Probezeit von SS-Bewerbern der Allgemeinen-SS und der Totenkopfverbände.

  • Hallo Michael,


    spannende Infos, vielen Dank für das einstellen. Es ist zwar reine Mutmaßung aber hier kommen bestimmt wieder unterschiedliche Angaben zu Stande, weil man sich auf unterschiedliche Zeiträume bezogen wird. Wie in den meisten Fällen gehe ich auch hier davon aus, dass dieses Regelwerk im laufe der Zeit mehren Änderungen unterzogen wurde.


    Gruß

    Michael

  • Hallo Namensvetter, hallo liebe Mitlesenden!


    Auch ich vermute, dass Reichsheini im Laufe seiner Dienstzeit die Dauer bezüglich Probe- und Bewährungszeit mehrfach geändert hat. Ich bitte zu bedenken, dass er NUR (!) im Bereich der Kleiderordnung zwischen 1938/39 und 1945 fast vierteljährlich neue Vorschriften erlassen hat, wann, wo welche Uniform usw. getragen werden musste. Das ging dann ab 1943/44 so weit, dass innerhalb der Waffen-SS dann jeder das trug, was er für "militärisch" hielt; sprich: Die Soldaten der W-SS hielten sich schlicht nicht mehr an die Vorgaben, da diese aufgrund der Rohstofflage nicht mehr umsetzbar waren.


    Allein in der Allgemeinen-SS und dem SD wurde diese Kleiderordnung auf das Strengste eingehalten. Das ging, weil diese zahlenmäßig ja kleiner als die W-SS waren.


    Wie mehrfach bereits angemerkt: Ein spannendes Thema!


    Liebe Grüße

    Michael


    Nachtrag: Ich habe in der Wikipedia begonnen, die Artikel "SS-Bewerber" und "SS-Anwärter" anhand offizieller Quellen umzuarbeiten. Ist aber noch eine Menge Arbeit, die es zu bewältigen gilt.

  • Hallo in die Runde,


    ich glaube, dass ich nun etwas brauchbares gefunden habe, was alle Fragen (mehr oder weniger) beantwortet; Himmlers Beschreibung "Der Weg des SS-Mannes", auf den sich auch Höhne beruft.


    Der von Himmler beschriebene Weg deckt auch die Verfügungstruppe als auch die Totenkopfverbände ab. Hier klären sich auch die Diskrepanzen des Status des Staffel-Anwärters, die zwischen eineinhalb Jahren (Allgemeine-SS, Totenkopfverbände) und drei Jahren (Verfügungstruppe).


    Der Weg des SS-Mannes.

    I. Die SS hat bei ihrem Bestand von rund 84 Fußstandarten, 20 Reiterstandarten, 10 Motorstandarten, 10 Nachrichtensturmbannen, 10 Pioniersturmbannen, 10 Sanitätsstürmen, 9000 Mann Verfügungstruppe, 5000 Mann Wachverbände — beide mit 4jähriger Dienstzeit —‚ rund 4000 Mann des Sicherheitsdienstes und rund 4000 Mann des Rasse- und Siedlungshauptamtes, also bei ihrem Bestand von 250 000 bis 300 000 Mann einen jährlichen Bedarf von 20 000 Mann bis 30 000 Mann.

    Um einen Spielraum für eine Entwicklung der nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte zu lassen, wird eine Zahl von 300 000 Mann als Soll der aktiven SS und ein jährlicher Bedarf von 20 000 bis 50 000 Mann angenommen. Da aber die Aussiebung und die Verluste während der einzelnen Jahre gerechnet werden müssen, ist der Bedarf mit rund 30 000 Mann anzusetzen.


    II. Die Jahrgänge des deutschen Volkes bewegen sich zwischen 300 000 und 500 000 Mann. Selbst bei den schlechtesten Jahrgängen werden von der SS höchstens 10 % erfaßt, bei den zahlenmäßig besseren Jahrgängen 8 % oder 7 %.

    Diese Prozentzahlen werden richtig sein, da wir nicht beabsichtigen, mit unseren Anforderungen gleich zu bleiben, sondern sie entsprechend der Rassenverbesserung‚ die im Laufe von Jahren und Jahrzehnten eintreten wird, immer schärfer zu stellen.


    III. In der Schutzstaffel sind zwei Begriffe zu unterscheiden:

    1.) Die Anwärter‚ das sind diejenigen, die Anwärter zur SS als Orden sind.

    2.) Die SS–Männer, das sind diejenigen, die voll verpflichtete Mitglieder des Ordens sind.

    SS–Männer sind alle SS–Angehörigen vom SS–Mann bis einschließlich Reichsführer. Grundsätzlich müssen SS–Angehörige, die den Dienstgrad eines SS– Unterscharführers haben, SS–Männer im Sinne der vollen Verpflichtung zur SS sein.

    SS–Männer werden Jahr für Jahr die SS–Angehörigen, die mit 21 Jahren in der Allgemeinen SS nach Ableistung ihrer Bewerberzeit‚ ihrer Arbeitsdienstzeit und ihrer Wehrpflicht am 9. November des jeweiligen Jahres als SS–Mann anerkannt werden oder die in der SS–Verfügungstruppe oder den Wachverbänden ebenfalls mit 21 Jahren nach 1⁄2 Jahr Bewerberzeit, 1⁄2 Jahr Arbeitsdienst und 2 Jahren Dienstzeit in der Verfügungstruppe oder in den Wachverbänden (für 1⁄2 Jahr Bewerberzeit, 1⁄2 Jahr Arbeitsdienst, 1 Jahr Wehrdienst, u 1 Jahr im Wachverband) als SS–Mann anerkannt werden.

    Die Dienstbezeichnung für den SS–Angehörigen der Verfügungstruppe und der Wachverbände während seines zweiten Jahres ist nicht mehr wie bisher SS–Mann‚ sondern Staffel–Mann. Die Dienstbezüge bleiben dieselben wie die eines SS– Mannes.

    Kenntlich sind SS–Anwärter dadurch, daß sie Spiegel und Kragen ohne Schnüre tragen. Alle SS-Männer, ganz gleich, ob SS–Mann, SS–Sturmmann, SS– Rottenführer usw., tragen um Spiegel und Kragen Schnüre in schwarzsilber oder silber. Es ist also in der jetzigen Übergangszeit möglich, daß ein SS–Angehöriger in der Verfügungstruppe oder in den Wachverbänden wegen seiner soldatischen Tüchtigkeit zum Sturmmann‚ Rottenführer oder Unterscharführer befördert wird und dennoch als SS–Anwärter keine Schnüre an Spiegel und Kragen trägt.

    Für die Übergangszeit wird bestimmt‚ daß bei SS–Angehörigen die erst nach dem 21. Lebensjahr mit irgendeinem Dienstgrad in die SS aufgenommen werden, der Reichsführer–SS von Fall zu Fall entscheidet, welche Zeit sie als SS–Anwärter mit ihrem Unterführer– oder Führerdienstgrad zu durchlaufen haben.

    Alle SS-Angehörigen, die SS–Männer sind, heißen: SS–Mann, SS–Sturmmann, SS–Rottenführer usw. alle SS-Angehörigen, die SS–Anwärter sind, heißen: Staffel–Bewerber, Staffel–Mann, Staffel–Rottenführer, Staffel–Unterscharführer usw.


    IV. Ich lege nunmehr den Weg nieder, den ein junger Deutscher‚ der aus der Hitler–Jugend für die SS als tauglich übernommen wird‚ in der allgemeinen SS und gegebenenfalls in der SS–Verfügungstruppe oder in den Wachverbänden während seines Lebens durchmachen wird.


    A. Allgemeine SS. Jahrgang 1917.

    Aktive SS

    1.) 9. November 1935:

    Übertritt aus der Hitler–Jugend mit 18 Jahren in die SS. Der Mann wird als Staffel– Bewerber angenommen und trägt den Dienstanzug des Staffel–Bewerbers (ohne Spiegel).


    2.) 30. Januar 1936:

    Der Staffel-Bewerber wird auf den Führer verpflichtet, er erhält einen vorläufigen Ausweis seines SS–Verbandes und ist Staffel–Jungmann. — In einem kurzen Vortrag ist auf die Bedeutung des 30. Januar hinzuweisen.


    3. ) 20. April 1936:

    Der Staffel–Jungmann wird am Geburtstag des Führers auf den Führer vereidigt; er erhält den endgültigen SS–Ausweis und Spiegel. Er ist von da ab Staffel– Anwärter.

    Der Staffel–Bewerber, der Staffel–Jungmann und der Staffel–Anwärter erhalten neben der Grundausbildung eine erste geistige Schulung nach den „Fragen und Antworten für den SS–Mann“.

    Spätestens als Staffel–Anwärter muß das Reichssportabzeichen erworben werden.


    4.) 1.0ktober 1936:

    Der eine Teil der Staffel–Anwärter rückt zur halbjährigen Arbeitsdienstzeit ein, der andere Teil rückt am 1. 4. 1937 ein.

    Der Teil, der nicht beim Arbeitsdienst seine Arbeitsdienstpflicht ableistet, dient während dieser Zeit als Staffel–Anwärter in der SS.

    In dieser Zeit als Staffel–Anwärter muß das SA-Sportabzeichen erworben werden.


    5.) 1.Oktober 1937:

    Der Staffel–Anwärter der seine Arbeitsdienstzeit abgedient hat, kommt zur Wehrmacht.


    6.) 1.Oktober 1938:

    Der Staffel–Anwärter hat sein Dienstjahr bei der Wehrmacht abgedient, verläßt die Wehrmacht als Reservist und wird‚ wenn er dort ohne größere Strafen und mit Auszeichnung gedient hat, als Staffelvollanwärter wieder in die SS aufgenommen.

    Der Staffelvollanwärter erhält besonderen Unterricht über Bluts- und Zuchtgesetze.


    7.) 9.November 1938:

    Der Staffelvollanwärter wird nach Vorschlag SS–Mann und wird damit in den Orden der SS aufgenommen. Er erhält die Waffe, den Dolch verliehen und mit der Waffe das Ehrenrecht des SS-Mannes, das heißt das Recht, seine Ehre selbst zu verteidigen, und er schwört den Sippeneid, den Eid, sich den Heiratsgesetzen der SS zu fügen. Und er schwört zugleich für seine künftige Familie ‚ daß auch diese den Gesetzen der SS folgen wird.

    Der Vorschlag zum SS–Mann ist für jeden einzelnen Mann zu stellen, das Urteil des Schulungsleiters ist gesondert beizufügen.

    Sind sich die Vorgesetzten darüber einig, daß ein Staffelvollanwärter zum ersten Termin mit 21 Jahren die Reife noch nicht hat, so ist er das nächste Jahr wieder vorzuschlagen.

    Hat er auch beim zweiten Mal die Reife nicht, so ist ein Jahr darauf ein dritter und letzter Vorschlag möglich.


    SS I

    8.) Vom 9. November 1938 bis 9. November 1942

    ist er Angehöriger der SS I. Während dieser Zeit erhält er schärfste nachmilitärische (körperliche u. geistige) Ausbildung zum Scharfschützen, zum Nachtkämpfer‚ Polizeiausbildung und höchste Sportausbildung. Das SS– Sportabzeichen ist zu erwerben. Die Sportausbildung erfolgt im Fechten und in allen edlen Sportarten.

    Bis zum 9. November 1942 ist es nicht erwünscht, daß der SS–Mann heiratet und eine Familie gründet, er soll vielmehr voll und ganz dem Führer und der Bewegung zur Verfügung stehen.


    SS II

    9.) Vom 9. November 1942 bis 9. November 1952

    ist er Angehöriger der SS II. Er erhält weitere nachmilitärische (körperliche u. geistige) Ausbildung. Der Stand des bisher Erreichten ist zu halten.

    Während der Zeit der Angehörigkeit zur allgemeinen SS erhält der Mann eine mit den Jahren sich vertiefende Einführung in die Geschichte, in die Weisheiten, in das Wissen und die Weltanschauung unseres Volkes.

    In dieser Zeit wird vom SS–Mann erwartet, daß er möglichst im Alter von 25 bis 30 Jahren heiratet und eine Familie gründet.

    Im Jahre 1949‚ mit 32 Jahren, hat er das silberne Reichssportabzeichen zu erwerben.


    SS-Reserve

    10.) Vom 9. November 1952 bis 9. November 1962

    gehört der Mann der SS-Reserve an. Es wird dafür gesorgt, daß der Körper jung, gelenkig und einsatzbereit bleibt.

    Im Jahre 1957, mit 40 Jahren, hat er das goldene Reichssportabzeichen zu erwerben.


    SS–Stammabteilung

    11.) Von 1962 ab bis zu seinem Tode gehört er der Stammabteilung an.

  • B. SS-Verfügungstruppe und Wachverbände (VT. u. WV.), Jahrgang 1917

    1.) 9. November 1935:

    Übertritt aus der Hitler–Jugend mit 18 Jahren in die SS. Der Mann wird als Staffel– Bewerber angenommen und trägt den Dienstanzug des Staffelbewerbers (ohne Spiegel).


    2.) 30. Januar 1936:

    Der Staffel–Bewerber wird auf den Führer verpflichtet, er erhält einen vorläufigen Ausweis seines SS–Verbandes und ist Staffel–Jungmann. – In einem kurzen Vortrag ist auf die Bedeutung des 30.Januar hinzuweisen.

    Unter den Staffel–Jungmännern erfolgt die Auswahl für die SS–Verfügungstruppe und die Wachverbände nach der verschärften körperlichen Tauglichkeit und nach der freiwilligen Meldung u. Verpflichtung auf 4 Jahre.


    3.) Am 1. April 1936 bereits rückt der Jungmann zum Arbeitsdienst ein.


    4.) Am 1. Oktober 1936

    verläßt er den Arbeitsdienst und kommt‚ wenn er sich dort gut geführt hat und entweder als Jungmann oder als Arbeitsdienstmann das SA–Sportabzeichen erworben hat, als Staffel–Jungmann in die Verfügungstruppe oder in die Wachverbände.


    5.) 9. November 1936:

    Der Staffel–Jungmann der Verfügungstruppe und der Wachverbände wird nach dem durch den Führer Adolf Hitler eingeführten Brauch für Angehörige der Verfügungs–Truppe des Führers in der Nacht des 9. November‚ 22 Uhr, an der Feldherrnhalle in München auf den Führer vereidigt. In den meisten Fällen wird der Führer bei der Vereidigung selbst anwesend sein.

    Damit ist der Staffel–Jungmann Staffel–Anwärter geworden.


    6.) 9. November 1937:

    Der Staffel–Anwärter wird Staffel–Mann. Es ist bei der Verfügungstruppe oder den Wehrverbänden unbenommen, einen soldatisch besonders befähigten SS– Angehörigen in seinem zweiten Dienstjahr bereits zum Staffel–Sturmmann, Staffel–Rottenführer oder Staffel–Unterscharführer zu befördern, trotzdem bleibt er‚ ordensmäßig gesehen, SS–Anwärter.


    7.) (s. S. 9a.)


    8.) 1. Oktober 1940:

    Der SS–Mann der Verfügungstruppe und der Wachverbände scheidet nach 4jähriger Dienstzeit, soweit er nicht in einem Dienstgrad als Unterführer oder durch Einschlagen der Laufbahn als beruflicher SS–Führer länger in der Verfügungstruppe oder in den Wachverbänden verbleiben will.


    7.) 9. November 1938

    Der Staffel–Mann der VT. oder WV. wird SS–Mann und wird damit in den Orden der SS aufgenommen.

    S. die weiteren Ausführungen zu diesem Absatz unter IV A 7. auf Seite 5 .

    Der SS–Mann der VT. hat im zweiten‚ dritten und vierten Jahr je eine kriegsmäßige mit scharfen Waffen ausgeführte Stoßtruppübung als Angehöriger seines SS– Verbandes zu bestehen.

    Für den SS–Mann oder Staffel–Mann der VT. oder WV. ist während seiner 4jährigen Dienstzeit eine Verlobung oder Verheiratung nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann nur durch persönliches Gesuch an den Reichsführer–SS um Genehmigung gebeten werden.


    8.) (Siehe weiter S. 9 unten.)

    oder auf Lebenszeit dient, aus der Verfügungstruppe aus.


    SS—mäßig wird er mit dem Dienstgrad, den er in der VT. oder den WV. erworben hat, der SS seines Heimatsortes oder der Schutzstaffel seiner Dienststelle (Politische Polizei, Rasseamt, Reichsnährstand) zugewiesen. Er bleibt aber zugleich 7 Jahre in der Reserve der VT. oder der WV. Beförderungen von ihm können nur mit Einverständnis der zuständigen Dienststelle der VT. oder der WV. vorgenommen werden.

    Während dieser Zeit muß er eine Anzahl Übungen als Mann bezw. als Reserveführer–Anwärter der VT. ableisten.


    9.) Bis zum 9. November 1942

    ist er in der allgemeinen SS Angehöriger der SS I. Er braucht die kriegsmäßigen Stoßtruppübungen mit scharfen Waffen nicht mehr zu bestehen, da er sie bereits bei der VT. oder den WV. bestanden hat.


    Über Berufsversorgung nach dem Ausscheiden aus der VT. oder den WV. s. weiter unten.


    10.) Vom 9. November 1942 bis 9. November 1952

    ist er Angehöriger der SS II (s. d. Ausführungen auf S. 6 unter IV A 9.)


    11.) Mit dem 9. November 1952

    scheidet er‚ falls er nicht bestimmte durch Befehl festgelegte Dienstgrade erreicht hat, aus der Reserve der VT. oder WV. aus.


    12.) Vom 9. November 1952 bis 9. November 1962

    gehört der Mann der SS–Reserve an (s. IV A 10.) auf S. 7 und IV A 11.) S. 7)]

    Die Versorgung des aus der VT. oder den WV. nach 4–Jähriger Dienstzeit ausscheidenden SS–Mannes wird folgendermaßen geregelt:

    a) Ein Teil kehrt mit Hilfe der SS in seine erlernten früheren Berufe zurück. (Handwerkersöhne, Kaufleute und Bauernsöhne‚ die durch Übernahme des väterlichen Erbes selbständig sind oder werden können).

    b) Handwerkersöhne‚ Kaufleute, Bauernsöhne, Knechte und Landarbeiter, die dafür geeignet sind, erhalten von der SS Förderung und Unterstützung, daß sie nach weiterer Berufsausbildung selbständig werden können.

    c) Ein Teil der SS–Männer wird in Angestellten- und Beamtenanwärterstellungen der Polizei‚ des Reichsnährstandes und in ähnlichen Berufen verwandt.

    Ein Austritt aus der SS ist durch körperliche Untauglichkeit, die nur den SS–Mann selbst betrifft und sich nicht durch Verschulden des SS-Mannes auf seine Kinder und seine Familie auswirkt, unmöglich. Der körperlich für den Frontdienst nicht mehr taugliche SS–Mann wird der SS–Reserve oder SS–Stammabteilung zugewiesen.

    Ausscheiden, Austritt, Ausschluß oder Ausstoßung erfolgt nur, wenn der Mann glaubt, nach den Gesetzen der SS nicht mehr leben zu können oder, wenn er sich gegen die Gesetze der SS vergangen hat, so daß die Gemeinschaft, der Orden, ihn nicht mehr haben will und haben kann.


    Quelle:

    Abschrift nach Bundesarchiv Bestandsignatur NS19, Archivnummer 1457

    – Der Weg des SS-Mannes


    Meine persönliche Schlussfolgerung:

    In allen Gliederungen war man offiziell sechs Monate "Bewerber" und ein Jahr "Anwärter". Mit der Gleichstellung der Dienstzeit in der Verfügungstruppe mit der Wehrpflicht verkürzte sich dort die Probezeit auf drei Monate, was der Grundausbildung der Wehrmacht entsprach. Die fehlenden drei Monate wurden als "Bewährungszeit" an die Dienstzeit angehängt, sodass man wieder auf eineinhalb Jahre kam. (Damit ist kein Widerspruch mit Höhne vorhanden, dieser hat schlicht vergessen, die Probezeit mit einzubeziehen! Auch kein Widerspruch mit der Aussage meines Opas; die späten T-Standarten waren seit ihrer Aufstellung als leichte Infanterie-Regimenter konzipiert und an der Verfügungstruppe ausgerichtet. Ihr Einsatzbereich war ja primär nicht mehr der KZ-Einsatz, sondern als Verstärkung der Polizei, Wehrmacht und Verfügungstruppe!)



    Das Angehörige der Verfügungstruppe mindestens drei Jahre Anwärter (Staffel-Dienstgrade) waren, ist wohl der Tatsache geschuldet, dass sie nicht Angehörige der Allgemeinen-SS waren. Nach ihrem Ausscheiden aus der Truppe konnten sie jedoch mit dem erreichten Staffel-Dienstgrad in die selbige überführt werden, sodass der Staffel-Dienstgrad nun SS-Dienstgrad wurde.


    Gruß,

    Michael

  • Hallo Michael,


    erstmal vielen Dank für deine umfangreiche Ausführung zu diesem Thema. Es ist mir natürlich im Moment nur bedingt möglich, deine Ansätze bewerten zu können aber hier scheinen sich auf jeden Fall einige Tippfehler eingeschlichen zu haben, in Bezug auf die Jahreszahlen, siehe auch:

    9.) Vom 9. November 1942 bis 9. November 1952

    12.) Vom 9. November 1952 bis 9. November 1962

    Wenn du mir die betr. Passagen benennst, kann ich diese gerne im Nachgang für dich berichtigen.


    Wenn ich es jetzt nicht überlesen habe, hätte ich wohl noch eine Ergänzung für dich in Bezug auf die Uniformierung der Allgemeinen SS, siehe Anlage:


    Quelle: Mollo - Allgemeine-SS


    Gruß

    Michael

  • Hallo Namensvetter,


    in den Daten sehe ich persönlich keinen Widerspruch. Vielmehr bauen sie ja aufeinander auf.


    Danke Dir auch für die Anlage. Sie ist mir bekannt, da ich Mollo in allen Bänden zu Hause habe.


    Gruß

    Michael

  • Hallo Michael,

    Vielmehr bauen sie ja aufeinander auf.

    genau so würde ich das auch sehen.

    Danke Dir auch für die Anlage. Sie ist mir bekannt, da ich Mollo in allen Bänden zu Hause habe.

    danke für die Info. Dann brauche ich ja diesen Bereich nicht mehr weiter vertiefen.

    Wenn du mir die betr. Passagen benennst, kann ich diese gerne im Nachgang für dich berichtigen.

    denk bitte auch nochmal an dieses Thema OK? Du kannst mir auch den ganzen Text via PN übermitteln, damit wir nicht einzelne Bereiche anfassen müssen.


    Gruß

    Michael

  • Hallo Namensvetter!

    Nur eine Nachfrage, weil ich vielleicht ein bisschen zu blöd bin, um Deine Frage zu verstehen: Welche Passagen möchtest Du berichtigen?!?


    Grüßerchen

    Michael

  • Moin Namensvetter,


    leider hatte ich es versäumt, mir den Link zum Bundesarchiv abzuspeichern. Aber wenn ich diesen wiedergefunden habe, dann stelle ich diesen hier ein!


    Liebe Grüße

    Michael

  • Hallöchen in die Runde,


    ich habe zwar nicht direkt den Link auf das Bundesarchiv gefunden, aber eine Abschrift, die sich auf diesen bezieht: https://velesova-sloboda.info/…egel-fuer-den-ss-mann.pdf


    Ich hab diese private Seite mit meinem Eintrag abgeglichen und diese Seite scheint stimmig zu sein, was die Angaben des Bundesarchivs betrifft.


    Aber ich suche weiterhin nach der Primärquelle ...


    Liebe Grüße

    Michael

  • Einen wunderschönen guten Tag, lieber Namensvetter!

    Der Befehl vom 06.02.1936 ist mir zwar aus diverser Literatur bekannt, aber selbst gesehen habe ich ihn noch nicht. Daher ganz vielen lieben Dank für Dein Foto!


    Der 2. Befehl ist mir bekannt, da er Bestandteil der "Ordensregeln" waren, denen die SS unterworfen war. Als Tagebucheintrag habe ich ihn jedoch auch noch nicht gesehen. Auch hier gebührt Dir mein Dank!


    Ich selbst suche mich noch durch diverse Fachliteratur und Unterlagen. Die Wikipedia-Artikel habe ich bereits begonnen, zu überarbeiten und abzugleichen. Aber da ich beruflich aktuell stark eingespannt bin, passt es zeitlich nicht so, wie ich es ganz gern würde.


    Einen freundlichen Gruß in die Runde und an alle Mitlesenden, Michael.

  • Hallo Michael,


    freut mich zu hören, dass ich zumindest bedingt helfen konnte. Wenn ich wieder mal etwas finden sollte, werde ich mich natürlich melden.


    Gruß

    Michael


    PS:

    Die Wikipedia-Artikel habe ich bereits begonnen, zu überarbeiten und abzugleichen. Aber da ich beruflich aktuell stark eingespannt bin, passt es zeitlich nicht so, wie ich es ganz gern würde.

    ich kenne das selbst nur zu gut, glaube mir.

  • Ein fröhliches Hallo in die Runde,


    leider muss ich heute mitteilen, dass besagter alter Herr (von dem hier schon mal die Rede war) vor 3 Tagen verstorben ist. Die Urnenbeisetzung findet jetzt in 8 Tagen statt und ich gestatte mir, ihm dort die letzte Ehre zu erweisen. (Auch wenn er nicht wirklich hilfreich zur Beantwortung meiner Fragen war. Aber er war einer der freundlichsten und umgänglichsten Menschen, die mir je begegnet sind!)


    Liebe Grüße,

    Michael

  • Hallo Michael,


    das tut mir leid zu hören. Aber vielen Dank fürs Bescheid geben.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: