Guten Tag zusammen,
Wieder ein Thema, welches hoffentlich nicht nur mich sehr anspricht.
Abschrift und Bearbeitung
Quelle: germandocsinrussia aus einem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1.Juni 1940
Musiker
Die Ersatz-Einheiten melden dem Kommando der Waffen-SS nach Beendigung der Waffenausbildung laufend die neu hinzugetretenen Berufsmusiker, soweit sie nicht dem Musik- bzw. Spielmannszug der eigenen Einheit zugeteilt werden können.
Anforderungen von Musikern sind an die Inspektionen zu richten, die die Zuteilung an Hand der Meldungen veranlassen.
Erstmalig ist zum 15.6.1940 zu melden, künftig jeweils bei Vorhandensein eines nicht unterzubringenden Berufsmusikers.
Die Meldung hat für jeden Mann getrennt auf einem Blatt zu erfolgen mit folgenden Angaben:
Name, Geburtstag, Dienstzeit, Diensttauglichkeit, behelfsmäßig Instrumente. Fachliche Angaben, kurzer Lebenslauf, dienstliche Beurteilung.
Kommando der Waffen-SS IIb
Gruß Marga