Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Jüterbog/Altes Lager, Oktober 1941
Vorgeschobener Beobachter
I. Grundsätzliches:
Der vorgeschobene Beobachter muss eine entschlussfreudige, taktisch und artilleristisch gut geschulte Persönlichkeit (Offizier) sein.
Seine Hauptaufgabe ist Schießen. Er gehört dahin, wo er am besten sehen kann und ist deshalb nicht an den Platz von infanteristischen Führern gebunden. Oft ist es zweckmäßig, ihm das Feuer eines vorher zu befehlenden Geschützes mit einer bestimmten Munitionsmenge freizugeben, über das er immer dann unter Meldung an die Batterie verfügen kann, wenn seine Aufgaben es verlangt.
Anfragen sollen sich im allgemeinen nur auf die Feuererlaubnis mit der ganzen Batterie beschränken. Die Verantwortung bleibt dem Batterieführer, der entscheidet, ob die vom vorgeschobenen Beobachter angestrebte örtliche Unterstützung der Infanterie mit dem Gefechtsauftrag der Batterie übereinstimmt.
Für die Verbindung zwischen vorgeschobenem Beobachter und Feuerstellung ist Funksprechgerät einzusetzen, Gegenstelle in der Nähe des zugewiesenen Geschützes. Zumindestens in der Verteidigung und beim Angriff auf Stellungen ist es ratsam, außerdem noch eine Drahtleitung zu strecken.
Ergibt sich, dass die Batterie ihre wichtigsten Aufgaben nur von der vorgeschobenen Beobachtungsstelle durchführen kann, so wird diese ohne Rücksicht auf ihre Lage zur Hauptbeobachtungsstelle.
Für den vorgeschobenen Panzerbeobachter gilt Merkblatt 24.
II. Zusammensetzung.
- Der vorgeschobene Beobachter,
- 1 Kraftfahrer bzw. Pferdehalter,
- 1 Funktrupp, u.U. zusätzlich
- 1 Fernsprechtrupp.
- Ratsam: 1 Melder.
III. Ausrüstung
Sie muss so beschaffen sein, dass alle Aufgaben erfüllt werden können.
Zweckmäßig sind:
- Behelfsmäßiger Schießplan (Kartenbrett 34 mit Plansektor und Zielspinne),
- sonst kleines Kartenbrett,
- ferner Kartenwinkelmesser,
- Planzeiger,
- Zielgevierttafel,
- Doppelglas (Scherenfernrohr),
- Marschkompass,
- Karten,
- möglichst Schußtafel oder kurze Auszüge daraus.
Als zusätzliche Bewaffnung sind zweckmäßig:
- Handgranaten,
- Maschinenpistole.
Bekannt sein sollen dem vorgeschobenen Beobachter:
- Lage der Feuerstellung,
- Grundrichtung,
- Auflegepunkt für Zielgevierttafel,
- Anlegepunkte,
- ausgegebene Zielpunkte,
- Zielpunkte der Infanterie (J = Punkte), u.U.
- Stoßlinie,
- möglichst auch Rufzeichen und Frequenzen der Abteilung und der anderen Batterien.
IV. Einsatz
Der vorgeschobene Beobachter muss frühzeitig entsandt werden, ohne immer auf die für die Feuertätigkeit notwendigen Schießunterlagen warten zu können. Er muss eindeutig einen bestimmten Gefechtsauftrag erhalten.
Der vorgeschobene Beobachter gibt möglichst vielen Teilen der Infanterie Kenntnis von seiner Anwesenheit und hält Verbindung mit den benachbarten Beobachtern der schweren Waffen.
Sobald wie möglich meldet er seinen Standpunkt und seine Beobachtungsmöglichkeiten.
Es empfiehlt sich, mit dem vorgeschobenen Beobachter vorher Linien im Gelände zu verabreden, deren Erreichen er durch Stichwort meldet, und auf die er Feindmeldungen bezieht. (Anlegerpunkte entsprechend wählen)
V. Aufgaben
a) Bekämpfung von Zielen, die der Infanterie besonders lästig sind, selbständig oder gemäß Auftrag seines Batterieführers.
b) Ergänzung der Beobachtung und Zielaufklärung der Hauptbeobachtungsstelle in unmittelbarer Verbindung mit den vordersten Teilen der Infanterie, der er sich immer wieder anbietet.
c) Ergänzung der Tätigkeit des Artillerie-Verbindungskommandos durch laufende Übermittlung von Gefechtseindrücken, Aufklärungsergebnissen, Meldungen und Wünschen der Infanterie an seine Batterie.
(H.Dv. 300 Teil I, Ziffer 334, 336, 362; H.Dv. 200/2g, Ziffer 228; H.Dv. 200/5, Ziffer 66, 67; Merkblatt für die Artillerie Nr. 24 Ziffer 3 - 6.)
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje