Divisions-Stab - Richtlinien

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    106. Infanterie-Division

    Kommandeur

    Divisions-Gefechtsstand, den 31.03.1943


    Nur für den Dienstgebrauch


    Richtlinien und Hinweise für Aufgaben und Tätigkeit innerhalb des Divisions-Stabes


    Allgemeines:


    1.) Die Aufgaben und die Tätigkeit der einzelnen Sachbearbeiter im Divisions-Stab ist in den hierfür gegebenen grundsätzlichen Bestimmungen und in der Geschäftseinteilung des Divisions-Stabes im einzelnen festgelegt.


    In nachstehenden Ausführungen werden nur noch einzelne Richtlinien und Hinweise gegeben, die über diese grundsätzlichen Bestimmungen hinausgehen und die nach Erfahrungen in der Praxis klargestellt sein müssen, damit sich der Dienst in einem größeren Stabe reibungslos abwickeln kann. - Selbstverständliches ist also hier nicht noch einmal im einzelnen aufgeführt, worauf besonders hingewiesen wird.


    2.) Während des Einsatzes - insbesondere aber im Osten bei dürftigen Unterbringungsverhältnissen - teilt sich der Divisionsstab in zwei etwa gleich starke Teile, in die Ia-Staffel und Ib-Staffel.


    ie Dienstaufsicht über das gesamte Unterpersonal behält trotz Teilung des Stabes auch weiterhin der Kommandant des Stabsquartiers, der sich mit der Masse des Stabes, insbesondere Schreibstube, Rechnungsführer, Handwerkern, Verpflegungs-Staffel, Hauptfeldwebel usw. bei Ib-Staffel befindet.


    Er ist auch weiterhin der Disziplinarvorgesetzte der Teile bei Ia-Staffel und für alle Wirtschaftsangelegenheiten des gesamten Divisions-Stabes (Ia- und Ib-Staffel) verantwortlich.


    Er hat die Pflicht mindestens einmal wöchentlich bei der Ia-Staffel Kontrollen durchzuführen. Das bei der Ia-Staffel befindliche Unterpersonal gilt für den Kommandanten gewissermaßen unter Führung des Kraftfahrzeug-Staffelführers (Offizier) als vorübergehend abkommandiert. - Dieser Offizier (genannt Staffelführer) übernimmt bei der Ia-Staffel die Rechte und Pflichten, die in nachstehenden Ausführungen dem Kommandanten zukommen und von ihm nur bei der Ib-Staffel ausgeführt werden können.


    Zu seiner Unterstützung ist ihm:

    ein Feldwebel (als Hauptfeldwebel-Diensttuer bei Ia-Staffel) und ein als Schreiber geeigneter Mann zuzuteilen. Er hat bei Ia-Staffel stets eine Schreibstube einzurichten (bei Daueraufenthalt auch Fernsprechanschluss).


    Alle Anforderungen, die sonst an Divisions-Stabsquartier gehen, sind für Ia-Staffel an ihn - bzw. Schreibstube Staffelführer - zu richten.


    Eine weitere Unterteilung des Divisions-Stabes findet in der Regel nicht statt, wenn nicht bei Sonderverhältnissen Splittergruppen aus irgendwelchen Gründen abgezweigt werden müssen. Das bleibt aber ein Ausnahmefall von nur vorübergehender Dauer.


    Anmerkung: Aus der Sicht des Kommandeurs, werden die entsprechenden Sachbearbeiter und die dazugehörigen Aufgaben erklärt und ich verlinke es, sobald ich das eingestellt habe. Die Verlinkung erkennt ihr, wenn der Offizier Fett markiert und Unterstrichen ist.

    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Fortsetzung…


    1. Kommandeur des Divisions-Stabes


    Ich bin selbstverständlich jederzeit für jeden Herrn des Stabes zu sprechen, auch nachts, wenn es sein muss und das muss sein, wenn sich Besonderes im Bereich der Division ereignet. Ob ich nachts gestört werden muss, hat in der Regel Ia oder IIa zu entscheiden.


    Ich bin in der Regel Dienstags und Freitags den ganzen Tag zu Hause, um Vorträge der einzelnen Herren des Stabes entgegen zu nehmen. Diese Tage kommen insbesondere für die Sachbearbeiter von Ib in Frage, von denen mir die Abteilungsleiter wöchentlich einmal über ihr Sachgebiet Vortrag zu halten haben. Das soll die Regel sein.


    An den übrigen Tagen mache ich in der Regel von 16.00 - 18.30 Uhr Unterschriften. Zu dieser Zeit bitte ich auch im Bedarfsfall in der Regel zum Vortrag zu kommen. Da ich aber nicht in jedem Falle Herr über meine Zeit bin, bitte ich alle Offiziere die mich zu sprechen wünschen, sich jeweils vorher telefonisch zu vergewissern, ob ich frei bin. Wenn vorhanden, kann das über "Apparat Vorzimmer General" erfolgen.


    Da - wie die Praxis zeigt - es sich häufig nicht vermeiden lässt, dass Offiziere trotz Voranmeldung warten müssen, müssen Quartiermacher bei Auswahl der für mich bestimmten Unterkunft diesem Umstand möglichst Rechnung tragen.


    Ich halte es nicht für angebracht, wenn bei einer Dauerunterkunft die Offiziere im Raume meiner Ordonnanzen warten müssen.


    Kommen Kommandeure zu irgendwelchen Rücksprachen oder dergleichen zum Divisions-Stab Ia, so bitte ich um telefonische Anfrage der Abteilung Ia (oder IIa), ob ich diese Herren zu sprechen wünsche. Das wird in der Regel der Fall sein.


    Vor meiner Unterkunft hat während der Dunkelheit ein Posten zu stehen.


    Fortsetzung folgt…


    Gruß

    Antje

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  • Fortsetzung…


    Der 1. Generalstabs-Offizier: (Ia)


    In meiner Abwesenheit und im Stabe ist dieser mein Vertreter. Er muss über alle Fragen grundsätzlicher Art und zwar aller anderen Abteilungen Bescheid wissen und ist deshalb darüber vor Vortrag bei mir zu orientieren. In entscheidenden Fragen, besonders dann, wenn er anderer Auffassung über diesen oder jenen Punkt als der Sachbearbeiter ist; wohnt er dessen Vortrag bei mir bei.


    Vertreter des Ia ist vorübergehend der Ic, wenn nicht bei längerer Abwesenheit (meist über 24 Stunden) der 2. Generalstabs-Offizier mit der Vertretung beauftragt wird.


    Ia und Ic dürfen somit nicht gleichzeitig am Fernsprecher unerreichbar sein.



    Der 2. Generalstabsoffizier: (Ib)


    Er ist mir neben seiner Hauptaufgabe, die Versorgung der Division sicherzustellen, verantwortlich für gesamten Geschäftsgang und Ordnung bei der Ib-Staffel. Hierzu ist er berechtigt dem Kommandant-Stabsquartier Anweisungen zu geben ohne dadurch in dessen Rechte und Pflichten als Führer des Stabes grundändernd einzugreifen. In Zweifelsfällen ist meine Entscheidung herbeizuführen.


    Fortsetzung folgt…


    Gruß

    Antje

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  • Fortsetzung...


    Ordonnanz-Offiziere im Division-Stab


    Der Ordonnanz-Offizier 1: (O1)

    • Er sorgt dafür, dass ich täglich eine Lesemappe erhalte, durch welche mir alle Befehle, Fernschreiben und Tagesmeldungen an vorgesetzte Dienststellen usw. zur Kenntnis gelangen.
    • Ich muss alles sehen, also auch die Befehle, die in meiner Abwesenheit durch Ia unterschrieben herausgehen pp. Als Quittung der Kenntnisnahme gilt meine Gegenzeichnung.
    • Er sorgt dafür, dass Ia/Meß bei eintretenden Veränderungen hinsichtlich Karteneinzeichnungen pp. von diesen sofort Kenntnis erhält, damit mein Kartenmaterial entsprechend berichtigt werden kann.
    • Er führt eine Übersicht, aus welcher ersichtlich ist, an welchen Tagen die einzelnen Bataillone der Grenadier-Regimenter schwerere bzw. besonders schwere Kampftage hinter sich haben, was durch abgerundete Zahlenangaben über blutige Verluste zu kennzeichnen ist.
    • Diese Liste und eine zweite Liste über die derzeitige Kampfstärke (monatlich nach dem Stande vom 1. jeden Monats) sollen für die Führungsabteilung Hinweise sein, falls an einzelne Bataillone nur geringere Kampfanforderungen gestellt werden können bzw. welches Bataillon der besonderen Schonung bedarf.
    • Außergewöhnliche Verluste sind auch zwischenzeitlich (abgerundet) zu registrieren.



    Der Ordonnanz-Offizier 2: (O2)

    • Er ist in der Regel der quartiermachende Offizier der Ib-Staffel.
    • Im übrigen Vertreter des Ib.



    Der Ordonnanz-Offizier 3: (O3)

    • Er ist in der Regel der quartiermachende Offizier der Ia-Staffel.
    • Außer seiner Hauptaufgabe zur Unterstützung des Ic übernimmt er die
    • Aufgaben eines Betreuungs-Offiziers der Division (nicht nur geistige Betreuung). Hierzu ergeht Sonderbefehl.
    • Bei Zusammentritt der Alarm-Kompanie "Stäbe" tritt er als Führer zu dieser Kompanie.
    • Er unterstützt den Divisions-Adjutant nach dessen Weisungen in Kasino- Angelegenheiten.

    Fortsetzung folgt...


    Gruß

    Antje

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  • Fortsetzung…


    Bearbeiter für Feindnachrichten (Ic)


    Ich bitte, dass in den O.K.W.-Nachrichten-Blättern, dem täglich in Abschrift mir vorzulegenden Wehrmachtsbericht, Gefangenen-Vernehmungen, politisches Propagandamaterial u.a. das, was für mich besonders wissenswert ist, durch Rotstift in irgendeiner Form gekennzeichnet wird, damit mir erspart bleibt, vieles unwesentliche zu lesen.


    Von Zeitungen bitte ich nur um Vorlage des Völkischen Beobachters und Deutsche Allgemeine Zeitung, jedoch aller verfügbaren Illustrierten, Zeitschriften. Auf andere Zeitungen verzichte ich in der Regel, wenn nicht der eine oder andere Leitartikel besonders lesenswert erscheint. Dann erbitte ich Vorlage.


    Der Ic kommt in der Regel jeden zweiten Tag zu mir zum Vortrag über Veränderungen im Feindbild. An den anderen Tagen genügt Vorlage einer Lesemappe, um deren Vorlage ich täglich bis 16.00 Uhr bitte.


    Ic übernimmt gleichzeitig die Aufgaben des Abwehr-Offiziers und eines Fürsorge-Offiziers der Division.


    Über seine diesbezüglichen Aufgaben als Fürsorge-Offizier erfolgt unmittelbar Sonderbefehl.


    Fortsetzung folgt….


    Gruß

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  • Fortsetzung…


    Der Adjutant: (IIa)


    Er überwacht den Dienstbetrieb in den Geschäftszimmern hinsichtlich aller auch im Frieden hierfür gegebenen Bestimmungen. Hierzu gehört u.a.:

    a) Anordnungen für gegenseitige Unterstützung des Geschäftszimmerpersonals der einzelnen Abteilungen bei plötzlich anfallender Stoßarbeit.

    b) Verteilung des Geschäftszimmerpersonals, wobei nicht die Kriegs-Stärken-Nachweisung, sondern die Erfahrungen aus der Praxis maßgebend zu sein haben. Bei gegenteiliger Ansicht der betreffenden Abteilungsleiter ist meine Entscheidung herbeizuführen.

    c) Er gibt entsprechende Befehle für Befehlsempfang, der bei Daueraufenthalt täglich regelmäßig stattzufinden hat.


    Ort und Zeit des Postaustausches ist im Divisions-Tagesbefehl bekanntzugeben. Hierbei muss maßgebend sein, dass bei weiten Entfernungen durch Zwischenschaltung einer Postaustauschstelle besonders weite Wege von Befehlsempfängern einzelner Verbände auf ein tragbares Maß verkürzt werden.


    Zur Abteilung "Adjutantur" gehören:

    • Registratur,
    • Stabsquartier,
    • Gericht und
    • Divisions-Pfarrer.

    Die Registratur ist dem Adjutanten unterstellt.


    Kommandant-Stabsquartier und Divisions-Pfarrer tragen dem IIa ihre Angelegenheiten vor, Abteilung III hat dem Ia und dem Adjutanten über solche Vorkommnisse, die den Geist der Truppe berühren oder Offiziere betreffen und die zu seiner Kenntnis kommen, vor Vortrag bei mir Mitteilung zu machen.


    Ich bitte, dass sich der Adjutant ganz besonders der Förderung und Überwachung der Ausbildung des Offizier-Nachwuchses in der gesamten Division annimmt. In Frage kommt dazu vorübergehende kurze Zusammenziehung des Offizier-Nachwuchses zu einem Kurzkurses (2 - 3 Tage) bei der Division schon allein deshalb, um zu Vergleichsmöglichkeiten der erreichten Ausbildung innerhalb der Division zu kommen. - Bei diesen Kurzkursen - altersmäßig getrennt - können Offiziere der Führerreserve als Lehrpersonal in weitgehendstem Maße herangezogen werden. - Im einzelnen wird auf mündliche Rücksprache verwiesen.


    Ich bestimme den Adjutanten bei räumlicher Trennung von Ia- und Ib-Staffel der Division zum Disziplinarischen Vorgesetzten aller Unteroffiziere und Mannschaften der Ia-Staffel in Vertretung des Kommandanten des Stabsquartiers.


    Ausgenommen ist das Personal der Kartenstelle, deren Disziplinarischer Vorgesetzter der Ia der Division ist.


    Von diesem Recht soll der Adjutant in der Regel nur dann Gebrauch machen, wenn der Kommandant nicht erreichbar ist und schnelle Bestrafung zweckmäßig erscheint.


    Staffelführer hat über durch IIa ausgesprochene Bestrafungen baldmöglichst dem Kommandanten-Stabsquartier Meldung zu machen.


    Staffelführer und Stab der Ia Staffel arbeiten nach Weisungen des Adjutanten.


    Er sorgt dafür, dass Gäste beim Divisions-Stab in entsprechender Weise versorgt und betreut werden. - Es ist selbstverständlich, dass Offiziere der Truppe, die sich zur Stunde einer Mahlzeit beim Divisions-Stab befinden, zur Teilnahme aufgefordert werden. Frage der Bereitstellung von Gästeportionen ist mit Zahlmeisterei sicherzustellen.


    Übernachtungsmöglichkeit für durchreisende Offiziere muss bei einem Divisions-Stab stets vorhanden sein.


    Der Adjutant ist für den zweckentsprechenden Kasinobetrieb beim Divisions-Stab verantwortlich. Hierbei unterstützen ihn der Kommandant-Stabsquartier, Ordonnanz-Offizier 3 (O3), Staffelführer und Zahlmeister nach den von ihm zu gebenden Weisungen.


    Abteilung IIa ist diejenige Stelle, von der mir alle Heeres-Verordnungs-Blätter und Heeresmitteilungen pp. vorzulegen sind (nicht Ia). Kenntnisnahme muss ich durch Gegenzeichnung bescheinigt haben. Vorlage baldmöglichst nach Eingang.


    Lesemappe der Abteilung IIa erbitte ich täglich bis 16.00 Uhr.


    Fortsetzung folgt…


    Gruß

    Antje

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  • Fortsetzung…


    Sachbearbeiter IIb (zugleich Gasabwehr-Offizier)

    • Steht in der Planstelle des Gepäcktrossführers der Division.
    • Er ist bei vorübergehender Abwesenheit Vertreter des IIa.
    • Zu seinem Arbeitsgebiet als IIb-Bearbeiter gehört auch Erfassung aller landeseigenen Zivilarbeitskräfte (einschl. Gefangenen).
    • In Abwesenheit des O3 ist er quartiermachender Offizier der Ia-Staffel,
    • in Abwesenheit des Staffelführers vertritt er diesen.

    Fortsetzung folgt…


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Antje,


    vielen dank für diese Darstellung der Tätigkeitsfelder in einem Div-Stab während eines Krieges!

    Ich habe derartiges so noch nicht gelesen und hoffe auf eine baldige Fortsetzung. Natürlich kann ich mir vorstellen, wieviel Arbeit das macht, aber ich freue mich auf weitere Erläuterungen!


    Gruß

    Horst

  • Fortsetzung….


    Der Stabsoffizier für Marschüberwachung: (Stomü)


    Ihm ist dauernd ein Trupp (ein Kfz. mit 3 Mann Besatzung) des Feldgendarmerie-Trupps zu unterstellen, welcher ihn bei Kennzeichnung der Straßen und Wege im Divisions-Bereich fortlaufend unterstützt. Dieses Kommando wird zur Führungsstaffel Ia ständig kommandiert.


    Durch Kommandierung von 1 Unteroffizier, 2 Mann des Pionier-Bataillons 106 und durch Abkommandierung von 6 Gefangenen einer Gefangenen-Kompanie zur Division/Ic/Stomü stellt Stomü ein fliegendes Straßenüberwachungs-Kommando zusammen, welches den Auftrag hat, täglich kleine Ausbesserungen an Brücken, Übergängen und schlechten Straßenstellen vorzunehmen. Diese fortlaufende Überwachung soll den Einsatz von Pionier-Kräften zur Erhaltung der Straßen im Divisions-Bereich auf ein Mindestmaß beschränken.


    Dieses Kommando wird zur Führungsstaffel Ia ständig kommandiert. Für ausreichende Bewachung der Gefangenen während der Nacht ist vom Staffelführer zu sorgen.


    Beweglichmachung dieses Kommandos wird von Fall zu Fall befohlen, anzustreben ist sie durch ein Beute-Lkw., der der Ia-Staffel hierzu zugestanden wird.


    Nach Weisungen des Ia regelt Stomü den Einsatz der ihm unterstellten Gefangenen-Kompanien pp. Hierzu macht Stomü dem Ia entsprechende Vorschläge. Tägliche Rücksprache mit Ia macht das erforderlich.


    Ich bitte zweimal wöchentlich um Vortrag über Arbeitseinsatz der dem Stomü gemäß Ziffer 28 - 30 zugeteilten Arbeitskräfte.


    Fortsetzung folgt…


    Lieber Horst,

    ich bin schon dabei gedulde dich noch ein wenig… :)


    Gruß

    Antje

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  • Fortsetzung…


    Leiter der Kartenstelle: (Ia/Meß)


    Er sorgt für tägliche Berichtigung meiner Karten auf den neuesten Stand auf Grund von Ordonnanz-Offizier 1 (O1) anzufordernden Unterlagen.


    Ia/Meß hat ferner Sicherstellung der elektrischen Beleuchtungsfrage für die Ia-Staffel zu übernehmen und für Bereitstellung des hierzu erforderlichen Geräts und Materials zeitgerecht Vorsorge zu treffen. Er regelt den Einsatz der zur Verfügung stehenden Lichtquellen. In Zweifelsfällen ist meine Entscheidung herbeizuführen.


    Ich bitte den Ia/Meß für Ausstattung des Kasino-Raumes für Offiziere und des Gemeinschaftsraumes für Unteroffiziere, und Mannschaften bei der Ia-Staffel mit Bildern im Rahmen des Möglichen bei Daueraufenthalt in einer Ortsunterkunft grundsätzlich Sorge zu tragen sowie auch für Ausschmückung der Geschäftszimmer nach Rücksprache mit den einzelnen Abteilungsleitern.


    Ich bitte ferner für etwas einheitliche richtungweisende Beschriftung von Türschildern und Richtungsschildern zu sorgen, die dem zuständigen Personal nach Fertigstellung gegen Quittung zur schonenden Mitführung bei Quartierwechsel übergeben werden, damit nicht in jeder neuen Ortsunterkunft Anfertigung von neuen Türschildern pp. zur Kenntlichmachung, wer hier oder dort wohnt, erforderlich wird. Diese Vereinheitlichung soll also auch letzten Endes zur allgemeinen Verschönerung der Ortsunterkunft beitragen, wofür ich den Ia/Meß bitte, sich und sein Personal je nach verfügbarer Zeit und vorhandenem Material einzusetzen.


    Fortsetzung folgt…


    Gruß

    Antje

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  • Fortsetzung….


    Leiter des Nachrichten-Dienstes: (L.d.N)


    Der Leiter des Nachrichten-Dienstes gilt von der Nachrichten-Abteilung als zum Divisions-Stab abkommandiert. Er untersteht dem Ia, der voll und ganz über ihn verfügt.


    Während der Zeit der Abstellung hat Kommandant Nachrichten-Abteilung kein Verfügungsrecht über L.d.N.


    Zu erforderlicher Weiterbildung im Nachrichten-Dienst nimmt er am Offizier-Unterricht der Nachrichten-Abteilung teil und erbittet hierzu bei Ia den Unterkunftsbereich des Divisions-Stabes verlassen zu können.


    Wechsel des L.d.N. nur im Einvernehmen mit Ia.


    Der L.d.N. rechnet nach Ziffer 36 somit zum Divisions-Stab, und hat bei diesem an Mahlzeiten pp. teilzunehmen.


    Für ihn Quartier bereitzustellen ist nicht Sache der Nachrichten-Abteilung, sondern Aufgabe des Divisions-Stabes.


    Der L.d.N. muss über die taktische Lage und alle Vorkommnisse so im Bilde sein, dass er bei vorübergehender Abwesenheit in der Lage ist, den Ordonnanz-Offizier (O1) zu vertreten. Entsprechende Unterweisung veranlasst Ia.


    L.d.N. trägt dafür Sorge, dass nach Beziehen von Dauerunterkunft folgende Stellen der Ia-Staffel Fernsprechanschluss erhalten:

    • Kommandeur,
    • Ia,
    • Ordonnanz-Offizier,
    • Ic,
    • IIa,
    • Stabs-Offizier Marschüberwachung ( Stomü),
    • Kartenstelle,
    • Staffelführer,
    • Geschäftszimmer Ia, Ic, IIa,
    • Registratur,
    • Kasino

    Eines besonderen Befehles, diese Stellen durch Fernsprecher anzuschließen, bedarf es nicht.


    L.d.N. orientiert Kommandeur Nachrichten-Abteilung vom Inhalt dieser Richtlinien, soweit diese die Nachrichten-Abteilung interessieren.


    Fortsetzung folgt…


    Es gibt hier im Forum noch eine gesonderte Abhandlung zu der Position des L.d.N


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Fortsetzung…


    Der Kommandant Stabsquartier


    Bei Trennung von Ia- und Ib-Staffel erhält er seine Anweisungen allgemeiner Art durch Ib, ohne dass dieser in den Inneren Dienstbetrieb des Stabes eingreift.


    Der Kommandant trägt dem IIa vor, bei Trennung in Ia- und Ib-Staffel dem Ib, deren allgemeinen Weisungen er nachzukommen hat. - In Zweifelsfällen ist meine Entscheidung herbeizuführen.


    Der Kommandant befiehlt den inneren Dienst im Unterstabe. Jeder Unteroffizier soweit ein Unteroffizier, nicht an Stelle eines fehlenden Beamten Dienst tut - und Mann des gesamten Unterstabes muss mindestens 1x wöchentlich zum praktischen Dienst (vor allem auch Schießdienst), zum Unterricht oder zum Appell herangezogen werden. Auch Nahverteidigung ist dabei zu üben.


    Der Dienst selbst braucht nicht von langer Dauer zu sein (30 - 45 Minuten müssen genügen), aber durch die Praxis und durch Belehrung muss immer wieder die soldatische Haltung des einzelnen verbessert werden.


    Das ist gerade beim Divisions-Stab nach meinen bisherigen Beobachtungen recht dringend erforderlich.

    • Grußpflicht,
    • Meldepflicht der Posten und ein
    • allgemeines exaktes strammes Auftreten

    entsprechen bisher noch keineswegs meinen diesbezüglichen Anforderungen.


    Der Dienst ist zeitlich so anzulegen (zweckmäßig in die ersten Morgenstunden), dass er den Geschäftszimmerbetrieb nicht in untragbarer Weise stört. Da von einer Abteilung niemals alle Schreiber gleichzeitig zum Dienst pp. abkömmlich sind, muss an 2 verschiedenen Tagen mit etwa je der Hälfte des Personals Dienst abgehalten werden. Ich lege aber Wert darauf, dass der Kommandant jeden Angehörigen des Stabes 1x wöchentlich kurz sieht, um irgendwelche Befehle grundsätzlicher Art bekanntgeben zu können.


    Über die Teilnahme am Dienst ist eine Strichkontrolle zu führen.


    Der Kommandant hat jeden Kraftfahrer oder Kradfahrer - auch Meldereiter oder Pferdegespann - zu verpflichten, sich vor Abfahrt aus der Ortsunterkunft auf Schreibstube Stabsquartier abzumelden.


    Der Kommandant muss wissen, wann ein Kfz. pp. des Stabes die Ortsunterkunft verlässt. Diese Abmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn der Kraftfahrer von dem Offizier zur Abfahrt bestellt wird, dem er in der Regel ständig zugeteilt ist.


    Ob Fahrbefehl auszuhändigen ist oder nicht entscheidet Stabs-Kommandant.


    Ich ersuche alle Offiziere ihren Kraftfahrern nicht gegenteilige Befehle zu geben.


    Über alle Kfz. des Stabes verfügt Stabs-Kommandant, da es im Divisions-Stab nur eine Kfz.-Staffel gibt und nicht jeder Offizier, oder jede Abteilung ein ständig

    zugeteiltes Kfz. zur freien Verfügung zugeteilt erhalten kann.


    Kommandant sorgt dafür, dass mehrere Fahrten in gleicher Richtung nach Möglichkeit verbunden werden.


    Das ist zur Betriebsstoffersparnis dringendst erwünscht und ich bitte alle Offiziere den Kommandanten in dieser Hinsicht zu unterstützen.


    Es ist jeder Staffel zur Schonung der handelsüblichen Kfz. ein geländegängiger Pkw. z.b.V. zugeteilt worden für solche Fahrten, die durch für handelsübliche Kfz. schlecht zu befahrenes Gebiet führen. Anforderung von Fall zu Fall bei Kommandant


    Kfz.-Verteilung und die von mir in dieser Beziehung grundsätzlich erteilten Richtlinien sind aus Anlage 1 ersichtlich.


    Liegt Ia- oder Ib-Staffel allein in einer Ortsunterkunft, so ist grundsätzlich der Kommandant-Stabsquartier auch Ortskommandant und zugleich Kampfkommandant und in seiner letzteren Eigenschaft für Sicherung der Ortsunterkunft verantwortlich.


    Zur Kontrolle der Posten sind von Zeit zu Zeit Offiziere einzusetzen. Hierzu sind alle Offiziere vom Hauptmann und entsprechendem Dienstgrad abwärts im Wechsel heranzuziehen. Regelung bei Ia-Staffel durch IIa, bei Ib-Staffel durch Ib.


    Bezieht Divisions-Stab Dauerunterkunft, so ist möglichst beschleunigt Badegelegenheit einzurichten. Diese ist an bestimmten Tagen für Benutzung durch Offiziere freizuhalten.


    Anzustreben ist, dass jeder Angehörige des Stabes 1x wöchentlich ein Vollbad nehmen kann.


    Auf ausreichenden und zweckentsprechenden Bau von Latrinen ist besonderer Wert zu legen.


    Für Benutzung der Pferde zum Reiten gibt bei Ia-Staffel der IIa, bei Ib-Staffel der Ib Einzelanweisungen.


    Ich wünsche, dass die beim Stab verfügbaren Rundfunkgeräte in nachstehend aufgeführter Reihenfolge eingesetzt und verwendet werden:

    Offizier-Kasino Ia, Offizier-Kasino Ib, Mannschaftsraum Ia, Mannschaftsraum Ib, Kommandeur, Ia, Ib, Ic, Reserve.


    Ausflüchte bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien mit dem Hinweis, man habe sich den Apparat selbst besorgt, kann ich nicht gelten lassen. Ic ist im Bedarfsfall darauf angewiesen, Wehrmachtsberichte pp. am Kasino-Gerät abhören zu lassen.


    Bei Ia- und Ib-Staffel sind stets je ein Pkw., ein Lkw., ein Beikrad und 2 Solokräder als Kfz. vom Dienst fahrbereit bereitzuhalten für den Fall, dass eines derselben schnell gebraucht wird.


    Sowohl bei Ia- als auch bei Ib-Staffel muss stets die Möglichkeit bestehen, dass einzelne Offiziere und getrennt davon einige Unteroffiziere oder Mannschften beim Divisions-Stab nächtigen können.


    Offizier- und Mannschafts-Übernachtungshaus ist einzurichten, wenn es die Lage irgendwie erlaubt, was bei Dauerunterkunft der Fall sein muss. Das ist schon bereits beim Quartiermachen zu berücksichtigen.


    Handwerker:

    Schuster und Schneider des Divisions-Stabes sind so einzusetzen, dass wochenweise wechselnd einer der beiden bei Ia-Staffel, der andere bei-Ib-Staffel arbeitet.


    Fortsetzung folgt...


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Fortsetzung…


    Staffelführer:


    Diese Bezeichnung - ohne Zusatz Kfz. - ist bindend im täglichen Gebrauch.


    Der Kfz.-Staffelführer nimmt bei der Ia-Staffel die Pflichten und Rechte wahr, die bei der Ib-Staffel gemäss Ziffer 40 - 52 der Kommandant des Stabsquartiers zu erfüllen hat.


    Er richtet eine Schreibstube "Staffelführer" bei Ia-Staffel ein, die in der Zeit von 06.00 - 21.00 Uhr dauernd besetzt sein muss.


    Fortsetzung folgt…


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Fortsetzung…


    Führer des Verpflegungs-Trosses:


    Über ihn verfügt Ib je nach Bedarf.


    In der Regel und bei Bedarf ist er dazu vorgesehen einen rückwärts gelegenen:

    • Meldekopf der Division oder ein
    • Divisions-Erholungsheim zu leiten, evtl. beides zusammen.

    Einsatz durch Ib, wenn das eine oder andere erforderlich und zweckmäßig ist.


    Fortsetzung folgt…


    Gruß

    Antje

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  • Fortsetzung…


    Pferdestaffel des Divisions-Stabes:


    Gemäss Divisions-Befehl stellt Veterinär-Kompanie an Fahrern:



    Ia-Staffel

    Ib-Staffel

    A) geringer Pferdestärke

    4

    4

    B) erhöhter Pferdestärke

    9

    10


    An Stelle von Soldaten dürfen aus dem Gefangenen-Zug auch brauchbare Gefangene (mit ansehnlicher Bekleidung) abgestellt werden (auch sie rechnen nur als abkommandiert, die Zahl von 50 zugestandenen Gefangenen bei Veterinär-Kompanie erhöht sich dadurch nicht) und zwar:


    Im Fall A in jeder Staffel 2,

    im Fall B in jeder Staffel 4.


    Ich bitte den Divisions-Veterinär nötigenfalls das Weitere zu veranlassen.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo,


    In diesem Zusammenhang möchte ich euch noch auf das nachfolgende Thema hier im Forum hinweisen:



    Gruß

    Antje

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  • Hallo Antje 611,


    Die vorstehende Fleißarbeit ist lobenswert. :)

    Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies eine Dienstanweisung der 106. Infanteriedivision ist.

    Grundsätzlich gilt die DA der H.Dv. g 92/1 "Generalstabsdienst im Kriege" .


    Gruß Karl

  • Hallo Karl,


    vielen Dank für dein Lob und den Hinweis.


    In Beitrag 1 Punkt 1 wird das deutlich ausgeführt. Liegt dir zufällig die Dienstvorschrift vor? Dann könnten wir das hier mit aufnehmen.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
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  • Hallo Karl,


    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies eine Dienstanweisung der 106. Infanteriedivision ist.

    Grundsätzlich gilt die DA der H.Dv. g 92/1 "Generalstabsdienst im Kriege" .

    Das hört sich sehr interessant an. Woher weisst du denn, dass es hier einen Unterschied gibt, wenn dir die besagte nicht vorliegt? Mich würde in diesem Zusammenhang auch interessieren, woher die Info kommt, dass die o.g. Dienstanweisung grundsätzlich Anwendung finden sollte.


    Gruß

    Michael