Guten Tag zusammen,
Wissenswertes zu Eheschließungen von weiblichen und männlichen Mitgliedern der Waffen-SS
Abschrift und Bearbeitung
Quelle: VBL der WSS 1943
165. Eheschließung von Angehörigen der Waffen-SS
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass Truppenkommandeure auch außerhalb des Reichsgebietes nicht berechtigt sind, Amtshandlungen an Stelle eines Standesbeamten auszuüben. Truppenvorgesetzte sind nicht befugt, Eheschließungen vorzunehmen.
In einem Gebiet, das nicht zum Deutschen Reich gehört oder in dem, obgleich es zum Deutschen Reich gehört, kein Standesbeamter vorhanden ist, wird die Ehe (in Anwesenheit der beiden Verlobten) vor dem richterlichen SS-Führer geschlossen.
Der zuständige Truppenvorgesetzte ist aber berechtigt, die Eheschließungserklärung eines Truppenangehörigen entgegenzunehmen, wenn die Ehe in Abwesenheit des Truppenangehörigen vor dem Standesbeamten geschlossen werden soll. (Ferntrauung - vgl. V.Bl. der Waffen-SS 1941 Nr.416)
438. Heiratsgenehmigung für weibliche SS-Gefolgschaftsmitglieder
Laut nachstehendem Befehl des Reichsführers-SS vom 10.9.1943 haben die weiblichen Angestellten in Dienststellen des SS und Polizei die Genehmigung des Reichsführers-SS einzuholen. Die Anträge sind an das Rasse- und Siedlungshauptamt-SS zu richten und werden dem Reichsführer-SS zur persönlichen Entscheidung vorgelegt.
Der Reichsführer-SS
Feldkommandostelle, den 10.9.1943
1. |
Verheiratungen von weiblichen Angestellten in Dienststellen der SS und Polizei bedürfen meiner Genehmigung. |
2. |
Die Ahnentafel bis zu den Großeltern sowie der Gesundheitsbogen und der Erbgesundheitsbogen der SS sind dabei vorzulegen. |
3. |
Die Vorlageist nicht notwendig wenn eine weibliche Angestellte einen SS-Angehörigen heiratet. Hier gelten die üblichen Bestimmungen. |
4. | Verheiratete weibliche Angestellte legen lediglich die Ahnentafel der Männer vor. |
gez. H. Himmler
Na dann herzliche Grüße
Marga