Führer VI bei den Feldeinheiten - Dienstanweisung

  • Guten Abend zusammen,



    Aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. April 1943 ,


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    127. Dienstanweisung für Führer VI bei den Feldeinheiten.



    I. Dienstanweisung für Führer VI beim Kommandostab einer SS-Division.


    ( Mit dem Erlass dieser Dienstanweisung tritt „Dienstanweisung für WE-Führer vom 14.9.1940, SS-Führungshauptamt, Abteilung WE„ (Weltanschauliche Erziehung) Aktenzeichen 30a“ außer Kraft.)


    A. Allgemeines.


    1. Zu jedem Kommando einer SS-Division gehört ein Führer VI (Bearbeiter für weltanschauliche Führung)


    2. Er ist dem Divisions-Kommandeur unmittelbar unterstellt, ihm steht unmittelbarer Vortrag beim Divisions-Kommandeur zu.


    B. Dienstaufgaben.


    1. Der Führer VI ist der Referent des Divisions-Kommandeurs für folgende Hauptsachgebiete:


    a) Weltanschauliche Führung der Division.

    b) Fürsorge- und Sippenangelegenheiten.

    c) Truppenbetreuung.

    d) Gräberfürsorge.

    e) Fotoarbeit — Kriegsmaler.


    Bei Divisionen mit germanischen Freiwilligen tritt hinzu:


    f) Germanische Freiwilligen-Fragen.


    2. Er ist dem Divisions-Kommandeur verantwortlich für die Durchführung der angeführten Aufgabengebiete. Hierzu hat er im Auftrage des Divisions-Kommandeurs Weisungen an die Truppenteile und Dienststellen zu geben und deren Ausführung zu überwachen.


    3. Er bestimmt nach persönlicher Prüfung in jedem Regimentsstabe bzw. Stabe der selbstständigen Bataillone (Abteilungen) im Auftrage des Divisions-Kommandeurs den geeigneten Führer, der verantwortlich die Angelegenheiten der Abteilung VI für das Regiment bzw. selbstständige Bataillon (Abteilung) mit bearbeitet.



    Fortsetzung folgt!



    Grüße Marga

  • Guten Abend,



    Fortsetzung: Angaben und Quelle siehe oben!



    C. Durchführung der Dienstaufgaben.



    1. Als Grundlagen für die weltanschauliche Führung der Truppe gelten die Befehle des Reichsführers-SS, des SS-Führungshauptamtes und die Richtlinien, Lehrpläne, Stoffsammlungen und angeordneten Maßnahmen des SS-Hauptamtes.


    Die Erziehung der Truppe zum unbeugsamen Willen die Waffen für die völkische Forterhaltung zu führen und die Erziehung der Truppe zum fanatischen Willensträger der nationalsozialistischen Idee ist mit allen Mitteln -- auch im besonderen Einsatz -- zu erreichen.


    Der Führer VI hat laufend mit den Sachbearbeitern der Regimenter, selbstständigen Bataillone (Abteilungen) Fühlung zu halten, um über die Durchführung angeordneter Maßnahmen und über ihre Auswirkungen ständig ein klares Bild zu besitzen.


    Die unmittelbare weltanschauliche Erziehung der Unterführer und Männer ist Aufgabe der Kompaniechefs, Batteriechefs usw.


    Erziehungslehrgänge in der Division für Zug- und Gruppenführer werden von der Abteilung VI beim Divisionskommando veranstaltet und verantwortlich durchgeführt.


    2. Fürsorge- und Sippenangelegenheiten bewegen den Mann oft sehr und beeinflussen immer seine Kampfkraft. Das Referat VI hat daher Fürsorge- und Sippenangelegenheiten stärkste Aufmerksamkeit zu widmen und sich insbesondere der Fälle anzunehmen, die in Fürsorge- und Versorgungsgesetzen nicht enthalten sind.


    Das Vorstehende gilt in verstärktem Maße für die Division, zu der germanische Freiwillige gehören. Es ist die Möglichkeit zu schaffen, dass Fürsorge- und Sippenangelegenheiten auch ohne Einhaltung des Dienstweges schnellstens zur Bearbeitung kommen können.


    Fühlungsnahme und Aufrechterhaltung der Verbindung mit den Hinterbliebenen gehört in diesen Aufgabenkreis. Aktionen, die sich nicht nur auf materielle Fürsorge erstrecken sollen, sind anzuregen bzw. durchzuführen.


    Der Frage der Berufsförderung ist im möglichen Umfange Raum zu geben.


    3. Die Truppenbetreuung ist unter dem Gesichtspunkt eines weltanschaulichen Führungsmittels zu betrachten und einzusetzen. Der Schwerpunkt der Betreuungen hat im besonderen Einsatz immer bei der fechtenden Truppe zu liegen. Der Betreuung der Verwundeten ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.


    Die laut A.N. gelieferten Betreuungsmittel sind verwaltungsmäßig von der Abteilung VI zu erfassen; auf ihre sorgfältige Instandhaltung und Behandlung ist hinzuwirken.


    Es ist fortgesetzt genauestens zu überprüfen, dass Betreuungsmittel nicht in Lagern, bei Stäben oder auf Schreibstuben liegen bleiben bzw. versickern.


    Über die Art der Verwendung der laut A.N. zustehenden Geldmittel verfügt der Führer VI im Einvernehmen mit dem Divisions-Kommandeur.


    Folgende Gebiete der Truppenbetreuung bedürfen der weltanschaulich zielbewussten Steuerung durch das Referat VI im besonderen Maße:

    Auswahl von Filmen und Einsatz der Filmwagen.
    Auswahl und Einsatz der "KdF."- Truppen.
    Truppeneigene Spielgemeinschaften (Soldaten spielen für Soldaten).
    Weitgehende Überwachung und Lenkung der Lektüre des Mannes.
    Versorgung der Truppe mit Tagesnachrichten, führungsmäßig durchdachter Einsatz der Lautsprecherwagen.
    Soldatenheime.


    4. Die Gräberfürsorge ist nach Richtlinien der Auskunftstelle für Kriegerverluste der Waffen-SS beim Hauptfürsorge- und Versorgungsamt-SS durchzuführen.


    5. Die Fotoarbeit des Referates VI ist nach folgenden Gesichtspunkten zu gestalten:


    a) volkstumsmäßig wichtige Aufnahmen (Rasse, Geräte und Einrichtungen, Siedlungsformen, Architektur, soziale Erscheinungsformen usw.)


    b) Aufnahmen von kriegsgeschichtlicher Bedeutung für die Division, die zum Teil für die Truppe später auch als Erinnerungsaufnahmen ausgewertet werden können.


    c) Gräberfotos.


    Die Aufnahmearbeit ist auf das Wesentliche zu beschränken. Die Zusammenarbeit mit den Kriegsberichtern (Bildberichtern) ist zur Vermeidung einer gleichlaufenden Arbeit notwendig.


    Die in geringem Umfange den Abteilungen VI der Divisionen zugeteilten Kriegsmaler arbeiten nicht für Presse und Propaganda. Ihre Teilnahme am Einsatz ist so zu lenken, dass sie das Erlebnis der Truppe am Feind haben. Sie müssen jedoch in Abständen Zeit finden, ihr Erlebnis für die SS in künstlerisch wertvoller Produktion auszuschöpfen.


    6. Bei Vorhandensein von germanischen Freiwilligen bearbeitet das Referat VI der Division alle aus der Feldpostprüfung sich ergebender Fragen und wertet sie aus.


    Für die Propaganda in den germanischen Ländern ist die Zusammenarbeit mit den Kriegsberichtern notwendig.



    Fortsetzung folgt.


    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    vielen Dank für diese Informationen.

    Ich finde sie sehr interessant und aufschlussreich!

    Menschenführung ist in fast allen größeren Organisationen, auch im zivilen Bereich, eine sehr wichtige Führungsaufgabe des Spitzenpersonals!

    Dabei werden ganz selbstverständlich die erwarteten Ergebnisse im Interesse des jeweiligen Organisationsbereichs liegen!


    Wie aber hier die Menschen in ideologischer Hinsicht manipuliert werden sollen ist schon bemerkenswert!


    Viele grüße

    Horst

  • Hallo zusammen,



    Fortsetzung: Angaben und Quelle siehe oben # 1 .



    D. Dienstaufsicht.


    Der Führer VI übt über die ihm zugeteilten SS-Angehörigen die Dienstaufsicht aus und teilt ihre Arbeitsgebiete ein.


    E. Vertretung.


    Der Führer VI wird von dem dienstältesten Mitarbeiter des Refarates VI beim Divisions-Kommando vertreten.


    F. Berichterstattung während des Krieges.


    Zur gleichmäßigen Entwicklung und Steuerung des erst während des Krieges gebildeten Referates VI ist eine halbjährige Berichterstattung über Erfahrungen an das SS-Führungshauptamt, Amt II, Abteilung VI, erforderlich. (Termin: 15.10., 15. 4.)



    II. Dienstanweisung für den zur Bearbeitung der Sachgebiete VI bestimmten Führer beim Stabe eines SS-Regimentes, selbstständigen Bataillons (Abteilung).


    A. Allgemeines.


    Der vom Führer VI des Divisions-Kommandos zur Bearbeitung des Sachgebietes VI bestimmte Führer ist in diesem Sachgebiet dem Kommandeur ( Führer der Dienststelle) unmittelbar unterstellt. Ihm steht in diesem Sachgebiet unmittelbarer Vortrag beim Kommandeur zu.


    B. Dienstaufgaben.


    1. Seine Dienstaufgaben erstrecken sich auf folgende Gebiete:

    a) Weltanschauliche Führungs- und Erziehungsmaßnamen,
    b) Fürsorge- und Sippenangelegenheiten,
    c) Truppenbetreuung.


    2. Er ist der Referent seines Kommandeurs in diesen Sachgebieten.


    3. Er bestimmt nach persönlicher Prüfung in den Bataillonen ( Abteilungen) des Regimentes geeignete Sachbearbeiter VI (Führer oder Oberscharführer). Er veranlasst ferner im Einvernehmen mit dem Kompanie-Führer, Batterie-Führer usw. dass in jeder Kompanie, Batterie usw. ein Sachbearbeiter VI (möglichst Unterführer oder älterer Reservist mit unbedingter Eignung) eingesetzt wird.


    4. Er leitet und überwacht die Arbeit dieser Sachbearbeiter VI nach den von der Division gegebenen Befehlen und Richtlinien.


    5. Er hat durch Weitergabe seiner und der von den Sachbearbeitern VI gemachten Erfahrungen und Vorschläge an die Division -- Referat VI -- die Arbeit zu fördern und voranzutreiben.


    C. Durchführung der Dienstaufgaben.


    1. Alle Grundlagen für die weltanschauliche Führung der Truppe werden vom Referat VI beim Divisions-Kommando ausgegeben. Es ist unbedingt darauf zu sehen, dass die angestrebte Absicht und befohlenen Maßnahmen weitgehend zur Auswirkung kommen. Hierzu ist es erforderlich, die Auswirkung aller Maßnahmen bei den Kompanien laufend und genauestens zu überwachen. Dort, wo angeordnete Erziehungs Maßnahmen, Schulungen usw. aus besonderen Gründen nicht durchführbar sind, ist im Einvernehmen mit dem Kommandeur der Führer VI bei der Division eingehend zu unterrichten. Gegebenenfalls sind sofort Abänderungs Vorschläge zu unterbreiten.


    Die Erziehung der Truppe zum unbeugsamen Willen, die Waffen für die völkische Forterhaltung zu führen, die Erziehung der Truppe zum fanatischen Willensträger der nationalsozialistischen Idee ist mit allen Mitteln -- auch im besonderen Einsatz -- zu erreichen.


    2. Bei einer guten Bearbeitung von Fürsorge- und Sippenangelegenheiten entstehen vom Mann zum Vorgesetzten gefühlsmäßige Bindungen der Dankbarkeit und inneren Achtung, die für die Truppenführung von wesentlicher Bedeutung sind. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Sachbearbeiter VI und die Kompaniechefs den Fürsorge- und Sippenangelegenheiten entsprechende Aufmerksamkeit widmen.


    3. Die Truppenbetreuung ist ein weltanschauliches Führungsmittel. Es ist fortgesetzt zu überprüfen, dass Betreuungsmittel nicht in Stäben, Schreibstuben usw. liegen bleiben, bzw. versickern. Auf ihre sorgfältige Instandhaltung und Behandlung ist hinzuwirken.


    SS-Führungshauptamt, Amt II/ VI


    ENDE .



    Grüße Marga