Ich schätze eher damit sind Bewachungsmannschaften, oder Lagerkommandanten gemeint. Kann mir auch gut vorstellen, dass Wachen eines Stalags oder Offlags dazu gehören, die bei eventuellen revolten verletzt wurden.
Horrido
Daniel
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Ich schätze eher damit sind Bewachungsmannschaften, oder Lagerkommandanten gemeint. Kann mir auch gut vorstellen, dass Wachen eines Stalags oder Offlags dazu gehören, die bei eventuellen revolten verletzt wurden.
Horrido
Daniel
Zitat von Daniel;5839Ich schätze eher damit sind Bewachungsmannschaften, oder Lagerkommandanten gemeint. Kann mir auch gut vorstellen, dass Wachen eines Stalags oder Offlags dazu gehören, die bei eventuellen revolten verletzt wurden.
Horrido
Daniel
Hallo Daniel,
finde ich auch sinnig. Bin gespannt, ob Michael noch etwas dazu hat.
Gruß
Martin
Hallo Ihr beiden,
ich habe folgendes dazu gefunden:
Das VWA darf verliehen werden an Soldaten als Wehrmachtstrafgefangene im Strafvollzug. Bei diesen ist entsprechend ihrer Verfehlungen ein strenger Maßstab anzulegen und besonders darauf zu achten, daß die Vorraussetzungen der Stiftungsverordung (tapferer Einsatz der Person für das Vaterland) erfüllt sind.
an Kriegsgefangene oder internierte Wehrmachtangehörige und Vermißte. Verleihungsberechtigt ist der Kdr. des Feldtruppenteils mit der Diziplinarbefugnis eines Btl.Kdr.
sofern gewünscht kann ich zu dem zweiten Punkt noch weitere Informationen geben.
Gruß
Michael
Quelle: Orden und Ehrenzeichen Merkblatt 15/5
Sammeldruck der geltenden Bestimmungen 1. Juli 1943
Zitat von Wehrmachtlexikon;5847Alles anzeigenHallo Ihr beiden,
ich habe folgendes dazu gefunden:
Das VWA darf verliehen werden an Soldaten als Wehrmachtstrafgefangene im Strafvollzug. Bei diesen ist entsprechend ihrer Verfehlungen ein strenger Maßstab anzulegen und besonders darauf zu achten, daß die Vorraussetzungen der Stiftungsverordung (tapferer Einsatz der Person für das Vaterland) erfüllt sind.
an Kriegsgefangene oder internierte Wehrmachtangehörige und Vermißte. Verleihungsberechtigt ist der Kdr. des Feldtruppenteils mit der Diziplinarbefugnis eines Btl.Kdr.
sofern gewünscht kann ich zu dem zweiten Punkt noch weitere Informationen geben.
Gruß
Michael
Quelle: Orden und Ehrenzeichen Merkblatt 15/5
Sammeldruck der geltenden Bestimmungen 1. Juli 1943
Hallo Michael,
diese Info war mir nicht bekannt. Wirklich interessant. Kannst du die vorhanden Informationen zum zweiten Punkt angeben?
Danke und Gruß
Martin
Hallo Martin,
ich habe noch folgendes zum Punkt 2 gefunden:
Vorschläge gemaß Ziffer 5 der Durchführungsbestimmungen des OKW müssen den Nachweis des Unverschuldens enthalten. Außer den für Verleihungsvorschläge befohlenen Personalangaben sind Friedenstruppenteil bzw. zuständiges WBK, Heimatanschrift und Tag und Ort der Gefangennahme anzugeben.
Vollzogene Verleihungen sind OKH zu melden. Besitzurkunde und Durchschlag des Verleihungsantrages sind beizufügen. Benachrichtigung des Beliehenen veranlaßt OKH. Die Angehörigen dürfen durch die Truppe verständigt werden.
Die Verleihung an Nichtwehrmachtangehörige in solcher Lage ist während der Dauer des Krieges nicht zulässig.
Gruß
Michael
Zitat von Wehrmachtlexikon;5871Alles anzeigenHallo Martin,
ich habe noch folgendes zum Punkt 2 gefunden:
Vorschläge gemaß Ziffer 5 der Durchführungsbestimmungen des OKW müssen den Nachweis des Unverschuldens enthalten. Außer den für Verleihungsvorschläge befohlenen Personalangaben sind Friedenstruppenteil bzw. zuständiges WBK, Heimatanschrift und Tag und Ort der Gefangennahme anzugeben.
Vollzogene Verleihungen sind OKH zu melden. Besitzurkunde und Durchschlag des Verleihungsantrages sind beizufügen. Benachrichtigung des Beliehenen veranlaßt OKH. Die Angehörigen dürfen durch die Truppe verständigt werden.
Die Verleihung an Nichtwehrmachtangehörige in solcher Lage ist während der Dauer des Krieges nicht zulässig.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
Danke für die prompte Info.
Gruß
Martin
Hallo an alle,
Mein Opa war Feldwebel beim Frankreichfeldzug und wurde schwer verwundet, die linke Hand musste ihm abgenommen werden, und noch weitere Verletzungen, auf einem Foto sieht man eine Art Schleife oder einen Miniaturkranz. Was könnte das sein?
Grüße
Grawa
Hallo Grawa,
hast du vielleicht ein Bild, was du einstellen möchtest, dann könnte man es besser deuten.
Horrido
Daniel
Zitat von Daniel;6533Alles anzeigenHallo Grawa,
hast du vielleicht ein Bild, was du einstellen möchtest, dann könnte man es besser deuten.
Horrido
Daniel
Hallo Daniel
Ich möchte gerne Bilder reinstellen, da ich von der Arbeit aus schreibe und
ich nicht über ein eigenen PC verfüge muss ich mir erst ein USB-Stick kaufen, und dann kann ich meine Bilder hier zeigen! Das wird ca. am 2.10 soweit sein. Mein Opa hat in Uniform geheiratet und man sieht sein Potepee´ (Kurzschwert) allerdings bin ich mir da nicht sicher weil das Kurzschwert ein Bügel hat, hab noch nie eins mit Bügel gesehen, denke aber es ist ein Kurzschwert.
Grawa
Hallo Grawa,
na dann bin ich gespannt auf das Portrait. So bald du es eingestellt hast, können wir dir hier genaueres sagen, denke ich.
Horrido
Daniel
Zitat von GRAWA;6532Hallo an alle,
Mein Opa war Feldwebel beim Frankreichfeldzug und wurde schwer verwundet, die linke Hand musste ihm abgenommen werden, und noch weitere Verletzungen, auf einem Foto sieht man eine Art Schleife oder einen Miniaturkranz. Was könnte das sein?
Grüße
Grawa
Hallo Andre´,
wir sollten den 2 Oktober abwarten, wie Daniel ja schon richtigerweise vorschlug. Allerdings denke ich, das es sich hier um das Verwundeten Abzeichen in Silber handelt, das einen Kranz um die komplette Ovale Form des Abzeichens hat und unten eben die erwähnte Schleife mittig. Aus den Verordnung zur Verleihung geht klar hervor, das unter anderem ...der Verlust einer Hand ...zur Verleihung des o.g. Abzeichens führte.
Dies ist ja leider bei deinem Opa der Fall gewesen.
Gruß
Martin
Quelle: Klietman
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