Guten Abend zusammen,
Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. April 1943 ,
Abschrift und Bearbeitung.
Quelle: germandocsinrussia
127. Dienstanweisung für Führer VI bei den Feldeinheiten.
I. Dienstanweisung für Führer VI beim Kommandostab einer SS-Division.
( Mit dem Erlass dieser Dienstanweisung tritt „Dienstanweisung für WE-Führer vom 14.9.1940, SS-Führungshauptamt, Abteilung WE„ (Weltanschauliche Erziehung) Aktenzeichen 30a“ außer Kraft.)
A. Allgemeines.
1. Zu jedem Kommando einer SS-Division gehört ein Führer VI (Bearbeiter für weltanschauliche Führung)
2. Er ist dem Divisions-Kommandeur unmittelbar unterstellt, ihm steht unmittelbarer Vortrag beim Divisions-Kommandeur zu.
B. Dienstaufgaben.
1. Der Führer VI ist der Referent des Divisions-Kommandeurs für folgende Hauptsachgebiete:
a) Weltanschauliche Führung der Division.
b) Fürsorge- und Sippenangelegenheiten.
c) Truppenbetreuung.
d) Gräberfürsorge.
e) Fotoarbeit — Kriegsmaler.
Bei Divisionen mit germanischen Freiwilligen tritt hinzu:
f) Germanische Freiwilligen-Fragen.
2. Er ist dem Divisions-Kommandeur verantwortlich für die Durchführung der angeführten Aufgabengebiete. Hierzu hat er im Auftrage des Divisions-Kommandeurs Weisungen an die Truppenteile und Dienststellen zu geben und deren Ausführung zu überwachen.
3. Er bestimmt nach persönlicher Prüfung in jedem Regimentsstabe bzw. Stabe der selbstständigen Bataillone (Abteilungen) im Auftrage des Divisions-Kommandeurs den geeigneten Führer, der verantwortlich die Angelegenheiten der Abteilung VI für das Regiment bzw. selbstständige Bataillon (Abteilung) mit bearbeitet.
Fortsetzung folgt!
Grüße Marga