammen



    Hier ein Zufallsfund, zu dem Thema Pferde (Allgemeines)

    Ich habe den Text jetzt nicht Abgeschrieben, wie Marga es getan hat,

    (Marga, danke für deine Fleißarbeit)

    Merkpunkte zur Pferdepflege:





    Quelle:

    DEUTSCH-RUSSISCHES PROJEKT ZUR DIGITALISIERUNG DEUTSCHER DOKUMENTE IN ARCHIVEN DER RUSSISCHEN FÖDERATION



    Gruß many

  • Hallo Allerseits,


    danke Many.


    Das Dokument das Many eingestellt hat, stammt vom 17.06.1942


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Tag Many,


    Zunächst erst einmal herzlichen Dank für das Kompliment. Durch das Abschreiben lerne ich viel dazu.


    Ich freue mich aber auch sehr über deinen Beitrag. Auch hierfür ein Dankeschön.


    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Geheime Kommandosache


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Anordnungen für den Pferdetransport. Bericht zu Verlademöglichkeiten für Pferde.


    Armeeveterinär 16 , 09.08.1940

    Az. 18 Nr. 530/40 g.Kdos.


    Betr. Seetransport


    1.) Koffer oder noch besser Rucksäcke oder Tornister zur Mitndes zunächst notwendigen Veterinär-Geräts sind selbst zu beschaffen. Auf Mitnahme in dieser Art kann nicht verzichtet werden, da selbst wenn die 2. Staffel kurzfristig der ersten folgt, Ausladung der ersteren mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, so dass unter Umständen das bei ihr befindliche in Kästen verpackte Veterinär- Gerät zunächst nicht greifbar ist.


    2.) Bisher nicht mit Tragtieren ausgestattete Truppenteile sind auf Heeres-Druckvorschrift 375 "Das Tragtier, Packpferd usw." hinzuweisen, insbesondere auch auf Abschnitt " Die Verwendung der Tragtiere im Zuge."


    Mit dem Training im Karettenzug- mit neu verpassten Geschirren auch auf längeren Strecken- ist sofort zu beginnen.


    3.) Zu beachten sind weiter Ziffer 147 ff. Über den Transport von Pferden auf Schiffen und Heeres-Druckvorschrift 11, "Das Truppenpferd", Ziffer 1 (Aufstellungen nur quer zum Schiff zum Schiff). Unmittelbar vor Abfahrt ist noch ausgiebig zu tränken, da nur ganz wenig Wasser mitgeführt werden kann und dieses vielleicht für den ersten Tag nach der Landung benötigt wird. In der ersten Zeit nach der Landung werden die Tiere vornehmlich auf Grünfutter angewiesen sein. Wenn sie noch nicht überall ausreichend daran gewöhnt sind, ist dies sofort nachzuholen.


    4.) Auszug aus dem Kapitel Seetransport von Pferden aus der englischen Vorschrift "Animation Management" wurde vor einigen Jahren von Oberstabsvet. Dr. Schmidt in der Zeitschrift für Veterinär-Kunde veröffentlicht. Dieser will noch Sonderdrucke zur Verfügung stellen, die nach Eintreffen verteilt werden.


    5.) Auf Nr.828 der A.H.M. 1940, Blatt 16 v. 22.07.40 betr. Behelfs-Pferdegasschutz, wird hingewiesen.


    6.) Auszug aus Heeres-Druckvorschrift "Seetransporte und Landungen" zur Verteilung an die Regts. Vet. und Führer der Vet. Komp. liegt anbei.


    J. V.



    Gruß Marga


    Der Auszug folgt auf der nächsten Seite.

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung der Fortsetzung des obenstehendes Beitrags vom 09.08.1940


    Quelle: germandocsinrussia


    Auszug Heeresdruckvorschrift Nr. 296 „Seetransporte und Ladungen“



    Ein- und Ausladen der Pferde


    Ein- und ausgeladen werden die Pferde am Kai durch Ladebrücken oder Pferdekästen, auf dem Strom und an offener Küste durch Leichter (kleines Wasserfahrzeug), im Notfall durch Schwimmen, soweit möglich, hinter Booten. Das Anbordnehmen geschieht durch Ladebrücken, bei Schiffen mit Kranen oder Ladebäumen durch Pferdekästen oder behelfsmäßig durch Gurte. Die Anordnung erteilt je nach Umständen die Einschiffsleitung.


    Verladen mit Ladebrücken


    Die abgesattelten Pferde werden über die angelegten Brücken in den Raum hineingeführt. Hier nimmt man zunächst die Seitenbretter aus den Falzen und führt die Pferde durch die Stände bis zu ihrem Platz, wo rechts- und linksum gemacht wird und dann das Seitenbrett eingesetzt wird. Zweckmäßig besetzt man zuerst die Eckplätze. Die beiden letzten Pferde einer Reihe werden zusammen umgedreht, dann wird das Seitenbrett zwischen gesetzt. Für den schnellen Verlauf der Einschiffung ist es wichtig, dass gutmütige Pferde vorangehen und die anderen in ununterbrochener Reihenfolge dicht aufgeschlossen hinterher geführt werden.


    — Ruhiges Wasser ist Voraussetzung für die Verwendung der Verladebrücke. Sie sollen genügend breit sein, ein etwa 1,50 m hohes festes Geländer und möglichst keinen größeren Neigungswinkel als 25 - 35 Grad haben. Sie müssen in Abständen von 25 zu 25 cm genügend starke Querleisten tragen. Vorkehrungen gegen Ausgleiten (Sand streuen usw.) sind notwendig. —


    Verladen mit Pferdekästen


    Beim Verladen öffnet man beide Türen des Kastens, führt das Pferd hinein und schließt beide Türen wieder. Dann bindet man das Pferd mit dem Kopf tief an, sodass der Hals auf dem Rande einer der Türen liegt und der Kopf sich außerhalb des Kastens befindet. Das Pferd ist dadurch gezwungen, ruhig zu stehen. Gut bewährt haben sich die Kästen mit so hohen Seitenwänden, dass das Pferd nicht hinaussehen kann; bei diesen Kästen fällt das Anbinden weg.


    Verladen mit Ladegurten


    Der Ladegurt wird eine Decke ausgebreitet, unter den Bauch des Pferdes gezogen und festgeschnallt, Brust- und Schwanzriemen werden befestigt. Gurt und Riemen sollen nicht fest, jedoch so angezogen sein, dass das Pferd nicht aus dem Gurt herausgelegten kann. Der Gurt wird am Haken der Hebetrosse eingedickt und an Bord geheißt. Die Pferde pflegen, sobald sie hochgehoben werden, ruhig zu hängen, dagegen sehr unruhig zu werden, sobald sie auch nur mit einem Bein das Deck berühren. Aus diesem Grunde ist beim Niedersetzen größte Vorsicht notwendig.


    Verladen auf Leichtern


    Ist eine Verladung erforderlich, so sind von dem unteren Ende und an den Seiten der Landebrücken Segel als Schutzwände so aufzuspannen, dass die Pferde die Wasserfläche nicht sehen, da sie leicht davor scheuen. Widerspenstigen Pferden werden die Augen verbunden oder man schiebt die Tiere rückwärts hinab.


    Die Unterbringung auf Leichtern richtet sich nach den Raumverhältnissen; die Pferde stehen am besten Querschiffs, möglichst eng, um sie gegenseitig zu stützen, und werden kurz an der Bordwand angebunden. Wenn es die Größe der Luken gestattet, sind Rampen einzubauen, und die Pferde darüber in den Raum des Leichters zu führen. Eiserne Deckflächen, wo die Pferde stehen müssen, erhalten einen leichten Holzbelag mit Querleisten.


    Schwimmen


    Nur im äußersten Notfall sind die Pferde (soweit möglich hinter Booten) schwimmend über zu nehmen. Liegt dieser Notfall vor, so sind die Tiere mit Hebegurten in das Wasser zu bringen, längsseits des Schiffes an den Haken des Kranes zu befestigen und an Bord zu heißen. Die Anwendung von Schwimmblasen hat sich nicht bewährt. Es muss unbedingt vermieden werden, dass ein Pferd, welches durch Schwimmen gelandet werden soll, mit dem Kopf unter Wasser gerät, es wird leicht verloren gehen. Die Boote dürfen daher nicht schneller fahren, als die Pferde schwimmen können.


    Bei Brandung ist davon abzuraten, Pferde freischwimmend an Land zu bringen.



    Gesundheitspflege der Pferde


    Um in brauchbarem Zustand zu bleiben, müssen die Pferde sorgfältig gewartet werden.


    Der Stalldienst und die Kommandierung der Stallwache wird wie an Land geregelt. Jedem Unteroffizier ist ein bestimmter Beritt, den Mannschaften sind bestimmte Pferde zuzuweisen. Die Pferde stehen zumindest am Tage ohne Streu; nötigenfalls ist Torfmull mit Sägemehl zu verwenden. Bei starken Bewegungen des Schiffes kann man den Pferden unter die Vorderbeine Heu geben, um ihnen das Abstützen zu erleichtern; auch das Unterlegen von Kokosmatten ist zu empfehlen.


    Anregen der Hauttätigkeit durch Putzen ist wichtig, die Pferde sind womöglich täglich zu bewegen, die Stände immer rein zu halten. Sie müssen womöglich jeden Tag gründlich gereinigt werden, wenn genügend Torfmull vorhanden, trocken, sonst mit Seewasser. Nachreinigung unter Anwendung von Entseuchungsmitteln wird auf veterinär -ärztliche Anordnung, gegebenenfalls unter Anwendung von Pumpspritzen ausgeführt.


    Für kolikkranke Pferde ist ein Führungsraum frei zu halten. Dazu eignet sich meist eine gedeckte Ladeluke. Um kranke oder verletzte Pferde aus dem Raum herausholen zu können, empfiehlt es sich, Ladegurte mitzunehmen.


    Schluss der Reise


    Vor der Ausschiffung sind die Pferde satt zu tränken, da an Land die Gelegenheit dazu zunächst fehlt.


    Ausschiffung


    Die Ausschiffung vollzieht sich in umgekehrter Reihenfolge wie bei der Einschiffung.




    Gruß Marga





  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Abschrift


    A.H. Qu., den 27.08.1940


    Armeeoberkommando 16

    O.Qu./IVc, Nr. 562/40 g


    Bezug: Gen.Kdo. XXXVIII., IVc Nr. 86/40g. vom 07.08.40 Ziffer 5

    Betr.: Zusammenziehen von Pferden durch Umgliederung.


    An

    Gen. Kdo. XXXVIII. A.K.


    Zu o.a. Bezug hat OKH Gen wie folgt entschieden:


    Da es sich nur um eine vorübergehende Umgliederung der Infanterie-Reiterzüge und der Reiterschwadronen der Division-Aufklärungs-Abteilung handelt, sind die freiwerdenden Pferde innerhalb der Division so sicherzustellen, dass sie später den Einheiten wieder zurückgegeben werden können.


    Für das Armeeoberkommando

    Der Oberquartiermeister


    I.A.

    gez. Klingler




    K.H.Qu.,30.08.1940


    Gen.Kdo. XXXVIII. A.K.

    IVc. Nr.114/40 geh.


    Abschrift zur Kenntnis und Beachtung. Die Versorgung der zusammengezogenen Pferde der Infanterie-Reiterzüge und Reiterschwadronen-Division-Aufkärungs-Abteilung ist durch genügend Abstellung von Aufsichtspflicht- und Pflegepersonal sicherzustellen.


    Für das Generalkommando

    Der Chef des Generalstabes


    —————————————


    Verteiler:

    26. Division

    34. Division



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Div.St.Qu., den 09.09.1940


    34. Division

    Abt.IVc Az.18 Nr. 230/40g


    Betreff: Pferde für Neugliederung


    Dem

    Generalkommando XXXVIII. A.K.


    Durch die Neugliederung ergibt sich für die 1. Staffel der Division folgender Bedarf an Pferden:


    bisher vorgesehen für:Pferde
    a)jedes Inf. Reg. 99 Pferde(198)
    die Schützenkomp. je 3 Pferde(36)
    Total 234
    b)für III./A.R. 34(63)
    c)jede Pi.Komp. (Fuß) 9 Pferde(18)
    jede Pi.Komp. (Rad) 10 Pferde(20)
    Total38
    d)die Nachr. Komp.(15)
    insgesamt 350

    Da die 2. Staffel voll beweglich bleiben muss, können aus ihrem Bestand nur entnommen werden:


    je M.G.Komp. = 6= 36 Pferde
    je J.G.Komp. = 15= 30 Pferde
    je Batterie = 8= 16 Pferde
    zusammen = 82 Pferde

    Somit ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an 268 Pferden. Hiervon sind bereits überwiesen 100 Pferde (50 Maultiere, 50 Pferde).


    Es werden noch gebraucht 168 Pferde, hiervon 45 Maultiere.


    Aus der Vorratsstaffel sollen die Fehlstellen der normalen Sollstärke aufgefüllt werden. Weitere Abgaben sind nicht möglich.



    Für das Divisonskommando

    Der erste Generalstabsoffizier


    ——————————————




    Gruß Marga

  • Guten Abend,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    O.U., 14.09.1940

    A.O.K. 9

    O.Qu./1Vc


    Betr. Pferdeersatz


    Durch A.Pfd. Laz. 523 sind zur Vet.-Komp. der 34. Division in Conchy, 15 km südostw. Hesdin


    34 Maultiere


    abzugeben.

    Die Zuführung erfolgt am 17.09.1940 durch Pfd. Transp. Kol. 1/522.


    Für das Armeeoberkommando

    Der Oberquartiermeister


    ——————————————————————————————————


    Div. St.Qu., den 16.09.1940

    34. Division


    1.) Fernspruch von XXXVIII. A.K. Abt.IVc vom 16.09.1940, 8.20 Uhr:


    Armeepferdepark 502 in Framerville (18 km südsüdostwärts Albert) gibt an 34. Division ab:


    — 123 leichte Zugpferde und

    — 11 Maultiere


    Der vorstehende Pferdeersatz ist durch die Veterinär-Kompanie 34 am 17.09.1940 9 Uhr bei Armeepferdepark 502 abzuholen.


    Sättel und Führtrensen sind mitzubringen.


    Eine Zuführung der Pferde und Muli kann infolge Überbelegung der Armee-Pferdelazarette und Parke nicht erfolgen. Das Futter für den Landmarsch ist durch die Vet.-Komp. 34 zu stellen.


    Durch Armeepferdelazarett 523 sind zur Vet.-Komp. 34 — 34 Maultiere abzugeben.


    Zuführung erfolgt am 17.09. nach Conchy durch Pferde- Transport-Kolonne/522.


    2.) Der Vet.-Komp. 34 zur weiteren Veranlassung. Das Eintreffen der Pferde ist zu melden.




    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    21.Oktober 1940


    Bericht über die Verlademöglichkeiten von Pferden im Bassin Loubert, Boulogne


    Während sich in dem Hafenbecken, in dem bisher verladen wurde, die Kaimauer beim höchsten Wasserstand 60 cm über dem Wasserspiegel erhebt, zeigt die Kaimauer im Bassin Loubet bei höchstem Wasserstand noch eine Höhe von 1,90 m über dem Wasserspiegel. Das Wasser fiel im Bassin Loubet am 20.10.1940 nach dem höchsten Wasserstand um 15 Uhr:



    — innerhalb 30 Minuten 30 cm — ein Wasserabfall von 30 cm insgesamt —

    nach weiteren 30 Min.cmWasserabfall insges.
    nach weiteren 30 Min.4070 cm
    nach weiteren 30 Min.60130 cm
    nach weiteren 30 Min.40170 cm
    nach weiteren 30 Min.40210 cm
    nach weiteren 30 Min.30240 cm
    nach weiteren 30 Min.25265 cm


    Unter Berücksichtigung der, bei den Prahmen im Durchschnitt 60 bis 70 cm über dem Wasserspiegel liegende Auflage für die im Durchschnitt 7 m langen Verladestege ergibt sich für diese ein Neigungswinkel von:


    bei höchstem Wasserstand ca. 15 Grad
    nach 30 Minuten ca. 17 Grad
    nach 60 Minuten ca. 20 Grad
    nach 90 Minuten ca. 26 Grad
    nach 120 Minuten ca. 30 Grad
    nach 150 Minuten ca. 33 Grad
    nach 180 Minuten ca. 37 Grad
    nach 210 Minuten ca. 40 Grad


    Aus den Erfahrungen der auf den Prahmen wohnenden Mannschaften geht hervor, dass das Wasser in den Stunden vor dem höchsten Wasserstand etwa 1/3 langsamer steigt als es in den Stunden nach dem höchsten Wasserstand fällt. Mit einem Neigungswinkel von 40 Grad dürfte das Äußerste an Neigung erreicht sein, das ein Verladen von Pferden oder Maultieren erlaubt. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass beim Verladen von Pferden oder Maultieren Temperament, Gewöhnung und Hilfeleistung und die Bauart von Brücken eine ausschlaggebende Rolle spielen. Darüber kann nur die praktische Verladung von Pferden und Maultieren Aufschluss geben. Am 20.10.1940 standen mir Pferde zur probeweise Verladung nicht zur Verfügung.


    Naval,

    —————————————



    Gruß Marga

  • Guten Abend,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Div.St.Qu., den 29.10.1940


    34. Division

    Abt. Ia/IIa


    Betr. Bewilligung Überplanmäßiger Soldaten


    Aufgrund der Mehrzuweisung an Waffen, Pferden (Maultieren) und Fahrzeuge, sind die nachstehend aufgeführten überplanmäßigen Mannschaften erforderlich, ihre Beibehaltung wird bis auf weiteres genehmigt:


    — Bei der Infanterie:

    Regt. Stab9 Mann9 ………. Fahrer
    Nachr. Zug

    5 Mann

    2 Pferdeführer
    3 Bremser
    Reiterzug7 Mann7 Pferdehalter
    Pi. Zug


    8 Mann


    6 Pferdeführer
    1 Lkw-Fahrer
    1 Lkw-Beifahrer
    Batls. Stab

    2 Mann

    1 Lkw-Fahrer
    1 Pferdeführer
    Schtz. Komp.3 Mann3 Pferdeführer
    Radf. Komp.1 Mann1 Kradf. für Krad m.B.
    M.G.Komp.


    8 Mann


    6 Pferdeführer
    1 Lkw-Fahrer
    1 Kradf. für Krad m.B.
    J.G.Komp.

    2 Mann

    1. Lkw-Fahrer
    1 Kradfahrer
    14. Komp.

    14 Mann

    10 Bed. f. Pz. Büchs.
    4 Kradfahrer


    — Bei der Aufkl. Abt. 34:

    Stab3 Mann3 Pferdepfleger
    Nachr. Zug4 Mann4 Pferdepfleger
    1. Schwadron



    26 Mann



    1 Führer f. Pz. Büchse
    9 Bed.f. Pz. Büchse
    1 Führer f. schw.Gr.W.
    15 Granatwerfer Bed.
    2. Schwadron

    10 Mann

    1 Führer f. Pz. Büchse
    9 Bed. f. Pz. Büchse
    3. Schwadron 56 Mann56 Pferdepfleger
    4. Schwadron


    — Bei dem Artillerie-Regiment 3

    Stab III. Abt.

    29 Mann

    28 Pferdepfleger
    1 Bremser
    7. u. 9. Battr.

    je 52 Mann
    je 23 Mann
    52 Pferdepfleger
    23 Bremser


    — Bei der Pz. Jäger. Abt.

    für die 3. Komp. — 12 Kraftfahrer


    — Bei San.- Einheiten

    für 1 San.-Komp. 34 — 1 Pkw Fahrer




    Verteiler:

    A. II





    Gruß Marga