Ausstellung von Unabkömmlichkeitsbescheinigungen

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Armee-Oberkommando 6

    Ia/Id Nr. 3711/44 geheim

    A.H.Quartier, den 23.07.1944


    Ausstellung von Unabkömmlichkeitsbescheinigungen

    gemäß Grundlegendem Befehl Nr. 22


    Bezug: Armee-Oberkommando 6 Ia/Id Nr. 3264/44 geheim vom 02.07.1944


    1. Gemäß Grundlegendem Befehl Nr. 22 Ziffer II, 1 sind bei allen nicht zum Kampf oder zur unmittelbaren Kampfführung eingesetzten Kommandobehörden, Dienststellen und Einheiten für unentbehrliche Spezialisten der Jahrgänge 1914 und jünger beim Tauglichkeitsgrad kriegsverwendungsfähig Unabkömmlichkeitsbescheinigungen auszustellen.


    Da bei den Divisionen der Grundlegende Befehl Nr. 22 nicht mehr vorliegt, werden nachfolgend diejenigen Kommandobehörden, Dienststellen und Einheiten aufgeführt, die als „zum Kampf oder zur unmittelbaren Kampfführung eingesetzt“ gelten:


    A. Fechtende Truppen in Verbänden

    B. Fechtende Heeres-Truppen

    • Heerespioniere ausschließlich Baupioniere

    C. Sicherungs-Truppen:

    • Fechtende Teile der Sicherungs-Divisionen
    • Selbständige Sicherungs-Regimenter und Bataillone ausschließlich Landes-Schützen-Bataillone
    • Einheiten der Geheimen Feld-Polizei
    • Deutsches Rahmenpersonal in landeseigenen Verbänden

    D. Versorgungs-Truppen in Verbänden (Divisionen):

    • Nachschub-Truppen
    • Verwaltungs-Truppen
    • Sanitäts-Truppen (Stammpersonal)
    • Veterinär-Truppen
    • Kraftfahrpark-Truppen
    • Feldgendarmerie-Truppen
    • Feldpost-Dienste

    E. Abwehr-Truppen


    2. Darüber hinaus sind für die im oben angegebenen Bezug unter Ziffer II angeführten Truppenteile, Dienststellen und Einrichtungen Unabkömmlichkeitsbescheinigungen auch für kriegsverwendungsfähige Soldaten der Jahrgänge 1906 bis 1913 auszustellen.


    3. Die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen sind durch die nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten mit mindestens den Befugnissen eines Kommandierenden Generals nach schärfster Überprüfung zu genehmigen.


    Für die der Armee direkt unterstellten Truppenteile werden die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen durch den Herrn Oberbefehlshaber genehmigt.


    Für das Armee-Oberkommando

    Der Chef des Generalstabes

    I.A.

    ….

    Oberstleutnant im Generalstab


    Quelle: Nara


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    ich habe noch eine Verordnung aus dem Jahr 1940 gefunden.


    Oberkommando der Wehrmacht

    Az. 1 k 35 AHA/Ag/E (Va)

    Nr. 2370/40 geheim

    Berlin, den 25.07.1940


    Richtlinien für Unabkömmlichkeit-Stellungen (Uk-Stellungen)


    Auf Grund der derzeitigen Lage gelten für Uk-Stellungen künftighin folgende Richtlinien:


    1. Antragstellung


    Anträge auf Uk-Stellung dürfen nur von den hierzu berechtigten Stellen (Liste folgt später) für Wehrpflichtige vorgelegt werden, die nachweislich zur Durchführung der ihnen übertragenen Reichsverteidigungsaufgaben als Fachkräfte unentbehrlich und unersetzlich sind. Voraussetzung ist, daß die Beantragten nachweislich durch Ersatzkräfte (Umschulung), ältere oder weibliche Arbeitskräfte, Kriegsgefangene oder ausländische Arbeitskräfte nicht ersetzt werden können. Anträge persönlicher Art scheiden von vornherein aus.


    2. Möglichkeiten der Uk-Stellung


    A.

    Der Kriegswirtschaft (siehe Anlage 1), dem Verkehr und der Verwaltung stehen nach Maßgabe der Voraussetzungen nach 1. zur Verfügung:


    a) Die Angehörigen der weltkriegsgedienten Geburtsjahrgänge 1900 und älter, soweit sie noch nicht zur Wehrmacht einberufen sind oder aus dieser entlassen werden. Uk-Anträge für in der Wehrmacht dienende Weltkriegsteilnehmer sind weitgehendst zu berücksichtigen.


    b) Die in der Wehrmacht noch nicht ausgebildeten Fachkräfte der Geburtsjahrgänge 1901 - 1909.


    B.

    Weiter können nach Maßgabe der Voraussetzungen nach 1. Uk-gestellt werden:

    a) aus den Geburtsjahrgängen 1904 und älter Beamte und Angestellte der Verwaltung sowie Fachkräfte der Kriegswirtschaft und des Verkehrs der in beiliegenden Mangelberufsliste (siehe Anlage 2) unter I - III genannten Berufe.


    b) Aus den Geburtsjahrgängen 1905 - 1909 Beamte und Angestellte der Verwaltung sowie Fachkräfte der Kriegswirtschaft und des Verkehrs der in beiliegender Mangelberufsliste (siehe Anlage 2) unter I - II genannten Berufe.


    c) Aus den Geburtsjahrgängen 1910 - 1913 Beamte und Angestellte, soweit in begründeten Sonderfällen Anträge innerhalb der Verwaltung über die zuständigen Reichsminister bzw. für hauptberufliche Angehörige der Partei über den Stellvertreter des Führers gestellt werden, sowie Fachkräfte der Kriegswirtschaft und des Verkehrs der in beiliegender Mangelberufsliste (siehe Anlage 2) unter I genannten Berufe, soweit es die Ersatzlage der Wehrmacht zuläßt.


    d) Aus den Geburtsjahrgängen 1914 und jünger in besonders gelagerten Ausnahmefällen Fachkräfte der Kriegswirtschaft und des Verkehrs der in beiliegender Mangelberufsliste (siehe Anlage 2) unter 1 genannten Berufe, soweit es die Ersatzlage der Wehrmacht zuläßt. (Ausnahmen siehe C.)


    C.

    a) Wehrpflichtige des Geburtsjahrganges 1914 und jüngerer Geburtsjahrgänge, die in Erfüllung ihrer aktiven Dienstpflicht gemäß § 8 des Wehrgesetzes in der Wehrmacht stehen oder hierfür heranstehen, können nicht Uk-gestellt werden. Ausnahmen bedürfen der besonderen Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht (AHA/Ag/E). (Siehe Verfügung Az. 1 k 35 AHA/ Ag/E (Va) Nr. 2610/40 geheim vom 25.07.1940 III, 2.)


    b) Weiter können grundsätzlich nicht Uk-gestellt werden Wehrpflichtige,

    die als längerdienende Freiwillige in der Wehrmacht oder Waffen-SS

    dienen, sich als solche zum Eintritt in die Wehrmacht und Waffen-SS

    beworben haben und bereits angenommen sind.


    3. Dauer der Uk-Stellung


    a) Angehörige des Geburtsjahrganges 1909 und älterer Geburtsjahrgänge werden in der Regel „bis auf weiteres" Uk-gestellt. Bestehende befristete Uk-Stellungen für Angehörige dieser Jahrgänge sind in allen den Fällen in Uk-Stellung „bis auf weiteres" umzuwandeln, in denen nachweislich die bisher maßgebliche Begründung dafür fortbesteht.


    b) Für Angehörige des Geburtsjahrganges 1910 und jüngerer Geburtsjahrgänge ist die Uk-Stellung bis zur Höchstdauer von 3 Monaten zu befristen. Danach sind Fristverlängerungen möglich, soweit nachweislich die bisher maßgebliche Begründung dafür fortbesteht.


    Für Angehörige des Geburtsjahrganges 1914 und jüngerer Geburtsjahrgänge ist jedoch nur einmalige Fristverlängerung um weitere 3 Monate möglich, darüber hinaus nur auf besondere Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht (AHA/Ag/E).


    4. Durchführung der Uk-Stellungen


    a) Die Durchführung der Uk-Stellungen regelt sich nach den Bestimmungen der Verfügung Oberkommando der Wehrmacht Nr. 750/40 geheim AHA/Ag/E (Vb) vom 18.03.1940. Auf II 1 (2), wonach bei Offizieren und Wehrmachtbeamten vor der Entscheidung in jedem Falle erst die Ersatzfrage zu klären ist, wird besonders hingewiesen. Dies gilt auch für das Facharbeiter-Mangel-Verfahren (FM-Verfahren).


    b) Die Prüfung der eingereichten Uk-Anträge obliegt den Aufsichtsbehörden, Arbeitsämtern und Wirtschafts und Rüstungs-Dienststellen (Wi Rü), soweit die Anträge über sie zu leiten sind. Wird die dringende Notwendigkeit verneint oder besteht die Möglichkeit, den Beantragten anderweitig zu ersetzen (siehe Ziffer 1), ist der Antrag schon von dieser prüfenden Stelle abzulehnen.


    c) Bei Anträgen der Kriegswirtschaft, die von Wi Rü-Dienststellen geprüft sind, ist deren Stellungnahme zur wirtschaftlichen Notwendigkeit ausschlaggebend und bei der Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen.


    d) Anträge auf kürzere Uk-Stellung bis zur Dauer von 6 Wochen sind durch Beurlubungen zu erledigen. Die Prüfung und Entscheidung der Anträge hat nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen, wie sie für Uk-Sellungen gegeben sind. Die Wehrersatzdienststellen haben das Recht der Befürwortung. Die Entscheidung fällen die für Urlaubserteilung zuständigen Vorgesetzten, die befürworteten Anträgen nach Möglichkeit zu entsprechen haben.


    e) Wird der Uk-Antrag abgelehnt, so haben die zur Vorlage von Anträgen berechtigten Stellen das Recht, die Entscheidung der nächsthöheren Dienststelle anzurufen. Die endgültige Entscheidung trifft der Befehlshaber im Wehrkreis. Lediglich die obersten Reichsbehörden haben darüber hinaus in besonders gelagerten Fällen das Recht, sich unmittelbar an das Oberkommando der Wehrmacht (AHA/Ag/E) zu wenden.


    5. Überprüfung der Uk-Stellungen


    a) Die Überprüfung der Uk-Stellungen hat laufend durch die Wehrersatzdienststellen zu erfolgen und hat sich in erster Linie auf die Möglichkeit der Wiederfreimachung der für die Wehrmacht wertvollsten jüngeren Kräfte der Geburtsjahrgänge 1910 und jünger zu erstrecken. Die Überprüfung in den Betrieben der Kriegswirtschaft ist Aufgabe der Wi Rü Dienststellen, soweit die Betriebe von diesen betreut werden.


    b) Unnötig gewordene Uk-Stellungen müssen von den Bedarfsstellen - auch wenn die bewilligte Frist noch nicht abgelaufen ist - unverzüglich der zuständigen Wehrersatzdienststelle aufgesagt werden. Auf die Verpflichtung der Bedarfsstellen auf Einarbeitung bzw. Umschulung von Ersatzkräften (ältere oder weibliche Kräfte) für Uk-Gestellte wird besonders hingewiesen.


    6. Aufkündigung


    a) Die Aufkündigung einzelner bis auf weiteres Uk-Gestellter kann durch die Wehrersatzdienststelle erfolgen, falls die Uk-Stellung nach Ziffer 5 unnötig geworden ist oder dringende Wehrmachtsbelange dies erfordern. Unnötige Aufkündigungen sind jedoch unbedingt zu vermeiden.


    b) Die Aufkündigung ganzer Geburtsjahrgänge erfolgt grundsätzlich nur durch das Oberkommando der Wehrmacht. Selbständige Aufkündigungen ganzer Geburtsjahrgänge durch die Wehrkreiskommandos oder Wehrersatzdienststellen haben zu unterbleiben.


    c) Die Aufkündigung nach a) und b) hat unter Angabe des Grundes bzw. der Oberkommando der Wehrmacht-Verfügung:

    • für Unteroffiziere und Mannschaften durch die Wehrbezirks-Kommandeure,
    • für Offiziere und Wehrmachtbeamte im Offizierrang durch den Wehr-Ersatz-Inspekteur

    zu erfolgen. Sie ist der Bedarfsstelle und dem Uk-Gestellten in der Regel 1 Monat vor der beabsichtigten Einberufung bzw. Bereitstellung schriftlich zuzustellen. Wehrdienstliche Erfordernisse können ein Abweichen von dieser Frist bedingen.


    7. Verlängerung


    a) Falls der einzelne aufgekündigte Uk-Gestellte noch nicht entbehrlich erscheint, können die Bedarfsstellen die Verlängerung der Uk-Stellung beantragen.


    b) Die Wi Rü-Dienststellen-Kennzeichnen dabei gegebenenfalls Anträge als FM-Anträge, soweit dies nach den gegebenen Bestimmungen zulässig ist.


    c) Die Verlängerungsanträge sind durch die Wehrbezirkskommandeure (für Offiziere und Wehrmachtbeamte im Offizierrang durch die Wehrersatzinspekteure) nach den Bestimmungen der Verfügung Oberkommando der Wehrmacht Nr. 750/40 geheim AHA/Ag/E (Vb) vom 18.03.1940 zu prüfen und zu entscheiden.


    8. Stillhalteabkommen


    Für Wehrpflichtige, die unter ein Stillhalteabkommen fallen (siehe Oberkommando der Wehrmacht AHA/Ag/E (Vb) Nr. 2220/40 geheim vom 28.06.1940 und Oberkommando der Wehrmacht Az. 1 k 35 AHA/ Ag/E (V) Nr. 2100/40 geheim vom 11.06.1940) ist Aufkündigung und gegebenenfalls Einberufung frühestens zum Ablauftermin des Stillhalteabkommens statthaft.


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

    Keitel


    ———


    Anlage 1 zu Oberkommando der Wehrmacht Az. 1 k 35 AHA/Ag/E (Va) Nr. 2370/40 geheim vom 25.07.1940


    Die Kriegswirtschaft umfaßt:


    a) die kriegswichtige gewerbliche Wirtschaft [gewerbliche Betriebe der Ernährungs- und Holzwirtschaft fallen unter b) und c)];


    b) die Ernährungs- und Landwirtschaft (Erzeugung, Verteilung und Be- und Verarbeitung);


    c) die Holz- und Forstwirtschaft einschließlich Betriebe der Sägeindustrie, Hobelwerke, Holzimprägnieranstalten (soweit sie Teilbetriebe eines Sägewerkes sind), Furnierwerke, Sperrholzindustrie, Holzwarenindustrie (soweit der Betrieb nur Halbfabrikation herstellt), Kistenindustrie. Gewerbliche Betriebe der Holzwirtschaft, die von den Rüstungsdienststellen betreut werden, fallen unter a);


    d) Seeschiffahrt


    e) Binnenschiffahrt.


    Als Anlage folgt noch die Mangelberufsliste.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

  • Hallo,

    meine Großväter mütterlich- und väterlichseits waren beide u. k. gestellt. Der eine als E-Schweißer in einem Großkraftwerk und der andere als Vorarbeiter im Braunkohlentagebaubetrieb. Ob dauerhaft ist mir beim Vater meiner Mutter nicht bekannt. Er meldete sich jedenfalls im Oktober 44 freiwillig an die Ostfront und hatte das Glück, zu überleben. Vom anderen Großvater sind mir solche Bestrebungen nicht bekannt. Er war allerdings mit 1,50 m bereits schon im 1. WK nicht gezogen worden.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando der Wehrmacht

    1k 35 AHA/Ag/E (Va)>

    860/41 geheim

    Berlin, den 30.05.1941


    Stichwort Sonderelbe


    Gemäß einer Entscheidung des Führers sind die in der Anlage (Anm: fehlt) namentlich bezeichneten Fachkräfte für wichtigste Sonderfertigung der Rüstungsindustrie ohne Rücksicht auf Gebutsjahrgang und ihre derzeitige Verwendung in der Truppe und entgegen jeder bestehenden Uk-Sperre sofort der Rüstungsindustrie zur Verfügung zu stellen.


    Diese Soldaten sind mit Eingang dieses Befehls unverzüglich zwecks Entlassung zu den Ersatztruppenteilen bzw. Entlassungdienststellen unter Mitgabe der gemäß D 3/14 Muster 2 - 4 (Anm. fehlen) vorgesehenen Überweisungsscheine in Marsch zu setzen.


    Auf den Überweisungsscheinen ist neben der angegebenen Arbeitsstelle das Stichwort "Sonderelbe" in rot zu vermerken. Die Wehrbezirkskommandos haben für ihre Uk-Stellung Sorge zu tragen und sind für ihre beschleunigte Weiterleitung zu den angegebenen Arbeitsstellen verantwortlicn


    Einspruch gegen diese Anordnung ist nicht zulässig.


    Die erfolgte Inmarschsetzung ist mittels beigefügten Schein:

    • Anlage OKW/AHA/Ag/E (Va), Berlin W 35, Tirpitzufer 72 - 76

    unmittelbar zu melden.


    Für die Richtigkeit


    Wagner

    Oberst


    Im Auftrage


    gez.

    Olbricht


    ——


    SS- Führungshauptamt

    Kommandoamt der Waffen-SS

    IIb (Uk) Az.: 9k 10

    Tgb.Nr. 2139 /41 geheim

    Berlin, den 26.07.1941


    Der obige Erlass findet sinngemäß Anwendung auf die Truppenteile und Dienststellen der Waffen-SS.


    Meldung der Inmarschsetzung (Absatz 4 obiger Verfügung) hat über das Kommandoamt der Waffen-SS zu erfolgen.


    I.A

    …..

    SS-Obersturmbannführer


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

  • Hallo,

    vom Rüstungsvorhaben ,,Sonderelbe" habe ich bisher weder gelesen noch gehört. Daher wüsste ich gern, was sich dahinter verbirgt. Wenn sich sogar Hitler einschaltete, kann es nicht gerade etwas unbedeutendes gewesen sein.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo,


    ich kann mich hier nur der Anfrage von Wirbelwind anschließen!

    Ich habe recherchiert und stoße immer wieder auf den Führererlass "Sonderelbe" und "Sonderelbe Wissenschaft", ohne aber eine Erläuterung dazu zu finden.

    Kann jemand diese Lücke füllen?


    Gruß

    Horst

  • Hallo Wirbelwind, hallo Horst,


    aufgrund deiner Nachfrage habe ich mal im Netz gesucht und folgendes zur Aktion „Sonderelbe“ gefunden.


    Mal sehen vielleicht gibt es noch mehr dazu.


    Lg

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,

    so wie es ausschaut, hat ,,Sonderelbe" mit verschiedenen, dem NS-Regime als wichtig erscheinenden Rüstungsprojekten zu tun. Im konkreten Fall (Link) ging es wohl um die unterirdische Produktion der Me 262, bei der die REIMAHG involviert war. Die AGO Flugzeugwerke in Oschersleben wurde ebenfalls eingebunden. Nicht unweit meines Wohnortes erfolgte unter Federführung dieser Werke in Bleiche (bei Magdeburg) eine Fertigung von Teilen für die Me 262. Ob in dem Schacht bei Hadmersleben ebenfalls Teile für die Me 262 gefertigt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Ich vermute mal, dass die Fertigung der Me 262 generell der Aktion ,,Sonderelbe" unterlag. Zu dem würde auch die Fertigung von Triebwerkender der Me 262 in den ZIT-Werken bei Zittau/Sachsen passen.

    Vergessen dürfen wir nicht, dass neben den dt. Facharbeitern, die u. k. gestellt waren, eine Vielzahl von Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen zum Einsatz kamen.

    MfG Wirbelwind